Wir müssen also immer Nachsicht haben, weil nicht selten das liebe Geld verhindert, dass jemand ein christliches Begräbnis bekommt. Leider, muss ich sagen, ist es auch ein Versagen
der Kirchen hier für ihre eigenen Gläubigen keine Zusatzversicherung anzubieten, dass es zu dieser Gewissensnot erst gar nicht kommen würde. Das wäre eines der Dinge die man machen könnte, um auch dem Auszug aus den Kirchen entgegen zu wirken. Statt dessen tut man so, als seien die Gläubigen hierzulande die "Melkkühe" für alles und jeden, und hätten selber längst alle Bedürfnisse gestillt, weil wir ja ein so reiches Land wären. Hier kommt die elitäre
Sicht der Staatstragenden auf Kirche über, was zu erheblichen Irritationen und auch Abwendungen führt.
Tote begraben
09.07.2024 12:36
Tote begraben
09.07.2024 12:36
Tote begraben
ist eins der leiblichen Werke der Barmherzigkeit.
„Denn ich war hungrig, und ihr habt mir zu essen gegeben. Ich war durstig und ihr habt mir zu trinken gegeben. Ich war fremd und obdachlos, und ihr habt mich aufgenommen. Ich bin nackt gewesen, und ihr habt mir Kleider gegeben. Ich war krank, und ihr habt mich besucht. Ich war im Gefängnis, und ihr seid zu mir gekommen.“ (Mt 25,35ff)
Das Begraben der Toten in der Erde war lange Zeit die klassische Bestattungsform der Christen. "Requiem aeternam – Herr, gib ihnen die ewige Ruhe, und das ewige Licht leuchte ihnen", so wird in der Messe für die Verstorbenen gesungen und gebetet. Die Vorstellung, dass die Seele des Menschen unsterblich ist und nach dem Tod ihre Heimat bei Gott findet, gehört zum Kernbestand des christlichen Glaubens.
Dieses Verständnis setzt sich über den Tod hinaus fort: Der "ewigen Ruhe" der Seele bei Gott entspricht die "letzte Ruhe" des Leichnams im Grab. Die Erdbestattung gilt für die Kirche bis heute als bevorzugte Form der Bestattung. Bei ihr wird der Leichnam in einem Sarg in die Friedhofserde hinabgelassen. Diese Bestattungsform setzte sich in der späten Antike gegenüber der bis dahin gängigen Feuerbestattung durch. Die Beerdigung des intakten Leichnams in der Erde erinnert an die Grablegung Christi und ist zugleich Ausdruck des Glaubens an die leibliche Auferstehung: Derselbe Leib, der im Tod von der Seele getrennt wurde, soll von Gott bei der Auferstehung in verwandelter Form wieder mit ihr vereint werden. Diesbezüglich ist das lateinische Original des apostolischen Glaubensbekenntnisses deutlicher als seine deutsche Übersetzung, wo es statt "carnis resurrectionem" (Auferstehung des Fleisches) lediglich "Auferstehung der Toten" heißt.
Heute nimmt die Anzahl der Urnenbestattungen immer mehr zu, wenn man sich im Bekanntenkreis umsieht. Ein Grund dafür ist sicherlich, dass nicht nur die Lebenshaltungskosten stark gestiegen, sondern auch die Bestattungskosten.
Aber was sagt uns die Heilige Schrift?
In Gen 3,19 (1 Mose) gibt uns Gott seinen Willen hinsichtlich unseres Körpers deutlich kund:
« Im Schweiße deines Angesichtes sollst du dein Brot verzehren, bis du zum Ackerboden wiederkehrst, von dem du genommen bist. Denn Staub bist du, und zum Staube sollst du heimkehren!"»
Die natürliche Bestattungsweise ist die Grablegung,
die Zurückgabe des menschlichen Körpers, der ja der Sünde wegen verwesen muss, an die Erde, wovon er ursprünglich genommen ist.
In Amos 2,1-3 zeigt uns, wie der lebendige Gott über die Leichenverbrennung denkt.
Am 2:1 So spricht der Herr: "Wegen der drei, ja vier Verbrechen von Moab verzeihe ich es nicht: Weil sie die Gebeine des Königs von Edom zu Kalk verbrannten,
Paulus schreibt in 1Korinther 15:42+43:
So ist es auch mit der Auferstehung der Toten. Gesät wird in Verweslichkeit, auferweckt in Unverweslichkeit. Gesät wird in Unansehnlichkeit, auferweckt in Herrlichkeit; gesät wird in Schwachheit, auferweckt in Kraft.
