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zu: Pychisch Kranke in Bayern

zu: Pychisch Kranke in Bayern
Folgendes Gesetz gilt für Bayern:


Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
(BayPsychKHG)
Vom 24. Juli 2018 gültig ab 15.07.2020
(GVBl. S. 583)
BayRS 2128-2-A/G

Vollzitat nach RedR: Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) vom 24. Juli 2018 (GVBl. S. 583, BayRS 2128-2-A/G), das zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 8. Juli 2020 (GVBl. S. 330) geändert worden ist

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Präambel
Mit diesem Gesetz wird die psychiatrische, psychotherapeutische, psychosomatische und psychosoziale Versorgung für Menschen mit psychischem Hilfebedarf gestärkt.
Ziel ist es, psychische Erkrankungen weiter zu entstigmatisieren sowie den Menschen in psychischen Krisen Anlaufstellen zu bieten und durch eine frühzeitige Unterstützung wirksam zu helfen.
Damit sollen auch Unterbringungen ohne oder gegen den Willen der betroffenen Menschen sowie Zwangsmaßnahmen vermieden werden.
Zugleich regelt dieses Gesetz die Voraussetzungen und die Gestaltung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung psychisch kranker Menschen sowie die Anwendung von Zwangsmaßnahmen.
Die Unterbringung und Zwangsmaßnahmen sind letztes Mittel, wenn andere Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten nicht ausreichen, um die Betroffenen und die Allgemeinheit vor Schaden zu bewahren.
Bei allen Hilfen und Maßnahmen auf Grund dieses Gesetzes ist auf die individuelle Situation des betroffenen Menschen besondere Rücksicht zu nehmen.
Seine Würde, seine Rechte und sein Wille sind stets zu achten.
Die Behandlung und Hilfe stehen immer im Zentrum des Handelns.
Leitgedanken für die Versorgung, Unterbringung und Behandlung sind insbesondere


    die in Art. 100 der Verfassung und den Art. 1 und 2 des Grundgesetzes verankerte Würde des Menschen sowie dessen Recht auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit;

    der Schutz der Allgemeinheit;

    die Bedeutung von Prävention und Therapie: Die Krisendienste und die Unterbringung fügen sich als Elemente in eine Versorgungskette ein, deren zentrale Bezugspunkte Prävention und Therapie sind. Dies gilt auch für die Gewaltprävention: Genesung ist auch die beste Gewaltprävention;

    die Bedeutung der Vernetzung und Zusammenarbeit der Beteiligten;

    die Bedeutung des Engagements, des Wissens und der Erfahrung der Menschen in der organisierten Selbsthilfe, insbesondere in den maßgeblichen Verbänden der Psychiatrie-Erfahrenen und der Angehörigen psychisch Kranker in den Hilfesystemen für Menschen mit psychischen Erkrankungen bzw. Beeinträchtigungen;

    die in den Grundsätzen der Staatsregierung zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern genannten und regelmäßig fortzuentwickelnden Leitlinien;

    die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen;

    die UN-Kinderrechtskonvention;

    die Gewährleistung gleicher Zugangsmöglichkeiten zur Versorgung in allen Teilen Bayerns im Sinne des Art. 3 der Verfassung, unter besonderer Berücksichtigung auch des ländlichen Raumes.



Es ist sehr schwer jemanden, der z.B. suizidgefährdet ist, in der Psychiatrie unterzubringen. Außerdem darf er nicht gegen seinen Willen dort festgehalten werden, es sei denn, er gefährdert sich oder andere.

Kommentare

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(Nutzer gelöscht) 31.01.2021 13:12
Wenn es stimmt, was der Link hergibt, soll genau das Gesetz vom 24. Juli 2018 gültig ab 15.07.2020, wieder verabschiedet werden. 


Ein Freistaat verabschiedet ein Gesetz, nach dem depressive Menschen in Krankenhäusern festgesetzt werden können. Sie werden registriert und behandelt wie Straftäter - ohne dass eine Straftat vorliegt...........

Das Ganze nennt sich "Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz", kurz BayPsychKHG, was insofern ironisch anmutet, als dass damit niemandem und erst recht nicht den psychisch Kranken geholfen ist.



https://www.stern.de/neon/wilde-welt/politik/depression--bayern-will-psychisch-kranke-wie-straftaeter-behandeln---geht-s-noch--7944978.html
 
(Nutzer gelöscht) 31.01.2021 13:14
und welcher text stimmt jetzt? der Blog hier oder vom Vorgänger vorhin??? 
 
