hab ich schon getan
aber ich muss wohl auch etwas unternehmen . . .
außer beten.
Danke
28.11.2012 22:33
Danke
28.11.2012 22:33
Danke
für eure Antworten auf meine Frage, was Gebet für euch ist.
ich will euch auch meine Antwort nicht vorenthalten.
Ich sollte jemanden - der keinen Bezug zum christl. Glauben hat - möglichst kurz erklären, was für mich beten ist.
Ich habe etwa das hier geantwortet:
Beten ist für mich den Kontakt zum Vater halten,
ein Wissen das ER an mir interessiert ist, hören was ER sagt,
mit ihm meine Sorgen teilen in der Gewissheit,
das ER das tut was für mich gut ist.
Beten ist für mich das Einbeziehen der Möglichkeiten des lebendigen Gottes.
ich will euch auch meine Antwort nicht vorenthalten.
Ich sollte jemanden - der keinen Bezug zum christl. Glauben hat - möglichst kurz erklären, was für mich beten ist.
Ich habe etwa das hier geantwortet:
Beten ist für mich den Kontakt zum Vater halten,
ein Wissen das ER an mir interessiert ist, hören was ER sagt,
mit ihm meine Sorgen teilen in der Gewissheit,
das ER das tut was für mich gut ist.
Beten ist für mich das Einbeziehen der Möglichkeiten des lebendigen Gottes.
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Misio 28.11.2012 23:16
ich glaub das ist was unanständiges . . .
weiß aber nicht so genau , habs noch nicht getan
weiß aber nicht so genau , habs noch nicht getan
(Nutzer gelöscht) 28.11.2012 23:18
@Misio
Was machst du denn für Sachen? Da muss sich ja jemand sehr über Deinen "unerlaubten" Datenaustausch geärgert haben.
Ist diese Abmahnung nur von einem RA oder von der Staatsanwaltschaft gekommen?
Und ist da eine Unterlassungserklärung und Zahlungsaufforderung auch dabei?
Du hast mehrere Möglichkeiten darauf zu reagieren.
1. Du unterwirfst dich, unterschreibst und bezahlst fristgemäß und machst so etwas halt in den nächsten 30 oder 40 Jahren nie wieder, dann hast deine Ruhe.
2. Du legst Wiederspruch ein, nimmst dir ebernfalls einen Anwalt, da man deinen PC ja nicht einfach so ausspionieren darf, da das ungesetzlich ist, wird aber wenig erfolgreich sein und es kann sein, dass du nicht Recht bekommst. (kommt drauf an, wer dich verklagt hat, kennst du denjenigen?)
3. Du zerreißt einfach diesen Wisch und den nächsten Brief und nächsten Brief u.s.w. und reagierst gar nicht, also einfach aussitzen, beten und abwarten, was passiert, womit aber Schlimmeres eintreten könnte als nur Abgemahnt zu werden.
4. Du bist in der Lage unmißverständlich klar zu machen, dass sie sich den Verkehrten ausgesucht haben für eine Abmahnung
Du musst dich entscheiden, was du tust.
Was machst du denn für Sachen? Da muss sich ja jemand sehr über Deinen "unerlaubten" Datenaustausch geärgert haben.
Ist diese Abmahnung nur von einem RA oder von der Staatsanwaltschaft gekommen?
Und ist da eine Unterlassungserklärung und Zahlungsaufforderung auch dabei?
Du hast mehrere Möglichkeiten darauf zu reagieren.
1. Du unterwirfst dich, unterschreibst und bezahlst fristgemäß und machst so etwas halt in den nächsten 30 oder 40 Jahren nie wieder, dann hast deine Ruhe.
2. Du legst Wiederspruch ein, nimmst dir ebernfalls einen Anwalt, da man deinen PC ja nicht einfach so ausspionieren darf, da das ungesetzlich ist, wird aber wenig erfolgreich sein und es kann sein, dass du nicht Recht bekommst. (kommt drauf an, wer dich verklagt hat, kennst du denjenigen?)
3. Du zerreißt einfach diesen Wisch und den nächsten Brief und nächsten Brief u.s.w. und reagierst gar nicht, also einfach aussitzen, beten und abwarten, was passiert, womit aber Schlimmeres eintreten könnte als nur Abgemahnt zu werden.
4. Du bist in der Lage unmißverständlich klar zu machen, dass sie sich den Verkehrten ausgesucht haben für eine Abmahnung
Du musst dich entscheiden, was du tust.
