Faktencheck zum Kinostart: Was im "Konklave"-Film stimmt und was nicht
Gestern, 08:11
Faktencheck zum Kinostart: Was im "Konklave"-Film stimmt und was nicht
Gestern, 08:11
Faktencheck zum Kinostart: Was im "Konklave"-Film stimmt und was nicht
Bildstarker Streifen von Oscar-Regisseur Edward Berger
Bonn ‐ Kirche lebt von ihren Traditionen, Regeln und Riten. Das wissen auch die Macher von "Konklave". Doch halten der neue Kinofilm und seine Schlusspointe einem Fakten-Check stand? Ein Blick auf die Fakten in offiziellen Regeln.
Bildstark kommt der neue Konklave-Film von Oscar-Regisseur Edward Berger ("Im Westen nichts Neues" ) daher. Kardinäle in samtenen Gewändern, Machenschaften zwischen polierten Marmorböden und prunkvollen Wandmalereien und forsche Ordensschwestern, die zwielichtigen Kirchenfürsten die Stirn bieten. Einiges wirkt klischeehaft, anderes vertraut und nah an der Realität. Doch was passiert wirklich im Vatikan, wenn der Papst stirbt und ein Konklave beginnt? Zeit für einen Fakten-Check.
Der Papst ist tot. Direkt zum Auftakt des Filmes drängeln sich Priester, Ordensschwestern, Kardinäle und Bischöfe im Gästehaus Santa Marta. Dabei versucht das offizielle vatikanische Regiebuch für den Papsttod, der "Ordo Exsequiarum Romani Pontificis", einen solchen Auflauf gerade zu vermeiden.
Was passiert, wenn der Papst nicht im Palast stirbt?
Anders als im Film versammeln sich nach dem Papsttod nämlich nur der Camerlengo, der Kardinaldekan und einige Personen aus dem engsten Kreis des Papstes am Sterbebett. Ein größerer Auflauf mit Kardinälen oder gar Ordensschwestern und Priestern wie im Film ist nicht vorgesehen. Allerdings.... Die aktuellen Regelungen gelten für einen Papsttod im Apostolischen Palast, wo bisher die Kirchenoberhäupter lebten. Was passiert, wenn der Papst im vatikanischen Gästehaus Santa Marta stirbt, in dem auch der amtierende Papst Franziskus lebt, ist genau genommen nicht geregelt. Anschließend nimmt der Camerlengo dem Toten den Fischerring ab. Anders als im Film wird er jedoch nicht sofort, sondern erst später bei einer Sitzung der Kardinäle zerbrochen.
Auch das weitere Protokoll nehmen die Filmemacher nicht allzu genau: Der Papst wird im Schlafanzug aufgebahrt. Doch nachdem vergleichbare Fotos des toten Pius XII. in die Öffentlichkeit gelangten, wurde es streng verboten, den toten Papst ohne seine liturgischen Gewänder zu zeigen. Bevor ein weiterer Kreis von Menschen den Toten zu sehen bekommt, wird er also erst umgezogen.
Aufgebahrter Leichnam des emeritierten Papstes Benedikt XVI., in dessen Händen ein Rosenkranz liegt
Bild: ©KNA/Cristian Gennari/Romano Siciliani
Über den Umgang mit einem verstorbenen Papst gibt es genaue Regelungen.
Auch das im Film gezeigte Zudecken des päpstlichen Gesichtes mit einem Seidentuch findet nicht im Sterbezimmer, sondern erst nach vier bis sieben Tagen unmittelbar vor der Beerdigung statt. Kurz vor dem großen Trauergottesdienst versammeln sich dafür einige hochrangige Kirchenmänner zu einer letzten Andacht. Dabei wird dem Toten ein Tuch über das Gesicht gelegt.
Störsender gegen Spione? Die gibt es wirklich!
