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Entscheidung Bundesverfassungsgericht

Entscheidung Bundesverfassungsgericht
Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der „einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht" nach § 20a Infektionsschutzgesetz
Pressemitteilung Nr. 12/2022 vom 11. Februar 2022

Beschluss vom 10. Februar 2022
1 BvR 2649/21

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem die Beschwerdeführenden begehrten, den Vollzug von § 20a und § 73 Abs. 1a Nr. 7e bis 7h Infektionsschutzgesetz (IfSG) („einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht&ldquozwinkerndes Smiley vorläufig auszusetzen.

Die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Pflicht zum Nachweis einer Impfung, Genesung oder Kontraindikation in § 20a IfSG als solche begegnet zum Zeitpunkt der Entscheidung zwar keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Es bestehen aber jedenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in § 20a IfSG gewählten gesetzlichen Regelungstechnik einer doppelten dynamischen Verweisung, da die Vorschrift auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verweist, die ihrerseits wiederum auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verweist. Die abschließende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bleibt jedoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Die deshalb gebotene Folgenabwägung rechtfertigt den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht. Die hier den Beschwerdeführenden drohenden Nachteile überwiegen in ihrem Ausmaß und ihrer Schwere nicht diejenigen Nachteile, die bei einer vorläufigen Außerkraftsetzung der angegriffenen Regelung für vulnerable Menschen zu besorgen wären.

Sachverhalt:

Nach § 20a Abs. 1 Satz 1 IfSG müssen die in bestimmten Einrichtungen oder Unternehmen des Gesundheitswesens und der Pflege tätigen Personen ab dem 15. März 2022 geimpft oder genesen sein. Bis zum Ablauf des 15. März 2022 haben sie daher der Leitung der Einrichtung oder des Unternehmens einen Impf- oder Genesenennachweis oder aber ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer medizinischen Kontraindikation vorzulegen. Der Impf- oder Genesenennachweis muss den Anforderungen des § 2 Nr. 3 und 5 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung entsprechen, wobei die Verordnung ihrerseits zur Konkretisierung der Anforderungen an den Nachweis auf die Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verweist.

Die meisten Beschwerdeführenden sind in den von § 20a Abs. 1 Satz 1 IfSG erfassten medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Unternehmen selbständig, angestellt oder verbeamtet tätig. Sie sind überwiegend ungeimpft oder lehnen jedenfalls weitere Impfungen ab; einige waren bereits an COVID-19 erkrankt. Weitere Beschwerdeführende sind Leiter einer Einrichtung oder eines Unternehmens im Sinne des § 20a Abs. 1 Satz 1 IfSG, die weiterhin ungeimpfte Personen beschäftigen wollen. Die übrigen Beschwerdeführenden befinden sich bei ungeimpften Ärzten, Zahnärzten oder sonstigen medizinischen Dienstleistern in Behandlung.

Mit ihrem mit der Verfassungsbeschwerde verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehren sie im Wesentlichen, den Vollzug des § 20a IfSG vorläufig auszusetzen.

Wesentliche Erwägungen des Senats:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bleibt ohne Erfolg.

I. Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, gelten dafür besonders hohe Hürden, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt. Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so müssen sie, wenn beantragt ist, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, darüber hinaus ganz besonderes Gewicht haben.

II. Gemessen an diesen strengen Anforderungen hat der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung keinen Erfolg.

1. Die Verfassungsbeschwerde ist nicht offensichtlich unbegründet.

Zwar begegnet die Einführung einer einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht in § 20a IfSG als solche unter Berücksichtigung der in diesem Verfahren eingeholten Stellungnahmen vor allem der sachkundigen Dritten zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Es bestehen aber jedenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in § 20a IfSG gewählten gesetzlichen Regelungstechnik. Es handelt sich hier um eine doppelte dynamische Verweisung, da zunächst der Gesetzgeber auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verweist, die ihrerseits aber dann zur Konkretisierung der Anforderungen an den vorzulegenden Impf- oder Genesenennachweis auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verweist. Insoweit stellt sich die Frage, ob und inwieweit eine bindende Außenwirkung der dynamisch in Bezug genommenen Regelwerke der genannten Bundesinstitute hier noch eine hinreichende Grundlage im Gesetz findet. Sollte dies der Fall sein, bedarf es weiterer Aufklärung, ob und inwieweit ein tragfähiger Sachgrund auch dafür vorliegt, dass nicht dem Verordnungsgeber selbst die Konkretisierung des vorzulegenden Impf- oder Genesenennachweises übertragen ist, sondern dies den genannten Bundesinstituten überlassen wird.