Im Weiteren schreibt Paulus in 1. Korinther 6.19+20:
„Oder wißt ihr nicht, daß euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in euch wohnt? Ihn habt ihr von Gott, und nicht euch selber gehört ihr. Denn ihr wurdet erkauft um einen Preis. So verherrlicht denn Gott in eurem Leibe!“
Und in 1. Korinther 3,17 ermahnt Paulus die Gläubigen:
„Wenn aber einer den Tempel Gottes zugrunde richtet, den wird Gott zugrunde richten; denn der Tempel Gottes ist heilig, und der seid ihr.“
Demnach ist die Erdbestattung ein Gehorsamsakt, welchen wir tun auf Grund unseres Glaubens an das Wort Gottes und unserer Überzeugung. Weil die Schrift normalerweise nur von begraben, Grab, Gruft und Verwesung spricht, lassen wir uns bestatten, so wie es uns in der Heiligen Schrift gezeigt wird und nicht so, wie die Feinde des Auferstehungsglaubens es sagen.
Wenn Christen sich Erdbestatten lassen, geben sie damit ein Zeugnis für den Glauben an Jesus Christus und den Glauben an die Auferstehung.
Durch die Kremation aber, als gewollte Handlung, greift der Mensch in die Rechte des Schöpfers ein. Weder er selbst, noch seine Hinterbliebenen sind ermächtigt, den vom Schöpfer geschenkten Körper einfach zu verbrennen.
Sicher ist das nun ein Thema, das zum Beginn der Urlaubszeit ziemlich unpassend ist. Dennoch halte ich es für wichtig, da man sich auch darüber irgendwann Gedanken machen sollte, denn auch der Tod gehört zum Leben.
Deinen Tod, o Herr verkünden wir
und Deine Auferstehung preisen wir,
bis Du wiederkommst in Herrlichkeit.
„Denn ich war hungrig, und ihr habt mir zu essen gegeben. Ich war durstig und ihr habt mir zu trinken gegeben. Ich war fremd und obdachlos, und ihr habt mich aufgenommen. Ich bin nackt gewesen, und ihr habt mir Kleider gegeben. Ich war krank, und ihr habt mich besucht. Ich war im Gefängnis, und ihr seid zu mir gekommen.“ (Mt 25,35ff)
Das Begraben der Toten in der Erde war lange Zeit die klassische Bestattungsform der Christen. "Requiem aeternam – Herr, gib ihnen die ewige Ruhe, und das ewige Licht leuchte ihnen", so wird in der Messe für die Verstorbenen gesungen und gebetet. Die Vorstellung, dass die Seele des Menschen unsterblich ist und nach dem Tod ihre Heimat bei Gott findet, gehört zum Kernbestand des christlichen Glaubens.
Dieses Verständnis setzt sich über den Tod hinaus fort: Der "ewigen Ruhe" der Seele bei Gott entspricht die "letzte Ruhe" des Leichnams im Grab. Die Erdbestattung gilt für die Kirche bis heute als bevorzugte Form der Bestattung. Bei ihr wird der Leichnam in einem Sarg in die Friedhofserde hinabgelassen. Diese Bestattungsform setzte sich in der späten Antike gegenüber der bis dahin gängigen Feuerbestattung durch. Die Beerdigung des intakten Leichnams in der Erde erinnert an die Grablegung Christi und ist zugleich Ausdruck des Glaubens an die leibliche Auferstehung: Derselbe Leib, der im Tod von der Seele getrennt wurde, soll von Gott bei der Auferstehung in verwandelter Form wieder mit ihr vereint werden. Diesbezüglich ist das lateinische Original des apostolischen Glaubensbekenntnisses deutlicher als seine deutsche Übersetzung, wo es statt "carnis resurrectionem" (Auferstehung des Fleisches) lediglich "Auferstehung der Toten" heißt.
Heute nimmt die Anzahl der Urnenbestattungen immer mehr zu, wenn man sich im Bekanntenkreis umsieht. Ein Grund dafür ist sicherlich, dass nicht nur die Lebenshaltungskosten stark gestiegen, sondern auch die Bestattungskosten.
Aber was sagt uns die Heilige Schrift?
In Gen 3,19 (1 Mose) gibt uns Gott seinen Willen hinsichtlich unseres Körpers deutlich kund:
« Im Schweiße deines Angesichtes sollst du dein Brot verzehren, bis du zum Ackerboden wiederkehrst, von dem du genommen bist. Denn Staub bist du, und zum Staube sollst du heimkehren!"»