Während die Abläufe nach dem Papsttod von den Filmemachern freier interpretiert werden, sind die Wahlvorbereitungen recht präzise dargestellt. So mag die Szene, in der es um Störsender rund um die Sixtina geht, manchem übertrieben erscheinen – und doch sehen die Vorschriften genau das vor. Seit 1996 heißt es dort: "Ganz besonders werden sie auch unter Zuhilfenahme der Erfahrung zweier vertrauenswürdiger Techniker darauf achten, daß die Geheimhaltung in den genannten Räumen, insbesondere in der Sixtinischen Kapelle, in der die Wahlhandlungen stattfinden, gesichert ist, indem sie sich vergewissern, daß kein Aufnahme- oder audiovisuelles Sendegerät von wem auch immer in die genannten Räume eingeführt wird."
Während die Kardinäle im Film durch Sicherheitskontrollen gehen und ihre Handys und Computer abgeben müssen, schreiben die Vorschriften lediglich die "Enthaltung" jeglicher Kommunikation vor. Zur Verschärfung dieser Pflicht verbot Johannes Paul II. "unter allen Umständen", dass technische Geräte, die zur "Aufnahme, Wiedergabe oder Übermittlung von Ton, Bild oder Schrift dienen" in die Sixtinische Kapelle gebracht werden.
Außenkontakte streng verboten
Während aber im Film der Vorsitzende des Kardinalskollegiums immer wieder Kontakt zur Außenwelt aufnimmt, ist das bei einem echten Konklave strengstens verboten. Allein durch die Gespräche mit seinem Sekretär begibt sich der fiktive Kardinal Lawrence auf dünnes Eis, denn: Jedem der "zufällig einem der wahlberechtigten Kardinäle" begegnet, ist es "absolut verboten [...] unter welcher Form, mit welchem Mittel oder aus welchem Grund auch immer" mit ihm ins Gespräch zu kommen. Seit Papst Benedikt XVI. trifft Regelbrecher die Exkommunikation als Tatstrafe – also der Ausschluss aus der Kirche sofort mit Begehung der Tat. Zuvor galt, dass der neue Papst über eine Strafe für dieses Vergehen zu entscheiden hatte.
Kardinaldekan auf Abwegen
Überhaupt agiert Kardinal Lawrence immer wieder am Rande des Legalen. So trifft er einige Entscheidungen, die eigentlich nur der Papst oder während der Sedisvakanz alle Kardinäle gemeinsam treffen können. Wohl am schlimmsten ist der Bruch des Beichtgeheimnisses. Lawrence verwendet Wissen aus der Beichte, um den Fehltritt eines Kardinals aufzudecken. Auch die Verletzung des Beichtgeheimnisses wird im schlimmsten Fall mit der Exkommunikation im Moment der Tat bestraft. Da Lawrence aber nicht direkt die beichtende Person offenbart hat, steht in diesem Fall wohl keine Exkommunikation im Raum.
Rom, Vatikan 18.4.2005 Papstwahl: schwarzer Rauch steigt auf.
Bild: ©picture alliance / Pressefoto ULMER
Bekanntgegeben wird das Ergebnis der Wahlgänge durch Rauch.
Eine der Alleinentscheidungen von Lawrence ist die Zulassung eines bisher unbekannten Kardinals zum Konklave – eines Kardinals in pectore ("in der Brust, im Herzen" ). Dieser wurde vom Papst zum Kardinal ernannt, seine Ernennung aber aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich gemacht. Kirchenrechtlich gilt: Geheime Kardinäle haben erst dann die Rechte und Pflichten eines Kardinals, wenn sie zumindest gegenüber dem Kardinalskollegium vom Papst benannt werden. Stirbt der Papst, ohne den Namen bekannt gemacht zu haben, ist auch der geheime Kardinalstitel hinfällig. Selbst eine Ernennungsurkunde, wie sie im Film nach dem Tod des Papstes präsentiert wird, hilft dann nicht.
Auch mit dem tatsächlichen Beginn des Konklaves ("conclave" , lat. "mit Schlüssel" verschlossener Raum) nehmen es die Filmemacher nicht allzu genau. Am Vortag des Konklaves sagt Lawrence in einer Besprechung, er und die anderen Kardinäle würden ab 18 Uhr eingeschlossen sein. Das entspricht ebenfalls nicht dem Protokoll. Darin ist festgelegt, dass das Konklave mit der Messe "Pro eligendo Papa" im Petersdom beginnt. Am Nachmittag ziehen die Kardinäle dann in die Sixtinische Kapelle ein, wo sie noch unter den Augen der Öffentlichkeit einzeln einen Eid schwören. Erst dann werden sie eingeschlossen und von der Öffentlichkeit abgeschirmt.