2. Die danach gebotene Folgenabwägung rechtfertigt aber nicht den Erlass einer einstweiligen Anordnung.

a) Erginge die einstweilige Anordnung nicht und hätte die Verfassungsbeschwerde später Erfolg, sind die Nachteile, die sich aus der Anwendung der angegriffenen Regelungen ergeben, von besonderem Gewicht. Kommen Betroffene der ihnen in § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG auferlegten Nachweispflicht nach und willigen in eine Impfung ein, löst dies körperliche Reaktionen aus und kann ihr körperliches Wohlbefinden jedenfalls vorübergehend beeinträchtigen. Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können. Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel. Allerdings verlangt das Gesetz den Betroffenen nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen. Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein. Dass die in der begrenzten Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde möglicherweise eintretenden beruflichen Nachteile irreversibel oder auch nur sehr erschwert revidierbar sind oder sonst sehr schwer wiegen, haben die Beschwerdeführenden jedoch nicht dargelegt; dies ist auch sonst – jedenfalls für den genannten Zeitraum – nicht ersichtlich. Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, sind daneben grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen.

b) Erginge dagegen die beantragte einstweilige Anordnung und hätte die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg, sind die Nachteile, die sich aus der Nichtanwendung der angegriffenen Regelungen ergeben, ebenfalls von besonderem Gewicht. Hochaltrige Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen, einem geschwächten Immunsystem oder mit Behinderungen (vulnerable Gruppen) wären dann in der Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einer deutlich größeren Gefahr ausgesetzt, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren und deshalb schwer oder gar tödlich zu erkranken. Nach der weitgehend übereinstimmenden Einschätzung der angehörten sachkundigen Dritten ist davon auszugehen, dass COVID-19-Impfungen einen relevanten – wenngleich mit der Zeit deutlich nachlassenden – Schutz vor einer Infektion auch mit Blick auf die Omikronvariante des Virus bewirken. Würde die einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht nun vorläufig außer Vollzug gesetzt, ginge dies aber mit einer geringeren Impfquote in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen und damit einer erhöhten Gefahr einher, dass sich die dort Tätigen infizieren und sie dann das Virus auf vulnerable Personen übertragen. In der Folge müsste damit gerechnet werden, dass sich auch in der begrenzten Zeit bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde mehr Menschen, die den vulnerablen Gruppen zuzurechnen sind, irreversibel mit dem Virus infizieren, schwer an COVID-19 erkranken oder gar versterben, als wenn die einstweilige Anordnung nicht erlassen würde.

c) Vor diesem Hintergrund überwiegen letztlich die Nachteile, mit denen bei einer vorläufigen Außerkraftsetzung der angegriffenen Regelung für den Zeitraum bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu rechnen wäre. Schwerwiegende Nebenwirkungen oder gravierende Folgen, die über die durch die Verabreichung des Impfstoffes induzierte Immunantwort hinausgehen, sind nach derzeitigem Kenntnisstand sehr selten. Ungeachtet dessen bleibt es den von der Nachweispflicht betroffenen Personen unbenommen, sich gegen eine Impfung zu entscheiden. Dass die damit verbundenen beruflichen Nachteile in der begrenzten Zeit bis zur Entscheidung über die Hauptsache sehr schwer wiegen, ist nicht zu besorgen.