Die natürliche Bestattungsweise ist die Grablegung,
die Zurückgabe des menschlichen Körpers, der ja der Sünde wegen verwesen muss, an die Erde, wovon er ursprünglich genommen ist.
In Amos 2,1-3 zeigt uns, wie der lebendige Gott über die Leichenverbrennung denkt.
Am 2:1 So spricht der Herr: "Wegen der drei, ja vier Verbrechen von Moab verzeihe ich es nicht: Weil sie die Gebeine des Königs von Edom zu Kalk verbrannten,
Paulus schreibt in 1Korinther 15:42+43:
So ist es auch mit der Auferstehung der Toten. Gesät wird in Verweslichkeit, auferweckt in Unverweslichkeit. Gesät wird in Unansehnlichkeit, auferweckt in Herrlichkeit; gesät wird in Schwachheit, auferweckt in Kraft.
Im Weiteren schreibt Paulus in 1. Korinther 6.19+20:
„Oder wißt ihr nicht, daß euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in euch wohnt? Ihn habt ihr von Gott, und nicht euch selber gehört ihr. Denn ihr wurdet erkauft um einen Preis. So verherrlicht denn Gott in eurem Leibe!“
Und in 1. Korinther 3,17 ermahnt Paulus die Gläubigen:
„Wenn aber einer den Tempel Gottes zugrunde richtet, den wird Gott zugrunde richten; denn der Tempel Gottes ist heilig, und der seid ihr.“
Demnach ist die Erdbestattung ein Gehorsamsakt, welchen wir tun auf Grund unseres Glaubens an das Wort Gottes und unserer Überzeugung. Weil die Schrift normalerweise nur von begraben, Grab, Gruft und Verwesung spricht, lassen wir uns bestatten, so wie es uns in der Heiligen Schrift gezeigt wird und nicht so, wie die Feinde des Auferstehungsglaubens es sagen.
Wenn Christen sich Erdbestatten lassen, geben sie damit ein Zeugnis für den Glauben an Jesus Christus und den Glauben an die Auferstehung.
Durch die Kremation aber, als gewollte Handlung, greift der Mensch in die Rechte des Schöpfers ein. Weder er selbst, noch seine Hinterbliebenen sind ermächtigt, den vom Schöpfer geschenkten Körper einfach zu verbrennen.
Sicher ist das nun ein Thema, das zum Beginn der Urlaubszeit ziemlich unpassend ist. Dennoch halte ich es für wichtig, da man sich auch darüber irgendwann Gedanken machen sollte, denn auch der Tod gehört zum Leben.
Deinen Tod, o Herr verkünden wir
und Deine Auferstehung preisen wir,
bis Du wiederkommst in Herrlichkeit.
Kommentare
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hansfeuerstein 09.07.2024 15:27
Wieviele es heute betrifft, kann ich nicht sagen. Aber, mir sind schon Menschen bekannt, die im Alter jeden Euro gespart haben um sich eine christliche Beerdigung leisten zu können.
Nemrac73 09.07.2024 15:38
Aber eine christliche Beerdigung ist dich nicht teurer, als eine nichtchristliche.
Ich kann es nur von unserem Friedhof sagen, da es ein kirchlicher Friedhof ist, da kostet ein Grab und eine Beerdigung das gleiche, egal ob christlich oder nicht.
Ich kann es nur von unserem Friedhof sagen, da es ein kirchlicher Friedhof ist, da kostet ein Grab und eine Beerdigung das gleiche, egal ob christlich oder nicht.
Miri21 09.07.2024 16:59
Wusste nicht, dass sich früher Krankenkassen an Beerdigungskosten beteiligt haben sollen. Nur, dass das Sterben vor Corona noch günstiger war. 😀
Die Kosten sollten aber nicht ausschlaggebend sein, ob man sich verbrennen lässt oder eine Erdbestattung will.
Kann das von Birkenblatt bestätigen: In ländlichen Gebieten ist die Bestattung weitaus günstiger (sowohl Bestatter als auch Friedhof-/Grabkosten) als in Großstädten. Man kann sich ja frühzeitig informieren.
Allerdings gibt es nben Lebensversicherungen auch Sterbegeldversicherungen, die man am besten in jungen Jahren abschließt, weil dann die jährl. Beiträge sehr gering sind. Bei den meisten Versicherungen geht es nur bis zum 55. oder 65. Lebensjahr. Hab selbst eine abgeschlossen, allerdings aus beruflichem Zwang.
Aber in einer Patientenverfügung kann man auch eine gewünschte Erdbestattung festhalten, das ist wichtiger.