Kleinere Ungenauigkeiten im Wahlablauf
Der daraufhin im Film dargestellte Wahlablauf inklusive der Bitte, auf dem Wahlzettel die Handschrift zu verstellen, entspricht der Realität. Ein kleiner Fehler hat sich jedoch bei der Stimmauszählung eingeschlichen. Während im Film der zweite der drei Auszähl-Kardinäle den Namen des Gewählten vorliest, sehen die Vorgaben vor, dass der erste Wahlhelfer einen Zettel aus der Urne holt, schweigend den Namen liest, ihn dann dem zweiten Kardinal gibt, der ebenfalls still den Namen liest und dann den Zettel an den dritten weitergibt. Erst dieser liest den Namen dann laut vor. Das Auffädeln der Stimmzettel entspricht wiederum der vorgeschriebenen Praxis.
Korrekt fährt der Film fort: Am Ende der Auszählung werden die Stimmen gezählt, kontrolliert und anschließend verbrannt. Früher gab man nasses Stroh oder Teer bei, um den Rauch zu färben. Das funktionierte oft nur leidlich. Heute hilft man sich mit Chemie. Dazu stehen zwei Öfen bereit: In einem werden die Wahlzettel verbrannt und im zweiten zusätzlich die Kartuschen für die Einfärbung. Für weißen Rauch sorgen Kaliumchlorat, Laktose und das Baumharz Kolophonium. Schwarz wird der Rauch mit einer Mischung aus Kaliumperchlorat, Anthracen und Schwefel.
Und was ist mit der Schlusspointe?
Insgesamt zeigen die Filmemacher eine große Liebe zum Detail – und auch wenn es überraschen mag: die Schlusspointe des Films ist längst nicht so abwegig, wie sie manchem erscheinen mag. Worum es dabei konkret geht, soll an dieser Stelle aber noch nicht verraten werden.
Von Felix Neumann und Benedikt Heider (KNA)
Bonn ‐ Kirche lebt von ihren Traditionen, Regeln und Riten. Das wissen auch die Macher von "Konklave". Doch halten der neue Kinofilm und seine Schlusspointe einem Fakten-Check stand? Ein Blick auf die Fakten in offiziellen Regeln.
Bildstark kommt der neue Konklave-Film von Oscar-Regisseur Edward Berger ("Im Westen nichts Neues" ) daher. Kardinäle in samtenen Gewändern, Machenschaften zwischen polierten Marmorböden und prunkvollen Wandmalereien und forsche Ordensschwestern, die zwielichtigen Kirchenfürsten die Stirn bieten. Einiges wirkt klischeehaft, anderes vertraut und nah an der Realität. Doch was passiert wirklich im Vatikan, wenn der Papst stirbt und ein Konklave beginnt? Zeit für einen Fakten-Check.
Der Papst ist tot. Direkt zum Auftakt des Filmes drängeln sich Priester, Ordensschwestern, Kardinäle und Bischöfe im Gästehaus Santa Marta. Dabei versucht das offizielle vatikanische Regiebuch für den Papsttod, der "Ordo Exsequiarum Romani Pontificis", einen solchen Auflauf gerade zu vermeiden.
Was passiert, wenn der Papst nicht im Palast stirbt?
Anders als im Film versammeln sich nach dem Papsttod nämlich nur der Camerlengo, der Kardinaldekan und einige Personen aus dem engsten Kreis des Papstes am Sterbebett. Ein größerer Auflauf mit Kardinälen oder gar Ordensschwestern und Priestern wie im Film ist nicht vorgesehen. Allerdings.... Die aktuellen Regelungen gelten für einen Papsttod im Apostolischen Palast, wo bisher die Kirchenoberhäupter lebten. Was passiert, wenn der Papst im vatikanischen Gästehaus Santa Marta stirbt, in dem auch der amtierende Papst Franziskus lebt, ist genau genommen nicht geregelt. Anschließend nimmt der Camerlengo dem Toten den Fischerring ab. Anders als im Film wird er jedoch nicht sofort, sondern erst später bei einer Sitzung der Kardinäle zerbrochen.
