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Böhmermann vs. Erdogan: Von der Satire zur Staatsaffäre - Spiegel

Böhmermann vs. Erdogan: Von der Satire zur Staatsaffäre - Spiegel
Böhmermann vs. Erdogan: Von der Satire zur Staatsaffäre
[url=]http://spon.de/vg9uR[/url]
(Langform: http://www.spiegel.de/video/jan-boehmermann-gedicht-recep-
tayyip-erdogan-video-1665735.html)

Die Fakten: Abschrift der strittigen Moderation:
http://www.spiegel.de/kultur/tv/jan-boehmermann-das-sind-
die-fakten-der-staatsaffaere-a-1086571.html

Schmähgedicht auf Erdogan: Fall Böhmermann sorgt für Koalitionskrach
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jan-boehmermann-
schmaehgedicht-sorgt-fuer-koalitionskrach-a-1087390.html

PRESSEFREIHEIT OHNE WENN UND ABER!

Dass dieses Beispielgedicht, das Böhmermann explizit mehrfach mit "das darf man nicht" betitelt hat und das er nur zur Veranschaulichung der Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit verlesen hat, ihn nun vor Gericht bringt, ist ein Skandal!

Erdogan, unser Bündnispartner, ein lupenreiner Demokrat.
Solle mer ihn reinlasse?
Nee! Piratensmiley

Kommentare

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(Nutzer gelöscht) 15.04.2016 15:28
Ich hab mir auf youtoube das Video von Böhmermann 3x angeschaut. Und überlege schon die Woche über, was ich davon halten soll.

Wird das Schmähgedicht dadurch zur Satire, dass er mehrmals sagt,
"das darf man nicht sagen" ?
Man kann darin auch einen Vorsatz sehen, was dann Strafrechtlich gleich mal eine Nummer härter ist.
Herr Erdogan (auch wenn er ein großer D... ist) hat auch seine durch das GG
geschützten Rechte.
Der Extra3 Beitrag war im Gegensatz richtig witzig und die Reaktion von Erdogan dementsprechend dämlich.

Unabhängig, ob das nun Satire ist oder nicht, dem Herrn Erdogan kommt es gar nicht darauf an, was da genau gesagt wurde - es genügt ihm, dass man nicht seine Weltsicht teilt. Und diejenigen werden mit den zur Verfügung stehenden
Mitteln bekämpft. Ein richtiger Narzisst eben.

Die Bundesregierung hat allerdings, mit der heutigen Entscheidung (§103), der Presse- und Meinungsfreiheit einen Bärendienst erwiesen. Sie hätten sich doch
locker auf die Anzeige von Erdogan vs Böhmermann nach §185 berufen können und diese überholte Majestätsbeleidigung damit fallen lassen sollen.

Wie sagte Christian Ehring so schön: " Wenn Sie (Erdogan) Kritik hören wollen,
sehen Sie extra3, wenn Sie keine Kritik hören wollen, treffen Sie sich mit der
Bundeskanzlerin".

zwinkerndes Smiley
 
Irmgard 15.04.2016 16:03
Erdogan macht sich lächerlich, das ist wohl jedem klar!!
Trotzdem halte ich aussagen "Kinder ...." "und Ziegen F..." hat nichts mehr mit Pressefreiheit zutun, so sehr auch ich Erdogan nicht mag..., also ich will sowas weder im TV sehen noch hören...
 
pieter49 15.04.2016 18:41
Die arme Bundeskanzlerin.
Obwohl ich Frau Angela Merkel sehr mag, und immer noch zu ihr stehe.
Habe ich mitleid mit Angela das sie den druck vom ''Herrn Erdogan'' nicht gewachsen ist/war.
Ich weis es ist nicht einfach wenn man so ein Große Verantwortung tragen/stellen muss.
Aber, ... am besten ich schreibe nicht was ich vom ''Herrn Erdogan'' denke ... ?!
Aber wenn ich sage um in meine Sprache zu bleiben möchte ich doch mitteilen das ich ihm Sektiererisch finde, und nicht nur ein bisschen, sondern Exstrem ... !!!
 
(Nutzer gelöscht) 15.04.2016 19:02
Im Fall §103 ist diese Aussage falsch,
denn es ist gar nicht so, das die Regierung die Anklage "zulassen" muss.
Sie erteilt auf Antrag eines Dritten(Erdogan), weisungsbefugt dem Staatsanwalt den AUFTRAG zu ermitteln. Sie bestellt quasi den Staatsanwalt.

Nur beim Majestätsbeleidigung §103 muss die Regierung den A u f t r a g zu Ermittlungen erteilen.

Dem hingegen muss die Staatsanwaltschaft überhaupt keine Anklage erheben. Sie entscheidet erst einmal, ob überhaupt Anklage erhoben wird. Bei Beleidigungen gibt es oft gar keinen Prozess - es wird dem Kläger geraten, einen Mediator zu beauftragen und zu bezahlen. Da kann man gespannt sein, Erdogan und Mediator...
 
