Wenn Frauen nicht zahlen wollen ...
15.08.2024 15:11
Wenn Frauen nicht zahlen wollen ...
15.08.2024 15:11
Wenn Frauen nicht zahlen wollen ...
Urteil: Unterhaltspflicht kennt keine Ausreden
Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil einen Nebenjob ausübt, kann sich das auf die Höhe des zu zahlenden Unterhalts auswirken. Darauf weist nun das Oberlandesgericht München hin.
Im konkreten Fall, der von dem Gericht behandelt wurde, leben die beiden Kinder beim Vater und die Mutter zahlt Kindesunterhalt. Über dessen Höhe stritten die Eltern. Dabei ging es auch um den Nebenjob der Frau. Der Vater war überzeugt, ihre Nebentätigkeit bei einem ambulanten Pflegedienst sei bei der Höhe des Kindesunterhalts zu berücksichtigen. Die Mutter sah das nicht so.
Das Gericht gab dem Vater recht und urteilte: Die Nebeneinkünfte sind zu berücksichtigen. Eltern haben eine besondere Verantwortung für den Unterhalt ihrer Kinder und daher auch eine gesteigerte Unterhaltspflicht, erläuterte das Gericht.
Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil einen Nebenjob ausübt, kann sich das auf die Höhe des zu zahlenden Unterhalts auswirken. Darauf weist nun das Oberlandesgericht München hin.
Im konkreten Fall, der von dem Gericht behandelt wurde, leben die beiden Kinder beim Vater und die Mutter zahlt Kindesunterhalt. Über dessen Höhe stritten die Eltern. Dabei ging es auch um den Nebenjob der Frau. Der Vater war überzeugt, ihre Nebentätigkeit bei einem ambulanten Pflegedienst sei bei der Höhe des Kindesunterhalts zu berücksichtigen. Die Mutter sah das nicht so.
Das Gericht gab dem Vater recht und urteilte: Die Nebeneinkünfte sind zu berücksichtigen. Eltern haben eine besondere Verantwortung für den Unterhalt ihrer Kinder und daher auch eine gesteigerte Unterhaltspflicht, erläuterte das Gericht.
Kommentare
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Zeitlos5 15.08.2024 15:14
...wo sind sie nur geblieben ... die ehrlichen Frauen?