Nach wie vor ist die Pandemie jedoch durch eine besondere Infektionsdynamik mit hohen Fallzahlen geprägt, mit der eine große Infektionswahrscheinlichkeit und dadurch ein entsprechend hohes Gefährdungspotential für vulnerable Personen einhergeht. Für diese ist auch im Hinblick auf die Omikronvariante des Virus weiterhin eine möglichst frühzeitige Unterbrechung von Übertragungsketten besonders wichtig, zu der ausweislich der weitgehend übereinstimmenden Stellungnahmen der angehörten sachkundigen Dritten eine COVID-19-Impfung in einem relevanten Maß beitragen kann. Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass sich gerade vulnerable Personen grundsätzlich nur eingeschränkt selbst gegen eine Infektion schützen können und sie zudem auf die Inanspruchnahme der Leistungen, die die der Gesundheit und Pflege dienenden Einrichtungen und Unternehmen erbringen, angewiesen sind.

d) Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfgun steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber. Bei der Folgenabwägung der jeweils zu erwartenden Nachteile muss daher das Interesse der Beschwerdeführenden zurücktreten, bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde weiterhin ungeimpft in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sein zu können.

Kommentare

Schreib auch du einen Kommentar
 
calando 11.02.2022 11:33
ist das für euch beängstigend?
 
linuxfan 11.02.2022 11:48
Von dieser Entscheidung bin ich ausgegangen.
Wenn sie anders entschieden hätten (keine Impfpflicht), dann wäre die Impfkampagne beendet, und der Rechtsstaat vor den Querdenkern eingeknickt. Das konnte nicht sein.
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 11:57
War nicht anders zu erwarten. Nein, ängstigt mich nicht. Das Wort Gottes ist mir Fels und Burg.
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 12:00
 
calando 11.02.2022 12:02
danke euch für die Kommentare 
die jetzt schon gekommen sind danke
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 12:05
Danke für die Informationen deines Blogs, Calando! 🌷
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 12:08
Diese Entscheidung bestätigt halt wieder, dass das Bundesverfassungsgericht dem WEF untersteht und nicht mehr Recht und Ordnung.
Wo dieser Weg auf kurz oder lang hinführt, dürfte klar sein.
Die Frage an dieser Stelle dürfte sein, wie geht der Einzelne damit um.
Welche Lösung gibt es im Einzelfall.
 
calando 11.02.2022 12:08
es ist aber doch auch entmutigend, 
also abgesehen vom Glauben, oder
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 12:11
Es war nicht anders zu erwarten. Dennoch bin ich beunruhigt, aber ich weiß wohin mit meinen Ängsten: ans Kreuz von JESUS.
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 12:13
calando um 12:08:

Ja, sehe ich auch so. Eine Entscheidung hin in die andere Richtung wäre wieder ein Hoffnungsschimmer hin zum Guten gewesen.
Und trotzdem heißt es:
Mit Gott gibt es immer einen neuen Weg - wo Gott ist, da ist Zukunft.
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 12:19
Alle eure Sorgen werft auf ihn denn er sorgt für euch.

1. Petr. 5,7
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 12:21
Nach so vie Wirrwarr beeindruckt mich das wirklich nicht mehr.
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 12:21
viel
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 12:24
Wir wissen doch, mit wem wir es zu tun  haben. Frage mich nur manchmal noch, warum ER sich den immer wieder so aufplustern lässt. Aus einem gefallenen Engel kann ein so mächtiger Feind werden? 🤔 Okay, ich muss nicht alles verstehen. Ich bin ein Schaf und der HERR ist mein Hirte.
 
linuxfan 11.02.2022 12:25
https://www.twitch.tv/ovalmedia

corona-ausschuss

Aktuell: SITZUNG 91 Thema: Anfangsgründe
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 12:25
Die Entscheidung des BVG verwundert nicht. Hat doch Rabenmutti dafür gesorgt, das die entscheidenden Positionen im Land von ihren "Kindern" besetzt sind.
Aber keine Angst, auch diese werden sich spätestens vor dem Richterstuhl Gottes verantworten müssen.
 
