Inquisition. Doch nicht so schlimm? Update:
29.10.2019 14:47
Inquisition. Doch nicht so schlimm? Update:
29.10.2019 14:47
Inquisition. Doch nicht so schlimm? Update:
....." fast alle Autoren, die sich in den letzten Jahrzehnten historisch mit der Inquisition beschäftigt haben, ob nun der Spanischen, oder Römischen, zeigen sich von den erzielten Neuergebnissen überrascht. Vor allen das von Jean- Pierre Dedieu und Gustav Henningsen erarbeitete Zahlenmaterial, das eine gesicherte Basis erarbeitet, wirkt frappierend:
Wieviel anders nun das Ergebnis! Henningsen bezeichnete aufgrund seiner die Spanische Inquisition von 1540- 1700 erfassenden Datenbank mit fast 50000 Prozessen die Gesamtzahl der Hingerichteten nicht ohne eigenen Entdeckerstolz als "only" 1,8 percent". Von einer " verhältnismäßig geringen Zahl " spricht ebenso Henry Kamen, der hierin ein effektives Argument sieht gegen " the legend of a bloodthirsty Tribunal". Zusätzlich verweist Edward Peters auf die viel größere Zurückhaltung der Inquisition mit der Todesstrafe als bei den säkularen Gerichten.
Außerhalb Spaniens- so Kamen in seinem Erstbuch- habe religiöser Fanatismus zuweilen " in einer einzigen Nacht mehr Menschenopfer gefordert als die spanische Inquisition während der ganzen Zeit ihres Bestehens"., etwa in Frankreich die " Bartholomäus- Nacht" von 1572; letztendlich möchte Kamen die Inquisition weder als Argument für "die soziale und religiöse Entwicklung Spaniens " noch für " eine gleichsam selbstverständliche Entwicklung aus dem Katholizismus" gelten lassen. Solch abmildernden Beurteilungen...."
aus "Toleranz und Gewalt" , Seite 287.
Wieviel anders nun das Ergebnis! Henningsen bezeichnete aufgrund seiner die Spanische Inquisition von 1540- 1700 erfassenden Datenbank mit fast 50000 Prozessen die Gesamtzahl der Hingerichteten nicht ohne eigenen Entdeckerstolz als "only" 1,8 percent". Von einer " verhältnismäßig geringen Zahl " spricht ebenso Henry Kamen, der hierin ein effektives Argument sieht gegen " the legend of a bloodthirsty Tribunal". Zusätzlich verweist Edward Peters auf die viel größere Zurückhaltung der Inquisition mit der Todesstrafe als bei den säkularen Gerichten.
Außerhalb Spaniens- so Kamen in seinem Erstbuch- habe religiöser Fanatismus zuweilen " in einer einzigen Nacht mehr Menschenopfer gefordert als die spanische Inquisition während der ganzen Zeit ihres Bestehens"., etwa in Frankreich die " Bartholomäus- Nacht" von 1572; letztendlich möchte Kamen die Inquisition weder als Argument für "die soziale und religiöse Entwicklung Spaniens " noch für " eine gleichsam selbstverständliche Entwicklung aus dem Katholizismus" gelten lassen. Solch abmildernden Beurteilungen...."
aus "Toleranz und Gewalt" , Seite 287.
Kommentare
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(Nutzer gelöscht) 29.10.2019 16:04
Schlimm schon, aber vor dem Zeitgeist und den Umständen zu sehen. Außerdem wird unter dem Begriff Inquisition gern alles Mögliche und Unmögliche zusammengemischt. Die Anwendung der Folter etwa wurde ganz allgemein bis ins 18. Jahrhundert hinein als legitimes und wirksames Mittel zur Wahrheitsfindung bei Gericht betrachtet. In Preußen schaffte Friedrich der Große sie ab. Seine Gerichte praktizierten gegen das Verbot die Folter weiter, weil sie anderen Methoden der Wahrheitsfindung misstrauten.
Klavierspielerin2 29.10.2019 17:28
von wegen" früher war alles besser".
Eine Kleinigkeit noch zu den Katharern, sie predigten Ehelosigkeit, nur wer sich dem irdischen entsagte, manche hungerten sich zu Tode, könnte ins Paradies kommen.