Misio 28.11.2012 23:19
Filesharing (englisch für Dateien teilen, sinngemäß Dateifreigabe oder gemeinsamer Dateizugriff)
ist das direkte Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern des Internets (meist) unter Verwendung eines Filesharing-Netzwerks.
Dabei befinden sich die Dateien normalerweise auf den Computern der einzelnen Teilnehmer oder dedizierten Servern, von wo sie an interessierte Nutzer verteilt werden.
ok
ist das direkte Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern des Internets (meist) unter Verwendung eines Filesharing-Netzwerks.
Dabei befinden sich die Dateien normalerweise auf den Computern der einzelnen Teilnehmer oder dedizierten Servern, von wo sie an interessierte Nutzer verteilt werden.
ok
Misio 28.11.2012 23:28
@ 1neCarmen, Danke; aber ganz so einfach ist es leider nicht wie du schreibst.
Wenn man nicht reagiert hat man bestätigt und die Bahn für ein Mahnverfahren frei gemacht.
Die Unterlassungserklärung hat viele Haken und kann als Geständnis gewertet werden und es ist noch eine Vereinbarung, bei Wiederholung 5000 € ohne weitere Verhandlung zu bezahlen.
Und ich sehe es so, das ich ja nur etwas unterlassen kann, was ich getan habe . . . und so wie die Anschuldigung an geflattert kam, kommt dann mit Sicherheit die Behauptung es wieder getan zu haben . . . nee, nee
Die Frage ist wie handhabe ich das mit Punkt 4 ??
Wenn man nicht reagiert hat man bestätigt und die Bahn für ein Mahnverfahren frei gemacht.
Die Unterlassungserklärung hat viele Haken und kann als Geständnis gewertet werden und es ist noch eine Vereinbarung, bei Wiederholung 5000 € ohne weitere Verhandlung zu bezahlen.
Und ich sehe es so, das ich ja nur etwas unterlassen kann, was ich getan habe . . . und so wie die Anschuldigung an geflattert kam, kommt dann mit Sicherheit die Behauptung es wieder getan zu haben . . . nee, nee
Die Frage ist wie handhabe ich das mit Punkt 4 ??
Misio 28.11.2012 23:33
Ach so, die Kanzlei ist bekannt für diese Abzocke,
es ist ein Massenschreiben, man sieht das es kopiert ist und auch nicht handschriftlich unterschrieben, auch nicht per Einschreiben gekommen.
Aber ich finde keinen vernünftigen Hinweis wie man sich da wehrt, nur jede Menge Angebote von anderen Anwälten die Kohle machen wollen, damit wie du dich wehrst . . .
irgendwie pervers
es ist ein Massenschreiben, man sieht das es kopiert ist und auch nicht handschriftlich unterschrieben, auch nicht per Einschreiben gekommen.
Aber ich finde keinen vernünftigen Hinweis wie man sich da wehrt, nur jede Menge Angebote von anderen Anwälten die Kohle machen wollen, damit wie du dich wehrst . . .
irgendwie pervers
Misio 28.11.2012 23:37
Ich habs in Jesu Hände gelegt,
ER kann und wird mir den richtigen Weg zeigen und ich gehe jetzt in aller Ruhe schlafen.
Ich wünsche euch eine gute, behütete Nacht
Reinhard
ER kann und wird mir den richtigen Weg zeigen und ich gehe jetzt in aller Ruhe schlafen.
Ich wünsche euch eine gute, behütete Nacht
Reinhard
(Nutzer gelöscht) 28.11.2012 23:43
@Misio
Man muss ja nicht diese vorgedruckte Unterlassungserklärung mit dieser Schuldanerkenntnis beim Wiederholungsfall diese 5000 € zu zahlen unterschreiben, sondern es ist in einem solchen Fal ratsam, die Unterlassungserklärung selbst zu formulieren, diesen Aspekt mit dem Wiederholungsfall einfach wegzulassen und nur auf die Schuldanerkenntnis bezug zu nehmen und eben die Anwaltskosten zu bezahlen. Der RA ist in Regel meist damit zufrieden, da er in diesem Fall gut verdient hat.
Das mit Punkt 4 geht nur, wenn du über den Dingen stehst. Da ich nicht persönlich kenne, nicht deinen gesellschaftlichen Stand und dein persönliches Umfeld, Freunde u.s.w. , ist es schwierig oder kann ich schlecht einen konkreten Rat geben.
