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                Nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe werden die Stuttgarter Urteile zu Diesel-Fahrverboten nicht umgesetzt. Nun sollen Mitglieder der Landesregierung dafür in Zwanghaft genommen werden.
           
                   
                       
                            Im Streit um Fahrverbote hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung einen Antrag auf Zwangshaft gestellt. 

Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart bestätigte am Dienstag den Eingang der Unterlagen. 

Die DUH beantragt demnach Haft für bis zu sechs Monate, sollte das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des VG Stuttgart vom Juli 2017 nicht umgesetzt werden. Danach muss der Stuttgarter Luftreinhalteplan auch zonale Fahrverbote für Euro-5-Diesel in der bereits existierenden Umweltzone enthalten. Bislang ist dies nicht vorgesehen. 

Seit Januar dieses Jahres gelten Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge in der Landeshauptstadt. Die DUH möchte nach eigenen Angaben die schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) erreichen. 

Die DUH will das Gericht dazu bewegen, Zwangshaft anzudrohen und im Fall fortdauernder Untätigkeit diese in einem weiteren Verfahren anzuordnen. Der Antrag ist dem Land zugestellt worden, das laut VG vier Wochen für eine Stellungnahme Zeit hat. Für einen Gefängnisaufenthalt könnten bei Erfolg der Antragsteller Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), Innenminister Thomas Strobl (CDU) und der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer in Betracht kommen. 

Auch in Bayern versucht die DUH, rechtskräftige Gerichtsentscheidungen über Fahrverbote mit Zwangshaft gegen Amtsträger durchzusetzen. Ob das überhaupt möglich ist, muss allerdings erst der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären. 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte den Fall den Luxemburger Richtern vorgelegt, da das nationale Recht die gerichtliche Verhängung von Zwangshaft gegenüber Amtsträgern nicht vorsieht. Gerichte der Mitgliedstaaten seien jedoch verpflichtet, gegenüber der nationalen Behörde "jede erforderliche Maßnahme zu erlassen", um die Einhaltung der europäischen Luftreinhalterichtlinie (Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008) sicherzustellen, entschied der EuGH bereits vor Jahren (Urt. v. 19.11.2014, Az. C-404/13).   
dpa/acr/LTO-Redaktion

Kommentare

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calando 06.08.2019 21:00
also ich finde es höchst spannend , dass eine Umwelthilfeorganisation, Beugehaft für Politiker wie 
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), Innenminister Thomas Strobl (CDU) und der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer,

erreichen wollen

ich wünsche der DUH viel Erfolg

und wünsche mir sehr dass es ein richtungsweisendes Urteil geben würde

und ihr findet das nicht höchst interessant?
 
(Nutzer gelöscht) 06.08.2019 21:38
noelachendes Smiley
 
calando 06.08.2019 21:43
Die Eins glaubt, die höhere Ordnung im Universum zu erkennen und versteht nicht, dass andere sie

  nicht auch sehen.

Ich habe gerade einen Enneagramm Selbsttest gemacht.
Das ist dabei als Fazit bei rum gekommen, also bei der eins habe ich Prozentual den meisten Anteil.

Hätte ich gerade nicht gedacht.

Nun viele kritisieren hier Regierungen, in aller möglichen Variation.
Ereifern sich wegen des Klimawandels.
Wenn dann beides mal zur Sprache kommt in einem Sachverhalt ist es trotzdem scheinbar nicht interessant.
Ist es nur toll , wenn man sich irgendwie ereifern kann? Kommt mir bald so vor.

Aggressionen ablassen, oder so?
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