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Niemals

Niemals
Niemals als Freiwiliger eines anderen Staates an einem Krieg teilnehmen, dort gilt man nach der Haager Verordnung als Freischärler, und unterliegt damit keiner regulären Kriegspartei.
Man kann standrechtlich erschossen werden, weil man nach dieser Verordnung auch keinerleich Rechte geniesst, im Gegenteil.

Kommentare

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(Nutzer gelöscht) 14.07.2022 00:19
hansfeuerstein, sprichst Du vielleicht gerade darauf an? Meinst Du dieses Resultat entsprechend diesem Bericht? Falls ich Dich falsch aufgefaßt (verstanden) habe, dann lösche bitte gleich meinen Kommentar. Dann habe ich mich geirrt, und er trägt nichts bei.

Russland lässt im Donbass ausländische Kämpfer zum Tod verurteilen

Zwei Briten und einem Marokkaner, die in den Reihen der ukrainischen Armee gekämpft hatten, ist in der «Volksrepublik Donezk» der Prozess gemacht worden. Russland will damit mehrere Ziele gleichzeitig erreichen.

Die am Donnerstag verurteilten Briten Aiden Aslin (links) und Shaun Pinner (rechts) sowie der Marokkaner Ibrahim Saadun (Mitte) vor Gericht in der Stadt Donezk.
AP / keystone-sda.ch

Das «Oberste Gericht» der von Russland kontrollierten «Volksrepublik Donezk» in der Ostukraine hat nach Angaben russischer Staatsmedien drei ausländische Kämpfer zum Tod durch Erschießen verurteilt. Die zwei Briten, der 28-jährige Aiden Aslin und der 48-jährige Shaun Pinner, und der 21-jährige Marokkaner Ibrahim Saadun wurden der Verbrechen im Rahmen einer kriminellen Organisation, des gewaltsamen Umsturzes, der Propagierung der Ausbildung in terroristischen Handlungen sowie des Söldnertums bezichtigt. Vor allem auf dem Vorwurf der gewaltsamen Machtergreifung steht in der «Volksrepublik» die Todesstrafe.

https://twnews.ch/ch-news/russland-lasst-im-donbass-auslandische-kampfer-zum-tod-verurteilen
 
hansfeuerstein 14.07.2022 00:22
Das trifft zu. Es ist bekannt, oder sollte bekannt sein, dass im Krieg Freischärlertum mit Todesstrafe belegt ist. Den Fehler darf man nie und nirgends machen.
 
hansfeuerstein 14.07.2022 00:24
Das gilt auch in diesem Krieg für alle, die nicht den regulären Truppen der Kriegsparteien angehören. Eines der ersten Dinge, die ein Soldat lernen muss.  Es ist erschütternd, wie
leichtfertig sich manche überreden lassen und an Kriegen teilnehmen.
 
(Nutzer gelöscht) 14.07.2022 00:29
Es sind also echte Söldner (Geldverdiener, Abenteurer) oder echte Patrioten, die sich als Freischärler anbieten? Wissen die tatsächlich nichts von möglichen Konsequenzen?
Wußte ich bisher allerdings auch nicht, betrifft mich aber auch nicht. Danke für die Aufklärung, hansfeuerstein!
 
(Nutzer gelöscht) 14.07.2022 00:36
Wenn also dieses oben geschilderte Vorgehen der Haager Verordnung entspricht, warum regen sich dann porete und andere darüber auf? Verstehe ich nicht. Ist doch dann rechtens, oder habe ich da etwas übersehen?
 
hansfeuerstein 14.07.2022 00:36
Nö, die bekommen so gut wie keine Ausbildung, kommen nur schwer überhaupt an Waffen und Munition, und sind auch meist noch schlecht mit Lebensmittel versorgt. Sie sind auch nicht regulären Truppen eingegliedert. Es gibt einige, die das Land nach kurzer Zeit verlassen haben, als sie auf diese Umstände trafen. Über die rechtlichen Konsequenzen waren sich aber die Wenigsten überhaupt klar. Die Motivation spielt dabei keine Rolle, und ist oft vielschichtig, da kann alles dabei sein. Aber, die wissen praktisch alle nicht, dass sie dort "vogelfrei" sind.
 
hansfeuerstein 14.07.2022 00:40
Mit den Genfer Konventionen änderte sich diese Bewertung. Freischärler erhalten Kombattantenstatus, wenn sie eine Organisationsstruktur haben, ein von weitem erkennbares Zeichen tragen, die Waffen sichtbar bei sich führen und sich während der Kämpfe an die Gesetze und Gebräuche des Krieges halten. Sie haben außerdem einen Anspruch auf menschliche Behandlung und einen ordentlichen Prozess.