Eine Kleinigkeit noch zu den Katharern, sie predigten Ehelosigkeit, nur wer sich dem irdischen entsagte, manche hungerten sich zu Tode, könnte ins Paradies kommen.
(Nutzer gelöscht) 29.10.2019 18:19
@zeitlos
Du mischt alles ineinander:
die Inquisition war ein riesiger rechtlicher Fortschritt: sie löste den gerichtlichen Zweikampf und verschiedene andere Gottesurteile ab.
Natürlich überholte sich aus auch dieses Verfahren.
Aber es waren ganz unbestreitbar die fachlich qualifizierten Inquisitionsrichter, die die Hexenprozesse (durch Laienrichter) zurückdrängten.
Du mischt alles ineinander:
die Inquisition war ein riesiger rechtlicher Fortschritt: sie löste den gerichtlichen Zweikampf und verschiedene andere Gottesurteile ab.
Natürlich überholte sich aus auch dieses Verfahren.
Aber es waren ganz unbestreitbar die fachlich qualifizierten Inquisitionsrichter, die die Hexenprozesse (durch Laienrichter) zurückdrängten.
hansfeuerstein 29.10.2019 21:10
"viel größere Zurückhaltung der Inquisition mit der Todesstrafe als bei den säkularen Gerichten." Das ist der Punkt, zuvor hatten die zivilen Urteile und Vollstreckungen praktisch kein Verfahren...
(Nutzer gelöscht) 30.10.2019 08:42
@einer Warum?
Das ist Rechtsgeschichte.
Das ist Rechtsgeschichte.
(Nutzer gelöscht) 30.10.2019 09:09
@heiner
Da unterscheiden wir uns ganz deutlich. Ethik (vor allem die "Bindestrichethiken", die sich auf ein bestimmtes Gebiet wie Medizin,Pflege, Umwelt oder das Recht beziehen) sind am Maßstab ihrer Zeit zu messen. Bei meinem Professor für Kirchengeschichte, H.J. Prien,lernte ich
„Jede Epoche ist unmittelbar zu Gott, und ihr Wert beruht gar nicht auf dem, was aus ihr hervorgeht, sondern in ihrer Existenz selbst, in ihrem Eigenen selbst“
―Leopold von Ranke
Quelle:
Über die Epochen der neueren Geschichte. Vorträge dem Könige Maxmillian II. von Bayern im Herbst 1854 zu Berchtesgaden gehalten. Vortrag vom 25. September 1854. Historisch-kritische Ausgabe, hg. v. Theodor Schieder und Helmut Berding, München 1971, S. 60
Zitiert nach https://gutezitate.com/zitat/143330
Da unterscheiden wir uns ganz deutlich. Ethik (vor allem die "Bindestrichethiken", die sich auf ein bestimmtes Gebiet wie Medizin,Pflege, Umwelt oder das Recht beziehen) sind am Maßstab ihrer Zeit zu messen. Bei meinem Professor für Kirchengeschichte, H.J. Prien,lernte ich
„Jede Epoche ist unmittelbar zu Gott, und ihr Wert beruht gar nicht auf dem, was aus ihr hervorgeht, sondern in ihrer Existenz selbst, in ihrem Eigenen selbst“
―Leopold von Ranke
Quelle:
Über die Epochen der neueren Geschichte. Vorträge dem Könige Maxmillian II. von Bayern im Herbst 1854 zu Berchtesgaden gehalten. Vortrag vom 25. September 1854. Historisch-kritische Ausgabe, hg. v. Theodor Schieder und Helmut Berding, München 1971, S. 60
Zitiert nach https://gutezitate.com/zitat/143330
(Nutzer gelöscht) 30.10.2019 10:26
@Heiner
nur eine kurze Antwort, weil es zu mehr nicht reicht:
Das Inquisitionsverfahren waren ein Fortschritt, bis sie von besseren Verfahren abgelöst wurden Zur heutigen Praxis Roms kann und will ich nichts sagen.
.Mehr hier:Gerd Schwerhoff: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit. 3. Auflage. Verlag C. H. Beck, München 2009,
nur eine kurze Antwort, weil es zu mehr nicht reicht:
Das Inquisitionsverfahren waren ein Fortschritt, bis sie von besseren Verfahren abgelöst wurden Zur heutigen Praxis Roms kann und will ich nichts sagen.
