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GESELLSCHAFT
Was man auf der Fan-Meile alles nicht darf: Die vollkommen absurden Regeln der Awareness-Polizei

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14.06.2024 - 16:46 Uhr
REDAKTION

In den Fan-Zonen und in den Stadien treffen sich tausende Fußball-Begeisterte zum Public Viewing, um die EM zu verfolgen. Veranstalter haben in Zusammenarbeit mit der UEFA einen Verhaltens-Leitfaden erstellt, der auch „Code of Conduct“ genannt wird. Fans sollen damit hinsichtlich rassistischem, sexistischem und queerfeindlichem Verhalten sensibilisiert werden.
Unter dem Motto „Vielfalt und gemeinsame Verantwortung“ wird dazu aufgerufen, respektvoll miteinander umzugehen. Dazu werden Awareness-Teams in zahlreichen Städten unterwegs sein, an die sich Betroffene wenden können. Weiter werden Safe Spaces eingerichtet, in denen sich Personen bei Bedarf zurückziehen können. Die Awareness-Teams stehen beratend zur Seite und kümmern sich, falls nötig, um weiterführende Maßnahmen, wie die Polizei zu verständigen und über Beratungsstellen zu informieren. 


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Die Fan-Zone in Stuttgart.

Der Code of Conduct befasst sich mit allerlei Situationen, zu denen es bei den Fußball-Events kommen kann und gibt Hinweise, wie sich am besten zu verhalten ist. Generell sollen nur Landesfahnen von den teilnehmenden Teams gezeigt werden. Insbesondere Palästina- und Israel-Flaggen sind in den Fan-Zonen nicht erwünscht und dürfen nicht gezeigt werden.
Diskriminierende Fangesänge 
Fangesänge, die beim Fußball üblich sind, stehen in dem Leitfaden auf dem Prüfstand. So wird darum gebeten, dass Sprüche, Witze oder Lieder verletzend auf andere wirken können. Darauf soll auf verzichtet werden. Besser sei es, mit Sprüchen, Liedern und Witzen zu feiern, über die alle lachen können.


Weil es kürzlich zu fragwürdigen Gesängen auf Sylt zu dem Lied „L’Amour Toujours“ von Gigi D’Agostino kam, wurde es in Berlin, Hamburg und Stuttgart verboten. Frankfurt wiederum sieht von einem offiziellen Verbot des Liedes ab, da die Veranstalter davon ausgehen, dass es nicht gespielt werden wird. 
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Hamburg informiert über die Awareness-Teams.

Ansprechen und Flirten
Wer beim Public Viewing mit anderen Fans in Kontakt kommen möchte, soll sich versichern, dass die angesprochene Person auch Lust dazu hat. Daher wird dazu geraten, explizit das Interesse an einer Kontaktaufnahme vorab abzufragen. 


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Maskottchen Albärt in der Münchener Fan-Zone.

Gender, Queer und Pronomen
Es heißt weiter im Code of Conduct: „Es gibt Menschen, denen Du ihr Geschlecht nicht ansiehst. Wenn eine Person ein für Dich unerwartetes Geschlecht (sie/er/they etc) angibt, verwende bitte dieses Geschlecht oder Namen, wenn du mit ihr sprichst.“ Sollten Banner mit der Aufschrift „Es gibt nur zwei Geschlechter“ gezeigt werden oder Aussagen, wie „Nur Männer haben einen Penis“, werden die Mitarbeiter der Awareness-Teams erst einschreiten, falls sich Personen davon belästigt fühlen. Die UEFA informiert weiter, dass in allen Stadien geschlechtsneutrale Eingänge und Toiletten für alle Ticketkategorien vorhanden sind. 


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Leipzig hat einen Safe Space für Betroffene eingerichtet.