Kombattanten verlieren ihren geschützten Status, wenn sie nicht unterscheidbar von Zivilpersonen kämpfen, ihre Waffen nicht offen tragen oder die Uniform ihres Kriegsgegners tragen. In diesem Fall steht ihnen lediglich theoretisch der humanitäre Schutz der unverbindlichen Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu, unter anderem ein faires Gerichtsverfahren und menschenwürdige Behandlung.

Ungesetzliche Kombattanten (unprivileged combatants) genießen nicht die Privilegien des Kriegsvölkerrechts, da sie ohne Kombattantenstatus an Feindseligkeiten teilnehmen.
 
(Nutzer gelöscht) 14.07.2022 00:42
Also friedlich bleiben und sich schon gar nicht in fremde Kriege einspannen lassen! "Wer das Schwert zieht, der wird durch das Schwert umkommen!" (oder so ähnlich)
 
hansfeuerstein 14.07.2022 00:42
Die Teilnahme an Feindseligkeiten erlaubt die gezielte Bekämpfung und Tötung der gegnerischen Kombattanten, verpflichtet aber auch zur Einhaltung der Genfer Konventionen, insbesondere des Abkommens betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs von 1907. (das ist die sog. Haager Verordnung)
 
(Nutzer gelöscht) 14.07.2022 00:45
hansfeuerstein, wo findest Du bloß so schnell diese ganzen Informationen? Du kennst Dich in vielen Dingen richtig gut aus. Respekt!
 
hansfeuerstein 14.07.2022 00:54
Ich weiss das halt, und poste dann bloss die richtigen Texte dazu.😉 Es ist frustrierend, wenn man sieht, dass da Jungs zur Teilnahme an einem Krieg überredet werden, wo sie die Konsequenzen nicht einmal gesagt bekommen. Auf der anderen Seite steht dann wiederum
auch eine erbarmungslose Großmacht. Das Leben zählt bei manchen wenig.
 
(Nutzer gelöscht) 14.07.2022 05:49
Wenn das bei Wikipedia steht, muss es dann stimmen, porete? Wärst du auch dafür, deutsche Soldaten einzusetzen, um die Ukraine zu unterstützen?
 
2Tim478 14.07.2022 07:03
Soweit ich jetzt in unterschiedlichen Quellen gelesen habe, sollen die Männer Angehörige der offiziellen Streitkräfte der Ukraine sein.
Somit unterliegen sie dem Schutz des internationalen Rechts.
Eine andere interessante Frage ist die Rechtmäßigkeit der Justiz. Die Separatistengebiete sind keine international anerkannten, unabhängige Staaten. Wenn müsste das russische Recht zur Anwendung kommen, in Russland ist die Todesstrafe momentan ausgesetzt.
 
Zeitlos5 14.07.2022 07:30
Todesstrafe hin oder her ...

Söldner wird es immer geben
wegen der fürstlichen Be-soldung 
sowie einfach aus dem Gefühl ihrer Stärke heraus z.B. an der Panzer-Kanone.

Zeitlos
lachendes Smiley
 
schaloemchen 14.07.2022 07:44
Hans

du bist hier einer der weniger , der einen klaren Kopf hat und sehr nüchtern und gut informiert ist, das wollte ich Dir schon immer sagen
das tut dem aufgewühlten Forum gut
Gott segne Dich
 
Klavierspielerin2 14.07.2022 07:51
Da möchte ich schaloemchen zu stimmen!
 
Arne 14.07.2022 08:45
Russland hat gute Chancen, den Krieg einfach wegen seiner Brutalität zu gewinnen 🤔 Genauso wie die Taliban.

Technologie kann ein bisschen ausgleichen, aber am Ende des Tages kommt es darauf an, ob sich irgendjemand findet, der sein Leben riskiert. Und genau da liegt der Schwachpunkt des Westens. 

