Ich sehe es wie janinaj.
Kurz gesagt, ohne Anwalt wird da nichts zu klären sein. So familiäre Situation wo das Erbe nicht gleichberechtigt auf die Hinterbliebenen verteilt wird, bringt schon in den meisten Fällen Schwierigkeiten und Streit mit sich.
Und wenn dann auch noch einer aus der Familie der Generalbevollmächtigte und Testamentsvollstrecker ist, macht es die Situation nicht leichter, im Gegenteil..........
Erben - Wer hat da Erfahrungen gemacht?
23.07.2024 11:21
Erben - Wer hat da Erfahrungen gemacht?
23.07.2024 11:21
Erben - Wer hat da Erfahrungen gemacht?
Angenommener Fall: Ein wohlhabendes kinderloses Ehepaar und Hauseigentürmer/Vermieter.
Sie fahren in Urlaub, sammeln schöne Möbelstücke und Gemälde an, rauchen und haben beide Nichten und Neffen. Der Mann stirbt als erster und hat seinem Neffen Generalvollmacht erteilt. Die Witwe macht ein Testament, laut dem alle Nichten und Neffen ca. 8-12 Prozent erben. Erst wird die Witwe zu Hause gepflegt, dann von den Mietern bedrängt, dass sie ihr Haus an sie verkauft und kann sich aber Wohnrecht vorbehalten.
Schließlich muss die Witwe ins Pflegeheim und der Generalbevollmächtigte der gleichzeitig Testamentvollstrecker (und 14 % erbt, da er die Arbeit hat) ist, beginnt die Wertgegenstände zu verteilen.
Der wertvollste Schmuck (ab ca. 1000 Wert wird innerhalb seiner Geschwister verteilt), der andere Schmuck geht komplett verloren...?
Die Gemälde verteilt er auch an seine Familie. Der Testamentvollstrecker behauptet einfach, der Schmuck oder auch die Gemälde hätte die Witwe vorher schon verschenkt. Genauso macht er es mit dem antiken Möbel oder mit dem Mahagonimöbel im Barockstil. Die Kamaras nimmt er sich auch. Bei der Verwandtsschaft der Witwe gibt er an, dass sowieso alles wertlos sei.
Die Ledercouch und –sessel bietet er der anderen Familie an (stammen schließlich aus einem Raucherhaushalt). So auch alte Wäsche oder Schuhe…
Und das alles zu Lebzeiten der neunundneunzigjährigen Seniorin im Pflegeheim. Weil man nicht unter Zeitdruck an die ehemaligen Mieter die Wohnung nach dem Tod übergeben will.
Ist das alles rechtens oder eher anfechtbar? Für mich sieht es nach hinterhältiger Unterschlagung aus.
Was kann man alles tun, wenn man als Erbberechtigte/r aber nicht zum Rechtsanwalt gehen möchte?
Teilt mir bitte euere Meinung mit…
Das Polizeiprotokoll über den Diebstahl des Schmucks wurde bereits angefordert.
Muss sich der Testamentsvollstrecker an die Prozentanteile im Testament halten, die jeder erben soll? Oder muss er das nur mit dem restlichen Geldvermögen nach dem Tod der Witwe tun?
Sie fahren in Urlaub, sammeln schöne Möbelstücke und Gemälde an, rauchen und haben beide Nichten und Neffen. Der Mann stirbt als erster und hat seinem Neffen Generalvollmacht erteilt. Die Witwe macht ein Testament, laut dem alle Nichten und Neffen ca. 8-12 Prozent erben. Erst wird die Witwe zu Hause gepflegt, dann von den Mietern bedrängt, dass sie ihr Haus an sie verkauft und kann sich aber Wohnrecht vorbehalten.
Schließlich muss die Witwe ins Pflegeheim und der Generalbevollmächtigte der gleichzeitig Testamentvollstrecker (und 14 % erbt, da er die Arbeit hat) ist, beginnt die Wertgegenstände zu verteilen.
Der wertvollste Schmuck (ab ca. 1000 Wert wird innerhalb seiner Geschwister verteilt), der andere Schmuck geht komplett verloren...?
Die Gemälde verteilt er auch an seine Familie. Der Testamentvollstrecker behauptet einfach, der Schmuck oder auch die Gemälde hätte die Witwe vorher schon verschenkt. Genauso macht er es mit dem antiken Möbel oder mit dem Mahagonimöbel im Barockstil. Die Kamaras nimmt er sich auch. Bei der Verwandtsschaft der Witwe gibt er an, dass sowieso alles wertlos sei.
