Die Declaratio von Benedikt XVI.
Heute, 16:34
Die Declaratio von Benedikt XVI.
Heute, 16:34
Die Declaratio von Benedikt XVI.
Keine Abdankung, sondern eine Erklärung im Sinne von „Decisio“ (lat.: Strafdekret), Verbrechen, Schisma, Usurpation und Behinderten Stuhl betreffend
Koordination der Studiengruppe und Rekonstruktion der Fakten: Dr. Andrea Cionci
Übersetzungen aus dem Lateinischen: die Professoren Gian Matteo Corrias und Rodolfo Funari
Juristische Auslegung: die Advokaten Costanza Settesoldi und Roberto Antonacci
Einleitung und Synthese
(Andrea Cionci)
Diese Studie ist das Ergebnis der gründlichsten Untersuchung, die jemals über den Rücktritt von Benedikt XVI. erstellt wurde: 4 Jahre Arbeit, 1.000 Artikel, 1.300 Podcasts, 160 Vorträge, ein Band („Kodex Ratzinger“ Byoblu Ed. 2022), der in 23.000 Exemplaren verkauft wurde, mit 5 Übersetzungen, Gewinner von 2 journalistischen Preisen. Kanonisten, Juristen, Latinisten, Theologen, Kirchenhistoriker und sogar einfache Leser haben an diesem Werk mitgewirkt und Dokumente, Zeugnisse und wertvolle Erkenntnisse beigesteuert.
Kapitel:
1. Rekonstruktion der Fakten
2. Rekonstruktion des von Benedikt XVI. vorgelesenen lateinischen Textes und die textgetreue Übersetzung
3. Juristische Interpretation des Originaltextes
Auf diesen Seiten wird gezeigt, wie die Declaratio Benedikts XVI. vom 11. Februar 2013 seinerzeit von vatikanischen Quellen in kunstvoll manipulierter Form verbreitet wurde, sowohl im lateinischen Originaltext als auch in den Übersetzungen, um der Öffentlichkeit als ein Akt einer öffentlichen Erklärung der Abdankung des Papstes vorgespielt zu werden.
In Wirklichkeit war sie alles andere als das: nämlich die Veröffentlichung einer „DECISIO“, d.h. eines Strafdekretes, welches der Papst für die wichtigsten Verbrechen gegen den Glauben erlässt, nämlich Häresie, Apostasie und Schisma [1]. Das päpstliche Dekret ist unanfechtbar, und die im Strafdekret beurteilten Verbrechen ziehen für diejenigen, die sie begangen haben, die Exkommunikation latae sententiae nach sich. Das Verb, mit dem die Strafen verhängt werden, ist „declaro“, was mit Feststellung oder öffentliche Erklärung dessen übersetzt werden kann, was bereits zur Ordnung der Dinge gehört und einfach festgestellt wird.
Mit dieser Decisio verzichtete der Heilige Vater Benedikt XVI. nicht auf das Amt (ministerium) des Bischofs von Rom, sondern erklärte lediglich, auf dieses Amt zu verzichten, und zwar wegen eines Vergehens, das während seiner Wahl von einer Gruppe von Kardinälen begangen wurde. Das Vergehen bestand in einem skrupellosen Wahlmanöver, das von mehreren maßgeblichen Quellen bezeugt wurde und das nicht nur einen offenen Verstoß gegen die Artikel 78 bis 81 des Kapitels VI der Konstitution Universi Dominici Gregis darstellt, sondern auch ein sehr präzises und subversives Ziel verfolgte.
Das Wahlmanöver brachte Kard. Ratzinger die Stimmen seiner Gegner, nämlich der Gruppe von St.Gallen ein, so dass er sein Pontifikat mit einer faktischen Minderheit begann.
Diese „politische“ Schwäche ermöglichte es den Feinden Benedikts XVI. innerhalb und außerhalb der Kirche, ihn im Laufe der Zeit mit einer Obstruktions- und Oppositionsstrategie zu zermürben und ihn zunehmend bei der normalen Ausübung des Päpstlichen Amtes (munus), d.h. bei der effektiven Leitung der Kirche (ministerium) zu behindern. Dieses subversive Vorgehen führte den Papst nach und nach zur Erschöpfung seiner politischen und psychophysischen Kräfte, so dass er im Februar 2013 nach einem obskuren „nächtlichen Zwischenfall“, den er im März 2012 während seiner apostolischen Reise nach Mexiko-Kuba erlitten hatte, und den er mit Schlaflosigkeit und den von ihm eingenommenen Medikamenten [2] in Verbindung brachte 2, einen Notfallplan anwenden musste, um den Weg freizumachen, ohne jedoch den Apostolischen Stuhl rechtlich in die Hände seiner Verfolger fallen zu lassen.
Die Erklärung Benedikts XVI., auf die Ausübung des Papstamtes (ministerium) zu verzichten, d. h. das Urteil darüber, eigentlich der Regierungsgsgewalt beraubt zu sein, war also eine Entscheidung, welche durch das bei seiner Wahl von einer Gruppe von Kardinälen begangene Vergehen motiviert war, nämlich absichtlich einen Papst zu wählen, der sich nur auf eine politische Minderheit stützen konnte, damit er so eines Tages zum Rücktritt gezwungen sein würde. Die Entscheidung von Papst Benedikt im Februar 2013 bestand jedoch nicht darin, abzudanken, sondern zielte einzig und allein darauf ab, den Stuhl des Bischofs von Rom leer, verlassen und unbesetzt (nicht vakant im rechtlichen Sinn) zu lassen, damit er sofort von den usurpierenden Feinden besetzt werden konnte.
Ein „strategischer Rückzug“, um den Feinden die Möglichkeit zu geben, die Macht an sich zu reißen, allerdings auf illegale Weise, so dass sie sich selbst zur Ungültigkeit und zum endgültigen Ausschluss verurteilen würden, mit der daraus folgenden Reinigung der Katholischen Kirche.
Die vorsätzlich missverstandene Erklärung Benedikts XVI. über den Verzicht auf die Ausübung des Papstamtes (ministerium) - auch dies war vom Verfasser so vorhergesehen - sollte ein Konklave auslösen, das offensichtlich unerlaubt war, um einen „neuen“ Pontifex, d.h. einen Anti-Papst zu wählen.
So würde Benedikt entthront werden, des praktischen Dienstamtes (ministerium) beraubt, d.h. jener „Werke und Worte“, die er selbst in der Declaratio erwähnt hat, und somit völlig behindert sein, wie es in den Kanones 412 und 335 heißt.
(Tatsächlich würde er, wie in der Declaratio dargelegt, und wie es bei einem verhinderten Papst der Fall ist, das gottgegebene Papstamt (munus) weiterhin in rein kontemplativer Weise ausüben, d. h. „leidend und betend“).
Andererseits würden seine Gegner einen Anti-Papst wählen, der keinerlei Rechte gegenüber der Katholischen Kirche hätte, so wie es in der kombinierten Anordnung der Artikel 76 und 77 der Konstitution Universi Dominici Gregis (UDG) verankert ist.
Auf diese Weise hätte Benedikt XVI. eine Art „erweitertes Amt“ geschaffen, wie er es selbst nannte: eine Form des Dienstes an der Kirche zu ihrer Reinigung, mit einem Behinderten Papst (der in eine kontemplative Rolle zurückversetzt wurde) und einem usurpierenden Anti-Papst, der eine Zeit lang aktiv wäre und regieren würde [3].
Daher die raffinierte und euphemistische Selbstdefinition des „emeritierten Papstes“: Wie ein Bischof, der in den Ruhestand tritt, emeritiert wird, so hätte auch Benedikt XVI. bei Beibehaltung des Papstamtes (munus) den aktiven Papstdienst (ministerium) verloren, doch kann dies bei einem Papst, der nicht in den Ruhestand tritt und dessen Munus kein Sakrament, sondern ein Amt ist, nur im Fall des Behinderten Stuhls eintreten. „Papst emeritus“ ist daher ein Euphemismus, um zu sagen ‚Verhinderter Papst‘. [4]
Am Ende der Declaratio vertraut Papst Benedikt die Kirche Ihrem Obersten Hirten Jesus Christus an und bittet Maria in zweideutiger Weise, den Kardinälen „beizustehen“ (assistat): sowohl den untreuen, damit die Heilige Jungfrau für deren Verbrechen die göttliche Vergebung erfleht, als auch den treuen bei der künftigen Wiederherstellung der Legalität durch die Wahl seines neuen wahren Nachfolgers.