In westlichen Gesellschaften wird Nato & Bundeswehr angegriffen, Soldaten werden als "toxisch" bezeichnet, die KSK abgeschafft 😅 Insbesondere linke Parteien vertreten komplett antiwestliche Standpunkte, das geht schon in offenen Rassismus über.
 
hansfeuerstein 14.07.2022 13:35
Danke, für die wertschätzenden und anerkennenden Zeilen. Es ist nicht immer leicht, Licht ins Dunkel zu bringen, wo allenthalben nur noch auf Propaganda gehört wird, und sich die Dinge zurechtgelegt werden, wie man sie gerne möchte, nicht wie sie sind.🙂

Angehörige der offiziellen Streitkräfte waren sie nicht, können sie auch nicht, weil sie keine ukrainische Staatsbürgerschaft haben. Da beginnt schon eine anderer Status. Söldner od. Freischärler. Man kann nicht einfach andere Staatsangehörige in einem Krieg für sich kämpfen lassen, und so seine Mannstärken auffüllen, weil sie nicht den selben Status haben. Da kommt die Frage hinzu, welche Uniform, waren sie in einem geschlossenen Verband mit eigenem Hoheitsabzeichen, oder nicht eben etc.

Das war auch der Grund, warum die Ukraine ihre männlichen Migranten ausreisen liess, weil sie keine ukrainische Staatsbürgerschaft hatten.  Dann kommen natürlich noch eine ganze Reihe anderer Voraussetzungen hinzu, wo man zum jetzigen Zeitpunkt im Detail spekulieren müsste. Man weiss aber, dass die sog. Söldner i.d.R. eben nicht einfach in die regulären Einheiten mit integriert sind. Und auch das hat seine Gründe. Es gibt nur eine offiziell anerkannte Armee, die aus lauter Freiwilligen ausländischer Staatsangehörigkeit beseht,

das ist die franz.Fremdenlegion. Auch sie trägt eigene Hohheitsabzeichen und tritt in einem
Verband gemäss Haager Verordnung auf.
 
2Tim478 14.07.2022 13:45
"Man kann nicht einfach andere Staatsangehörige in einem Krieg für sich kämpfen lassen, und so seine Mannstärken auffüllen, weil sie nicht den selben Status haben"
Das stimmt einfach nicht. In mehrern EU-Staaten, USA, Russland, GB ist es gesetzlich möglich als Ausländer in den Dienst der bewaffneten Streitkräfte zu treten, nicht nur als Söldner. Sie sind dann Teil regulärer Einheiten, teilweise aber mit Beschränkungen beim Aufstieg in höhere Dienstgrade.
 
hansfeuerstein 14.07.2022 14:03
Doch das ist geregelt. Es gibt immer Auländer im Dienst fremder Armeen, es ist aber nicht so, dass das nicht geregelt sein muss. Insbesondere im Falle eines Krieges. Ein Armeeangehöriger einer kriegsbeteiligten Streitkraft ist Staatsangehöriger, oder auch Berufssoldat dieses Landes, und hat einen entspr. vertraglichen Status. Als Ausländer ohne Staatsangehörigkeit des jeweiligen Landes hat man einen anderen Status, als die Staatsangehörigen jener Länder die Kriegsbeteiligt sind. Diese Dinge geleten immer und überall. Wenn man bei Kriegsausbruch weder Staatsangehöriger noch Berufssoldat eines kriegsbeteiligten Landes war, ist man auch kein regulärer Angehöriger dieser Armee.
 
2Tim478 14.07.2022 14:34
Nicht dass wir uns falsch verstehen, aber genau von diesen Berufssoldaten spreche ich ja.
Hast du eine Quelle über den Status der jetzt angeklagten?
Ich möchte aber nochmals darauf verweisen, dass das Problem einer gültigen Justiz in diesen Gebieten auch noch auf dem Tisch liegt.
 
hansfeuerstein 14.07.2022 15:08
Was bei den jetzt Angeklagten Sache ist, kann letzlich nur die Anklageschrift und die Verteidigunsschrift aussagen. Und dann können die Fakten gegeneinader aufgeklärt werden.

Ein Berufssoldat ist aber entweder Staatsangehöriger oder eben Berufssoldat längst vor Ausbruch des Krieges gewesen.  In der Regel kommt es in Kriegen bei derartigen Fällen von Freischärlertum aber gar nicht erst zu einem Prozess. Deshalb, nie darauf einlassen. 


Hintergrund ist ja auch, dass die regulären Angehörigen und vertraglich gebundenen Berufssoldaten grundsätzlich Dienstverpflichtet sind, d.h. sie werden eingezogen und sind an der Teilnahme verpflichtet.
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