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--- Achtung - wichtige Argumente für den Widerspruch der ePA---

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Kommentare

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Rosanna15 28.10.2024 17:59
Der MWGFD e.V. hat meines Wissens ein Formular erstellt für den Widerspruch. Vielleicht kann das jemand nachschauen. 😉
 
Julia1960 28.10.2024 19:12
Ich habe einfach eine email an meine Krankenkasse geschickt. Die zuvor mir ausgedruckt und per Hand unterschrieben. Danach eingescannt und als Anhang als email an die Krankenkasse.

Kann man natürlich auch als Schreiben per Post senden.

Wichtig ist für die Krankenkasse, dass persönlich unterschrieben wurde.

Kopiere Euch mal meinen Text hier rein, den ich geschrieben habe:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich dem Anlegen einer elektronischen Patientenakte meiner Person. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde und einen Eilantrag gegen Regelungen zur elektronischen Patientenakte abgewiesen. Als Begründung wurde aufgeführt, dass die Akte für Patienten freiwillig sei.
Daher weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich keine elektronische Patientenakte haben möchte

Zudem weise ich auf § 335 SGB V in der Fassung des PDSG hin:

(3) Die Versicherten dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einen Zugriff auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2 bewirkt oder verweigert haben.

Die von der Bundesregierung vorgesehene Möglichkeit des Opt-out/Widerspruchs, nachdem die ePA angelegt wurde, findet in meinem Fall keine Anwendung, da die Akte nicht angelegt werden darf.

Ich fordere Sie deshalb auf, den Widerruf sofort als wirksam anzuerkennen und dies schriftlich bis zum XX.XX.XXXX zu bestätigen.

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Habe daraufhin eine schriftliche Bestätigung meiner Krankenkasse erhalten, dass von mir keine ePA angelegt wird.
 
Julia1960 28.10.2024 19:26
Ergänzung: War mein Text, den ich in 2023 an meine KK geschickt habe.
Denke kann man inhaltlich ja heute noch ebenso formulieren.
 
Rosanna15 28.10.2024 19:44
Danke, Julia!
Meiner Familie ist es auch wichtig gewesen und deshalb bereits erledigt.
 
Zephora 28.10.2024 19:50
Danke Liebe Julia!
 
Tamicha 28.10.2024 19:54
Habe auch widersprochen und schon Antwort erhalten. 
Im erstem Schreiben stand drinnen, man kann widersprechen..Hat keine Nachteile und man könne seine Entscheidung jederzeit rückgängig. 

Jetzt steht in der Antwort auf meinen Widerspruch, dass wenn ich den Widerspruch bis 15 .1.25 nicht zurücknehme ,dass dann auch in Zukunft keine elektronische Patientenakte für mich angelegt wird.

Ich möxhte ja keine.

Das hört sich nach drohen an...

Frage an euch : wisst Ihr , ob es dann Nachteile hat?

Bekommt man dann irgendetwas nicht bezahlt?
 
Tamicha 28.10.2024 19:56
Rosanna,ich habe ohne Firmular gemacht und selbst formuliert wie Julia. Das geht genauso..per Brief. Mache nicht gerne solche Dinge im Netz.
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