Die Declaratio ist also keineswegs eine schlecht geschriebene Abdankung mit formalen und juristischen Fehlern, sondern eine absolut perfekte öffentliche Verlautbarung einer Decisio, sowohl im Lateinischen als auch im Kirchenrecht: Sie beschreibt und beurteilt ein anfängliches Vergehen, welches mit der Zeit (vorgerücktes Alter) eine unhaltbare Situation hervorbringen würde.
In seiner „Decisio“ war Benedikt XVI. also zugleich Ankläger, Fürsprecher und Richter und gab in diesen Eigenschaften eine Erklärung ab, die dem Heil und dem eigentlichen Überleben der Kirche (das Leben der Kirche) diente.
Papst Benedikt veranschaulicht damit eine „Aufeinanderfolge von Straftaten“: zuerst das Wahlmanöver, das zur faktischen Machtergreifung, d.h. zum Vergehen (commissum), führte; dann der völlig behinderte, der Macht beraubte Stuhl, der mit der Usurpation und der Einberufung eines schismatischen Konklaves zusammenfällt.
Die Declaratio wurde vom deutschen Papst auf geniale Weise und unter geschickter Verwendung des Lateins und des Kirchenrechts verfasst, um diese Operation zu starten, wohl wissend, dass die Feinde sie mit ein paar Änderungen im Sinne eines Verzichts leicht fälschen könnten, um das zu bekommen, was sie wollten: nämlich ihn aus dem Weg zu räumen.
Es handelt sich also um eine logisch-rationale Voraussicht eines bereits bestehenden Plans, der nur noch zu Ende geführt werden muss, und da niemand ihn beurteilen wird, sorgt Benedikt im Voraus dafür, dass auch die Ergebnisse beurteilt werden, da sie alle mit diesem Commissum/Vergehen verbunden sind.
Benedikt XVI. hat es dann dem Wirken des Logos (also des Heiligen Geistes) in den Gläubigen und den Menschen guten Willens überlassen, das Dokument nach und nach zu verstehen und es bei den zuständigen Autoritäten anzuprangern, d.h. bei den Kardinälen (Art. 3 UDG) und/oder dem zuständigen kirchlichen Forum, wie es bei den Rechten und Pflichten der Gläubigen (Kanon Nr. 208-223) nachzulesen ist.
Während der acht Jahre, die Papst Benedikt im Zustand des Behinderten Stuhls gelebt hat, war er nie in der Lage gewesen, eine explizite Erklärung der Declaratio zu geben, gerade weil er sich im Zustand der Behinderung befunden hatte, aber er hat uns sehr geholfen, sie zu verstehen, indem er uns in Briefen, Büchern und Interviews zahlreiche Informationen zukommen ließ, wobei er vom geistigen Vorbehalt im weiten Sinn (dem „Ratzinger-Kodex“) Gebrauch machte, einer Kommunikationsmethode, die in Notfällen von der Moraltheologie [5] vorgeschrieben wird, um nicht zu lügen und die Wahrheit nur denen mitzuteilen, die „Ohren haben, um zu hören“.
Es ist außerdem dokumentiert, dass Papst Benedikt vor seinem Rücktritt schriftliche Unterlagen unter dem Siegel des päpstlichen Geheimnisses zurückgelassen hat, in diesem Fall die Akten der Untersuchung, die der von ihm mit der Untersuchung von Vatileaks und anderen Angelegenheiten beauftragten Herranz-Kommission anvertraut wurden.[6]
Plausiblerweise hat Benedikt XVI. daher Dokumente mit einer abschließenden Erklärung seiner Geste hinterlassen, die erst in einem Gerichtsverfahren geöffnet werden dürfen.
Am 6. Juni 2024 hat der Verfasser diesbezüglich eine 100-seitige Broschüre beim Tribunal des Staates der Vatikanstadt [7] eingereicht, die ordnungsgemäß registriert wurde. Wir warten auf die Eröffnung des Prozesses oder auf das Eingreifen der vor 2013 ernannten Kardinäle, um die der Autor bereits mit einer ersten Petition gebeten hatte, die am 8. November 2023 mit 11.500 Unterschriften an das Staatssekretariat geschickt wurde.
Im Folgenden veröffentlichen wir die korrekte Übersetzung der Declaratio (ausgearbeitet von Prof. Corrias und unterzeichnet von Prof. Funari), die in Kapitel 2 mit größtmöglicher Vollständigkeit der sprachlichen und juristischen Referenzen analysiert werden wird.
„Liebe Mitbrüder !
Ich habe euch zu diesem Konsistorium nicht nur wegen drei Heiligsprechungen zusammengerufen, sondern auch um euch eine Entscheidung von großer Wichtigkeit für das Leben der Kirche mitzuteilen. Nachdem ich wiederholt mein Gewissen vor Gott geprüft habe, bin ich zur Gewißheit gelangt, daß meine Kräfte infolge des vorgerückten Alters nicht mehr geeignet sind, um in angemessener Weise das Petrusamt (munus) auszuüben. Ich bin mir sehr bewußt, daß dieses Amt (munus) wegen seines geistlichen Wesens nicht nur durch Taten und Worte ausgeübt werden darf, sondern nicht weniger durch Leiden und durch Gebet. Aber die Welt, die sich so schnell verändert, wird heute durch Fragen, die für das Leben des Glaubens von großer Bedeutung sind, hin- und hergeworfen. Um trotzdem das Schifflein Petri zu steuern und das Evangelium zu verkünden, ist sowohl die Kraft des Köpers als auch die Kraft des Geistes notwendig, eine Kraft, die in den vergangenen Monaten in mir derart abgenommen hat, daß ich mein Unvermögen erkennen muß, den mir anvertrauten Dienst (ministerium) weiter gut auszuführen. Im Bewußtsein des Ernstes dieses Aktes erkläre ich daher mit voller Freiheit, zu meinen eigenen Kosten auf den Dienst (ministerium) des Bischofs von Rom, des Nachfolgers Petri, aufgrund des Vergehens einer Handvoll Kardinäle am 19. April 2005 zu verzichten, so daß ab der zwanzigsten Stunde des 28. Februar 2013 der Bischofssitz von Rom, der Stuhl des heiligen Petrus, leer sein wird und erkläre dass ein Konklave zur Wahl eines neuen Papstes von diesen, die dafür zuständig sind, einberufen werden soll.
Liebe Mitbrüder, ich danke euch von ganzem Herzen für alle Liebe und Arbeit, womit ihr mit mir die Last meines Amtes getragen habt, und ich bitte euch um Verzeihung für alle meine Fehler. Nun wollen wir die Heilige Kirche der Sorge des höchsten Hirten, unseres Herrn Jesus Christus, anempfehlen. Und bitten wir seine heilige Mutter Maria, damit sie den Kardinälen bei der Wahl des neuen Papstes mit ihrer mütterlichen Güte beistehe. Was mich selbst betrifft, so möchte ich auch in Zukunft der Heiligen Kirche Gottes mit ganzem Herzen durch ein Leben im Gebet dienen."
Aus dem Vatikan, 10. Februar 2013
REKONSTRUKTION DER FAKTEN
(Andrea Cionci)
Hier wird aufgezeigt, dass Papst Benedikt die Übersetzungen der Declaratio nicht bereitgestellt hat, sondern nur das lateinische Original, und wie die Übersetzungen kunstvoll manipuliert worden sind.
