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Die Rente ist nicht mehr bezahlbar ...

Die Rente ist nicht mehr bezahlbar ...
Die Beiträge sind viel zu niedrig ...

Kommentare

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Zeitlos5 19.05.2024 12:24
Nach Babyboomern zahlen weniger Beschäftigte in Rentenkasse ein.

Was tun?
 
Zeitlos5 19.05.2024 12:27
Meine Ersparnisse nicht mehr in der Ukraine versenken ....
 
Klavierspielerin2 19.05.2024 12:29
Z.B..- endlich - den " Beamtus- Saurus - Rex" abschaffen 

Pensionäre darum zuerst mal auf normal, statt überzogene Monatsbezüge, " zurechtstutzen".
Und diese sollten in Zukunft auch in die Rentenkasse einzahlen müssen.
 
hansfeuerstein 19.05.2024 12:50
Schau 2/3 der Bürgergeldbezieher sind eigentlich nicht einmal Bürger dieses Landes. Es sind Bewegungen in die Sozialempfängerkassen. Solange man daran nicht arbeiten will, kann das Thema Renten gar kein Thema sein. Sie sollte auf 60 Jahre und 90% des letzen EInkommens steuerfrei korrifiert werden. Andere Länder können es auch, und wir müssen doch nicht immer nur für andere zahlen oder?
 
Zeitlos5 19.05.2024 13:01
Weißt Du auch, daß die Pension Bestandteil des Gehalts sind?
Die Beamten verdienen weniger als z.B. ein junger Meister bei Mercedes.

Die Beamten KOMMEN nachweislich dem Staat um 10% billiger - und 60 % der Bundestagsabgeordneten sind Beamte -
wo willst Du da die 2/3-Mehrheit hernehmen?

Deshalb heißt es in Artikel 33 des Grundgesetztes:

Absatz 4: Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Absatz 5: Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln.

Das heißt, eine wesentliche Änderung des Berufsbeamtentums oder gar eine Abschaffung würde nur mit einer verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament möglich sein. Die erwähnten hergebrachten Grundsätze beinhalten unter anderem eine ganze Reihe von Privilegien für Beamte.

Um die besondere Unabhängigkeit der beamteten Staatsdiener sicherzustellen, gilt bei ihnen das Alimentationsprinzip, d.h. sie müssen z.B. keine Sozialabgaben zahlen. Außerdem: sie werden traditionell nicht nach Leistung bezahlt, sondern entsprechend ihrem Rang in der Verwaltung umfassend vom Staat unterhalten.

 Beamte sollen also alleine auf Recht und Gesetz verpflichtet und vor sachfremden Einflüssen geschützt sein. Ihre finanzielle Situation soll so auskömmlich sein, dass sie zum Beispiel Korruptionsversuchen nicht erliegen. Das ist auch der Grund, weshalb Beamten-Bestechung besonders hart bestraft wird.

Im Gegenzug für die finanzielle Absicherung gibt es für die Beamten aber auch eine Reihe von besonderen Pflichten – so dürfen Beamte nicht streiken, und sie sind verpflichtet, auch in ihrer Freizeit dem Staat treu zu dienen. 

Die Pflicht zum Gehorsam gegenüber dem Dienstherren ist allerdings an einer Stelle eingeschränkt: Der Beamte muss sich stets an der Rechtmäßigkeit seines Handelns orientieren.

Vor allem in den 60er und 70er Jahren wurde die Schar der Beamten in der Bundesrepublik ausgeweitet. Nicht nur in den originär hoheitlichen Diensten der Polizei und der Justiz, sondern auch in anderen Bereichen wurden Staatsdiener vornehmlich mit dieser Lebensanstellung versehen. Zum Beispiel auch im Bildungsbereich an den staatlichen Schulen:

Während die Schüler auf dem Schulhof ihre Pause genießen, sitzen sich im Lehrerzimmer inzwischen zwei verschiedene Arten von Pädagogen gegenüber. Beide haben zwar die gleichen Aufgaben, geben den gleichen Unterricht und erteilen die gleichen Schulnoten – trotzdem ist der eine Angestellter, der andere Beamter. Als Grund für die Verbeamtung der Lehrer wird häufig genannt, dass sie mit ihren Zeugnissen über den weiteren Lebensweg der Schüler entscheiden. Einen solch intensiven Eingriff in das persönliche Leben dürfe von staatlicher Stelle nur ein Beamter ausüben, heißt es. Von der Praxis in den Schulen ist das aber spätestens überholt, seitdem auch angestellte Lehrer Zeugnisse schreiben.
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Legionäre als nicht verbeamtete Soldaten ....
suche sie mal zu diesem Sold!
 
hansfeuerstein 19.05.2024 13:06
Modell Österreich, Modell Schweiz ist auch bei uns möglich. Man muss es nur politisch wollen.
 