Auch das weitere Protokoll nehmen die Filmemacher nicht allzu genau: Der Papst wird im Schlafanzug aufgebahrt. Doch nachdem vergleichbare Fotos des toten Pius XII. in die Öffentlichkeit gelangten, wurde es streng verboten, den toten Papst ohne seine liturgischen Gewänder zu zeigen. Bevor ein weiterer Kreis von Menschen den Toten zu sehen bekommt, wird er also erst umgezogen.
Aufgebahrter Leichnam des emeritierten Papstes Benedikt XVI., in dessen Händen ein Rosenkranz liegt
Bild: ©KNA/Cristian Gennari/Romano Siciliani
Über den Umgang mit einem verstorbenen Papst gibt es genaue Regelungen.
Auch das im Film gezeigte Zudecken des päpstlichen Gesichtes mit einem Seidentuch findet nicht im Sterbezimmer, sondern erst nach vier bis sieben Tagen unmittelbar vor der Beerdigung statt. Kurz vor dem großen Trauergottesdienst versammeln sich dafür einige hochrangige Kirchenmänner zu einer letzten Andacht. Dabei wird dem Toten ein Tuch über das Gesicht gelegt.
Störsender gegen Spione? Die gibt es wirklich!
Während die Abläufe nach dem Papsttod von den Filmemachern freier interpretiert werden, sind die Wahlvorbereitungen recht präzise dargestellt. So mag die Szene, in der es um Störsender rund um die Sixtina geht, manchem übertrieben erscheinen – und doch sehen die Vorschriften genau das vor. Seit 1996 heißt es dort: "Ganz besonders werden sie auch unter Zuhilfenahme der Erfahrung zweier vertrauenswürdiger Techniker darauf achten, daß die Geheimhaltung in den genannten Räumen, insbesondere in der Sixtinischen Kapelle, in der die Wahlhandlungen stattfinden, gesichert ist, indem sie sich vergewissern, daß kein Aufnahme- oder audiovisuelles Sendegerät von wem auch immer in die genannten Räume eingeführt wird."
Während die Kardinäle im Film durch Sicherheitskontrollen gehen und ihre Handys und Computer abgeben müssen, schreiben die Vorschriften lediglich die "Enthaltung" jeglicher Kommunikation vor. Zur Verschärfung dieser Pflicht verbot Johannes Paul II. "unter allen Umständen", dass technische Geräte, die zur "Aufnahme, Wiedergabe oder Übermittlung von Ton, Bild oder Schrift dienen" in die Sixtinische Kapelle gebracht werden.
Außenkontakte streng verboten
Während aber im Film der Vorsitzende des Kardinalskollegiums immer wieder Kontakt zur Außenwelt aufnimmt, ist das bei einem echten Konklave strengstens verboten. Allein durch die Gespräche mit seinem Sekretär begibt sich der fiktive Kardinal Lawrence auf dünnes Eis, denn: Jedem der "zufällig einem der wahlberechtigten Kardinäle" begegnet, ist es "absolut verboten [...] unter welcher Form, mit welchem Mittel oder aus welchem Grund auch immer" mit ihm ins Gespräch zu kommen. Seit Papst Benedikt XVI. trifft Regelbrecher die Exkommunikation als Tatstrafe – also der Ausschluss aus der Kirche sofort mit Begehung der Tat. Zuvor galt, dass der neue Papst über eine Strafe für dieses Vergehen zu entscheiden hatte.