In dem von Erzbischof Georg Gänswein herausgegebenen Buch „Nichts als die Wahrheit“ (Piemme 2023) heißt es auf Seite 200: „Benedikt hatte Ende Januar begonnen, den Text zu verfassen, den er im Konsistorium verlesen würde. Seine Entscheidung, in Latein zu schreiben, lag auf der Hand, da dies seit jeher die Sprache der offiziellen Dokumente der katholischen Kirche ist. Die Verzichtsformel wurde vom Papst am 7. Februar fertiggestellt. Ich habe das Papier persönlich in die Wohnung von Kardinal Bertone gebracht, wo wir es gemeinsam mit Monsignore Giampiero Gloder, dem Koordinator im Staatssekretariat für die Endredaktion der päpstlichen Texte, gelesen haben. Es wurden kleinere Rechtschreibkorrekturen und einige juristische Klarstellungen vorgeschlagen, so dass der endgültige Text am Sonntag, den 10. Februar, fertig war, als auch die Übersetzungen ins Italienische, Französische, Englische, Deutsche, Spanische, Portugiesische und Polnische vorgelegt wurden“. (Später wurde auch die arabische Übersetzung hinzugefügt, Anm. d. Red.).[8]
In einem Interview, das am 4. Januar 2023 im Fernsehsender Tv 2000 ausgestrahlt wurde, äußert sich Msgr. Georg Gänswein wörtlich[9] über die Declaratio von Papst Benedikt XVI:
„Ich sagte: „Heiliger Vater, warum auf Latein?“ - „Das ist die Sprache der Kirche, und ich möchte dies und das und das tun. Und dann übersetzen sie ... und sie verstehen“.
In dem Band „Ein Leben“ von Peter Seewald (Garzanti 2020), einer autorisierten Biographie Seiner Heiligkeit Benedikts XVI., lesen wir auf Seite 1159:
„Unter dem Siegel des päpstlichen Geheimnisses wurde auch ein Mitarbeiter des Staatssekretariats informiert, der die inhaltliche, formale und sprachliche Korrektheit der Rücktrittserklärung überprüfen sollte (tatsächlich hat er sie dann an einigen Stellen stilistisch leicht verändert)“.
Aus diesen Zeugenaussagen geht eindeutig hervor, dass Papst Benedikt XVI. seine Declaratio ausschließlich in lateinischer Sprache verfasst hatte, und wir erfahren, wie Kard. Tarcisio Bertone, der damalige Staatssekretär, zusammen mit Monsignore Giampiero Gloder die Übersetzungen in die verschiedenen Sprachen anfertigen ließ und mit nicht näher bezeichneten „Stiländerungen“, „Korrekturen“ und „juristischen Klarstellungen“ in den Text eingriff.
Nun wurden in der Declaratio auf Englisch, Spanisch, Französisch, Portugiesisch, Polnisch und Arabisch die beiden genannten Aspekte der päpstlichen Form, munus und ministerium, mit demselben Wort übersetzt, nämlich mit „Dienst“. Dem entsprechend: ministero, ministry, ministerio, ministére, ministèrio, posługi, khedma.
Eine rechtmäßige aber fragwürdige Wahl, denn wie die offiziellen Übersetzungen der apostolischen Konstitution Pastor bonus (1988) zeigen, gibt es zumindest im Italienischen, Englischen, Spanischen und Deutschen ein sehr präzises Wort zur Beschreibung des munus, das jeweils als 'ufficio', 'office', 'oficio', 'Amt' zitiert wird.
Es fehlt jedoch ein Schlüsselelement, das nach unserer neuesten Übersetzung des einzigen Originaltextes aus dem Lateinischen diese Erklärung um 180° auf den Kopf stellt.
Wie sich viele erinnern, wurde die Declaratio von Papst Benedikt vom 11. Februar 2013 auf der Website des Vatikans mit einem Tippfehler (um 29.00 Uhr) und zwei groben Syntaxfehlern veröffentlicht, die von Luciano Canfora in Il Corriere della Sera[10] entdeckt wurden: ecclesiae vitae e ministerio ... commissum renuntiare. Diese wurden dann sofort auf der Website mit ecclesiae vitae und ministerio ... commisso renuntiare korrigiert.
Auch der deutsche Philologe Wilfried Stroh kritisierte diese Fehler, ebenso wie Kardinal Gianfranco Ravasi einige Monate später in L'Arena[11] von Verona.
In Wirklichkeit hat Benedikt XVI. von diesen drei Irrtümern nur einen vor dem Konsistorium ausgesprochen: „commissum “[12]. Die beiden anderen hat er nie verlesen, wie aus der vollständigen Audioaufnahme[13] zu hören ist, und da wir den Originaltext nicht haben, ist der einzige Text, der nach dem korrekten juristischen Verfahren in Betracht zu ziehen ist, der vom Papst verlesene.
Koordination der Studiengruppe und Rekonstruktion der Fakten: Dr. Andrea Cionci
Übersetzungen aus dem Lateinischen: die Professoren Gian Matteo Corrias und Rodolfo Funari
Juristische Auslegung: die Advokaten Costanza Settesoldi und Roberto Antonacci
Einleitung und Synthese
(Andrea Cionci)
Diese Studie ist das Ergebnis der gründlichsten Untersuchung, die jemals über den Rücktritt von Benedikt XVI. erstellt wurde: 4 Jahre Arbeit, 1.000 Artikel, 1.300 Podcasts, 160 Vorträge, ein Band („Kodex Ratzinger“ Byoblu Ed. 2022), der in 23.000 Exemplaren verkauft wurde, mit 5 Übersetzungen, Gewinner von 2 journalistischen Preisen. Kanonisten, Juristen, Latinisten, Theologen, Kirchenhistoriker und sogar einfache Leser haben an diesem Werk mitgewirkt und Dokumente, Zeugnisse und wertvolle Erkenntnisse beigesteuert.
Kapitel:
1. Rekonstruktion der Fakten
2. Rekonstruktion des von Benedikt XVI. vorgelesenen lateinischen Textes und die textgetreue Übersetzung
3. Juristische Interpretation des Originaltextes
Auf diesen Seiten wird gezeigt, wie die Declaratio Benedikts XVI. vom 11. Februar 2013 seinerzeit von vatikanischen Quellen in kunstvoll manipulierter Form verbreitet wurde, sowohl im lateinischen Originaltext als auch in den Übersetzungen, um der Öffentlichkeit als ein Akt einer öffentlichen Erklärung der Abdankung des Papstes vorgespielt zu werden.
In Wirklichkeit war sie alles andere als das: nämlich die Veröffentlichung einer „DECISIO“, d.h. eines Strafdekretes, welches der Papst für die wichtigsten Verbrechen gegen den Glauben erlässt, nämlich Häresie, Apostasie und Schisma [1]. Das päpstliche Dekret ist unanfechtbar, und die im Strafdekret beurteilten Verbrechen ziehen für diejenigen, die sie begangen haben, die Exkommunikation latae sententiae nach sich. Das Verb, mit dem die Strafen verhängt werden, ist „declaro“, was mit Feststellung oder öffentliche Erklärung dessen übersetzt werden kann, was bereits zur Ordnung der Dinge gehört und einfach festgestellt wird.
Mit dieser Decisio verzichtete der Heilige Vater Benedikt XVI. nicht auf das Amt (ministerium) des Bischofs von Rom, sondern erklärte lediglich, auf dieses Amt zu verzichten, und zwar wegen eines Vergehens, das während seiner Wahl von einer Gruppe von Kardinälen begangen wurde. Das Vergehen bestand in einem skrupellosen Wahlmanöver, das von mehreren maßgeblichen Quellen bezeugt wurde und das nicht nur einen offenen Verstoß gegen die Artikel 78 bis 81 des Kapitels VI der Konstitution Universi Dominici Gregis darstellt, sondern auch ein sehr präzises und subversives Ziel verfolgte.
Das Wahlmanöver brachte Kard. Ratzinger die Stimmen seiner Gegner, nämlich der Gruppe von St.Gallen ein, so dass er sein Pontifikat mit einer faktischen Minderheit begann.