Die Ledercouch und –sessel bietet er der anderen Familie an (stammen schließlich aus einem Raucherhaushalt). So auch alte Wäsche oder Schuhe…
Und das alles zu Lebzeiten der neunundneunzigjährigen Seniorin im Pflegeheim. Weil man nicht unter Zeitdruck an die ehemaligen Mieter die Wohnung nach dem Tod übergeben will.
Ist das alles rechtens oder eher anfechtbar? Für mich sieht es nach hinterhältiger Unterschlagung aus.
Was kann man alles tun, wenn man als Erbberechtigte/r aber nicht zum Rechtsanwalt gehen möchte?
Teilt mir bitte euere Meinung mit…
Das Polizeiprotokoll über den Diebstahl des Schmucks wurde bereits angefordert.
Muss sich der Testamentsvollstrecker an die Prozentanteile im Testament halten, die jeder erben soll? Oder muss er das nur mit dem restlichen Geldvermögen nach dem Tod der Witwe tun?
Kommentare
Schreib auch du einen Kommentar
WundervollesLeben 23.07.2024 12:07
.
.
.
.
.
Es gibt keine andere Möglichkeit als
Ein Anwalt.
Es geht auch da nur um Geldvermögen,
Auf der.Bank Haus usw.
Alle beweglichen Güter kannst du vergessen
Da wird gesagt werden ..... gab es nicht ,
War nicht mehr da ,oder war ist wertlos
Da must du dann erst einmal den
Gegenbeweis erbringen.
.
.
.
.
.
.
Es gibt keine andere Möglichkeit als
Ein Anwalt.
Es geht auch da nur um Geldvermögen,
Auf der.Bank Haus usw.
Alle beweglichen Güter kannst du vergessen
Da wird gesagt werden ..... gab es nicht ,
War nicht mehr da ,oder war ist wertlos
Da must du dann erst einmal den
Gegenbeweis erbringen.
.
.
Herbstprince 23.07.2024 12:10
Ein Testamentsvollstrecker hat unvorstellbar große Befugnisse - ZU Beginn muss er ein Inventarverzeichnis erstellen.
Und wenn er die Sachen, die er sich schon zugeeignet hat, nicht mit in die Liste aufnimmt, weil es angeblich eine Schenkung ist, sieht es schlecht aus.
Ein Schenkunsversprechen muss notariell sein, eine Schenkung vollzogen.
Man müsste dem TV nachweisen können, dass er die Sachen vor dem Versterben der Witwe noch nicht in seinem persönlichen Besitz hatte, z.B. dass die Sachen noch im Safe der Witwe waren und er dazu noch keinen Zugang hatte.
Und wenn er die Sachen, die er sich schon zugeeignet hat, nicht mit in die Liste aufnimmt, weil es angeblich eine Schenkung ist, sieht es schlecht aus.
Ein Schenkunsversprechen muss notariell sein, eine Schenkung vollzogen.
Man müsste dem TV nachweisen können, dass er die Sachen vor dem Versterben der Witwe noch nicht in seinem persönlichen Besitz hatte, z.B. dass die Sachen noch im Safe der Witwe waren und er dazu noch keinen Zugang hatte.
WundervollesLeben 23.07.2024 12:51
.
.
.
.
.
Erben .... Ein weites Feld.
Da läßt sich meist so gut wie
Nichts nachweisen.
Sehr schwierig.....
.
.
.
.
.
.
Erben .... Ein weites Feld.
Da läßt sich meist so gut wie
Nichts nachweisen.
Sehr schwierig.....
.
.
(Nutzer gelöscht) 23.07.2024 20:15
Leider hat der der die Generalvollmacht vollste Verfügungsgewalt. Das heisst, er kann noch zu Lebzeiten der alten Dame alles tun und lassen was er will. Man müsste natürlich nochmal genau schauen was da drin steht. Wird ja alles aufgedröselt. Und wenn die alte Dame noch einigermaßen bei sich ist - wäre eine Möglichkeit ihr die Augen zu öffnen und sie dazu zu bewegen die Vollmacht wieder zu entziehen.
Herbstprince 23.07.2024 21:27
Die Vollmacht und die Einsetzung des Generalbevollmächtigten und Testamentvollstreckers kann grundsätzlich widerrufen werden.
Aber in dem Fall nur, wenn die ältere Dame mit 99 Jahren im Pflegeheim dazu noch mental in der Lage ist, das heißt geschäftsfähig , bzw. für die Änderung des Testaments "testierfähig".
Testierfähigkeit stellt weniger Anforderungen als Geschäftsfähigkeit. Es genügt ein " lichter Moment", aber das muss dann ein Arzt für den Momet bestätigen.