calando 11.02.2022 12:26
Diese Entscheidung bestätigt halt wieder, dass das Bundesverfassungsgericht dem WEF 

darüber habe ich nicht recherchiert
habe aber einiges über den Herrn Harbarth gehört
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 12:31
Herr Harbarth wurde von Frau Merkel eingesetzt.
Eigentlich sollte im Bundesverfassungsgericht jemand sein, der unabhängig von der Politik ist, und nur Recht und Ordnung unterliegt.
 
calando 11.02.2022 12:32
ja, gerhard das habe ich auch gehört
 
calando 11.02.2022 12:33
wie das Smilie in den Text kommt weiss ich nicht
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 12:48
Bei allem Gottvertrauen, was ja gut ist, sollte man aktuell aber auch Realist sein und auf die Zeichen achten, die auf einen zukommen.
Als Maria und Josef mit Jesus in Bethlehem waren, erschien dem Josef ein Engel im Traum mit dem Auftrag, nach Ägypten zu gehen. Und zwar nicht irgendwann, sondern noch in dieser Nacht.
Könnte ja in naher Zukunft der Fall sein, dass ein Engel im Traum erscheint mit dem Auftrag zum Beispiel von Hamburg nach Bad Reichenhall umzuziehen ...
Die aktuelle Zeit erfordert auf jeden Fall, wachsam zu sein ...
 
calando 11.02.2022 13:11
habt ihr mal Stephan Harbarth Agenda auf Wikipedia angesehen?
 
Ineken 11.02.2022 13:16
Nach dieser Entscheidung werden nun halt die Geimpften einiges an Mehrarbeit haben....sie müssen ja dann die Arbeit der Ungeimpften mit übernehmen.
Und/oder die Versorgung der Pflegebedürftigen ist nicht mehr gewährleistet, wie viele dadurch wohl zu Tode kommen werden? 
Aber das ist wohl egal....
 
calando 11.02.2022 13:16
corona-ausschuss

Aktuell: SITZUNG 91 Thema: Anfangsgründe


leider nicht für mich mit dem keinen Ton von sich gebenden Laptop

worum geht es da so im wesentlichen?
 
calando 11.02.2022 13:21
ein Ausschnitt aus einem Link auf den man kommt wenn man seine Taten verfogt

Ein Artikel von Werner Rügemer
Stephan Harbarth soll nach dem Willen von Groko, FDP und Grünen jetzt zum Präsidenten des Bundesverfassungs-Gerichts gewählt werden. Das kann, es muss verhindert werden. Von Werner Rügemer.



Audio-Player

Am 6. Mai 2020 endet die Amtsperiode des jetzigen Präsidenten Andreas Voßkuhle. Sein Nachfolger soll Stephan Harbarth werden. So haben es für die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat die Große Koalition mit FDP und auch Grünen schon 2018 eingefädelt. Damals wählten sie Harbarth zum Vizepräsidenten des Gerichts. Jetzt steht im Bundesrat die routinemäßige Wahl zum Präsidenten an.

Zwei bekannte Anwälte haben Beschwerde beim Bundesverfassungs-Gericht eingelegt, also bei dem Gericht, dessen Präsident Harbarth ab Mai 2020 sein soll. Die Beschwerde von Claus Schmitz aus der Kanzlei HMS hat das Verfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen: Schmitz sei von Harbarths Ernennung nicht betroffen, so die kümmerliche Begründung. Über die Beschwerde von Ralph Sauer aus der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist noch nicht entschieden. Sauer hat angekündigt, zum Europäischen Gerichtshof zu gehen, wenn Karlsruhe negativ entscheidet.

Gründe gegen Harbarth:

Als CDU-Abgeordneter im Bundestag hat er nach aller Kenntnis gegen das Abgeordneten-Gesetz verstoßen. Es legt fest: Das Mandat ist die Haupttätigkeit. Doch Harbarth war hauptamtlich als Anwalt tätig mit jährlichen Millioneneinkommen.

In der Kanzlei Shearman & Stirling, in der Harbarth zunächst Anwalt und dann Miteigentümer war, wurde der größte Steuerbetrug der deutschen Geschichte, der Cum-Ex-Milliarden-Trick, zur juristischen Reife gebracht.