Diese „politische“ Schwäche ermöglichte es den Feinden Benedikts XVI. innerhalb und außerhalb der Kirche, ihn im Laufe der Zeit mit einer Obstruktions- und Oppositionsstrategie zu zermürben und ihn zunehmend bei der normalen Ausübung des Päpstlichen Amtes (munus), d.h. bei der effektiven Leitung der Kirche (ministerium) zu behindern. Dieses subversive Vorgehen führte den Papst nach und nach zur Erschöpfung seiner politischen und psychophysischen Kräfte, so dass er im Februar 2013 nach einem obskuren „nächtlichen Zwischenfall“, den er im März 2012 während seiner apostolischen Reise nach Mexiko-Kuba erlitten hatte, und den er mit Schlaflosigkeit und den von ihm eingenommenen Medikamenten [2] in Verbindung brachte 2, einen Notfallplan anwenden musste, um den Weg freizumachen, ohne jedoch den Apostolischen Stuhl rechtlich in die Hände seiner Verfolger fallen zu lassen.
Die Erklärung Benedikts XVI., auf die Ausübung des Papstamtes (ministerium) zu verzichten, d. h. das Urteil darüber, eigentlich der Regierungsgsgewalt beraubt zu sein, war also eine Entscheidung, welche durch das bei seiner Wahl von einer Gruppe von Kardinälen begangene Vergehen motiviert war, nämlich absichtlich einen Papst zu wählen, der sich nur auf eine politische Minderheit stützen konnte, damit er so eines Tages zum Rücktritt gezwungen sein würde. Die Entscheidung von Papst Benedikt im Februar 2013 bestand jedoch nicht darin, abzudanken, sondern zielte einzig und allein darauf ab, den Stuhl des Bischofs von Rom leer, verlassen und unbesetzt (nicht vakant im rechtlichen Sinn) zu lassen, damit er sofort von den usurpierenden Feinden besetzt werden konnte.
Ein „strategischer Rückzug“, um den Feinden die Möglichkeit zu geben, die Macht an sich zu reißen, allerdings auf illegale Weise, so dass sie sich selbst zur Ungültigkeit und zum endgültigen Ausschluss verurteilen würden, mit der daraus folgenden Reinigung der Katholischen Kirche.
Die vorsätzlich missverstandene Erklärung Benedikts XVI. über den Verzicht auf die Ausübung des Papstamtes (ministerium) - auch dies war vom Verfasser so vorhergesehen - sollte ein Konklave auslösen, das offensichtlich unerlaubt war, um einen „neuen“ Pontifex, d.h. einen Anti-Papst zu wählen.
So würde Benedikt entthront werden, des praktischen Dienstamtes (ministerium) beraubt, d.h. jener „Werke und Worte“, die er selbst in der Declaratio erwähnt hat, und somit völlig behindert sein, wie es in den Kanones 412 und 335 heißt.
(Tatsächlich würde er, wie in der Declaratio dargelegt, und wie es bei einem verhinderten Papst der Fall ist, das gottgegebene Papstamt (munus) weiterhin in rein kontemplativer Weise ausüben, d. h. „leidend und betend“).
Andererseits würden seine Gegner einen Anti-Papst wählen, der keinerlei Rechte gegenüber der Katholischen Kirche hätte, so wie es in der kombinierten Anordnung der Artikel 76 und 77 der Konstitution Universi Dominici Gregis (UDG) verankert ist.
Auf diese Weise hätte Benedikt XVI. eine Art „erweitertes Amt“ geschaffen, wie er es selbst nannte: eine Form des Dienstes an der Kirche zu ihrer Reinigung, mit einem Behinderten Papst (der in eine kontemplative Rolle zurückversetzt wurde) und einem usurpierenden Anti-Papst, der eine Zeit lang aktiv wäre und regieren würde [3].
Daher die raffinierte und euphemistische Selbstdefinition des „emeritierten Papstes“: Wie ein Bischof, der in den Ruhestand tritt, emeritiert wird, so hätte auch Benedikt XVI. bei Beibehaltung des Papstamtes (munus) den aktiven Papstdienst (ministerium) verloren, doch kann dies bei einem Papst, der nicht in den Ruhestand tritt und dessen Munus kein Sakrament, sondern ein Amt ist, nur im Fall des Behinderten Stuhls eintreten. „Papst emeritus“ ist daher ein Euphemismus, um zu sagen ‚Verhinderter Papst‘. [4]
Am Ende der Declaratio vertraut Papst Benedikt die Kirche Ihrem Obersten Hirten Jesus Christus an und bittet Maria in zweideutiger Weise, den Kardinälen „beizustehen“ (assistat): sowohl den untreuen, damit die Heilige Jungfrau für deren Verbrechen die göttliche Vergebung erfleht, als auch den treuen bei der künftigen Wiederherstellung der Legalität durch die Wahl seines neuen wahren Nachfolgers.
Die Declaratio ist also keineswegs eine schlecht geschriebene Abdankung mit formalen und juristischen Fehlern, sondern eine absolut perfekte öffentliche Verlautbarung einer Decisio, sowohl im Lateinischen als auch im Kirchenrecht: Sie beschreibt und beurteilt ein anfängliches Vergehen, welches mit der Zeit (vorgerücktes Alter) eine unhaltbare Situation hervorbringen würde.
In seiner „Decisio“ war Benedikt XVI. also zugleich Ankläger, Fürsprecher und Richter und gab in diesen Eigenschaften eine Erklärung ab, die dem Heil und dem eigentlichen Überleben der Kirche (das Leben der Kirche) diente.
Papst Benedikt veranschaulicht damit eine „Aufeinanderfolge von Straftaten“: zuerst das Wahlmanöver, das zur faktischen Machtergreifung, d.h. zum Vergehen (commissum), führte; dann der völlig behinderte, der Macht beraubte Stuhl, der mit der Usurpation und der Einberufung eines schismatischen Konklaves zusammenfällt.
Die Declaratio wurde vom deutschen Papst auf geniale Weise und unter geschickter Verwendung des Lateins und des Kirchenrechts verfasst, um diese Operation zu starten, wohl wissend, dass die Feinde sie mit ein paar Änderungen im Sinne eines Verzichts leicht fälschen könnten, um das zu bekommen, was sie wollten: nämlich ihn aus dem Weg zu räumen.
Es handelt sich also um eine logisch-rationale Voraussicht eines bereits bestehenden Plans, der nur noch zu Ende geführt werden muss, und da niemand ihn beurteilen wird, sorgt Benedikt im Voraus dafür, dass auch die Ergebnisse beurteilt werden, da sie alle mit diesem Commissum/Vergehen verbunden sind.
Benedikt XVI. hat es dann dem Wirken des Logos (also des Heiligen Geistes) in den Gläubigen und den Menschen guten Willens überlassen, das Dokument nach und nach zu verstehen und es bei den zuständigen Autoritäten anzuprangern, d.h. bei den Kardinälen (Art. 3 UDG) und/oder dem zuständigen kirchlichen Forum, wie es bei den Rechten und Pflichten der Gläubigen (Kanon Nr. 208-223) nachzulesen ist.
Während der acht Jahre, die Papst Benedikt im Zustand des Behinderten Stuhls gelebt hat, war er nie in der Lage gewesen, eine explizite Erklärung der Declaratio zu geben, gerade weil er sich im Zustand der Behinderung befunden hatte, aber er hat uns sehr geholfen, sie zu verstehen, indem er uns in Briefen, Büchern und Interviews zahlreiche Informationen zukommen ließ, wobei er vom geistigen Vorbehalt im weiten Sinn (dem „Ratzinger-Kodex“) Gebrauch machte, einer Kommunikationsmethode, die in Notfällen von der Moraltheologie [5] vorgeschrieben wird, um nicht zu lügen und die Wahrheit nur denen mitzuteilen, die „Ohren haben, um zu hören“.
Es ist außerdem dokumentiert, dass Papst Benedikt vor seinem Rücktritt schriftliche Unterlagen unter dem Siegel des päpstlichen Geheimnisses zurückgelassen hat, in diesem Fall die Akten der Untersuchung, die der von ihm mit der Untersuchung von Vatileaks und anderen Angelegenheiten beauftragten Herranz-Kommission anvertraut wurden.[6]
Plausiblerweise hat Benedikt XVI. daher Dokumente mit einer abschließenden Erklärung seiner Geste hinterlassen, die erst in einem Gerichtsverfahren geöffnet werden dürfen.
