Frauen werden meist unter Druck gesetzt und darum treiben sie ab.
Diesen Druck gilt es weg zu nehmen.
Kritik an Kommissionsempfehlungen zu Abtreibung
18.04.2024 13:41
Kritik an Kommissionsempfehlungen zu Abtreibung
18.04.2024 13:41
Kritik an Kommissionsempfehlungen zu Abtreibung
FRANKFURT ‐ Gibt es ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch? Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat das postuliert. Der Theologe Jochen Sautermeister, ein Jurist und der Chef der Bundesärztekammer halten das für fatal.
Scharfe Kritik an den Empfehlungen einer Regierungskommission zum Abtreibungsrecht kommt von Ärzten, Theologen und Juristen. Dass die Kommission dem Embryo nur ein abgestuftes Grundrecht auf Leben zubillige und dem Recht auf reproduktive Selbstbestimmung einen höheren Rang zumesse, verschiebe massiv bisherige Grenzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der Verfassung und der ärztlichen Ethik, schreiben der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhard, der katholische Bonner Moraltheologe Jochen Sautermeister und der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstag).
In ihrem am Montag vorgestellten Bericht, der sich auch mit Eizellspende und Leihmutterschaft befasst, empfiehlt die Kommission, die rechtliche Bewertung der Abtreibung aus dem Strafrecht herauszunehmen. In den ersten zwölf Schwangerschaftswochen solle die Abtreibung komplett freigestellt und rechtmäßig sein. Bis zur 22. Woche könne der Gesetzgeber entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Abbruch straffrei sein solle. Ab der 22. Woche sei der Abbruch rechtswidrig.
"Die Rechtsprechung hat die Grundrechte der Frau fest im Blick"
"Die Kommission verschiebt damit die Grenze des verfassungsrechtlich Diskutierbaren weit über den aktuellen Stand hinaus", betonen die Autoren in der FAZ. Es es gebe einen grundlegenden Unterschied zwischen der Kommission, die dem Embryo/Fetus den vollen Schutz der Menschenwürdegarantie abspreche, und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993. Damals hatte Karlsruhe in seiner letzten einschlägigen Stellungnahme festgelegt: "Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muss die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet."
Reinhardt, Sautermeister und Thüsing betonen, dass das Verfassungsgericht eine Abtreibung unter bestimmten Voraussetzungen als rechtswidrig bezeichnet, aber straffrei gestellt habe. "Die Rechtsprechung hat die Grundrechte der Frau fest im Blick", schreiben sie. "Unzumutbare Ausnahmelagen sind etwas anderes als die Freigabe für einen ganzen Zeitraum."
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Die aktuelle Beratungslösung sei die Antwort der Politik gewesen, den Lebensschutz und die Achtung des Selbstbestimmungsrechts der werdenden Mutter in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen, betonen die Autoren. Diesen Ausgleich im Sinne der Kommissionsempfehlungen neu zu justieren wäre nur möglich, wenn das Bundesverfassungsgericht zentrale Teile seiner Rechtsprechung zurücknehmen würde. "Solange dies nicht der Fall ist, bewegt sich die Kommission schlicht in einer weit entfernten verfassungsrechtlichen Parallelwelt."
Auch mit Blick auf die Grundlagen der ärztlichen Ethik sehen die Autoren eine dramatische Abwendung: Ärztinnen und Ärzte bänden sich in ihrem Genfer Gelöbnis (landläufig "hippokratischer Eid" ) ohne Abstufung an den "höchsten Respekt vor menschlichem Leben". Die ärztliche Berufsordnung gehe davon aus, dass sich das Ungeborene nicht zum Menschen, sondern als Mensch entwickele und daher auch sein Schutz zu den Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte gehöre.
Differenziertere Position von Kommission zu Eizellspende und Leihmutterschaft
Kritik üben die Autoren auch an der Bundesregierung, die der Experten-Kommission den Titel "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" gegeben hatte. "Schwangerschaftskonflikte lediglich unter der Überschrift der reproduktiven Selbstbestimmung zu verhandeln, verschiebt die normative Blickrichtung. Denn das Lebensrecht des Ungeborenen wird damit bereits terminologisch ausgeblendet", heißt es. "Die existenziellen Konflikte, in denen sich schwangere Frauen erleben, lassen sich nicht mit dem Verweis auf ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung lösen."
Die Autoren verweisen darauf, dass die Kommission in ihren Positionen zu Eizellspende und Leihmutterschaft deutlich differenzierter geäußert und auch das Kindeswohl stark in den Blick genommen habe. (KNA)
Scharfe Kritik an den Empfehlungen einer Regierungskommission zum Abtreibungsrecht kommt von Ärzten, Theologen und Juristen. Dass die Kommission dem Embryo nur ein abgestuftes Grundrecht auf Leben zubillige und dem Recht auf reproduktive Selbstbestimmung einen höheren Rang zumesse, verschiebe massiv bisherige Grenzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der Verfassung und der ärztlichen Ethik, schreiben der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhard, der katholische Bonner Moraltheologe Jochen Sautermeister und der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstag).