Die Kosten sollten aber nicht ausschlaggebend sein, ob man sich verbrennen lässt oder eine Erdbestattung will.
Kann das von Birkenblatt bestätigen: In ländlichen Gebieten ist die Bestattung weitaus günstiger (sowohl Bestatter als auch Friedhof-/Grabkosten) als in Großstädten. Man kann sich ja frühzeitig informieren.
Allerdings gibt es nben Lebensversicherungen auch Sterbegeldversicherungen, die man am besten in jungen Jahren abschließt, weil dann die jährl. Beiträge sehr gering sind. Bei den meisten Versicherungen geht es nur bis zum 55. oder 65. Lebensjahr. Hab selbst eine abgeschlossen, allerdings aus beruflichem Zwang.
Aber in einer Patientenverfügung kann man auch eine gewünschte Erdbestattung festhalten, das ist wichtiger.
Nemrac73 09.07.2024 17:36
Ein urnengrab ist bei uns auch günstiger, aber dafür kommen ja die Kosten für sie Verbrennung dazu. Keine Ahnung was das am Ende kostet.
Nemrac73 09.07.2024 18:46
Wir haben auf unserem Friedhof, der der Kirche gehört seit einigen Jahren sog. Pflegefreie Gräber.
Da wir einen Friedhof haben, wo es nur liegende Grabsteine gibt, was selten ist und er unter Denkmalschutz steht deshalb wurde mit dieser Entscheidung lange gerungen.
Aber immer mehr ältere, die keine Kinder im Dorf haben wünschten sich das.
Diese Gräber haben genauso einen Grabstein aber drumrum ist eben gras und nichts zum bepflanzen. Eine Erleichterung für viele.
Da wir einen Friedhof haben, wo es nur liegende Grabsteine gibt, was selten ist und er unter Denkmalschutz steht deshalb wurde mit dieser Entscheidung lange gerungen.
Aber immer mehr ältere, die keine Kinder im Dorf haben wünschten sich das.
Diese Gräber haben genauso einen Grabstein aber drumrum ist eben gras und nichts zum bepflanzen. Eine Erleichterung für viele.
hansfeuerstein 09.07.2024 20:31
Es ist sowieso ein Unding, dass bei uns aus "Verwaltungsgründen" Gräber nach einer bestimmten Zeit aufgelöst werden, wenn der "Pachtvertrag" nicht verlängert wird. Sowas gibts in anderen Kulturen überhaupt nicht.
hansfeuerstein 09.07.2024 20:32
Wie gesagt, war viele Jahrzehnte lang über die Krankenkasse abgegolten, bis man angefangen hat, das Geld der Beitragszahler anderweitig zu verschenken.
hansfeuerstein 09.07.2024 20:38
Sterbegeld - Kürzungen gesetzliche Krankenkasse
Beim Tode eines Versicherten hat bislang die gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuss zu den Bestattungskosten (Sterbegeld) gezahlt. Die Voraussetzungen bestanden darin, das der Verstorbene am 01.01.1989 versichert gewesen ist bzw. am 01.01.1989 ein Leistungsanspruch nach § 19 Abs. 2 SGB V bestand. Ebenso musste er zum Zeitpunkt des Todes in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
Seit dem 01. Januar 2004 ist das Sterbegeld in Höhe von 1050,- € beim Tod eines Mitglieds und 525,- € beim Tod eines familienversicherten Angehörigen nicht mehr Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse.
Beim Tode eines Versicherten hat bislang die gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuss zu den Bestattungskosten (Sterbegeld) gezahlt. Die Voraussetzungen bestanden darin, das der Verstorbene am 01.01.1989 versichert gewesen ist bzw. am 01.01.1989 ein Leistungsanspruch nach § 19 Abs. 2 SGB V bestand. Ebenso musste er zum Zeitpunkt des Todes in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
Seit dem 01. Januar 2004 ist das Sterbegeld in Höhe von 1050,- € beim Tod eines Mitglieds und 525,- € beim Tod eines familienversicherten Angehörigen nicht mehr Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse.
und die Pflege ist auch kein so großes Thema. Für diese Entwicklung ist die Politik mit
hauptverantwortlich. Man hat die Beerdigungskosten aus der Krankenversicherung herausgestrichen. D.h. früher hatte jeder Mensch die Absicherung für seine Beerdigungskosten, welche weggefallen ist, und deren Kosten nicht selten die Möglichkeiten
von Empfängern kleiner Renten, übersteigt. So lenkt und führt man die Dinge auch durch die Politik, also dem Entzug von Geldmitteln, leichterdings vom christlichen Umgang mit diesen Dingen weg.