(Nutzer gelöscht) 19.05.2024 13:16
60% der Bundestagsabgeordneten sind Beamte???????

Von den insgesamt 736 Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages waren 217 im Öffentlichen Dienst beschäftigt, davon waren wiederum 108 verbeamtet.

Quelle: Abgeordnete des Bundestages nach Berufsgruppen 2023 | Statista
 
hansfeuerstein 19.05.2024 13:29
Man muss die Frage genau anders herum stellen. Für einen erheblichen Teil ist das Leben mit diesen Renten nicht mehr bezahlbar.  Nicht jeder ist so privilegiert wie wir hier vielleicht.
 
Zeitlos5 19.05.2024 13:46
Die Hälfte der Deutschen braucht die gesetzliche Rente ja gar nicht- sie lebt von anderen Einkünften ...

z.B. von der früheren Berufstätigkeit der Frau ..., der Erwerb von Wohnungseigentum ...
Hektar statt Schönheit ...

... und natürlich als Soldat!
 
hansfeuerstein 19.05.2024 14:06
Wir sehen an dem Beispiel auch das Grundproblem. Wenn unsere Regierungen weiterhin Weltsozialamt spielen wollen, und dabei die eigenen Leute völlig vergessen, wird auch eine Partei wie die AfD Stimmen über Stimmen hinter sich vereinen.
 
(Nutzer gelöscht) 19.05.2024 15:34
von Haus- oder Wohnungseigentum kann man doch nicht leben Zeitlos - wie stellst Du Dir das vor?
 
Julia1960 19.05.2024 16:25
Wenn man sein Haus verkauft, lässt sich ein Wohnrecht auf Lebenszeit eintragen, dann hat man ja je nach Hausgröße und Wohnlage ne hübsche Stange Geld zur Verfügung. Und es gibt schon Menschen, die das machen, als Geldanlage und früher oder später haben sie dann ja das Haus bzw. die Wohnung auch.
 
Julia1960 19.05.2024 16:29
Die Hälfte der Deutschen braucht die gesetzliche Rente ja gar nicht- sie lebt von anderen Einkünften ...

Das wiederum halte ich für ein Märchen bzw. Gerücht. Wo kommt so eine Denke denn bitte her? 
 
Julia1960 19.05.2024 16:58
@ 13.46

Sag mal @ zeitlos, verzichtest Du denn auf Deine gesetzliche Rente, da Du diese ja nicht mehr benötigst?
Du hast ja Dein 2-Familienhaus anscheinend zu Bargeld gemacht. Sagtest ja, Du hast Nießbrauchrecht.
Oder reicht es nicht, was Du hierfür an Geld bekommen hast, da Dein 2-Familienhaus in so schlechter Wohngegend gebaut wurde?

Den Eindruck muss man hier gewinnen, so wie Du Dir immer noch mit über 80 Jahren ständig Gedanken über die Rente machst.
 
Zeitlos5 19.05.2024 17:06
Ihr wart wohl in einer anderen Berufsschule wie ich ...?

Nach dem Krieg - vertrieben - alles zerstört - Leben und Arbeiten auf dem Bauernhof - einzige Freude: die gemischten Pfadfinder mit Trekking-Fahrrad.
Ziel höhere Schule.

Die bayerische Rgierung befahl allen Berufsschulen und Hochwürden (ja auch Hochwürden, der sich sonst nichs dreinreden ließ):

- Bausparkasse für den Bau eines Zweifamilienhauses,
- wo Tradition ... später in die Bundeswehr zum Geldverdienen und billigen 1/3-Kredit für den Hausbau, 

- denn der 1.Sohn bekam den Hof undmußte investieren, 
- der 2. Sohn wurde Bauernpfarrer, der dem lieben (Wetter-)Gott gegenüber eher skeptisch war und lieber uns Kindern von dem Schutzenel erzählte, 

- der 3. Sohn eben Soldat.
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Das 2-Familienhaus ... 
kann im Alter dem eigenen Sohn vermacht oder sonstwie beliehen werden...

Auch schon zu Lebzeiten, damit der Sohn eine Ausbildung nach Neigung bekommt ... und die Eltern im schuldenfreien Eigenheim versorgen kann.

Ja, ich weiß,
der Mädchen-suchende Jüngling benötigt normalerweise ein Auto zum Tanzen - die hohe Meßlatte der höheren Töchter ... und doch gewannen die warrants!