Am 6. Juni 2024 hat der Verfasser diesbezüglich eine 100-seitige Broschüre beim Tribunal des Staates der Vatikanstadt [7] eingereicht, die ordnungsgemäß registriert wurde. Wir warten auf die Eröffnung des Prozesses oder auf das Eingreifen der vor 2013 ernannten Kardinäle, um die der Autor bereits mit einer ersten Petition gebeten hatte, die am 8. November 2023 mit 11.500 Unterschriften an das Staatssekretariat geschickt wurde.
Im Folgenden veröffentlichen wir die korrekte Übersetzung der Declaratio (ausgearbeitet von Prof. Corrias und unterzeichnet von Prof. Funari), die in Kapitel 2 mit größtmöglicher Vollständigkeit der sprachlichen und juristischen Referenzen analysiert werden wird.
„Liebe Mitbrüder !
Ich habe euch zu diesem Konsistorium nicht nur wegen drei Heiligsprechungen zusammengerufen, sondern auch um euch eine Entscheidung von großer Wichtigkeit für das Leben der Kirche mitzuteilen. Nachdem ich wiederholt mein Gewissen vor Gott geprüft habe, bin ich zur Gewißheit gelangt, daß meine Kräfte infolge des vorgerückten Alters nicht mehr geeignet sind, um in angemessener Weise das Petrusamt (munus) auszuüben. Ich bin mir sehr bewußt, daß dieses Amt (munus) wegen seines geistlichen Wesens nicht nur durch Taten und Worte ausgeübt werden darf, sondern nicht weniger durch Leiden und durch Gebet. Aber die Welt, die sich so schnell verändert, wird heute durch Fragen, die für das Leben des Glaubens von großer Bedeutung sind, hin- und hergeworfen. Um trotzdem das Schifflein Petri zu steuern und das Evangelium zu verkünden, ist sowohl die Kraft des Köpers als auch die Kraft des Geistes notwendig, eine Kraft, die in den vergangenen Monaten in mir derart abgenommen hat, daß ich mein Unvermögen erkennen muß, den mir anvertrauten Dienst (ministerium) weiter gut auszuführen. Im Bewußtsein des Ernstes dieses Aktes erkläre ich daher mit voller Freiheit, zu meinen eigenen Kosten auf den Dienst (ministerium) des Bischofs von Rom, des Nachfolgers Petri, aufgrund des Vergehens einer Handvoll Kardinäle am 19. April 2005 zu verzichten, so daß ab der zwanzigsten Stunde des 28. Februar 2013 der Bischofssitz von Rom, der Stuhl des heiligen Petrus, leer sein wird und erkläre dass ein Konklave zur Wahl eines neuen Papstes von diesen, die dafür zuständig sind, einberufen werden soll.
Liebe Mitbrüder, ich danke euch von ganzem Herzen für alle Liebe und Arbeit, womit ihr mit mir die Last meines Amtes getragen habt, und ich bitte euch um Verzeihung für alle meine Fehler. Nun wollen wir die Heilige Kirche der Sorge des höchsten Hirten, unseres Herrn Jesus Christus, anempfehlen. Und bitten wir seine heilige Mutter Maria, damit sie den Kardinälen bei der Wahl des neuen Papstes mit ihrer mütterlichen Güte beistehe. Was mich selbst betrifft, so möchte ich auch in Zukunft der Heiligen Kirche Gottes mit ganzem Herzen durch ein Leben im Gebet dienen."
Aus dem Vatikan, 10. Februar 2013
REKONSTRUKTION DER FAKTEN
(Andrea Cionci)
Hier wird aufgezeigt, dass Papst Benedikt die Übersetzungen der Declaratio nicht bereitgestellt hat, sondern nur das lateinische Original, und wie die Übersetzungen kunstvoll manipuliert worden sind.
In dem von Erzbischof Georg Gänswein herausgegebenen Buch „Nichts als die Wahrheit“ (Piemme 2023) heißt es auf Seite 200: „Benedikt hatte Ende Januar begonnen, den Text zu verfassen, den er im Konsistorium verlesen würde. Seine Entscheidung, in Latein zu schreiben, lag auf der Hand, da dies seit jeher die Sprache der offiziellen Dokumente der katholischen Kirche ist. Die Verzichtsformel wurde vom Papst am 7. Februar fertiggestellt. Ich habe das Papier persönlich in die Wohnung von Kardinal Bertone gebracht, wo wir es gemeinsam mit Monsignore Giampiero Gloder, dem Koordinator im Staatssekretariat für die Endredaktion der päpstlichen Texte, gelesen haben. Es wurden kleinere Rechtschreibkorrekturen und einige juristische Klarstellungen vorgeschlagen, so dass der endgültige Text am Sonntag, den 10. Februar, fertig war, als auch die Übersetzungen ins Italienische, Französische, Englische, Deutsche, Spanische, Portugiesische und Polnische vorgelegt wurden“. (Später wurde auch die arabische Übersetzung hinzugefügt, Anm. d. Red.).[8]
In einem Interview, das am 4. Januar 2023 im Fernsehsender Tv 2000 ausgestrahlt wurde, äußert sich Msgr. Georg Gänswein wörtlich[9] über die Declaratio von Papst Benedikt XVI:
„Ich sagte: „Heiliger Vater, warum auf Latein?“ - „Das ist die Sprache der Kirche, und ich möchte dies und das und das tun. Und dann übersetzen sie ... und sie verstehen“.
In dem Band „Ein Leben“ von Peter Seewald (Garzanti 2020), einer autorisierten Biographie Seiner Heiligkeit Benedikts XVI., lesen wir auf Seite 1159:
„Unter dem Siegel des päpstlichen Geheimnisses wurde auch ein Mitarbeiter des Staatssekretariats informiert, der die inhaltliche, formale und sprachliche Korrektheit der Rücktrittserklärung überprüfen sollte (tatsächlich hat er sie dann an einigen Stellen stilistisch leicht verändert)“.
Aus diesen Zeugenaussagen geht eindeutig hervor, dass Papst Benedikt XVI. seine Declaratio ausschließlich in lateinischer Sprache verfasst hatte, und wir erfahren, wie Kard. Tarcisio Bertone, der damalige Staatssekretär, zusammen mit Monsignore Giampiero Gloder die Übersetzungen in die verschiedenen Sprachen anfertigen ließ und mit nicht näher bezeichneten „Stiländerungen“, „Korrekturen“ und „juristischen Klarstellungen“ in den Text eingriff.
Nun wurden in der Declaratio auf Englisch, Spanisch, Französisch, Portugiesisch, Polnisch und Arabisch die beiden genannten Aspekte der päpstlichen Form, munus und ministerium, mit demselben Wort übersetzt, nämlich mit „Dienst“. Dem entsprechend: ministero, ministry, ministerio, ministére, ministèrio, posługi, khedma.
Eine rechtmäßige aber fragwürdige Wahl, denn wie die offiziellen Übersetzungen der apostolischen Konstitution Pastor bonus (1988) zeigen, gibt es zumindest im Italienischen, Englischen, Spanischen und Deutschen ein sehr präzises Wort zur Beschreibung des munus, das jeweils als 'ufficio', 'office', 'oficio', 'Amt' zitiert wird.
Es fehlt jedoch ein Schlüsselelement, das nach unserer neuesten Übersetzung des einzigen Originaltextes aus dem Lateinischen diese Erklärung um 180° auf den Kopf stellt.
Wie sich viele erinnern, wurde die Declaratio von Papst Benedikt vom 11. Februar 2013 auf der Website des Vatikans mit einem Tippfehler (um 29.00 Uhr) und zwei groben Syntaxfehlern veröffentlicht, die von Luciano Canfora in Il Corriere della Sera[10] entdeckt wurden: ecclesiae vitae e ministerio ... commissum renuntiare. Diese wurden dann sofort auf der Website mit ecclesiae vitae und ministerio ... commisso renuntiare korrigiert.
Auch der deutsche Philologe Wilfried Stroh kritisierte diese Fehler, ebenso wie Kardinal Gianfranco Ravasi einige Monate später in L'Arena[11] von Verona.