(Nutzer gelöscht) 31.01.2021 13:23
Danke
Anastacia 

Das steht so in der Präambel und nichts anderes 
Jeder kann dieses Gesetz Inder Präambel des bayrischen Landesgesetz lesen
 
Anastacia 31.01.2021 13:25
Danke Sadie

Im anderen Blog steht ein Artikel von STERN
 
(Nutzer gelöscht) 31.01.2021 13:29
Ich habe es gesehen 
Ja dem Stern wird vor dem bayerischen Gesetzbuch geglaubt 

Die Menschen haben wohl die Auflage Sensation „Hitlers Tagebuch „ schon vergessen
 
(Nutzer gelöscht) 31.01.2021 13:30
😃
 
(Nutzer gelöscht) 31.01.2021 13:36
Das steht so in der Präambel und nichts anderes
Jeder kann dieses Gesetz Inder Präambel des bayrischen Landesgesetz lesen

Ja, das stimmt Sadie. Es gibt aber noch lange nicht die Gewährleistung, auch dieses Gesetz zu kippen 😉
 
(Nutzer gelöscht) 31.01.2021 13:51
Niemand kippt dieses Gesetz !!!
 
hansfeuerstein 31.01.2021 14:17
Was ich weiß ist, dass es immer mehr Probleme mit psychisch Kranken gibt, die z.B. andere Menschen angreifen oder Messern schwer verletzten. Da sind Personen dabei, die gefährlich sind, für andere Menschen, aber aufgrund von diagnostizierter Krankheit nicht in den Strafvozug kommen dürfen.
 
(Nutzer gelöscht) 31.01.2021 14:28
Menschen,die an Schizophrenie erkranken, können ! sehr gefährlich sein. Etwa 2% - 5% (Statistik).
Sie hören Stimmen, sie haben Verfolgungsvorstellungen,die für andere nicht nachvollziehbar sind.
Medikamente helfen dagegen.Werden diese abgesetzt,kommt es wieder zu Schüben,in denen der Kranke oft nicht weiß,was er tut.
Sie kommen nicht in den Strafvollzug, da sie durch diese Krankheit schuldunfähig sind.
Sie kommen aber über Jahre in die Forensik.
 
Anastacia 31.01.2021 15:23
Sie kommen aber über Jahre in die Forensik.
Battle: Da kommen sie aber nur hin, wenn sie rechtskräftig verurteilt wurden.
 
(Nutzer gelöscht) 31.01.2021 15:29
Ja, da gibt es wohl einen richterlichen Beschluß !?🤔
Ich denke da auch an den Fall Gustl Mollath,der unschuldig 7 Jahre in der Forensik war.
 
Anastacia 31.01.2021 15:45
Das gibt es leider immer wieder, dass jemand unschuldigt im Gefängnis bzw. in der geschlossenen Psychiatrie ist.
Wenn man aber als "Normalbürger" in der Psychiatrie ist, dürfen sie einen nicht dort festhalten. Selbst wenn der Patient sich oder andere gefährdet, darf er nur solange dort festgehalten werden, bis er erklärt, dass er sich oder anderen nichts antun wird.
 
hansfeuerstein 31.01.2021 18:01
Der Fall Gustl Mollath ist von aussen auch nicht leicht zu beurteilen. Die zerstochenen Reifen seiner Ehefrau sind noch immer ein befremdlicher Vorgang....
 
(Nutzer gelöscht) 31.01.2021 19:00
Ich hatte mir einige Berichte im TV angesehen.Er wirkt psychisch ziemlich gesund.Er wurde ja durch bestimmte Äußerungen in seinen Briefen von seiner eigenen Frau in diese fatale Situation gebracht!
Das ist natürlich ein Verrat und Vertrauensbruch,der zur Eskalation geführt hat.Ich fand befremdlich,wie er seine Briefe formuliert hat.
Aber deshalb einen Menschen in die Forensik für 7 Jahre einzusperren ist mir unbegreiflich.
Reifen zu verstehen ist nun wirklich eine Lappalie,das hat jemand nach einer Trennung bei mir auch aus Wut und Rache getan.
 
(Nutzer gelöscht) 31.01.2021 19:02
...zu zerstechen....man.. blöder Computer 😎
 
hansfeuerstein 31.01.2021 20:23
Als Aussenstehender will ich dazu kein Urteil abgeben, ohne alle Aspekte zu kennen. Normalerweise werden die Menschen regelmässig untersucht, und viele können bei
Anschlagen einer Therapie entlassen werden, und ganz normal weiterleben. Auch bei
Schizophrenie z.B. Das Grundproblem sind die wachsende Zahl von Menschen, die
Gewalttätig werden und sich nicht von sich aus in eine Behandlung begeben.
 
(Nutzer gelöscht) 31.01.2021 20:29
Ja, die wachsende Anzahl von gewalttätigen Menschen ist ein grosses Problem.
Hier schwabbt viel aus den USA rüber, dort kannst du froh sein,wenn du jeden Tag überlebst.
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