Shearman & Stirling ist führende Kanzlei bei den internationalen privaten Schiedsgerichten – keine Gewähr für den Schutz des deutschen Grundgesetzes.

Harbarth hat ab 2008 als Anwalt der Wirtschaftskanzlei SZA große Unternehmen vertreten, die Kanzlei vertritt bis heute die Abgas-Betrüger von VW. Im Bundestag verhinderte Harbarth eine Befassung mit VW.

Harbarths Kanzlei war und ist zugleich als Steuer-Berater für Unternehmen und für vermögende Privatpersonen tätig. Auch Harbarth war hier tätig.

Als Abgeordneter trat er für harte Sanktionen bei Arbeitslosen ein. Er verzögerte möglichst lange den gesetzlichen Mindestlohn – dessen millionenfache, straflose Nichtzahlung durch Unternehmer hat der Rechtskundige nie kritisiert.
 
Seinesgleichen 11.02.2022 13:24
Keine  Überraschung, ist ja kein Geheimnis, wer da u.a. im 1. als Presedinten des 1. Senat sitzt.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/Praesident-Prof-Dr-Harbarth/praesident-prof-dr-harbarth_node.html

 
linuxfan 11.02.2022 13:26
Ein Notfallarzt hat gesprochen. Hauptaussage: "wenn es tatsächlich eine Notfallsituation gegeben hätte, hätte ein Notfallarzt es mitbekommen" (Er hat es nicht mitbekommen)
Momentan ein Schweizer Arzt.
 
linuxfan 11.02.2022 13:26
11.02.2022  um 13:26  bezieht sich auf heutige Corona-Ausschuss-Sitzung
 
calando 11.02.2022 13:28
Dabei geht es neben Fragen nach seiner Unabhängigkeit um Grundsätzliches: Sind Wechsel von Politikern und Anwälten, die klassische Interessenvertreter sind, an ein Gericht, noch dazu das höchste deutsche, überhaupt richtig?

Nachtrag zur o. g. Verfassungsbeschwerde
 
calando 11.02.2022 13:34
weitere Ausschnitte

Und als 2017 die Diskussion um diese Position begann, tauchte Harbarth bei der damaligen Weihnachtsfeier der CDU/CSU-Fraktion überraschend als Merkels Platznachbar auf.
 
Seinesgleichen 11.02.2022 13:35


Unseren ehemaligen unbescholtenen  Präsidenten des Bundes Vefassungschutz hat sie sich rechtzeitig entledigt...

Danke, Herr Maaßen, für auch ihren unermüdlichen und standhaften Einsatz für die Wahrheit .
 
calando 11.02.2022 13:39
Begründung der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde: Schmitz selbst sei von Harbarths Ernennung nicht direkt betroffen. „Es ist nicht zu verstehen, dass ein so wichtiges Thema mit vier Zeilen abgetan wird“, sagt Schmitz dazu.

Als Nestbeschmutzer innerhalb seiner Partei sieht er sich nicht. „Wenn ich an ein Rechtssystem glaube, muss es immer funktionieren“, sagt Schmitz. Er hält die Berufung Harbarths weiter für nicht rechtens und glaubt, dass die Universität Heidelberg Harbarth den Weg ebnete, indem sie ihm im März 2018 den Titel eines Honorarprofessors verlieh.

Anwalt Schmitz hat sich deshalb an die Universität gewandt, um zu klären, warum und durch wen Harbarth dort Honorarprofessor wurde. Doch die Universität verweigert ihm die Namen der zwei externen Gutachter, die die Professur stützen, sowie Einsichtnahme in die Gutachten.

Auch dem Handelsblatt gegenüber beruft sich die Uni auf Vertraulichkeit – „im Interesse des offenen Wortes in den akademischen Berufungs- und Bestellungsverfahren“. Gespräche im Vorfeld der Ernennung seien der Juristischen Fakultät „nicht bekannt“.
 
calando 11.02.2022 16:06
wer will kann einen Kommentar von mir bei "KriSta" lesen
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 16:17
@ seinesgleichen 13:24

Ja Ex-Mama von inzwischen Bunt!land hat ihn ja gut gepampert - und gezogen ….- und den WEG DANN 
FÜR IHN PLANIERT!