Keine Bilder von fremden Menschen aufnehmen
Ein Hinweis, der im Zeitalter von Smartphones vermutlich nur sehr schwer umsetzbar ist, betrifft das Fotografieren bei den Events. Es heißt: „Bitte nimm keine Fotos von Menschen ohne deren Erlaubnis auf. Besonders, wenn Du Bilder im Internet hochlädst (zum Beispiel in der Instagram Story). Achte darauf, andere Personen unkenntlich zu machen.“ Falls also Bilder oder Videos vom Torjubel gemacht werden, sollten sämtliche Gesichter gepixelt werden, es sei denn, es wurde alle abgebildeten Personen vorab gefragt, ob sie einverstanden sind, im Hintergrund abgebildet zu sein. 
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Afro-Perücken stehen in der Kritik, kulturelle Aneignung zu sein.
Kulturelle Aneignung
Ein weiterer Hinweis nimmt Fanartikel und Kostüme ins Visier: „Sei sensibel bezüglich kultureller Aneignung, wenn du Elemente aus einer anderen Kultur übernimmst, die in Deutschland Vorurteilen und Diskriminierung ausgesetzt ist“. Gemeint sind damit traditionelle Kleidung, Afro-Perücken, Federschmuck oder Symbole. Die Debatte, inwiefern Kostüme kulturelle Aneignung sind, kennen viele Fans sicherlich vom Karneval. Die Awareness-Teams werden in diesen Fällen erst tätig werden, wenn sich Personen durch bestimmte Kostüme diskriminiert werden. Solange sich allerdings niemand durch eine Afro-Perücke beleidigt fühlt, werden die Awareness-Mitarbeiter nichts unternehmen. 


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In der Fan-Zone auf dem Stuttgarter Karlsplatz sind Awareness-Teams im Einsatz.

Awareness-Teams in vielen Städten
Die Awareness-Teams sind in den meisten Städten telefonisch oder via Whatsapp erreichbar. In den Fan-Zonen werden zudem QR-Codes angebracht, die zur Kontaktaufnahme gescannt werden können. 
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In Leipzig tragen die Mitarbeiter des Awareness-Teams weiße Westen und mit einem Button. In München, Hamburg und Neumünster sind die Awareness-Teams mit lila Westen ausgestattet, damit sie gut erkannt werden. In Gelsenkirchen kann man mit dem Codewort „Wo geht’s nach Panama“ unauffällig nach dem Awareness-Team fragen.

Kommentare

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(Nutzer gelöscht) 14.06.2024 20:32
Wer regelt sich gerne selber kaputt?
 
Seinesgleichen 15.06.2024 00:51
Sie wollen keine politisches Statements aber positionieren sich selbst immer...dazu noch politisch correct...

Zuletzt hatte ja Kimich nur mal selbst für sich und seinen Körper eine Überlegung bezüglich der Impferei treffen wollen... meine Güte, was haben die den unter Druck gesetzt !

Die Eröffnung der Fussball EM war ja wohl wirklich bescheuert. Eine grottenschlechte Darbietung mit Phantasie-Flaggen...eine völlig uninteressante musikalische Darbierung mit einem Herumgehampel das irgendwie eine Choreographie darstellen sollte...passt zudem, was aus Europa gemacht wird...reines Chaos.
 
Hillery 15.06.2024 07:47
Der Irrsinn  ist grenzenlos.
 
Autumn 15.06.2024 07:49
Was das Schwenken der Deutschland-Flagge betrifft und deren Entsorgung nach dem Spiel, ist wohl zu unterscheiden:

https://www.merkur.de/verbraucher/strafe-ordnungswidrigkeit-fussball-flagge-em-2024-deutschland-fahnen-entsorgt-93124793.html

"Wie das Bundesinnenministerium zusammenfasst, dürfen nicht alle Deutschlandfahnen von Privatpersonen genutzt werden. Während die schlichte Ausführung in den entsprechenden drei Farben in der Regel unproblematisch ist, dürfen Flaggen mit abgebildetem Bundesadler nicht einfach so geschwenkt werden. Konkret handelt es sich dabei nach Gesetz um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstraße von bis zu 1000 Euro geahndet wird."

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Egon Kreutzer schreibt diesbezüglich in seinem recht bissigen Artikel:

Armes mimosiges Deutschland

https://egon-w-kreutzer.de/armes-mimosiges-deutschland
 
MB73 15.06.2024 09:26
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