In ihrem am Montag vorgestellten Bericht, der sich auch mit Eizellspende und Leihmutterschaft befasst, empfiehlt die Kommission, die rechtliche Bewertung der Abtreibung aus dem Strafrecht herauszunehmen. In den ersten zwölf Schwangerschaftswochen solle die Abtreibung komplett freigestellt und rechtmäßig sein. Bis zur 22. Woche könne der Gesetzgeber entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Abbruch straffrei sein solle. Ab der 22. Woche sei der Abbruch rechtswidrig.
"Die Rechtsprechung hat die Grundrechte der Frau fest im Blick"
"Die Kommission verschiebt damit die Grenze des verfassungsrechtlich Diskutierbaren weit über den aktuellen Stand hinaus", betonen die Autoren in der FAZ. Es es gebe einen grundlegenden Unterschied zwischen der Kommission, die dem Embryo/Fetus den vollen Schutz der Menschenwürdegarantie abspreche, und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993. Damals hatte Karlsruhe in seiner letzten einschlägigen Stellungnahme festgelegt: "Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muss die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet."
Reinhardt, Sautermeister und Thüsing betonen, dass das Verfassungsgericht eine Abtreibung unter bestimmten Voraussetzungen als rechtswidrig bezeichnet, aber straffrei gestellt habe. "Die Rechtsprechung hat die Grundrechte der Frau fest im Blick", schreiben sie. "Unzumutbare Ausnahmelagen sind etwas anderes als die Freigabe für einen ganzen Zeitraum."
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Die aktuelle Beratungslösung sei die Antwort der Politik gewesen, den Lebensschutz und die Achtung des Selbstbestimmungsrechts der werdenden Mutter in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen, betonen die Autoren. Diesen Ausgleich im Sinne der Kommissionsempfehlungen neu zu justieren wäre nur möglich, wenn das Bundesverfassungsgericht zentrale Teile seiner Rechtsprechung zurücknehmen würde. "Solange dies nicht der Fall ist, bewegt sich die Kommission schlicht in einer weit entfernten verfassungsrechtlichen Parallelwelt."
Auch mit Blick auf die Grundlagen der ärztlichen Ethik sehen die Autoren eine dramatische Abwendung: Ärztinnen und Ärzte bänden sich in ihrem Genfer Gelöbnis (landläufig "hippokratischer Eid" ) ohne Abstufung an den "höchsten Respekt vor menschlichem Leben". Die ärztliche Berufsordnung gehe davon aus, dass sich das Ungeborene nicht zum Menschen, sondern als Mensch entwickele und daher auch sein Schutz zu den Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte gehöre.
Differenziertere Position von Kommission zu Eizellspende und Leihmutterschaft
Kritik üben die Autoren auch an der Bundesregierung, die der Experten-Kommission den Titel "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" gegeben hatte. "Schwangerschaftskonflikte lediglich unter der Überschrift der reproduktiven Selbstbestimmung zu verhandeln, verschiebt die normative Blickrichtung. Denn das Lebensrecht des Ungeborenen wird damit bereits terminologisch ausgeblendet", heißt es. "Die existenziellen Konflikte, in denen sich schwangere Frauen erleben, lassen sich nicht mit dem Verweis auf ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung lösen."
Die Autoren verweisen darauf, dass die Kommission in ihren Positionen zu Eizellspende und Leihmutterschaft deutlich differenzierter geäußert und auch das Kindeswohl stark in den Blick genommen habe. (KNA)
Kommentare
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(Nutzer gelöscht) 18.04.2024 14:16
Auf jeden Fall.
Ich träume davon, dass Eltern die werdenden Mütter umsorgt, die jungen Väter zur Verantwortung angeleitet werden.
Ich träume davon, dass Eltern die werdenden Mütter umsorgt, die jungen Väter zur Verantwortung angeleitet werden.
Klavierspielerin2 18.04.2024 14:26
1000Plus
Profemina ist ein kostenfreies, nicht-staatliches Beratungsangebot für Frauen im Schwangerschaftskonflikt.
Bei Profemina erhältst Du keine Beratungsscheine, sondern die beste Beratung für Schwangere in Not, die es gibt.
https://www.profemina.org/de-de
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Klavierspielerin2 18.04.2024 16:09
Was triggert dich schon wieder... bestimmt, weil ich dafür bin, dass Frauen vor ihrer Entscheidung allumfassend informiert werden und alle! möglichen Hilfen erhalten.
In einer Weltkirche gibt's keine " Blase", sondern in den diversen , protestantistischen Hinterhofgemeinden.