In Wirklichkeit hat Benedikt XVI. von diesen drei Irrtümern nur einen vor dem Konsistorium ausgesprochen: „commissum “[12]. Die beiden anderen hat er nie verlesen, wie aus der vollständigen Audioaufnahme[13] zu hören ist, und da wir den Originaltext nicht haben, ist der einzige Text, der nach dem korrekten juristischen Verfahren in Betracht zu ziehen ist, der vom Papst verlesene.
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Miri21 Heute, 18:43
Es gab mal so ein Gerücht... Aber damit jeder, der möchte, das prüfen kann, habe ich es eingestellt.
Jeder kann daraus seine Schlüsse ziehen, wie immer er möchte.
Es ändert nichts daran, dass Bergoglio für die Welt der Papst ist.
Da Gott alles verhindern kann, wenn er möchte, sollte auch allen klar sein.
Dass wir als Kinder Gottes unserem Vater vertrauen können, dass er für uns sorgt, wissen wir auch. Also brauchen wir nicht beunruhigt zu sein.
Jeder kann daraus seine Schlüsse ziehen, wie immer er möchte.
Es ändert nichts daran, dass Bergoglio für die Welt der Papst ist.
Da Gott alles verhindern kann, wenn er möchte, sollte auch allen klar sein.
Dass wir als Kinder Gottes unserem Vater vertrauen können, dass er für uns sorgt, wissen wir auch. Also brauchen wir nicht beunruhigt zu sein.
hansfeuerstein Heute, 21:43
Benedikt XVI. war ein ein großer Segen. Dass man ihn hierzulande sogar kirchlicherseits mit abgeräumt hat, ist sehr betrüblich.
In dem 2016 erschienenen Band „Letzte Gespräche“ antwortete jedoch der „emeritierte“ Papst auf die Frage von Peter Seewald, wann und wie er den Text der Declaratio geschrieben habe, wie folgt:
„Wann und von wem wurde der Text der Rücktrittserklärung geschrieben?
Von mir. Ich könnte jetzt nicht genau sagen, wann, aber ich habe ihn höchstens vierzehn Tage vorher geschrieben.
Warum auf Latein?
Weil man so etwas Wichtiges auf Latein macht. Zudem ist Latein die Sprache, die ich so beherrsche, daß ich da anständig schreiben kann. Italienisch könnte ich natürlich auch schreiben, aber mit der Gefahr, daß ein paar Fehler drin sind.“ (Peter Seewald – „Benedikt XVI.- Letzte Gespräche“ – Droemer Verlag 2016, S.41)
Nun, dieser Satz, nachdem die ganze Welt drei Jahre zuvor über diese Fehler in der Declaratio gesprochen hatte, erscheint wirklich seltsam und provokativ. Trotz der „schlechten Figur“, die er auf internationaler Ebene gemacht hatte, hat Papst Benedikt, ein hervorragender Kenner der lateinischen Sprache, mit Überzeugung bekräftigt, dass er in der Declaratio keine Fehler gemacht habe.
Ergo, da der einzige der drei „Fehler“, den er tatsächlich vorgelesen hat, die Form commissum war, bedeutet dies, dass COMMISSUM KEIN FEHLER IST.
Dank der Anwälte Costanza Settesoldi und Roberto Antonacci begannen wir über die Tatsache nachzudenken, dass der einzige Text, auf den wir uns stützen können, der von Benedikt XVI. mündlich verkündete ist. So wurden verschiedene Vorschläge entwickelt, um den Satz mit dem commissum so zu übersetzen, dass er völlig korrekt ist. Die Studiengruppe mit den geschätzten Latinisten Prof. Gian Matteo Corrias (ehemaliger Herausgeber der Werke von Lorenzo Valla) und Prof. Rodolfo Funari (größter Übersetzer von Sallust) kam so zu der einzig möglichen, dramatischen Übersetzung, die das commissum legitim einschließt.
Indes wollen wir sehen, wie der missbräuchlich mit commisso = „anvertraut“ korrigierte Text von der Internetseite des Vatikan übersetzt wurde.
“Quapropter bene conscius ponderis huius actus plena libertate declaro me ministerio Episcopi Romae, Successoris Sancti Petri, mihi per manus Cardinalium die 19 aprilis MMV COMMISSO renuntiare ita ut a die 28 februarii MMXIII, hora 20, sedes Romae, sedes Sancti Petri vacet et Conclave ad eligendum novum Summum Pontificem ab his quibus competit convocandum esse”.
„Im Bewußtsein des Ernstes dieses Aktes erkläre ich daher mit voller Freiheit, auf das Amt des Bischofs von Rom, des Nachfolgers Petri, das mir durch die Hand der Kardinäle am 19. April 2005 anvertraut wurde, zu verzichten, so daß ab dem 28. Februar 2013, um 20.00 Uhr, der Bischofssitz von Rom, der Stuhl des heiligen Petrus, vakant sein wird und von denen, in deren Zuständigkeit es fällt, das Konklave zur Wahl des neuen Papstes zusammengerufen werden muß.“
Und hier ist die einzig mögliche Version, so Prof. Corrias, bestätigt von Prof. Funari, wie der selbige Text übersetzt werden kann, unter Beibehaltung des von Benedikt XVI. vorgelesenen COMMISSUM:
„Aus diesen Gründen erkläre ich, wohl wissend um die Schwere dieses Aktes, in voller Freiheit, zu meinem Schaden (mihi) auf das Amt (ministerium) des Bischofs von Rom, des Nachfolgers des heiligen Petrus, zu verzichten, auf Grund des Vergehens (per…. commissum) einer Handvoll (manus) von Kardinälen am 19. April 2005, so daß ab dem 28. Februar 2013, um 20.00 Uhr, der Bischofssitz von Rom, der Stuhl des heiligen Petrus, vakant sein wird und von denen, in deren Zuständigkeit es fällt, das Konklave zur Wahl des neuen Papstes zusammengerufen werden muß.*“
Dies ist also die Lösung für eines der größten Probleme der Geschichte: commissum bedeutet im Akkusativ nämlich auch „Vergehen“, und dies erschließt das Verständnis der gesamten Declaratio.
Diese einfache Erklärung, die 11 Jahre lang als Abdankung ausgegeben wurde, nachdem sie durch Kard. Tarcisio Bertone und Erzbischof Giampiero Gloder nicht näher bezeichneten „juristischen Klarstellungen“ und „Stiländerungen“ (wie sie von Peter Seewald und Erzbischof Georg Gänswein[14] bezeugt wurden) unterworfen worden war, war in Wirklichkeit die Anprangerung eines Vergehens, das von einer Handvoll von Kardinälen am Tag der Wahl von Kard. Ratzinger auf den Papstthron begangen wurde.
Die anderen lateinischen Fehler, die in der Declaratio auftauchen, obwohl das damalige Staatssekretariat vom 7. Februar bis zum 10. Februar Zeit hatte, den Text zu korrigieren und die Übersetzungen vorzubereiten, erscheinen daher als eindeutige Elemente der Irreführung, die dem Originaltext fremd sind und eingefügt wurden, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit von der einzigen Unstimmigkeit zwischen dem mündlichen und dem schriftlichen Text abzulenken: mündlich wurde commissum gesagt, und im offiziellen Text wurde es zu commisso abgeändert.
Dies erklärt auch sehr gut, warum in den Übersetzungen in die verschiedenen Volkssprachen munus und ministerium einheitlich mit demselben Wort „Dienst“ übersetzt wurden, und warum im Deutschen munus-Amt und ministerium-Dienst gegeneinander ausgetauscht wurden[15], um die Declaratio im Sinne einer gültigen Abdankung zu erzwingen.
Und das ist das „Vergehen“, auf das sich Papst Benedikt bezieht: dokumentierte Absprachen, Pakte und Wahlkomplotte während des Konklaves 2005, die offen gegen die Artikel 78-81 UDG[16] verstoßen und auf die Wahl eines Übergangspapstes abzielten, der eines Tages zum Rücktritt gezwungen werden kann.
