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Das „Ein-Mann“-Phänomen: So sehr verschweigen Polizei und Medien die Herkunft von Straftätern

Das „Ein-Mann“-Phänomen: So sehr verschweigen Polizei und Medien die Herkunft von Straftätern
MEDIEN
Das „Ein-Mann“-Phänomen: So sehr verschweigen Polizei und Medien die Herkunft von Straftätern

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Bei Tätern mit Migrationshintergrund wird dieser in der Regel nicht mehr berichtet.
19.05.2024 - 09:44 Uhr

REDAKTION

In der Regel wird die Herkunft von Tatverdächtigen nicht mehr erwähnt, obwohl sie in vielen Fällen bekannt sein dürfte. Offensichtlich werden Tatsachen aus politischen Gründen nicht mehr berichtet. NIUS ist dem „Ein-Mann-Phänomen“ nachgegangen.

Beginnen wir mit den Polizeimeldungen vom letzten Freitag, über die die Berliner Morgenpost berichtet. 

„Streit am Alexanderplatz eskaliert – Mann schwer verletzt“, titelt die Zeitung am Freitag. Weiter heißt es: „06.28 Uhr: Am Donnerstagabend gegen 22.40 Uhr kam es in Mitte am Alexanderplatz zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren jungen Männern. Nach Aussage mehrerer Zeugen gingen sie vor einem Lokal direkt vor dem Fernsehturm mit abgeschlagenen Flaschen und Holzlatten aufeinander los.“

 „10.04 Uhr: Die Öffentlichkeitsfahndung nach drei jungen Männern, die am 14. Januar einen 45-Jährigen in Gesundbrunnen nach einem Streit in einer Straßenbahn der Linie M13 beraubt und verletzt haben sollen, war erfolgreich. Einer der Tatverdächtigen hat sich gestellt.“ In der dazugehörigen Polizeimeldung erfährt man, dass einer der Tatverdächtigen „akzentfreies Deutsch“ spricht, über den Migrationshintergrund informiert nur das dazugehörige Foto.
„07.41 Uhr: Am Donnerstagabend haben Polizeibeamte einer Einsatzhundertschaft einen Mann in der Badstraße in Gesundbrunnen festgenommen. Das berichtet die B.Z. Demnach habe der Mann versucht zu fliehen, doch die Beamten konnten ihn festsetzen. Er soll einen Raub oder eine Körperverletzung begangen haben.“ 


„Ein Mann“ auf Koks attackiert in Neukölln Polizisten 

Weiter geht es mit Meldungen vom Mittwoch:
„13.17 Uhr: Streitende und zum Teil betrunkene Männer haben am Kottbusser Tor in Kreuzberg mit einem Kettenschloss aufeinander eingeschlagen. Ein Mann im Alter von 41 Jahren wurde dabei in der Nacht zu Dienstag so schwer am Kopf verletzt, dass er auf die Intensivstation eines Krankenhauses kam, wie die Polizei mitteilte.“ 


„12.44 Uhr: Zwei Männergruppen sind in Gesundbrunnen aneinandergeraten und haben sich gegenseitig mit Messern bedroht. Weil sich mehr als 50 Männer am Montagabend gegen 20.15 Uhr auf der Badstraße zusammenrotteten, musste die Polizei den Bereich absperren, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Zuvor hatte ein Mann mit einem Messer in der Hand eine kleinere Gruppe auf der Straße verfolgt.“
Am selben Tag brachte die Berliner Morgenpost noch eine besonders skurrile Polizeimeldung: 
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Detaillierte Beschreibung eines Mörders bekannt – aber nicht berichtet


Bewegen wir uns nun in den Süden Deutschlands. Kürzlich berichtete die Süddeutsche: „Im idyllischen Immenstadt im Allgäu stirbt ein wohnungsloser Mann nach dem Angriff eines Jugendlichen.“ Der Angriff fand bereits am 7. Mai statt. „Aufgrund der Personenbeschreibung fanden die Polizisten den Verdächtigen zuhause“, meldete die Allgaeuer Zeitung. Die bekannte Personenbeschreibung führte zum Fahndungserfolg, fand ihren Weg aber nicht in die Medien. Und das, obwohl das Opfer selbst „Anzeige erstatten und den Täter detailliert beschreiben konnte“, so der Bayerische Rundfunk.


Trotzdem fehlt die Herkunftsangabe, so auch beim Focus. Auf Facebook zeigen viele Menschen ihre Anteilnahme. Doch wirkt ihre Trauer auch hilflos, weil über den Kontext dieser Tat nur spekuliert werden kann – weil die Medien die relevanten Tatsachen der Täterherkunft nicht berichten. 
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Es ist nicht so, dass ein Geheimnis daraus gemacht würde, dass die Herkunft in der Regel nicht berichtet wird. Es ist die offizielle Praxis. Der Presserat schreibt in seinen Richtlinien: „In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“
Der Presserat nennt allerdings auch Gründe für die Nennung, unter anderem diesen: „Täter ist Flüchtling und hat auf seiner Migration bereits vergleichbare Straftaten begangen.“


Fakt ist: Viele von Migranten verübte Straftaten wären nicht begangen worden, wenn sie an der Grenze Deutschlands abgewiesen worden wären. Deshalb gehört die Nennung der Herkunft in die Kriminalitätsmeldungen. Sie ist Teil informativer Berichterstattung. 

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Kommentare

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(Nutzer gelöscht) 23.05.2024 15:06
Ja, das ist schon lange auffallend, dass, bei Straftaetern, systematisch  verschwiegen wird, aus welchem Land sie stammen !!!
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