Ein jetzt mal überspitzt und scherzhaft ausgedrücktes Beispiel wäre zu Punkt 4, wenn Du den RA ein paar Hells Angels auf den Hals hetzt, dann hat man auch evtl. 30 Jahre seine Ruhe! Das ist jetzt nicht wirklich ernst gemeint, aber es lässt dich sicher verstehen wie ich Punkt 4 gemeint habe. Dir fallen da sicher eigene Optionen ein.
Man muss ja nicht diese vorgedruckte Unterlassungserklärung mit dieser Schuldanerkenntnis beim Wiederholungsfall diese 5000 € zu zahlen unterschreiben, sondern es ist in einem solchen Fal ratsam, die Unterlassungserklärung selbst zu formulieren, diesen Aspekt mit dem Wiederholungsfall einfach wegzulassen und nur auf die Schuldanerkenntnis bezug zu nehmen und eben die Anwaltskosten zu bezahlen. Der RA ist in Regel meist damit zufrieden, da er in diesem Fall gut verdient hat.
Das mit Punkt 4 geht nur, wenn du über den Dingen stehst. Da ich nicht persönlich kenne, nicht deinen gesellschaftlichen Stand und dein persönliches Umfeld, Freunde u.s.w. , ist es schwierig oder kann ich schlecht einen konkreten Rat geben.
Ein jetzt mal überspitzt und scherzhaft ausgedrücktes Beispiel wäre zu Punkt 4, wenn Du den RA ein paar Hells Angels auf den Hals hetzt, dann hat man auch evtl. 30 Jahre seine Ruhe! Das ist jetzt nicht wirklich ernst gemeint, aber es lässt dich sicher verstehen wie ich Punkt 4 gemeint habe. Dir fallen da sicher eigene Optionen ein.
Misio 28.11.2012 23:43
Danke Sein,
aber ich habe KEINE Musik getauscht, war noch nie in so einer Tauschbörse, habe mir nichts illegales beschafft . . .
und die Anschuldigung ist ich hätte ein Programm was ich auch nicht habe und kenne anderen zur Verfügung gestellt.
Das schlimme ist wohl, wenn diese Leute deine Adresse erst mal haben, dann bleibt es nicht bei einer Anschuldigung.
aber ich habe KEINE Musik getauscht, war noch nie in so einer Tauschbörse, habe mir nichts illegales beschafft . . .
und die Anschuldigung ist ich hätte ein Programm was ich auch nicht habe und kenne anderen zur Verfügung gestellt.
Das schlimme ist wohl, wenn diese Leute deine Adresse erst mal haben, dann bleibt es nicht bei einer Anschuldigung.
Misio 28.11.2012 23:50
ich schicke den Leuten nur richtige / gute Engel . . .
aber die Kanzlei ist in Kiel . . . vielleicht kann ja jemand aus dem Norden da mal klingeln gehn . . . und den Colt raushängen lassen.
Ich habe einen Neffen, der ist 2 Meter groß und ziemlich muskulös, wenn der die Tür aufmacht hat sich schon mancher erschrocken
aber die Kanzlei ist in Kiel . . . vielleicht kann ja jemand aus dem Norden da mal klingeln gehn . . . und den Colt raushängen lassen.
Ich habe einen Neffen, der ist 2 Meter groß und ziemlich muskulös, wenn der die Tür aufmacht hat sich schon mancher erschrocken
Misio 28.11.2012 23:54
Sein, du hast es auf den Punkt gebracht.
Da wäre der Gesetzgeber gefragt, der es zulässt, das solche Leute andere einfach abzocken und unter Druck setzen.
Ich habe nur eine Woche Zeit etwas zu tun, sonst handeln die und dann hat man kaum noch eine Chance . . .
Aber JESUS ist größer !
Da wäre der Gesetzgeber gefragt, der es zulässt, das solche Leute andere einfach abzocken und unter Druck setzen.
Ich habe nur eine Woche Zeit etwas zu tun, sonst handeln die und dann hat man kaum noch eine Chance . . .
Aber JESUS ist größer !
Misio 29.11.2012 10:31
Danke für eure Beiträge,
in der Losung steht heute ein Wort aus Psalm 56v.14:
Du hast mich vom Tode errettet, meine Füße vom Gleiten,
dass ich wandeln kann vor Gott im Licht der Lebendigen.
in der Losung steht heute ein Wort aus Psalm 56v.14:
Du hast mich vom Tode errettet, meine Füße vom Gleiten,
dass ich wandeln kann vor Gott im Licht der Lebendigen.
calando 29.11.2012 10:35
Aber steht in diesem vorgeschriebenen Schreiben des Anwalts in welcher Sache du dich dieses Filesharings strafbar gemacht haben sollst?