Sehr! offensichtlich für jede/n der diese Vita s verfolgt!

Lüge/Dreck/Korruption der Polit-Mafiösen Strukturen/Verbindungen -fast- überall wo man nur hinsieht!

In diesem LOW LIFE !!
— in „high“ places Verein! 🤮
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 21:14
Wofür sind eigentlich Demonstrationen?
Wenn die demonstrierende Bevölkerung nicht gehört wird 
oder gehört werden möchte.
Indiz:
Diese Machtmenschen verbünden sich und machen was sie wollen.
Da können die wöchentlichen Tausenden von Spaziergängern noch so viel pfeifen und schreien! Das ist für mich so erschreckend und ungerecht. Dass man gegen diese Machtmenschen als Normale keine Möglichkeit hat, sich ihrer politischen -Bevormundung zu erwehren.
Sorry, das ist meine reale Einschätzung.
Aber welche Möglichkeit haben wir gegen diese politische Macht noch?
Ihr unterdrückender Plan ist schon sehr fortgeschritten!
 
calando 11.02.2022 21:31
gute Frage
muss mal darüber nachdenken
bzw. beten
 
schaloemchen 11.02.2022 21:49
sie hätten neben den Demos noch Organisationen gründen sollen, gemeinsam ist man stark und eine Demo ist vorbei udn vergessen
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 21:56
Genau Schaloemchen,
dieses Gepfeife und Getrommel nehmen unsere mächtigen Herrscher doch nicht ernst.
Ich vermisse bei den Spaziergängern auch Listen  bzw. Petitionen!!
Denn die Kraft dieser Demos verpufft! 
 
calando 11.02.2022 22:03
Was würdet ihr denn von Strafanzeigen gegen diese mächtigen Herrscher halten?
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 22:25
Welchen Grund will man da bei den Strafanzeigen angeben?
Die Staatsanwalt schmettert das sicherlich ab, mit der Begründung, dass der Schutz der Öffentlichkeit vor den Wünschen der Einzelnen geht.
Da bräuchte man schon eine engagierte Organisation mit guten RA.
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 22:37
Hierarchie hat Recht und Ordnung außer Kraft gesetzt und Medien, Polizei und Militär auf seiner Seite. Ist eine schwierige Situation. Demonstrationen, Petitionen, usw. werden schlichtweg ignoriert. Gute Frage, wo das hinführen wird ?  
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 22:47
@Jesuslicht
Petitionen gab es reichlich.
Davon habe ich selbst viele mit-unterzeichnet. Auch das blieb ohne Resonanz
 
schaloemchen 11.02.2022 23:00
calando

funktioniert denn das Rechtssystem noch?
Füllmich sagt...in D. keine Chance
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 23:02
Alle Gründungsversuche von Organisationen in den letzten beiden Jahren wurden massiv behindert bzw. verhindert. Demonstrationen und Petitionen werden ignoriert.
Demonstrationen zusätzlich mit Einsatz von Wasserwerfern behindert sowie mit Einsatz von Polizeigewalt.
Aus meiner Sicht ist die Situation sehr ernst.
Wenn Recht und Ordnung auf Dauer nicht mehr eingehalten werden von der Hierarchie, werden sich die Menschen das auf Dauer nicht mehr gefallen lassen ...
Aber das Ergebnis davon kann beliebig schlimm werden ...
Nur mit den himmlischen Mächten kann hier der Frieden noch aufrecht erhalten werden.
 
calando 11.02.2022 23:02
weißt du, ich weiß nicht inwiefern er es mit Strafanzeigen probiert hat

