Aus gegebenen Anlass zur Information
26.09.2024 12:33
Aus gegebenen Anlass zur Information
26.09.2024 12:33
Aus gegebenen Anlass zur Information
Kann man jemanden wegen Einschüchterung anzeigen?
Auch wenn die Einschüchterung sowie Bedrohung keinen eigenständigen Straftatbestand darstellen, sollte das Opfer stets den Gang zu der Polizei antreten und eine Anzeige erstatten. Die Anzeige ist zwingend für die strafrechtliche Würdigung des Täterverhaltens erforderlich, da es sich um ein Antragsdelikt handelt.
Auch wenn die Einschüchterung sowie Bedrohung keinen eigenständigen Straftatbestand darstellen, sollte das Opfer stets den Gang zu der Polizei antreten und eine Anzeige erstatten. Die Anzeige ist zwingend für die strafrechtliche Würdigung des Täterverhaltens erforderlich, da es sich um ein Antragsdelikt handelt.