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Ehegatten, Kinder oder von in anderen Ländern anerkannten Flüchtlinge haben keinen Anspruch auf Fami
10.09.2024 15:49
Ehegatten, Kinder oder von in anderen Ländern anerkannten Flüchtlinge haben keinen Anspruch auf Fami
10.09.2024 15:49
Ehegatten, Kinder oder von in anderen Ländern anerkannten Flüchtlinge haben keinen Anspruch auf Fami
Familien-Nachzug (Ehegatte, Kinder und Großeltern)
nach dem deutschen Asylgesetz.
Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster im Fall einer Syrerin und ihrer zwei minderjährigen Kinder entschieden.
Der Familienvater war 2013 aus Syrien geflohen und wurde in Bulgarien als Flüchtling nach den Genfer Flüchtlingskonventionen anerkannt. Anschließend reiste er weiter nach Deutschland, wo er einen subsidiären Schutzstatus und damit eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekam.
Seine Frau und seine Tochter verließen Syrien 2015 und stellten in Deutschland einen Asylantrag. Ein Sohn wurde 2017 in Köln geboren. Die Klägerin und ihre beiden Kinder bekamen ebenfalls nur subsidiären Schutz in Deutschland zuerkannt,
die von der Frau für sich und ihre Kinder eigentlich gewünschte Anerkennung der Flüchtlingseigenschaften lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hingegen ab.
Das OVG hieß diese Sicht in seinem Urteil nun gut.
Den Klägern drohe in Syrien keine Verfolgung.
Laut Asylgesetz sei ein Familienflüchtlingsschutz nur möglich, wenn ein enger Angehöriger in Deutschland Flüchtlingsschutz erhalten habe und nicht wie im vorliegenden Fall etwa in Bulgarien.
„Grundsätzlich sollen Personen, denen ein anderer Staat die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, in diesen anderen Staat zurückkehren. Dieser Staat ist dann auch für den Familienzuzug verantwortlich“, so das Gericht.
nach dem deutschen Asylgesetz.
Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster im Fall einer Syrerin und ihrer zwei minderjährigen Kinder entschieden.
Der Familienvater war 2013 aus Syrien geflohen und wurde in Bulgarien als Flüchtling nach den Genfer Flüchtlingskonventionen anerkannt. Anschließend reiste er weiter nach Deutschland, wo er einen subsidiären Schutzstatus und damit eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekam.
Seine Frau und seine Tochter verließen Syrien 2015 und stellten in Deutschland einen Asylantrag. Ein Sohn wurde 2017 in Köln geboren. Die Klägerin und ihre beiden Kinder bekamen ebenfalls nur subsidiären Schutz in Deutschland zuerkannt,
die von der Frau für sich und ihre Kinder eigentlich gewünschte Anerkennung der Flüchtlingseigenschaften lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hingegen ab.
Das OVG hieß diese Sicht in seinem Urteil nun gut.
Den Klägern drohe in Syrien keine Verfolgung.
Laut Asylgesetz sei ein Familienflüchtlingsschutz nur möglich, wenn ein enger Angehöriger in Deutschland Flüchtlingsschutz erhalten habe und nicht wie im vorliegenden Fall etwa in Bulgarien.
„Grundsätzlich sollen Personen, denen ein anderer Staat die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, in diesen anderen Staat zurückkehren. Dieser Staat ist dann auch für den Familienzuzug verantwortlich“, so das Gericht.
Kommentare
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Fantomasia 10.09.2024 16:05
In Dänemark ist das Asylgesetz mittlerweile so „streng“ , das Familiennachzug nur gestattet wird, wenn der Betreffende ausreichend bzw genügend Einkommen besitzt , um den Nachzug selbst zu finanzieren! (Was natürlich ein Anreiz zur Integration fördert)
Seit dem sinken in Dänemark übrigens die Asylanträge! Viele reisen wieder aus.
Schweden übrigens ähnlich !
Seit dem sinken in Dänemark übrigens die Asylanträge! Viele reisen wieder aus.
Schweden übrigens ähnlich !
Engelslhaar 10.09.2024 16:09
Das Paradies Deutschland: Ohne Arbeit den Lebensunterhalt finanzieren, ab in das Sozialsystem ( Krankenkasse frei), was kann Schöneres passieren?
Fantomasia 10.09.2024 16:12
Ja natürlich, die finden und sammeln sich dann alle in Deutschland ein! Weil Deutschland diesbezüglich wieder mal hinterhinkt !
https://m.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/article-66d370d81be6851d1488bd9a-89711586.bildMobile.html
Regierung macht Abschiebungen quasi unmöglich !
https://m.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/article-66d370d81be6851d1488bd9a-89711586.bildMobile.html
Regierung macht Abschiebungen quasi unmöglich !
Fantomasia 10.09.2024 16:14
In Deutschland gibt’s quasi kein Anreiz oder Motivation zur Integration! Selbst Verbrecher werden belohnt und hofiert!
Engelslhaar 10.09.2024 16:15
Die ganze Welt lacht über uns.
Nur die AfD spricht Klartext.
Als Dank gibt es dafür Afd-Bashing.
Wie in dem Märchen " Des Kaisers neue Kleider"
Irgendwann werden den grünen Illusionisten die Augen aufgehen.
Spätestens wenn die Einquartierungen in der eignen Villa kommen.
Nur die AfD spricht Klartext.
Als Dank gibt es dafür Afd-Bashing.
Wie in dem Märchen " Des Kaisers neue Kleider"
Irgendwann werden den grünen Illusionisten die Augen aufgehen.
Spätestens wenn die Einquartierungen in der eignen Villa kommen.
Engelslhaar 10.09.2024 16:37
Im Oktober werde ich wieder in Kopenhagen sein, ich freue mich schon auf diese saubere Stadt. Man sieht keine Bettler, kein Herumlungern, keine Kopftücher, es sieht dort so aus wie in Deutschland früher.
BigSister 11.09.2024 00:43
"es sieht dort so aus wie in Deutschland früher"
Deutschland wie früher ist keine Alternative.
Deutschland wie früher ist keine Alternative.
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