Drosten wird vor Strafverfolgung geschützt.
07.01.2022 14:01
Drosten wird vor Strafverfolgung geschützt.
07.01.2022 14:01
Drosten wird vor Strafverfolgung geschützt.
Plagiatsjäger resümiert in Causa Drosten und fehlender Dissertation: „Virologe wird vor Strafverfolgung geschützt!“
Ein kleiner Rückblick:
Dr. Kühbacher wollte die Promotion Drostens Anfang April 2020 auf Plagiate und andere Ungereimtheiten hin überprüfen. Doch bei seinen Nachforschungen stieß er auf Unglaubliches: Bis zum Sommer 2020 war Drostens wissenschaftliche Arbeit in keiner einzigen deutschen Universitätsbibliothek katalogisiert, denn es gab dort auch kein einziges Exemplar dieser Dissertation! Vergeblich suchte der Wissenschaftlicher in Dutzenden Bibliotheken deutschlandweit danach:
„Auffällig ist auch die Tatsache, dass die Dissertationsschrift nicht nur physisch im Bestand der Deutschen Nationalbibliothek und der Universitätsbibliothek Frankfurt fehlte – sie wurde nicht einmal katalogisiert“, so Kühbacher damals.
Der Leiter des Archivs der Universität Frankfurt, wo die Promotionsakte zu dem Promotionsverfahren von Drosten bereits seit Jahren archiviert sein soll, bestätigte, dass man dort erst im Sommer 2020 ein Exemplar der Dissertation von der Leiterin des Dekanats des Fachbereichs Medizin an der Universität Frankfurt erhalten habe, das zuvor angeblich 17 Jahre im Kellerarchiv des Promotionsbüro lagerte und dort durch einen angeblichen Wasserschaden erheblich beschädigt worden sei.
All das hätte eigentlich zum Entzug des Titels „Dr. med.“ von Drosten führen müssen, so Kühbacher, denn laut deutscher Promotionsordnung darf die Verleihung einer Promotionsurkunde erst dann erfolgen, wenn alle Voraussetzungen für diese Promotion erfüllt worden sind, und das beinhaltet sowohl die fristgerechte Veröffentlichung der Dissertation als auch die Abgabe der Pflichtexemplare.
Drosten wird vor Strafverfolgung geschützt
In weiterer Folge entwickelte sich der Fall zu einem regelrechten Krimi. Die Goethe Universität Frankfurt räumte nach intensiven Recherchen gegenüber Kühbacher Falschaussaugen in Bezug auf die Promotionsakte Drostens ein. Kühbacher leitete daraufhin ein Gerichtsverfahren ein, um einer möglichen Urkundenfälschung nachzugehen.
Anfang 2021 berichtete der Plagiatsjäger dann, dass vermutlich inzwischen Beweismittel in der Causa Drosten von der Goethe-Universität vernichtet wurden. Auf eine entsprechende Anfrage Kühbachers an die Uni-Leitung, Beweissicherung der Urkunden durchzuführen, kam nie eine Antwort. Ein Schutz vor Strafverfolgung scheint somit offensichtlich.
Kühbacher resümiert Anfang 2022 zu der immer noch offenen Causa daher wie folgt:
Hier geht es weiter:
https://unser-mitteleuropa.com/plagiatsjaeger-resuemiert-in-causa-drosten-und-fehlender-dissertation-virologe-wird-vor-strafverfolgung-geschuetzt/
Ein kleiner Rückblick:
Dr. Kühbacher wollte die Promotion Drostens Anfang April 2020 auf Plagiate und andere Ungereimtheiten hin überprüfen. Doch bei seinen Nachforschungen stieß er auf Unglaubliches: Bis zum Sommer 2020 war Drostens wissenschaftliche Arbeit in keiner einzigen deutschen Universitätsbibliothek katalogisiert, denn es gab dort auch kein einziges Exemplar dieser Dissertation! Vergeblich suchte der Wissenschaftlicher in Dutzenden Bibliotheken deutschlandweit danach:
„Auffällig ist auch die Tatsache, dass die Dissertationsschrift nicht nur physisch im Bestand der Deutschen Nationalbibliothek und der Universitätsbibliothek Frankfurt fehlte – sie wurde nicht einmal katalogisiert“, so Kühbacher damals.
Der Leiter des Archivs der Universität Frankfurt, wo die Promotionsakte zu dem Promotionsverfahren von Drosten bereits seit Jahren archiviert sein soll, bestätigte, dass man dort erst im Sommer 2020 ein Exemplar der Dissertation von der Leiterin des Dekanats des Fachbereichs Medizin an der Universität Frankfurt erhalten habe, das zuvor angeblich 17 Jahre im Kellerarchiv des Promotionsbüro lagerte und dort durch einen angeblichen Wasserschaden erheblich beschädigt worden sei.