(Nutzer gelöscht) 15.04.2016 20:17
"Die Bundesregierung erlaubt, dass Jan Böhmermann auf der Grundlage des § 103 StGB verfolgt wird. Das hat Kanzlerin Merkel heute persönlich bekanntgegeben. Aber nicht nur das. Vielmehr hat Frau Merkel auch gesagt, dass die Regierung das Sondergesetz für beleidigte Potentaten als überflüssig und nicht mehr zeitgemäß erachtet. Demgemäß will sie den § 103 StGB durch den Bundestag abschaffen lassen.
Nin, das alles sind keine theoretischen Erwägungen. Nach § 2 StGB gilt nicht das Strafgesetz am Tattag, sondern im Falle einer Gesetzesänderung immer das mildeste Gesetz zum Zeitpunkt des Urteils. Wenn ein Paragraf völlig das Zeitliche segnen würde, gibt es also keine Grundlage für eine Verurteilung mit der Folge, dass das Verfahren eingestellt werden oder der Angeklagte sogar freigesprochen werden müsste."
https://www.lawblog.de/in...
 
RhythmOfHeaven 15.04.2016 23:10
@Aporie:
Danke, das klingt gut!
Leider hat Frau Merkel heute auch gesagt, dass die Gesetzesänderung erst 2018 in Kraft treten soll. Dann dürfte der Prozess schon vorbei sein...
 
(Nutzer gelöscht) 15.04.2016 23:53
Liebe@RythmOfheaven

Das habe ich noch nicht so in der Presse wahrgenommen, dass die Gesetzesänderung des § 103 ab 2018 in Kraft treten soll. Das stimmt, dann wird der Prozess bereits schon vorüber sein..... Oder es wird erst gar nicht zum Prozess kommen. Es wird sehr spannend......
Meine persönliche Meinung ist, der eigentliche Grund für die Ablehnung muss sein, dass es sich hier nach gründlicher Abwägung aller Umstände um Satire gehalten hat und Satire nicht Gegenstand des §103 ist und deshalb die Eröffnung eines Verfahrens nach diesem Straftatbestand abgelehnt wird.
 
(Nutzer gelöscht) 15.04.2016 23:55
Lieber@Einsünder, so sehe ich das auch.
 
RhythmOfHeaven 16.04.2016 00:44
Lieber Hans,

gilt dann nicht, ob das Gesetz beim erstinstanzlichen Urteil noch existierte?
 
pieter49 16.04.2016 08:42
Gesetz hin oder Gesetz her das ist im Moment nicht besonders Relevant.
. . . Relevant ist ob Gretchen ihre seele an Mephisto verkauft hat . . . ?!
Aber (...) ''wer immer strebend sich bemüht den können wir erlösen !!!''
. . .
aus Goethe's Faust.
 
(Nutzer gelöscht) 16.04.2016 17:12
Böhmermanns Anwalt Christian Schertz kritisierte Merkels Entscheidung. "Diese Verfolgungsermächtigung war völlig überflüssig und ohne Not", sagte er dem Spiegel. Der Anwalt verwies darauf, dass Erdoğan bereits als Privatperson einen Strafantrag gestellt hat und die Staatsanwaltschaft daher die Frage der Beleidigung o h n e h i n prüfen müsse.

Somit hat Frau Merkel nicht über den Strafantrag wegen Beleidigung. §185 StGB entschieden, dass brauche sie auch gar nicht, denn da gilt "jedermannrecht".

Über die Zulässigkeit der Strafverfolgung wegen Beleidigung hat sie nicht entschieden und das hätte sie auch nicht gekonnt. Da wird nach dem Strafantrag des Herrn Erdogan wie gehabt von Amts wegen ermittelt.

Sie hat über die Zulässigkeit der Strafverfolgung nach dem ominösen Majestätsbeleidigungs-Paragraphen § 103 StGB entschieden,
d e r e i n d e u t l i c h h ö h e r e s S t r a f m a ß vorsieht, als die reine 'Beleidigung'.

Wenn sie, wie sie es ja veräußert hat, diese Vorschrift für unmodern hält und sie den§103 abschaffen will, wäre es konsequent gewesen, die Zustimmung abzulehnen.

Ja, lieber@pieter49
eine Tragödie!! - Gretchen hat ihre Seele verkauft!!
 
RhythmOfHeaven 17.04.2016 13:39
Der Zeitpunkt ist sogar ideal, denn er zeigt den politischen Willen, dieses Gesetz loszuwerden. Und wenn das Erdogan dann tatsächlich in die Schranken weist, ist es super!
In der Türkei wird Merkels Entscheidung schon als Vorverurteilung gefeiert, weil man sich eine unabhängige Justiz offenbar nicht vorstellen kann!
 
pieter49 17.04.2016 13:54
Leider sind Fanatische Muslime (wie Fanatische ''Christen''zwinkerndes Smiley Hartnäckig und weichen selten von ihre ''Prinzipien'' ab.
Bin gespannt wie oben genannten Problemen gelöst werden, ... oder auf der Strecke bleiben ... ?!
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