Bei mir tats der Bulldog auch ... notfalls das Trekking-Damenfahrrad.



Alle 3 Söhne wurden vom alten Hochwürden in Wertpapieren ausgebildet - nix mit Sparbuch ...
aber

- Witwen und Weisenpapiere wie Versorger-Aktien,
- KGV, Ebita,
- freier Cashflow,

deckungsgleich mit der Berufsschule.

Wer die Prüfung bestand, dem besorgte
 
Julia1960 19.05.2024 17:22
@ zeitlos

Nun, es sind nur weniger hier, die bereits über 80 Jahre alt sind. Demzufolge auch in einer Berufsschule einer anderen Zeit.
Du scheinst echt ein Traumata zu haben, da anscheinend in Deiner Zeit Du als Mensch ohne Auto keine Chancen hattest.
In meiner Zeit haben wir junge Frauen selber den Führerschein gemacht und unabhängig davon gibt es eben auch viele, die es nicht nötig hatten/haben, nach dem Geld eines Mannes zu schielen, da selber genug in der Bine, sich selber zu ernähren und keinen Ersatzpapa zu brauchen.
 
Julia1960 19.05.2024 17:25
Irgendwie scheinst Du stehen geblieben, hängen geblieben zu sein in dieser damaligen Zeit.
Meine Eltern, in Deinem Alter (92 J./86 J.), die die damalige Zeit wohl ebenso kennen, wie Du oder auch Onkels und Tanten, auch alle in den 80ern, haben sich jedoch alle - wie auch immer - weiter entwickelt und hängen nicht mehr in den 40er/50er Jahren fest.
 
Julia1960 19.05.2024 17:26
Deine Generation hat viel mitgemacht @zeitlos, keine Frage. Aber Ihr lebt nun alle ja auch seit zig Jahrzehnten in dieser Zeit und die ist heute nun mal eine andere, wie damals.
 
Julia1960 19.05.2024 17:32
Das 2-Familienhaus ...
kann im Alter dem eigenen Sohn vermacht oder sonstwie beliehen werden...

Auch schon zu Lebzeiten, damit der Sohn eine Ausbildung nach Neigung bekommt ... und die Eltern im schuldenfreien Eigenheim versorgen kann.

Nun, wenn Du Dein 2-Familienhaus eben nicht für Dich als Altersvorsorge benutzt hast, hiervon nun leben kannst, es Deinem Sohn umsonst vermacht hast, dann ist dies Deine eigene Entscheidung gewesen. Dann nun nicht beschweren.
 
Julia1960 19.05.2024 17:34
Wenn Du alles richtig gemacht hast, nun bestens versorgt wirst, ist doch auch alles gut.
Dann musst Du Dir doch keine Gedanken mehr machen.
 
Zeitlos5 19.05.2024 18:30
Das Kabinett streitet noch über ein geplantes Rentenpaket. Die Vorsitzende des Sachverständigenrats pocht auf eine umfassende Reform. 

- Die Zuwächse sollten begrenzt werden, sagt sie. Außerdem sollte 

- die abschlagsfreie Rente mit 63 für Menschen mit niedrigem Einkommen vorbehalten werden.
 
Julia1960 19.05.2024 18:44
Wer langjährig versichert war und vor 1953 geboren wurde, konnte die Rente ab 63 abschlagsfrei erhalten. Aktuell gilt: Wer mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen und zudem bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
 
Julia1960 19.05.2024 18:46
Die derzeitigen Jahrgänge können alle nicht mehr mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Das ist vorbei. Wer mit 63 J. in Rente gehen will hat Abschläge.
 
Julia1960 19.05.2024 18:54
Wer 1960 geboren wurde kann aktuell mit 64 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen ohne Abschläge. 1961 geborene mit 64 Jahren und 6 Monate, 1962 geborene mit 64 Jahren und 8 Monate u.s.w..
 
(Nutzer gelöscht) 20.05.2024 01:05
Mein Mann ist 2013 im Alter von 63 Jahren in Rente gegangen, er musste daher Abschläge in Kauf nehmen -2 Monate später ist er dann am plötzlichen Herztod gestorben. Ich bekomme meine Witwenrente nach der reduzierten Rente, das ist Fakt.
 
hansfeuerstein 20.05.2024 01:26
Nach 45 Arbeitsjahren muss es Vollrente ohne Abschläge geben, alles andere ist schlicht unsozial und unsolidarisch mit den Leistungsträgern der Gesellschaft.
 
Zeitlos5 20.05.2024 06:08
Nicht jeder braucht die gesetzliche Rente!

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