Kardinaldekan auf Abwegen
Überhaupt agiert Kardinal Lawrence immer wieder am Rande des Legalen. So trifft er einige Entscheidungen, die eigentlich nur der Papst oder während der Sedisvakanz alle Kardinäle gemeinsam treffen können. Wohl am schlimmsten ist der Bruch des Beichtgeheimnisses. Lawrence verwendet Wissen aus der Beichte, um den Fehltritt eines Kardinals aufzudecken. Auch die Verletzung des Beichtgeheimnisses wird im schlimmsten Fall mit der Exkommunikation im Moment der Tat bestraft. Da Lawrence aber nicht direkt die beichtende Person offenbart hat, steht in diesem Fall wohl keine Exkommunikation im Raum.
Rom, Vatikan 18.4.2005 Papstwahl: schwarzer Rauch steigt auf.
Bild: ©picture alliance / Pressefoto ULMER
Bekanntgegeben wird das Ergebnis der Wahlgänge durch Rauch.
Eine der Alleinentscheidungen von Lawrence ist die Zulassung eines bisher unbekannten Kardinals zum Konklave – eines Kardinals in pectore ("in der Brust, im Herzen" ). Dieser wurde vom Papst zum Kardinal ernannt, seine Ernennung aber aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich gemacht. Kirchenrechtlich gilt: Geheime Kardinäle haben erst dann die Rechte und Pflichten eines Kardinals, wenn sie zumindest gegenüber dem Kardinalskollegium vom Papst benannt werden. Stirbt der Papst, ohne den Namen bekannt gemacht zu haben, ist auch der geheime Kardinalstitel hinfällig. Selbst eine Ernennungsurkunde, wie sie im Film nach dem Tod des Papstes präsentiert wird, hilft dann nicht.
Auch mit dem tatsächlichen Beginn des Konklaves ("conclave" , lat. "mit Schlüssel" verschlossener Raum) nehmen es die Filmemacher nicht allzu genau. Am Vortag des Konklaves sagt Lawrence in einer Besprechung, er und die anderen Kardinäle würden ab 18 Uhr eingeschlossen sein. Das entspricht ebenfalls nicht dem Protokoll. Darin ist festgelegt, dass das Konklave mit der Messe "Pro eligendo Papa" im Petersdom beginnt. Am Nachmittag ziehen die Kardinäle dann in die Sixtinische Kapelle ein, wo sie noch unter den Augen der Öffentlichkeit einzeln einen Eid schwören. Erst dann werden sie eingeschlossen und von der Öffentlichkeit abgeschirmt.
Kleinere Ungenauigkeiten im Wahlablauf
Der daraufhin im Film dargestellte Wahlablauf inklusive der Bitte, auf dem Wahlzettel die Handschrift zu verstellen, entspricht der Realität. Ein kleiner Fehler hat sich jedoch bei der Stimmauszählung eingeschlichen. Während im Film der zweite der drei Auszähl-Kardinäle den Namen des Gewählten vorliest, sehen die Vorgaben vor, dass der erste Wahlhelfer einen Zettel aus der Urne holt, schweigend den Namen liest, ihn dann dem zweiten Kardinal gibt, der ebenfalls still den Namen liest und dann den Zettel an den dritten weitergibt. Erst dieser liest den Namen dann laut vor. Das Auffädeln der Stimmzettel entspricht wiederum der vorgeschriebenen Praxis.
Korrekt fährt der Film fort: Am Ende der Auszählung werden die Stimmen gezählt, kontrolliert und anschließend verbrannt. Früher gab man nasses Stroh oder Teer bei, um den Rauch zu färben. Das funktionierte oft nur leidlich. Heute hilft man sich mit Chemie. Dazu stehen zwei Öfen bereit: In einem werden die Wahlzettel verbrannt und im zweiten zusätzlich die Kartuschen für die Einfärbung. Für weißen Rauch sorgen Kaliumchlorat, Laktose und das Baumharz Kolophonium. Schwarz wird der Rauch mit einer Mischung aus Kaliumperchlorat, Anthracen und Schwefel.
Und was ist mit der Schlusspointe?
Insgesamt zeigen die Filmemacher eine große Liebe zum Detail – und auch wenn es überraschen mag: die Schlusspointe des Films ist längst nicht so abwegig, wie sie manchem erscheinen mag. Worum es dabei konkret geht, soll an dieser Stelle aber noch nicht verraten werden.
Von Felix Neumann und Benedikt Heider (KNA)