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Lebenserhaltende Maßnahmen

Lebenserhaltende Maßnahmen
Lebenserhaltende Maßnahmen in der Patientenverfügung:
ja oder nein oder für wie lange?

https://www.bibliomed-pflege.de/sp/artikel/23993-abbruch-lebenserhaltender-massnahmen

Kommentare

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hansfeuerstein 16.05.2021 14:26
Momentan würde ich da Vorsicht walten lassen, solange Corona aktuell ist. Denn lebenserhaltende Massnahmen sind künstliche Beatmungen auch in dem Fall, und diese können leicht mal 10 Tage gehen.
 
(Nutzer gelöscht) 16.05.2021 15:09
Schwarz oder weiß?
Wie ist die Welt?
Meist hat man eine klare Meinung. Aber ..

Mein Vater lag im künstlichen Koma. Nach einer Darmkrebs-OP. Die nicht ganz wie geplant gelaufen ist.
Die Ärzte wollten ihn nicht mehr aus dem Koma holen, weil er dann noch vielleicht 4 Wochen ein schwerer Pflegefall wäre. Meine Mutter bestand darauf, dass er daheim sterben dürfe... und wenn es in 4 Wochen wäre.
Nach ein paar Tagen daheim lief er mit dem Rollator. Wieder ein paarTage später mit dem Stock. Den er nun hin und wieder vergisst. Er isst selber und steht selber auf. Mittlerweile sind nicht nur Wochen oder Monate, sondern schon Jahre ins Land gegangen. Wenn auch noch nicht viele. Auch seinen 80sten durfte er noch feiern. Aber wie war das mit den 4 Wochen schwerer Pflegefall? "Abschalten" geht schnell..
 
hansfeuerstein 16.05.2021 15:20
Ja, das Problem ist, dass die Medizin die Verläufe keineswegs sicher vorhersagen kann.
Es gibt Genesungen die den Aussagen jeglicher Laborwerte wiedersprechen...
 
EdlerTropfen 16.05.2021 16:53
mano,das war wohl ein Wunder Gottes,konntet ihr das so sehen, oder der Vater?
 
(Nutzer gelöscht) 16.05.2021 17:04
@EdlerTropfen

Vorhersehen nicht. Weil daran aufgrund der Ärztemeinung niemand geglaubt hätte....
Aber hinterher kann man sagen, es war ein Irrtum der Ärzte und ein Wunder Gottes.
 
(Nutzer gelöscht) 16.05.2021 17:40
Für mich persönlich gilt laut regelmäßig aktualisierter Patientenverfügung dass keine lebenserhaltenden Maßnahmen erwünscht sind.
Vor über einem Jahr wurde dann fortgeschrittenerer Krebs diagnostiziert und ich war bereit zu gehen. Mein Leben steht in Gottes Hand.
Dann geschah durch eine OP das Wunder der Heilung.
Und weiterhin steht mein Leben in der Hand unseres lebendigen HERRN. Er  hat alles in Seiner Hand und Ihm vertraue ich.
 
(Nutzer gelöscht) 16.05.2021 17:42
@motm: das ist ein wunderbares Zeugnis von Gottes Eingreifen, wenn alle menschliche und ärztliche Kunst am Ende ist...  Danke, dass Du das mit uns teilst! 😊
 
Engeli 16.05.2021 17:48
Lebenserhaltende Maßnahmen ist nicht nur  die Beatmung
 
(Nutzer gelöscht) 16.05.2021 18:02
Die persönliche Not dabei kann entstehen, wenn ein geliebter Mensch (evtl die Eltern) eine entsprechende Patientenverfügung hat, aber sich selbst nicht mehr am Leben erhalten kann. Dass kann  bei einem dementen Menschen die Magensonde sein, da er evtl ansonsten die Nahrung verweigert und nicht selber isst.
Was mache ich dann als Sohn / Tochter / Betreuer?
Lass ich ihn "gehen" - oder lasse ich ihn noch "hier"?
 
(Nutzer gelöscht) 16.05.2021 18:06
Lasse ich es zu, dass derjenige keine Flüssigkeit mehr bekommt (weil er nicht mehr trinkt) - oder erlaube ich eine subkontane Infussion von Flüssigkeit?
 
(Nutzer gelöscht) 16.05.2021 18:30
Ich würde die Infussion wählen und so oft am Krankenbett sein wie möglich. Um mitzubekommen wie sich alles entwickelt. 
Wie lang bleibt denn trotz Patientenverfügung die Möglichkeit über Infussionen bzw. Magensonde versorgt zu werden @Nelkael? 
 
(Nutzer gelöscht) 16.05.2021 20:07
Normalerweise ist sie die Handlungsgrundlage (ansonsten brauchst du ja auch keine) - aber bei Demenz wird in der Regel ein Betreuer eingesetzt (muss nicht die Familie sein) und wenn der anderer Meinung ist alls du = dann wird es eng. Er / Sie darf sich dann auf Verfügung berufen.
 
hansfeuerstein 16.05.2021 22:59
Grundsätzlich ist heute eher die Grundtendenz, dass man klinischerseits eher früher zum Abschalten neigt, oder lebensverlängernde Maßnahmen ersparen möchte. Die meisten Menschen haben eine gegenteilige Vorstellung. Sie meinen das würde ohne Verfügung gar nicht geschehen. Man muss immer bedenken, dass die medizinische Indikation und Bewertung immer beim ärztlichen Personal liegt, so oder so. Die Verfügung nimmt diese medizinische Fallbewertung nicht weg. Wenn es z.B. darum geht, ob jemand bei schwerstem Corona Verlauf eine Blutsauerstoffanreicherung ausserhalb des Körpers, unter Entlastung von Herz/Lunge erhält, so bestimmt das in erster Linie der Arzt nach Erfolgsaussicht, weil für diese Behandlung spez. Abteilungen in spez. Kliniken bereit gehalten werden, die wiederum nach Erfolgsquoten bemessen werden. Das heisst, der Arzt entscheidet letztlich, ob das überhaupt versucht wird. Wenn einer eine Verfügung hat, die das ausschliesst, nimmt diese ihm die Entscheidung sowieso ab.
 
(Nutzer gelöscht) 17.05.2021 00:11
Ich kenne einen Fall, wo der Arzt entschieden hat, trotz vorliegender Verfügung.  Bei Komplikationen während einer OP ist der Patient ins Koma gefallen und nach ärztlichem Ermessen hat er die Verfügung praktisch ausgehebelt und der Patient wurde künstlich am Leben erhalten. Zum Glück ist er wieder aufgewacht und der Arzt hatte recht, dass es nur vorübergehend war.
 
(Nutzer gelöscht) 17.05.2021 23:45
Was wieder einmal zeigt, dass lebenserhaltende Maßnahmen durchaus ihre Berechtigung haben können.
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