Eltern haften nicht für ihre Kinder.
Entweder haften sie, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzten.
Oder sie sind nicht in der Lage, ihre Kinder zu erziehen, dann ist das Jugendamt zuständig.
Halloween ... wenn nicht der Milchmann klingelt ...
30.10.2024 11:55
Halloween ... wenn nicht der Milchmann klingelt ...
30.10.2024 11:55
Halloween ... wenn nicht der Milchmann klingelt ...
Strafbar ist es nicht, bei einer Person an der Wohnungs- oder Haustür zu klingeln und sich dann schnell wieder zu entfernen. Wiederholen sich diese Klingelstreiche zu häufig, stören sie den Betroffenen. Penetrantes Klingeln kann ruhestörend sein und das könnte Konsequenzen nach sich ziehen.
Weiß der Klingelnde zudem, dass die Person, bei der immer wieder geklingelt wird, herzkrank ist und sich über den Klingelstreich aufregt, vollzieht er ein strafbares Verhalten. In diesem und ähnlichen Fällen sind Klingelstreiche keine harmlose und lustige Sache mehr. Führen Kinder die Klingelstreiche durch, sind sie erst ab einem Alter von 14 Jahren zum Teil strafmündig und bis 7 Jahren sogar schuldunfähig. Jedoch sind die Eltern immer diejenigen, die für ihre Kinder haften.
Grundsätzlich sollten Sie Ihre Kinder immer so betreuen, dass sie auch ohne Ihre Anwesenheit keinen anderen Personen schaden. Hören Sie, dass sie jemandem durch den Klingelstreich schaden möchten, sollten Sie den Streich unterbinden.
Weiß der Klingelnde zudem, dass die Person, bei der immer wieder geklingelt wird, herzkrank ist und sich über den Klingelstreich aufregt, vollzieht er ein strafbares Verhalten. In diesem und ähnlichen Fällen sind Klingelstreiche keine harmlose und lustige Sache mehr. Führen Kinder die Klingelstreiche durch, sind sie erst ab einem Alter von 14 Jahren zum Teil strafmündig und bis 7 Jahren sogar schuldunfähig. Jedoch sind die Eltern immer diejenigen, die für ihre Kinder haften.
Grundsätzlich sollten Sie Ihre Kinder immer so betreuen, dass sie auch ohne Ihre Anwesenheit keinen anderen Personen schaden. Hören Sie, dass sie jemandem durch den Klingelstreich schaden möchten, sollten Sie den Streich unterbinden.
Kommentare
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sonnenblume61 30.10.2024 12:07
Da bleibt man schnell mal auf einer Technung sitzen, weil die Haftpflichtversicherung nicht zahlt.
sonnenblume61 30.10.2024 12:07
Und den Eltern nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
sonnenblume61 30.10.2024 12:19
Eine lustige Begebenheit:
Die Nachbarstochter machte eine Zeitlang häufig Klingelstreiche.
Einmal erwischte ich sie dabei.
Ich sagte ihr, bei uns könne sie gern klingeln, kein Problem, allerdings solle sie bei der Nachbarin an der Ecke nicht klingeln, weil diese krank sei.
Das Ergebnis: Nie wieder hat sie Klongelputz bei uns gemacht.
Die Nachbarstochter machte eine Zeitlang häufig Klingelstreiche.
Einmal erwischte ich sie dabei.
Ich sagte ihr, bei uns könne sie gern klingeln, kein Problem, allerdings solle sie bei der Nachbarin an der Ecke nicht klingeln, weil diese krank sei.
Das Ergebnis: Nie wieder hat sie Klongelputz bei uns gemacht.
Nordlady 30.10.2024 13:14
Zeitlos 11.58 Uhr: Schade, dass es keine Allerseelen-Brezen mit Imodium gibt ...
Brezeln mit Imodium? 😀
Könnte man mörsern und in den Brezelteig mischen. 😀 Danach müsste man dann allerdings welche mit Laxoberal backen. 😀
Brezeln mit Imodium? 😀
Könnte man mörsern und in den Brezelteig mischen. 😀 Danach müsste man dann allerdings welche mit Laxoberal backen. 😀
sonnenblume61 30.10.2024 13:46
Ich habe Karten von unserem Einschulungsgottesdienst mit einem Segensspruch. Auf dem Bild sind Luftballons drauf.
Diese werde ich den Kindern mit einem Lufballin geben anstatt von Halloweenkram.
Diese werde ich den Kindern mit einem Lufballin geben anstatt von Halloweenkram.
Schade, daß es keine Allerseeln-Brezen mit "Imodium" gibt ...