Wir kennen die Testamentsanfechtungen mit der Begründung, die Person sei nicht mehr testierfähig gewesen. Beim Widerruf eiens Testaments ist es also dasselbe Pronlem.
Aber in dem Fall nur, wenn die ältere Dame mit 99 Jahren im Pflegeheim dazu noch mental in der Lage ist, das heißt geschäftsfähig , bzw. für die Änderung des Testaments "testierfähig".
Testierfähigkeit stellt weniger Anforderungen als Geschäftsfähigkeit. Es genügt ein " lichter Moment", aber das muss dann ein Arzt für den Momet bestätigen.
Wir kennen die Testamentsanfechtungen mit der Begründung, die Person sei nicht mehr testierfähig gewesen. Beim Widerruf eiens Testaments ist es also dasselbe Pronlem.
Kensch 23.07.2024 21:53
Na dann bringe das aber mal der alten Dame bei...
Oft ist es doch so, dass die älteren Herrschaften nur an das Gute im Menschen glauben und es nicht wahr haben wollen, dass sie übers Ohr gezogen worden sind...
Man weiß ja auch gar nicht welchen Einfluss der Testamentsvollstrecker auf die alte Dame ausgeübt hat und inwiefern er sich eingeschmeichelt und über die anderen Erben hergezogen hat.
Theoretisch könnte sie ja auch noch ein paar Jahre dort leben. Wer bezahlt denn dann den Eigenanteil an den Heimkosten? ...wenn nix mehr da ist...
Ich wünsche den Betroffenen trotz allem, dass das Ganze doch noch irgendwie schnell geklärt werden kann.
Oft ist es doch so, dass die älteren Herrschaften nur an das Gute im Menschen glauben und es nicht wahr haben wollen, dass sie übers Ohr gezogen worden sind...
Man weiß ja auch gar nicht welchen Einfluss der Testamentsvollstrecker auf die alte Dame ausgeübt hat und inwiefern er sich eingeschmeichelt und über die anderen Erben hergezogen hat.
Theoretisch könnte sie ja auch noch ein paar Jahre dort leben. Wer bezahlt denn dann den Eigenanteil an den Heimkosten? ...wenn nix mehr da ist...
Ich wünsche den Betroffenen trotz allem, dass das Ganze doch noch irgendwie schnell geklärt werden kann.
Miri21 23.07.2024 22:06
Danke allen, vor allem mit das erste Kommentar von Herbstprice hat sehr viel Licht in die Sache gebracht. Es sind plötzlich 2 verschwundene Ringe aufgetaucht. Allerdings wurden mir Vorhaltungen gemacht wie frech ich sei und dass ich mich das letzte halbe Jahr nicht beim Testametvollstrecker gemeldet hätte... Damit kann ich leben. Wenn ich Glück hab, ist genau der Ring dabei, der zwar nicht so wertvoll ist aber recht schön.
hansfeuerstein 23.07.2024 23:18
Wenn man mit unserer Rechtssituation real konfrontiert wird, schlägt man die Hände über den Kopf zusammen, was alles möglich ist. Die Menschen sind viel zu sehr auf ihr Rechtsempfinden gepolt. Es kann in unserem Rechtssystem sehr viel Schindluder getrieben werden, auch die Sache mit der Betreuung ist ja so eine Sache wo fast alles möglich scheint.
Autumn 24.07.2024 07:49
Wenn's ans Erben geht,
lernt man seine Verwandtschaft und deren Charakter richtig kennen.
Es gibt da viel Hässliches.
Mein Tipp ist,
hier eher demütiger, leiser und zurückhaltender aufzutreten.
Später ist man froh darüber.
lernt man seine Verwandtschaft und deren Charakter richtig kennen.
Es gibt da viel Hässliches.
Mein Tipp ist,
hier eher demütiger, leiser und zurückhaltender aufzutreten.
Später ist man froh darüber.
(Nutzer gelöscht) 24.07.2024 14:05
Wenns ums Erbe geht, lernt man aber auch sich selbst kennen.
Wäre ich betroffen und der Nachlass entsprechend hoch: Ich würde zum Anwalt gehen. Denn anders sehe ich keine Chance.
Tut mir leid, wenn das für dich vielleicht hart klingt. Aber das Leben hat mich gelehrt realistisch zu sein, auch wenn es schwer ist.
Unguten Tatsachen ins Auge blicken zu müssen, kann sehr schwer sein. Ich kann dich verstehen. Man will eine Sache nicht unnötig puschen, aber manchmal hat man keine andere Möglichkeit.