Zu diesem „Vergehen“ (commissum), das am Tag der Wahl des Ratzingerpapstes stattfand, gibt es einige sehr aussagekräftige Zeugenaussagen, die ein kohärentes Panorama der Wahlmanöver in diesem Konklave ergeben. Alle Zeugnisse sprechen von Absprachen, Stimmentausch, Pakten, skrupellosen politischen Strategien seitens einiger Kardinäle: Dies stellt einen eklatanten Verstoß insbesondere gegen Artikel 81 der Universi Dominici Gregis (UDG) dar:
„Die wahlberechtigten Kardinäle müssen sich außerdem jeder Form von Verhandlungen, Verträgen, Versprechen oder sonstiger Verpflichtungen jeder Art enthalten, die sie binden können, einem oder einigen die Stimme zu geben oder zu verweigern. Käme es tatsächlich dazu, so erkläre ich eine solche Bindung für nichtig und ungültig, auch wenn sie unter Eid eingegangen worden wäre, und niemand soll verpflichtet sein, sich daran zu halten; ich belege ab sofort die Übertreter dieses Verbotes mit der Exkommunikation latae sententiae. Dennoch beabsichtige ich nicht zu verbieten, daß während der Sedisvakanz ein Gedankenaustausch über die Wahl stattfinden kann“.
Über die Art dieser Absprachen gibt es mehrere Zeugnisse, die ein kohärentes Bild ergeben.
Zunächst muss die autorisierte Biographie von Kard. Godfried Danneels aus dem Jahr 2015 erwähnt werden: Sie informiert uns darüber, dass „Bergoglio vor dem Konklave 2005 „das Vertrauen vieler Teilnehmer der Gruppe von St. Gallen gewann“ und dass „der Jesuitenkardinal Jorge Mario Bergoglio eine realistische Alternative war“.
Bischof Gänswein bezeichnete 2016 diese Wahl als Ergebnis eines „Zusammenstoßes“, eines „dramatischen Kampfes“ zwischen den beiden Hauptparteien, dem Salz der Erde und der Gruppe von St. Gallen, die als „Diktatur des Relativismus“ bezeichnet wird.[17]
Hinzu kommt das Tagebuch eines unbekannten Konklavekardinals, über das die Zeitschrift Limes im Jahr 2009 [18] berichtete, wonach es im Konklave 2005 zu einer Pattsituation zwischen den beiden Hauptkandidaten Ratzinger und Bergoglio gekommen war, die im vierten Wahlgang durch die Übertragung von etwa fünfzehn Stimmen vom argentinischen Kardinal auf den deutschen Theologen aufgelöst wurde, so dass dieser am 19. April 2005 mit dem Namen Benedikt XVI. gewählt wurde, wenn auch mit einer sicherlich nicht großen Mehrheit.
Vot. I Ratzinger47 Bergoglio10 Martini9 Ruini6 Sodano4 Maradiaga3 Tettamanzi2
Vot. II Ratzinger65 Bergoglio35 Sodano4 Tettamanzi2
Vot. III Ratzinger72 Bergoglio40 Castrillon1
Vot. IV Ratzinger84 Bergoglio26 Schoenborn1 Biffi1 Law1
Bergoglio erklärt in seinem Buch El Sucesor[19]: „In diesem Konklave - die Nachricht ist bekannt - haben sie mich benutzt. [...] Es geschah, dass ich vierzig von hundertfünfzehn Stimmen in der Sixtinischen Kapelle erhielt (3. Wahlgang, über den auch der Limes berichtet). Das reichte aus, um die Kandidatur von Kardinal Joseph Ratzinger zu verhindern, denn wenn sie weiter für mich gestimmt hätten, hätte er die für die Wahl zum Papst erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreichen können [...] Das Manöver bestand darin, meinen Namen vorzuschlagen, die Wahl Ratzingers zu blockieren und dann über einen dritten, anderen Kandidaten zu verhandeln. Sie haben mir dann gesagt, dass sie keinen ausländischen Papst wollen [...] Es war ein Manöver im vollen Sinn des Wortes. Die Idee war, die Wahl von Kardinal Joseph Ratzinger zu verhindern. Sie haben mich benutzt, aber im Hintergrund dachten sie schon daran, einen anderen Kardinal vorzuschlagen. Sie konnten sich noch nicht auf einen Namen einigen, aber sie waren schon kurz davor, einen Namen zu nennen“.
Sehr wichtig ist ein weiteres Zeugnis aus dem Jahr 2015 von Pater Silvano Fausti, einem Jesuiten, Rahnerianer, Freund und Beichtvater von Kard. Carlo Maria Martini, einem prominenten Mitglied der Mafia von St. Gallen.
Fausti erläuterte, was er von Martini[20] im Vertrauen erfahren hatte: „Der Rücktritt Ratzingers war bereits geplant... Als er zusammen mit Martini gewählt wurde: weil sie die beiden waren, die die meisten Stimmen hatten. Martini hatte etwas mehr... Das Manöver war dies: Martini für die Progressiven, Ratzinger für die Konservativen, aber sie wollten beide stürzen, um einen sehr Kriecherischen von der Kurie aufzubauen, was nicht gelang. Nachdem Martini den Trick entdeckt hatte, ging er abends zu Ratzinger (so erzählte er mir) und sagte ihm: „Willst du morgen mit meinen Stimmen Papst werden? Und dann werde ich euch eine Rede halten“. Und dann hat er mir erzählt, dass er eine Rede gehalten hat, er hat von nichts anderem gesprochen, glaube ich; viele Kardinäle sind schamrot geworden... Martini, er hat gesagt, dass viele vor Scham rot geworden sind, weil er die Sache angeprangert hat... es waren schmutzige Manöver... Und dann hat er ihm (zu Ratzinger, Anm. d. Red.) gesagt: „Nimm an, du, der du in der Kurie bist (er war in der Kurie, glaube ich, 30 Jahre lang), denn du bist intelligent und ehrlich; wenn du sie reformieren kannst, gut, wenn nicht, gehst du. Und die erste Geste, die er machte (Benedikt XVI. n.d.r.): Er ging nach L'Aquila, um seine Stola, sein Pallium auf das Grab von Coelestin V. zu legen, gleich zu Beginn seines Pontifikats. Und dann, nach zehn Jahren, sagte Martini zu ihm: 'Es ist einfach an der Zeit, weißt du, denn hier kann man nichts mehr tun'...
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die meisten Zeugenaussagen (Daneels, Limes und Bergoglio) besagen, dass der Konkurrent von Ratzinger Bergoglio war.
Wir erfahren auch, dass die beiden favorisierten Kandidaten, Ratzinger und Bergoglio, in ein unlösbares Kopf-an-Kopf-Rennen geraten waren, aus dem es keinen Ausweg mehr gab, da Bergoglio in der Stimmenzahl deutlich unterlegen war.
Anstatt also einen dritten Kandidaten mit großer Mehrheit wählen zu lassen, den von Bergoglio und Fausti genannten Italiener und Kurienkardinal, griff die St. Galler Gruppe auf den Mann zurück, der für sie das „kleinere Übel“ war. In der Tat hätte Ratzinger, schon von seinem hohen Alter (78 Jahre)her, leicht verschlissen und zum Rücktritt gezwungen werden können, denn er war eine Figur, die als schwach und beeinflussbar galt: schwach, weil ihm eine Mehrheit gefehlt hätte; beeinflussbar über die Medien, weil er wenig zu Kommunikationsstrategien neigte; von mildem Charakter; ein Gelehrter, daher zu erhaben gegenüber der Masse; aus der Glaubenskongregation stammend, also dem unscheinbarsten aller Ämter in der kollektiven Wahrnehmung. Außerdem wurde er jahrzehntelang in der Öffentlichkeit als „finsterer deutscher Theologe“, als „Panzerkardinal“, „Gottes Rottweiler“, „Deutscher Schäferhund“ usw. dargestellt.
Mit der Unmöglichkeit konfrontiert, ihren eigenen Kandidaten wählen zu können, wäre es für die Sangallisten besser gewesen, Ratzinger statt eines anderen zu wählen: einen konservativen, aber zerbrechlichen Papst, den man einige Jahre lang mit Obstruktions- und Oppositionsstrategien zermürben, in den Medien so sehr zerstören würde, bis man inh am Ende zum Rücktritt zwingen würde, um dann mit Erleichterung und Begeisterung „den Papst vom Ende der Welt“, Bergoglio, willkommen heißen zu lassen mit einer ausgedehnten und gut vorbereiteten Werbekampagne.