Misio 29.11.2012 10:40
Ja bei der Verbraucherzentrale habe ich auch schon nachgesehen,
aber ich werde nochmals in das Büro vor Ort gehen.
Immer mehr Internetnutzer finden in letzter Zeit unangenehme Post im Briefkasten: Abmahnungen wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen sind für viele Kanzleien zur festen Einkommensquelle geworden.
Oft mangelt es an Beweisen gegen die Beschuldigten.
Die Verbraucherzentralen wollen der Abmahn-Abzocke nun ein Ende setzen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) will Internet-Nutzer vor überhöhten und ungerechtfertigten Abmahnforderungen im Urheberrecht schützen.
In einem Gesetz müsse klar geregelt werden, dass eine erste Abmahnung von privaten Verbrauchern maximal 100 Euro kosten dürfe, forderte der Verband am Dienstag.
Bislang verlangten Anwälte und Rechteinhaber von Anwendern, die eine Software, ein Video oder ein Musikstück unerlaubt aus dem Netz geladen haben, häufig Abmahnsummen von deutlich über 1000 Euro.
"Die derzeitige Regelung enthält zu viele Schlupflöcher und kann die
Abmahnindustrie
nicht stoppen", sagte die Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales beim Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Cornelia Tausch.
Das derzeit geltende Urheberrechtsgesetz aus dem Jahr 2008 sieht bereits vor, die Kosten für die erste Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen bei 100 Euro zu deckeln. In vielen Fällen würden jedoch private und nicht-kommerzielle Verstöße von Verbrauchern als "gewerblich" gewertet, sagte Tausch der Nachrichtenagentur dpa.
Viele waren zum Tatzeitpunkt nicht online
Betroffen von Abmahnungen seien auch Menschen, die weder einen Computer noch eine Internet-Zugangsbox (DSL-Router) besitzen oder zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht im Netz waren.
"Es geht uns nicht darum, Rechtsverstöße zu bagatellisieren. Aber es drängt sich der Eindruck auf, dass Rechteinhaber und Anwälte Abmahnungen als lukratives Geschäftsmodell entdeckt haben."
Die Verbraucherschützer sprachen sich am Dienstag auch gegen das Warnhinweis-Modell aus, das in der aktuellen Debatte um ein neues Urheberrecht von den Rechteinhabern favorisiert wird. Dabei müssten die Internetprovider das Nutzerverhalten protokollieren, speichern und bei Urheberrechtsverstößen Warnmeldungen an die Kunden verschicken.
"Dienstleister dürfen keine Hilfssheriffs sein, die ihre Kunden ausspähen", kritisierte Tausch. Wenn Rechteinhaber Verbraucher bei einfachen Verstößen warnen wollen, so könnten sie ihnen schon heute per Post einen Brief schicken.
300.000 IP-Adressen pro Monat
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen verwies in seinem Positionspapier auf eine Statistik des Internet-Branchenverbandes Eco, wonach bei deutschen Internet-Providern massenhaft die Kontaktdaten von Internet-Anwendern ermittelt werden,
weil sie online mutmaßlich
gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Monatlich würden rund 300 000 IP-Adressauskünfte erfragt. Dabei werden die genutzten Netz-Adressen (IP-Adressen) den jeweiligen Anschlussinhabern zugeordnet, um Rechtsverstöße im Netz juristisch verfolgen zu können.
Die Verbraucherschützer verlangen auch, dass sich Rechteinhaber für ihre Klagen künftig nicht mehr die Gerichte aussuchen können, die in der Praxis häufig zu ihren Gunsten entschieden haben.
Der "fliegende Gerichtsstand" begünstige die Rechteinhaber und führe zu einer sehr einseitigen Entscheidungspraxis. "Bei Urheberrechtsverletzungen von Verbrauchern muss ausschließlich das Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers zuständig sein", forderten die Verbraucherschützer.
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aber ich werde nochmals in das Büro vor Ort gehen.
Immer mehr Internetnutzer finden in letzter Zeit unangenehme Post im Briefkasten: Abmahnungen wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen sind für viele Kanzleien zur festen Einkommensquelle geworden.
Oft mangelt es an Beweisen gegen die Beschuldigten.
Die Verbraucherzentralen wollen der Abmahn-Abzocke nun ein Ende setzen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) will Internet-Nutzer vor überhöhten und ungerechtfertigten Abmahnforderungen im Urheberrecht schützen.