.Mehr hier:Gerd Schwerhoff: Die Inquisition: Ketzerverfolgung in Mittelalter und Neuzeit. 3. Auflage. Verlag C. H. Beck, München 2009,
Klavierspielerin2 18.10.2020 11:15
@ Balin, zu deinem Zweifel:
@Klavierspielerin Ich bezweifle dass die neun Millionen Toten reichen.
Wenn man so aufzählt - Heiden und Judenverfolgung im spätrömischen Reich, Innerchristliche Kämpfe zwischen Arianern, Katholiken, Donatisten etc.; die teilweise blutige Christianisierung Skandinaviens, die Eroberung der slavischen und balischen Gebiete durch die Deutschen im Rahmen von Kreuzzügen, die Kreuzzüge im Heiligen Land, die Verfolgung von Herätikern sowohl durch die katholische als auch die orthodoxe Kirche, die Reconquista.
Später dann die Durchsetzung des christlichen Glaubens in Süd- und Mittelamerika, die Husittenkriege, die ganzen Reformationskriege (Schmalkaldischer Krieg, Hugenottenkriege etc.). Die religiöse Verfolgung durch die jeweils siegreiche Seite in der Reformation, der englische Bürgerkrieg im 16. Jahrundert und die darauf folgende Verfolgung der Katholiken und Anglikaner, der dreißigjährige Krieg.
Zuletzt der Sonderbundskrieg in der Schweiz.
Diese Zahl ist mit Sicherheit zu klein, bzw. greift zu kurz.
Da wir beide nicht dabei waren, können wir lediglich wissenschaftliche Abhandlungen dazu befragen. Es gibt da einiges auf dem Markt...
Ich neige dazu, Arnold Angenendts " Toleranz und Gewalt" Recherchen zu glauben, auch weil sich der- sicher nicht verdächtigt, irgend eine Sympathie gegenüber der RKK zu hegen- bekennende Atheist, der Philosoph und Soziologe ,( geprägt durch die 'Frankfurter Schule) Jürgen Habermas, diese Zahlen der Opfer
Das macht es natürlich nicht weniger schlimm, doch korrekter.
@Klavierspielerin Ich bezweifle dass die neun Millionen Toten reichen.
Wenn man so aufzählt - Heiden und Judenverfolgung im spätrömischen Reich, Innerchristliche Kämpfe zwischen Arianern, Katholiken, Donatisten etc.; die teilweise blutige Christianisierung Skandinaviens, die Eroberung der slavischen und balischen Gebiete durch die Deutschen im Rahmen von Kreuzzügen, die Kreuzzüge im Heiligen Land, die Verfolgung von Herätikern sowohl durch die katholische als auch die orthodoxe Kirche, die Reconquista.
Später dann die Durchsetzung des christlichen Glaubens in Süd- und Mittelamerika, die Husittenkriege, die ganzen Reformationskriege (Schmalkaldischer Krieg, Hugenottenkriege etc.). Die religiöse Verfolgung durch die jeweils siegreiche Seite in der Reformation, der englische Bürgerkrieg im 16. Jahrundert und die darauf folgende Verfolgung der Katholiken und Anglikaner, der dreißigjährige Krieg.
Zuletzt der Sonderbundskrieg in der Schweiz.
Diese Zahl ist mit Sicherheit zu klein, bzw. greift zu kurz.
Da wir beide nicht dabei waren, können wir lediglich wissenschaftliche Abhandlungen dazu befragen. Es gibt da einiges auf dem Markt...
Ich neige dazu, Arnold Angenendts " Toleranz und Gewalt" Recherchen zu glauben, auch weil sich der- sicher nicht verdächtigt, irgend eine Sympathie gegenüber der RKK zu hegen- bekennende Atheist, der Philosoph und Soziologe ,( geprägt durch die 'Frankfurter Schule) Jürgen Habermas, diese Zahlen der Opfer
Das macht es natürlich nicht weniger schlimm, doch korrekter.