In einer Weltkirche gibt's keine " Blase", sondern in den diversen , protestantistischen Hinterhofgemeinden.
thatsme301 18.04.2024 17:02
...früher gab es die sogenannten Engelmacherinnen...!! das war auch nicht gut...man muss ungewollt schwangeren zur Seite stehen und sie nicht verurteilen...!!!
Klavierspielerin2 18.04.2024 17:09
Wir Christen stehen alle beim Thema Abtreibung auf der Seite der Lebensschützer - wie die einzelnen ' Hinterhof Gemeinden ' dazu stehen, weiß man nicht so ganz genau, es gibt keine gemeinsame Stellungnahme dazu, wie bekanntermaßen bei vielem anderen auch.
Ich kann ja auch nix dafür 😁
Ich kann ja auch nix dafür 😁
Klavierspielerin2 18.04.2024 17:20
Ja, ich finde die RKK gut- na und!
Und in deiner Hinterhof Gemeinde lässt sich gut munkeln so ganz ohne Gutachten!
Irgendwann aber, wird ein Journalist mal bei euch graben- wir sprechen uns dann wieder.
Bis dahin, beim Thema bleiben!
Und in deiner Hinterhof Gemeinde lässt sich gut munkeln so ganz ohne Gutachten!
Irgendwann aber, wird ein Journalist mal bei euch graben- wir sprechen uns dann wieder.
Bis dahin, beim Thema bleiben!
(Nutzer gelöscht) 18.04.2024 17:26
Leute, bleibt sauber.
Die Sünde ist nicht kleiner oder größer ob Frau katholisch, evangelisch oder andersgläubig ist.
Und die Not der jungen Frauen auch nicht.
Die Sünde ist nicht kleiner oder größer ob Frau katholisch, evangelisch oder andersgläubig ist.
Und die Not der jungen Frauen auch nicht.
Klavierspielerin2 18.04.2024 17:36
Genau, es geht um die Not der Frauen und Männer, die sich aus Druck von außen gezwungen fühlen, ihr Kind zu töten.
Was es da zu verurteilen gibt, ist das Geheimnis dieses nicht verifizierten Users ' Helena '.
Was es da zu verurteilen gibt, ist das Geheimnis dieses nicht verifizierten Users ' Helena '.
Klavierspielerin2 18.04.2024 18:03
@Birkenblatt, dieser Blog dreht sich aber um "Kritik an Kommissionsempfehlungen zu Abtreibung"
Erst dieses unverifizierte Profil will den Blog für eigene Zwecke missbrauchen. Vermutlich links/ grün und seines gleichen.
Erst dieses unverifizierte Profil will den Blog für eigene Zwecke missbrauchen. Vermutlich links/ grün und seines gleichen.
(Nutzer gelöscht) 18.04.2024 19:00
Helena
Spar dir den Schwachsinn und dein Gegeifer gegen Katholiken, und geh aus dem Blog!!
Spar dir den Schwachsinn und dein Gegeifer gegen Katholiken, und geh aus dem Blog!!
(Nutzer gelöscht) 18.04.2024 19:03
Klavier
Helena ist ein fake, ein Katholikenhasser, und glaubt anonym sein Gift verspritzen zu dürfen!!
Helena ist ein fake, ein Katholikenhasser, und glaubt anonym sein Gift verspritzen zu dürfen!!
Klavierspielerin2 19.04.2024 16:56
D: Gehsteigansprache könnte für Ungeborene „letzte Chance" sein
Die Juristin Frauke Rostalski, Mitglied des Deutschen Ethikrates, hat Einwände gegen das geplante Verbot der sogenannten „Gehsteigbelästigung“. Die deutsche Bundesregierung will gesetzlich verhindern, dass Aktivisten Frauen auf dem Weg zu einer Abtreibung auf der Straße ansprechen, um sie von ihrem Vorhaben abzubringen.
Im Podcast „Communicatio“ der Internationalen Katholischen Zeitschrift „Communio“ würdigte die in Köln lehrende Rechtswissenschaftlerin ein gewachsenes Bewusstsein in der Gesellschaft für Vulnerabilität, also Verletzlichkeit. In der Debatte um die Gehsteigbelästigung sieht sie aber eine Schieflage.