All das hätte eigentlich zum Entzug des Titels „Dr. med.“ von Drosten führen müssen, so Kühbacher, denn laut deutscher Promotionsordnung darf die Verleihung einer Promotionsurkunde erst dann erfolgen, wenn alle Voraussetzungen für diese Promotion erfüllt worden sind, und das beinhaltet sowohl die fristgerechte Veröffentlichung der Dissertation als auch die Abgabe der Pflichtexemplare.
Drosten wird vor Strafverfolgung geschützt
In weiterer Folge entwickelte sich der Fall zu einem regelrechten Krimi. Die Goethe Universität Frankfurt räumte nach intensiven Recherchen gegenüber Kühbacher Falschaussaugen in Bezug auf die Promotionsakte Drostens ein. Kühbacher leitete daraufhin ein Gerichtsverfahren ein, um einer möglichen Urkundenfälschung nachzugehen.
Anfang 2021 berichtete der Plagiatsjäger dann, dass vermutlich inzwischen Beweismittel in der Causa Drosten von der Goethe-Universität vernichtet wurden. Auf eine entsprechende Anfrage Kühbachers an die Uni-Leitung, Beweissicherung der Urkunden durchzuführen, kam nie eine Antwort. Ein Schutz vor Strafverfolgung scheint somit offensichtlich.
Kühbacher resümiert Anfang 2022 zu der immer noch offenen Causa daher wie folgt:
Hier geht es weiter:
https://unser-mitteleuropa.com/plagiatsjaeger-resuemiert-in-causa-drosten-und-fehlender-dissertation-virologe-wird-vor-strafverfolgung-geschuetzt/
Kommentare
(Nutzer gelöscht) 07.01.2022 15:45
Was nun von einer anderen Userin in einem zweiten, geschlossenen Blog zu dem Thema geschrieben steht...Nun ja, ich sag mal nichts dazu. Die Gedanken sind frei. 🎼😗
(Nutzer gelöscht) 07.01.2022 16:05
Es gibt aktuell 3 Gruppen von Usern hier in den aktuellen Diskussionsthemen zu Corona:
Die erste Gruppe glaubt wirklich noch alles, was täglich in den Mainstream-Medien berichtet wird und diskutiert auf dieser Basis.
Die zweite Gruppe von Usern hier ist informiert, was hier wirklich läuft und diskutiert hier auch auf dieser Basis - dazu gehört jetzt auch der Beitrag von Seinesgleichen, wofür ich wieder sehr dankbar bin für die Weitergabe. Ausführlich auch von Dr. Rainer Füllmich in den letzten rund 20 Monaten dargestellt.
Und jetzt gibt es noch eine dritte Gruppe von Usern, die sind auch bestens informiert über alles, werden aber von der Gegenseite bezahlt, alles nieder zu machen, was an Wahrheit hier im Diskussionsforum verbreitet wird.
Ich überlasse es jedem einzelnen, zu beurteilen, welcher Gruppe die User in dem zweiten, geschlossenen Blog zum Thema angehören.
Die erste Gruppe glaubt wirklich noch alles, was täglich in den Mainstream-Medien berichtet wird und diskutiert auf dieser Basis.
Die zweite Gruppe von Usern hier ist informiert, was hier wirklich läuft und diskutiert hier auch auf dieser Basis - dazu gehört jetzt auch der Beitrag von Seinesgleichen, wofür ich wieder sehr dankbar bin für die Weitergabe. Ausführlich auch von Dr. Rainer Füllmich in den letzten rund 20 Monaten dargestellt.
Und jetzt gibt es noch eine dritte Gruppe von Usern, die sind auch bestens informiert über alles, werden aber von der Gegenseite bezahlt, alles nieder zu machen, was an Wahrheit hier im Diskussionsforum verbreitet wird.
Ich überlasse es jedem einzelnen, zu beurteilen, welcher Gruppe die User in dem zweiten, geschlossenen Blog zum Thema angehören.
(Nutzer gelöscht) 07.01.2022 16:21
es gibt weder einen rechtsfreien noch einen gnadenfreien Raum. Psalm 139. "in Ihm leben und weben und sind wir."
(Nutzer gelöscht) 07.01.2022 16:28
Ich bin froh, das es beide Darstellungen gibt
zu diesem Sachverhalt.
Man kann sich dann selbst ein Bild machen.
Ich kann nur begrüßen, das hier bei CsC die freie Meinungsäußerung so gut möglich ist.
zu diesem Sachverhalt.
Man kann sich dann selbst ein Bild machen.
Ich kann nur begrüßen, das hier bei CsC die freie Meinungsäußerung so gut möglich ist.