In einem Gesetz müsse klar geregelt werden, dass eine erste Abmahnung von privaten Verbrauchern maximal 100 Euro kosten dürfe, forderte der Verband am Dienstag.
Bislang verlangten Anwälte und Rechteinhaber von Anwendern, die eine Software, ein Video oder ein Musikstück unerlaubt aus dem Netz geladen haben, häufig Abmahnsummen von deutlich über 1000 Euro.
"Die derzeitige Regelung enthält zu viele Schlupflöcher und kann die
Abmahnindustrie
nicht stoppen", sagte die Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales beim Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Cornelia Tausch.
Das derzeit geltende Urheberrechtsgesetz aus dem Jahr 2008 sieht bereits vor, die Kosten für die erste Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen bei 100 Euro zu deckeln. In vielen Fällen würden jedoch private und nicht-kommerzielle Verstöße von Verbrauchern als "gewerblich" gewertet, sagte Tausch der Nachrichtenagentur dpa.
Viele waren zum Tatzeitpunkt nicht online
Betroffen von Abmahnungen seien auch Menschen, die weder einen Computer noch eine Internet-Zugangsbox (DSL-Router) besitzen oder zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht im Netz waren.
"Es geht uns nicht darum, Rechtsverstöße zu bagatellisieren. Aber es drängt sich der Eindruck auf, dass Rechteinhaber und Anwälte Abmahnungen als lukratives Geschäftsmodell entdeckt haben."
Die Verbraucherschützer sprachen sich am Dienstag auch gegen das Warnhinweis-Modell aus, das in der aktuellen Debatte um ein neues Urheberrecht von den Rechteinhabern favorisiert wird. Dabei müssten die Internetprovider das Nutzerverhalten protokollieren, speichern und bei Urheberrechtsverstößen Warnmeldungen an die Kunden verschicken.
"Dienstleister dürfen keine Hilfssheriffs sein, die ihre Kunden ausspähen", kritisierte Tausch. Wenn Rechteinhaber Verbraucher bei einfachen Verstößen warnen wollen, so könnten sie ihnen schon heute per Post einen Brief schicken.
300.000 IP-Adressen pro Monat
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen verwies in seinem Positionspapier auf eine Statistik des Internet-Branchenverbandes Eco, wonach bei deutschen Internet-Providern massenhaft die Kontaktdaten von Internet-Anwendern ermittelt werden,
weil sie online mutmaßlich
gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Monatlich würden rund 300 000 IP-Adressauskünfte erfragt. Dabei werden die genutzten Netz-Adressen (IP-Adressen) den jeweiligen Anschlussinhabern zugeordnet, um Rechtsverstöße im Netz juristisch verfolgen zu können.
Die Verbraucherschützer verlangen auch, dass sich Rechteinhaber für ihre Klagen künftig nicht mehr die Gerichte aussuchen können, die in der Praxis häufig zu ihren Gunsten entschieden haben.
Der "fliegende Gerichtsstand" begünstige die Rechteinhaber und führe zu einer sehr einseitigen Entscheidungspraxis. "Bei Urheberrechtsverletzungen von Verbrauchern muss ausschließlich das Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers zuständig sein", forderten die Verbraucherschützer.
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Misio 29.11.2012 10:45
Ja, hatte ich oben schon geschrieben . . . ich soll eine mir völlig unbekannte Software samt Schlüssel anderen Nutzern unerlaubt zur Verfügung gestellt haben.
Einfach aus der Luft gegriffen.
Ich war zu dem angegebenem Zeitpunkt überhaupt nicht zu Hause, dafür habe ich mindestens ein dutzend Zeugen.
Einfach aus der Luft gegriffen.
Ich war zu dem angegebenem Zeitpunkt überhaupt nicht zu Hause, dafür habe ich mindestens ein dutzend Zeugen.
calando 29.11.2012 10:49
Na, wenn das so ist wird es doch auch leicht sein aus der Nummer wieder rauszukommen.
Da brauchst du auch keinen Anwalt.
Da brauchst du auch keinen Anwalt.
Hat von euch schon einmal jemand Erfahrungen mit Abmahnung wegen Filesharing gemacht ?
Habe da heute Post bekommen und kann nur sagen ich war noch nie auf der Seite, in irgendeiner anderen Tauschbörse, noch kenne ich das Programm welches ich da zum Tausch angeboten haben soll.
Wie verhält man sich da ?