Erfolg für Martin Sellner in Potsdam
31.05.2024 20:22
Erfolg für Martin Sellner in Potsdam
31.05.2024 20:22
Erfolg für Martin Sellner in Potsdam
Einreiseverbot für Martin Sellner darf vorerst nicht vollzogen werden
Stand: 17:08 Uhr | Lesedauer: 2 Minuten
Martin Sellner bei einer Kundgebung der Identitären Bewegung in Chemnitz
Quelle: dpa/Sebastian Willnow
Die Stadt Potsdam hatte ein Einreiseverbot für den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner verhängt. Dieser wehrte sich vor Gericht – und konnte nun einen ersten Erfolg verbuchen: Seinem Eilantrag wurde stattgegeben.
126 Kommentare
Das Verwaltungsgericht in Potsdam hat einem Eilantrag des früheren Kopfes der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, gegen dessen bundesweites Einreiseverbot stattgegeben. Das teilte die Behörde am Freitagnachmittag mit. Somit dürfe das von der Stadt Potsdam verhängte Einreiseverbot vorerst nicht vollzogen werden.
Als Grund nannte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts, dass der von Sellner erhobene Widerspruch voraussichtlich Erfolg haben werde. Das Verbot erweise sich nach summarischer Prüfung als rechtswidrig. Eine schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung beziehungsweise Sicherheit sei von der Stadt Potsdam nicht hinreichend belegt worden. Auch sei nicht belegt, dass es kein milderes Mittel als das Einreiseverbot gebe. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Der Hintergrund des Falles ist, dass Sellner bei einem rechten Treffen in einer Potsdamer Villa im November 2023 nach eigenen Angaben über sogenannte Remigration gesprochen hatte. Er versteht darunter, dass Menschen mit ausländischen Wurzeln massenhaft das Land verlassen müssen, auch Menschen mit deutschem Pass. Das Portal „Correctiv“ hatte über das Treffen berichtet, an dem mehrere AfD-Mitglieder teilnahmen, aber auch Mitglieder der CDU und der sehr konservativen Werteunion.
Die Stadt Potsdam untersagte Sellner im März nach dem Bekanntwerden des Treffens per Bescheid, sich in der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten oder in diese einzureisen. Sellner sollte demnach für drei Jahre sein Recht auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verlieren. Dagegen ging Sellner vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht vor.
dpa/AFP/gub
https://www.welt.de/politik/deutschland/article251806456/Martin-Sellner-Einreiseverbot-fuer-Rechtsextremist-darf-vorerst-nicht-vollzogen-werden.html
Stand: 17:08 Uhr | Lesedauer: 2 Minuten
Martin Sellner bei einer Kundgebung der Identitären Bewegung in Chemnitz
Quelle: dpa/Sebastian Willnow
Die Stadt Potsdam hatte ein Einreiseverbot für den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner verhängt. Dieser wehrte sich vor Gericht – und konnte nun einen ersten Erfolg verbuchen: Seinem Eilantrag wurde stattgegeben.
126 Kommentare
Das Verwaltungsgericht in Potsdam hat einem Eilantrag des früheren Kopfes der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, gegen dessen bundesweites Einreiseverbot stattgegeben. Das teilte die Behörde am Freitagnachmittag mit. Somit dürfe das von der Stadt Potsdam verhängte Einreiseverbot vorerst nicht vollzogen werden.
Als Grund nannte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts, dass der von Sellner erhobene Widerspruch voraussichtlich Erfolg haben werde. Das Verbot erweise sich nach summarischer Prüfung als rechtswidrig. Eine schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung beziehungsweise Sicherheit sei von der Stadt Potsdam nicht hinreichend belegt worden. Auch sei nicht belegt, dass es kein milderes Mittel als das Einreiseverbot gebe. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Der Hintergrund des Falles ist, dass Sellner bei einem rechten Treffen in einer Potsdamer Villa im November 2023 nach eigenen Angaben über sogenannte Remigration gesprochen hatte. Er versteht darunter, dass Menschen mit ausländischen Wurzeln massenhaft das Land verlassen müssen, auch Menschen mit deutschem Pass. Das Portal „Correctiv“ hatte über das Treffen berichtet, an dem mehrere AfD-Mitglieder teilnahmen, aber auch Mitglieder der CDU und der sehr konservativen Werteunion.
Die Stadt Potsdam untersagte Sellner im März nach dem Bekanntwerden des Treffens per Bescheid, sich in der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten oder in diese einzureisen. Sellner sollte demnach für drei Jahre sein Recht auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verlieren. Dagegen ging Sellner vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht vor.
dpa/AFP/gub
https://www.welt.de/politik/deutschland/article251806456/Martin-Sellner-Einreiseverbot-fuer-Rechtsextremist-darf-vorerst-nicht-vollzogen-werden.html
Kommentare
Schreib auch du einen Kommentar
Diamantenherz 31.05.2024 21:27
Es lebe die Freiheit. Lasst ihn sprechen.