Ich weiß nur von der gegen Drosten
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 23:03
Dann kann uns nur noch Gott helfen.
Denn diese mächtigen Herrscher haben anscheinend alle rechtlichen Hintertürchen schon clever ausgehebelt!!
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 23:08
Gerhard,
dann provozieren ja diese Machtherrscher schon die Gewalt.
Denn manche Bürger wissen sich nicht mehr anders zu helfen, als Gewalt anzuwenden, nachdem die anderen friedlichen Maßnahmen von den Politikern ignoriert werden.
Ich habe die Befürchtung, dass da ein Bürgerkrieg provoziert wird!
Oh, Gott hilf!!!
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 23:16
Prinzipiell wäre das Volk noch in der Mehrheit, nur die Hierarchie hat aktuell den Vorteil, dass sie strukturiert organisiert ist, und damit mit wenigen Menschen das Unrechts-System weiter aufrecht erhalten kann ...
Ist leider nicht so gut - die aktuelle Ausgangssituation ...
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 23:17
Da fällt mir wieder der Spruch ein:
Wer in der Demokratie schläft,
wacht in der Diktatur auf! 😧
 
calando 11.02.2022 23:23
Mir helfen wirklich die Videos von Gottes Haus
da sie so positiv sind

also nicht verdeckend das Böse
das nicht
sie beten dass alles ans Licht kommt

aber sie betonen immer wieder 
das wenn Endzeit ist nicht nur Finsternis ist sondern auch viel Licht
das wir verbreiten und die Ernte einfahren
 
schaloemchen 11.02.2022 23:27
ich denke, Bürgerkriege sind leider mit einkalkuliert 😭
 
(Nutzer gelöscht) 11.02.2022 23:30
@calando,

das ist auch richtig, dass du dir da Stärkung holst.
Mich zieht das alles schon sehr runter.
Die Ungewissheit, wann ich wieder arbeiten kann, und auch die Angst wie lange meine Tochter diesen Zustand noch durchhält.
 
calando 11.02.2022 23:32
kämpfen wir denn gegen Fleisch 
mit fleischlichen Waffen?
nein das wollen und tuen wir nicht
 
calando 12.02.2022 00:04
ich schreibe nach der Nacht weiter
 
calando 12.02.2022 10:12
Angelina, 
neulich wollte mir jemand etwas ganz abgehobenes erzählen, da habe ich ihm gesagt, weit du da sind Leute, die brauchen jetzt Hilfe, brauchen jetzt eine Antwort.
Und ich möchte dir sagen, dass ich wirklich alles versuche was ich kann um diese Impfpflicht aufzuhalten, so wie viele andere.
Und ich denke, dass wir nicht allein sind, sondern der HERR vor uns hergeht, als unsre Nummer eins und selbst wenn wir alle nur Nullen seien sollten, was denkst du was wird dann aus uns?
 
calando 12.02.2022 10:13
weit heißt weißt
 
(Nutzer gelöscht) 12.02.2022 10:32
@ schaloemchen 21:49 Sie haben Netzwerke gegründet, die fleißig arbeiten. Warten wir ab, welche Früchte die tragen werden. Ich finde Einiges sehr beachtlich.
 
(Nutzer gelöscht) 12.02.2022 10:46
@ Angelina 23:30 Einerseits geht es mir ähnlich, andererseits ist mein Glaube fester als je zuvor. Die C-Zeit hat uns auch zugesetzt, auch wenn wir von der Maskenpflicht befreit sind und bisher nicht von der Erkrankung betroffen waren sowie in einer Gegend leben, die fleißig an gallischen Dörfern baut. ER ist mein Zufluchtsort und ich eigne mich nicht zur Bevormundung und für totalitäre Experimente.
 
(Nutzer gelöscht) 12.02.2022 14:59
Papst Benedikt XVI. Zitat von 2011 in Deutschland:
Was ist ein Staat noch anderes als eine Räuberbande, wenn Recht und Ordnung außer Kraft gesetzt sind.

Wenn man jetzt in 2022 die Situation hier in Deutschland ansieht: Welche Vision !

Aber er hat uns in 2011 auch das Motto mitgegeben:
Wo Gott ist, da ist Zukunft.
 
(Nutzer gelöscht) 12.02.2022 15:02
Danke
@calando, und danke
@Rosanna15

Ihr habt beide Recht!
Ist Gott für uns, wer mag da wider uns sein!
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