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neue Erbschafts-Regeln ... der nächste Schildbürger-Streich!?

neue Erbschafts-Regeln ... der nächste Schildbürger-Streich!?
Damit wird die Abfindung jener Erben reformiert, die bei einer Hofübergabe leer ausgehen. Die Berechnung der Summe beruhte bislang auf dem sogenannten Einheitswert, der vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden war und deshalb bei der Reform der Grundsteuer abgeschafft wurde. Mit der Neuregelung beträgt die Mindestabfindung künftig das 0,6-Fache des Grundsteuerwerts A ab54.000 €.
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Komisches Recht zu Gunsten des ungeliebten Enkels!

Kommentare

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Herbstprince 14.11.2024 14:44
Noch ein Versuch, die Existenz von Landwirten massiv zu zerstören? In NRW gab es das "Höferecht", wonach einer den Hof erben sollte und die anderen nur eine kleine Abfinfung bekamen, um die Existenz des Erben und den Bestand des Hofes durch zu hohe Zahlungen nicht zu gefährden.

Auf diese neue Weise wird das "Bauernsterben" beschleunigt - oder man darf in Zukunft nur noch ein Kind bekommen. 
Aber das sind dann die Ein-Kind-Geburten, die sich erst in 40 Jahren auswirken, wenn dieses Kind groß ist und allein erbt.
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