(Nutzer gelöscht) 18.10.2020 11:37
Wenn es nur die Zahlen der RKK sind, dann wäre ja einiges herausgerechnet. Eigentlich ziemlich viel. Alleine der 30 jährige Krieg forderte wohl ungefähr 6 Millionen Opfer (es gibt stark abweichende Zahlen)
(Nutzer gelöscht) 18.10.2020 19:10
Diese Zahlen sollten uns Christen zum Nachdenken bringen. Die Mehrzahl der von Christen des Glaubens Willen getötete waren keine Heiden, Muslime oder Juden sondern andere Christen, die wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Häresie umgebracht wurden.
Klavierspielerin2 02.04.2023 23:36
Im Blog von PS hat er das Thema Inquisition aufs Tablett gebracht, er ist schlecht informiert, sein Blog ist geschlossen, darum mein Blog auch nochmal aufgewärmt, zur Ergänzung.
Die Staatsanwaltschaft, wie wir sie heute kennen, hat ihre Wurzeln in der Inquisition.
Damit die Staatsanwaltschaft oder andere Strafverfolgungsbehörden (Polizei) einschreiten und den Sachverhalt erforschen dürfen, etwa durch Vernehmung des Beschuldigten, Zeugen befragen oder Spuren sichern, müssen tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen.
Diese tatsächlichen Anhaltspunkte nennt man Anfangsverdacht.
Der Anfangsverdacht ist die unterste von drei Verdachtsstufen der Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, bei dessen Vorliegen die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet sind, ihre Ermittlungen aufzunehmen.
Was ist die rechtliche Grundlage?
Nach § 160 Abs 1 StPO (Strafprozessordnung) hat die Staatsanwaltshaft, wenn sie Kenntnis von dem Verdacht von einer Straftat erhält, den Sachverhalt zu erforschen.
Nach § 152 Abs. 1 StPO ist die Staatsanwaltschaft dann verpflichtet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte wegen einer verfolgbaren Straftat vorliegen, einzuschreiten.
Der Anfangsverdacht ist also die erste Schwelle, die die Strafverfolgungsbehörde nehmen muss, um eine Straftat zu verfolgen. Liegen keine tatsächlichen Anhaltspunkte vor, darf die Staatsanwaltschaft grundsätzlich nicht ermitteln. Auf diese Weise wird der Bürger vor bloßen Vermutungen, Gerüchten und Verleumdungen geschützt.
Bereits in diesem frühen Stadium der Ermittlungen, also wenn die Staatsanwaltshaft bzw. die Polizei oder die Finanzbehörde beginnt zu ermitteln, ist es ratsam, einen Strafverteidiger zu beauftragen.
Denn wo gesucht wird, wird gefunden.
Der Strafverteidiger erklärt dem Beschuldigten dessen Rechte, wenn die Strafverfolgungsbehörden gegen diesen ermittelt, prüft und sucht selber, ob tatsächlich ein Anfangsverdacht, also konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat, vorliegen.
Nach § 160 Abs. 2 StPO hat die Staatsanwaltschaft zwar auch alle entlastenden Umstände zu erforschen. Jedoch können hier wie überall Fehler geschehen, etwa das Übersehen von Alibis oder entlastende Zeugenaussagen werden falsch gewertet. Dies geht dann zum Nachteil des Beschuldigten, denn gegen diesen wird dann weiter ermittelt und es kommt vielleicht bis zu einer Anklage.
Es kommt jedoch gar nicht so selten vor, dass ein anfänglicher Anfangsverdacht sich im Sande verläuft oder der konkrete Vorwurf schlicht weg nicht beweisbar ist.
Der Strafverteidiger wird sodann bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragen, das Ermittlungsverfahren einzustellen.
Die Staatsanwaltschaft, wie wir sie heute kennen, hat ihre Wurzeln in der Inquisition.
Damit die Staatsanwaltschaft oder andere Strafverfolgungsbehörden (Polizei) einschreiten und den Sachverhalt erforschen dürfen, etwa durch Vernehmung des Beschuldigten, Zeugen befragen oder Spuren sichern, müssen tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen.
Diese tatsächlichen Anhaltspunkte nennt man Anfangsverdacht.
Der Anfangsverdacht ist die unterste von drei Verdachtsstufen der Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, bei dessen Vorliegen die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet sind, ihre Ermittlungen aufzunehmen.
Was ist die rechtliche Grundlage?