Im Jahr 2005 war die Zeit noch nicht reif: Bergoglio hatte noch nicht die Stimmen, und es brauchte Zeit, um ihn in Position zu bringen.
Bergoglio selbst gibt dies in El Sucesor zu: „(Ratzinger) war der einzige, der damals Papst werden konnte. Nach der Revolution von Johannes Paul II., der ein dynamischer Papst gewesen war, sehr aktiv, unternehmungslustig, reiselustig... brauchte man einen Papst, der ein gesundes Gleichgewicht bewahrt, einen Übergangspapst. [...] Wenn sie jemanden wie mich gewählt hätten, der so viel Ärger macht, hätte ich nichts ausrichten können. Zu dieser Zeit wäre das nicht möglich gewesen.“
Ratzinger wurde also gerade deshalb gewählt, um nach einigen Jahren abgesetzt zu werden: das ist das Vergehen. In seiner Declaratio (die einzige Version der Fakten, die zuverlässig ist und vom Papst bereits beurteilt wurde) wird diese böswillige Wahl - ita ut - genau mit dem Zweck verbunden, ihn dazu zu bewegen, den Stuhl leer zurückzulassen, d.h. eine mit der Zeit fortschreitende Verringerung der Machtbefugnisse des Heiligen Stuhls zu betreiben, so dass der Papst zum Rücktritt gezwungen wäre.
Schließlich ist jeder Zeuge der politischen und medialen Opposition, der Papst Benedikt während seines Pontifikats ausgesetzt war: die Weigerung der Universität „La Sapienza“, seine lectio magistralis zu veranstalten, die ständigen Skandale um pädophile Priester, die von den Medien hochgespielt wurden, die Feindseligkeit der internationalen Politik, aber auch sehr obskure Vorfälle, die alle untersucht werden müssen, wie der angebliche „nächtliche Unfall“, den Papst Benedikt während seiner apostolischen Reise nach Mexiko-Kuba im Jahr 2012 erlitt.
In seinem letzten Brief an Peter Seewald behauptete er, dass Schlaflosigkeit der Grund für seinen Rücktritt war, und beschrieb einen häuslichen Unfall, der - laut verschiedenen Ärzten und Spezialisten - auf eine Überdosis von Medikamenten zurückzuführen war. Dieser Satz aus dem Brief ist beredt: „Das nächste Ereignis auf der anderen Seite des Meeres, das mich erwartete, war der Weltjugendtag in Rio de Janeiro (22.-29. Juli 2013). Es war klar, dass ich ihn unter diesen Umständen nicht mehr leiten konnte, sondern dass ein neuer Papst die Aufgabe übernehmen musste. Das bedeutete, dass ich vor Ostern 2013 zurücktreten musste“.
Benedikt hatte nach diesem Vorfall erkannt, dass er nicht mehr lange leben würde, wenn er an der Macht bliebe. Wenn er jedoch stirbt, würden seine Feinde das Papsttum durch ein legitimes Konklave übernehmen. Ohne eine offizielle Erklärung Benedikts XVI., die die Feinde von vornherein aus dem Weg räumen würde, wäre die Kirche schutzlos dagestanden. Deshalb entschloss sich Benedikt, aus dem Weg zu gehen, ohne jedoch abzudanken, sondern „indem er sich seiner Passion auslieferte“, d.h. dem Behinderten Stuhl. Mit seiner bewusst leicht zu fälschenden Declaratio setzte er am Morgen des 11. Februar 2013 zwei Prozesse in Gang: Einerseits die Möglichkeit für die Verschwörer, die Macht zu erlangen und sich allmählich als gnostische Abtrünnige zu offenbaren, die das Volk Gottes skandalisieren; andererseits die allmähliche Einsicht von seiten eines „Salzes der Erde“ in die kanonische Situation und die endgültige Lösung des Anti-Papsttums nach den Regeln eines Rechtsstaates.
[1] Normen über die Straftaten, die der Kongregation für die Glaubenslehre reserviert sind: Art. 26 Die Kongregation für die Glaubenslehre hat das Recht, in jedem Stand und Grad eines Verfahrens sehr schwerwiegende Fälle gemäß Artt. 2-6, bei denen die begangene Straftat offenkundig und dem Angeklagten die Möglichkeit zur Verteidigung gegeben worden ist, direkt dem Papst zur Entscheidung über die Entlassung aus dem Klerikerstand oder über die Absetzung zusammen mit der Dispens von der Zölibatsverpflichtung vorzulegen.
[2] Vgl. https://www.liberoquotidiano.it/articolo_blog/blog/andrea-cionci/39237579/benedetto-xvi-sonnifero-di-troppo-lettera-originale.html e https://www.liberoquotidiano.it/articolo_blog/blog/andrea-cionci/39362057/i-tre-incidenti-di-benedetto-xvi-e-il-falso-dello-zucchetto.html
[3] Vgl. https://www.liberoquotidiano.it/articolo_blog/blog/andrea-cionci/29878827/monsignor-gaenswein-codice-ratzinger-papa-legittimo-papa-emerito.html
[4] Vgl. https://www.youtube.com/watch?v=svts77Yr5A4
[5] Vgl. https://www.liberoquotidiano.it/articolo_blog/blog/andrea-cionci/37670369/-restrizione-mentale-larga-la-chiave-teologico-morale-del-codice-ratzinger.html
[6] Vgl. https://www.romasette.it/archivio/ricevuti-dal-papa-i-cardinali-della-commissione-dindagine-sulla-fuga-di-notizie/
[7] Vgl. https://www.liberoquotidiano.it/articolo_blog/blog/andrea-cionci/39590955/dimissioni-nulle-di-benedetto-xvi-istanza-al-tribunale-vaticano.html
[8] Vgl. https://www.liberoquotidiano.it/articolo_blog/blog/andrea-cionci/38380528/declaratio-di-ratzinger-manipolata-avvocati-scrivono-a-parolin.html
[9] Vgl. Min 4.15 https://www.youtube.com/watch?v=QIqz3B1Cd10&t=421s
[10] Vgl. https://corrieredelmezzogiorno.corriere.it/bari/notizie/cronaca/2013/12-febbraio-2013/accusativo-posto-dativocanfora-bacchetta-testo-ratzinger-2113963174383.shtml#:~:text=GLI%20ERRORI%20%2D%20Canfora%2C%20nell',esserci%20il%20dativo%20commisso%C2%BB
[11] Vgl. https://www.larena.it/argomenti/cultura/cultura/ravasi-rivela-errori-di-latino-nelle-dimissioni-di-ratzinger-1.3022979
[12] Vgl. https://www.youtube.com/watch?v=GX8aQ9XZxp0
[13] Vgl. https://www.youtube.com/watch?v=XcPYrsAbGrg
[14] Vgl. https://www.liberoquotidiano.it/articolo_blog/blog/andrea-cionci/38380528/declaratio-di-ratzinger-manipolata-avvocati-scrivono-a-parolin.html
[15] Vgl. https://www.marcotosatti.com/2022/02/03/cionci-amt-munus-e-dienst-ministerium-invertiti-nella-declaratio-in-tedesco-italiano-english-deutsch/
[16] Vgl. https://www.vatican.va/content/john-paul-ii/it/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_22021996_universi-dominici-gregis.html
[17] Vgl. https://www.romait.it/codice-ratzinger-cosa-pensa-realmente-papa-benedetto-xvi-dellantipapa-bergoglio.html
[18] Vgl. https://www.limesonline.com/da-non-perdere/cosi-eleggemmo-papa-ratzinger-14663310/
[19] Vgl. https://www.ilfattoquotidiano.it/2024/03/31/papa-francesco-nel-conclave-del-2005-i-cardinali-mi-usarono-per-provare-a-bloccare-lascesa-di-joseph-ratzinger-al-soglio-pontificio/7497324/
[20]Vgl. https://www.youtube.com/watch?v=D8fohQqCfj0&t=342s