Nach § 160 Abs 1 StPO (Strafprozessordnung) hat die Staatsanwaltshaft, wenn sie Kenntnis von dem Verdacht von einer Straftat erhält, den Sachverhalt zu erforschen.
Nach § 152 Abs. 1 StPO ist die Staatsanwaltschaft dann verpflichtet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte wegen einer verfolgbaren Straftat vorliegen, einzuschreiten.
Der Anfangsverdacht ist also die erste Schwelle, die die Strafverfolgungsbehörde nehmen muss, um eine Straftat zu verfolgen. Liegen keine tatsächlichen Anhaltspunkte vor, darf die Staatsanwaltschaft grundsätzlich nicht ermitteln. Auf diese Weise wird der Bürger vor bloßen Vermutungen, Gerüchten und Verleumdungen geschützt.
Bereits in diesem frühen Stadium der Ermittlungen, also wenn die Staatsanwaltshaft bzw. die Polizei oder die Finanzbehörde beginnt zu ermitteln, ist es ratsam, einen Strafverteidiger zu beauftragen.
Denn wo gesucht wird, wird gefunden.
Der Strafverteidiger erklärt dem Beschuldigten dessen Rechte, wenn die Strafverfolgungsbehörden gegen diesen ermittelt, prüft und sucht selber, ob tatsächlich ein Anfangsverdacht, also konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat, vorliegen.
Nach § 160 Abs. 2 StPO hat die Staatsanwaltschaft zwar auch alle entlastenden Umstände zu erforschen. Jedoch können hier wie überall Fehler geschehen, etwa das Übersehen von Alibis oder entlastende Zeugenaussagen werden falsch gewertet. Dies geht dann zum Nachteil des Beschuldigten, denn gegen diesen wird dann weiter ermittelt und es kommt vielleicht bis zu einer Anklage.
Es kommt jedoch gar nicht so selten vor, dass ein anfänglicher Anfangsverdacht sich im Sande verläuft oder der konkrete Vorwurf schlicht weg nicht beweisbar ist.
Der Strafverteidiger wird sodann bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragen, das Ermittlungsverfahren einzustellen.
Klavierspielerin2 03.04.2023 12:50
Vor der modernen Inquisition gab es die sog.
Die Feuerprobe ist ein archaisches Element der Gerichtsbarkeit, bei der eine Aussage durch Feuer verifiziert wird, das durch mutmaßlich göttliche Hilfe keine schwere Brandwunde zufügt. Im Lauf der Geschichte ging diese Vorgehensweise in der westlichen Welt verloren – und damit auch die ursprüngliche Wortbedeutung. Der Begriff wurde stattdessen zunehmend synonym für eine Bewährungsprobe gesetzt, die nicht mehr in einer gestellten Trainingsumgebung abläuft, sondern die Bewährung im tatsächlichen Einsatz bezeichnet. In einigen Regionen der Erde wird die Feuerprobe im ursprünglichen Sinne jedoch heute noch praktiziert.
https://de.wikipedia.org/wiki/Feuerprobe
Und wer hat die Feuerprobe abgeschafft?
Die Feuerprobe ist ein archaisches Element der Gerichtsbarkeit, bei der eine Aussage durch Feuer verifiziert wird, das durch mutmaßlich göttliche Hilfe keine schwere Brandwunde zufügt. Im Lauf der Geschichte ging diese Vorgehensweise in der westlichen Welt verloren – und damit auch die ursprüngliche Wortbedeutung. Der Begriff wurde stattdessen zunehmend synonym für eine Bewährungsprobe gesetzt, die nicht mehr in einer gestellten Trainingsumgebung abläuft, sondern die Bewährung im tatsächlichen Einsatz bezeichnet. In einigen Regionen der Erde wird die Feuerprobe im ursprünglichen Sinne jedoch heute noch praktiziert.
https://de.wikipedia.org/wiki/Feuerprobe
Und wer hat die Feuerprobe abgeschafft?
Klavierspielerin2 03.04.2023 13:03
Protestanen glaubten an Hexen, Katholiken nicht:
https://www.christ-sucht-christ.de/christliches-forum/Klavierspielerin2/82805/
https://www.christ-sucht-christ.de/christliches-forum/Klavierspielerin2/82805/