„Wir müssen, finde ich, bei der Gehsteigansprache sehen, dass wir sicherlich eine Person haben, die schwangere Frau, die in einer verletzlichen Situation ist, die hat sich das im Zweifel ja nicht leicht gemacht. Die Entscheidung, und wenn man jetzt angesprochen wird direkt davor, kann das diese Gefühle wieder aktualisieren.“ Besonders verletzlich sei in dieser Situation aber, so Rostalski, das Ungeborene. „Und das kommt mir persönlich in der Debatte immer viel zu kurz", sagte die Juristin:
„Es wird stark einseitig Vulnerabilität zugeschrieben mit Blick auf die Schwangere, was vollkommen richtig ist, ihr diese Vulnerabilität zuzuschreiben, aber man müsste sie eben auch auf den Dritten in der Runde, nämlich das Ungeborene, anwenden. Und dann würde man ja sehen, dass hier die Vulnerabilität sogar noch viel größer ausgebildet ist. Man muss einfach sehen, die Gehsteigansprache könnte für das Ungeborene die letzte Chance sein, also schützt es das Leben.“
„Die Gehsteigansprache könnte für das Ungeborene die letzte Chance sein, also schützt es das Leben“
Der Bundestag beriet vor wenigen Tagen in erster Lesung über einen besseren Schutz von Schwangeren vor Abtreibungsgegnern, die die Frauen vor Beratungsstellen, Ärztezentren und Krankenhäusern ansprechen. Die Praxis der „Gehsteigberatung“ ist auch innerhalb der katholischen Kirche umstritten. Zugleich wandten sich die deutschen Bischöfe dieser Tage deutlich gegen Vorschläge, Abtreibung weiter zu liberalisieren.
Frauke Rostalski, Jahrgang 1985, ist seit 2018 Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Universität zu Köln. 2020 wurde sie als Mitglied in den Deutschen Ethikrat berufen. In ihrem 2024 erschienenen Buch „Die vulnerable Gesellschaft“ beschäftigt sie sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen Vulnerabilität und Freiheit.
(communio / vatican news – gs)
Die Juristin Frauke Rostalski, Mitglied des Deutschen Ethikrates, hat Einwände gegen das geplante Verbot der sogenannten „Gehsteigbelästigung“. Die deutsche Bundesregierung will gesetzlich verhindern, dass Aktivisten Frauen auf dem Weg zu einer Abtreibung auf der Straße ansprechen, um sie von ihrem Vorhaben abzubringen.
Im Podcast „Communicatio“ der Internationalen Katholischen Zeitschrift „Communio“ würdigte die in Köln lehrende Rechtswissenschaftlerin ein gewachsenes Bewusstsein in der Gesellschaft für Vulnerabilität, also Verletzlichkeit. In der Debatte um die Gehsteigbelästigung sieht sie aber eine Schieflage.
„Wir müssen, finde ich, bei der Gehsteigansprache sehen, dass wir sicherlich eine Person haben, die schwangere Frau, die in einer verletzlichen Situation ist, die hat sich das im Zweifel ja nicht leicht gemacht. Die Entscheidung, und wenn man jetzt angesprochen wird direkt davor, kann das diese Gefühle wieder aktualisieren.“ Besonders verletzlich sei in dieser Situation aber, so Rostalski, das Ungeborene. „Und das kommt mir persönlich in der Debatte immer viel zu kurz", sagte die Juristin:
„Es wird stark einseitig Vulnerabilität zugeschrieben mit Blick auf die Schwangere, was vollkommen richtig ist, ihr diese Vulnerabilität zuzuschreiben, aber man müsste sie eben auch auf den Dritten in der Runde, nämlich das Ungeborene, anwenden. Und dann würde man ja sehen, dass hier die Vulnerabilität sogar noch viel größer ausgebildet ist. Man muss einfach sehen, die Gehsteigansprache könnte für das Ungeborene die letzte Chance sein, also schützt es das Leben.“
„Die Gehsteigansprache könnte für das Ungeborene die letzte Chance sein, also schützt es das Leben“
Der Bundestag beriet vor wenigen Tagen in erster Lesung über einen besseren Schutz von Schwangeren vor Abtreibungsgegnern, die die Frauen vor Beratungsstellen, Ärztezentren und Krankenhäusern ansprechen. Die Praxis der „Gehsteigberatung“ ist auch innerhalb der katholischen Kirche umstritten. Zugleich wandten sich die deutschen Bischöfe dieser Tage deutlich gegen Vorschläge, Abtreibung weiter zu liberalisieren.
Frauke Rostalski, Jahrgang 1985, ist seit 2018 Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Universität zu Köln. 2020 wurde sie als Mitglied in den Deutschen Ethikrat berufen. In ihrem 2024 erschienenen Buch „Die vulnerable Gesellschaft“ beschäftigt sie sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen Vulnerabilität und Freiheit.
(communio / vatican news – gs)
Anastacia 19.04.2024 17:10
Diese "Gehsteigansprache" finde ich total übergriffig. Das gehört verboten.
Es werden auch künftig nicht viel mehr Abtreibungen sein, als bisher. Hier geht es um ein Beratungsgespräch, nachdem es einen Schein gibt. Die meisten Frauen gehen eben dahin, weil sie ihn brauchen.
Es werden auch künftig nicht viel mehr Abtreibungen sein, als bisher. Hier geht es um ein Beratungsgespräch, nachdem es einen Schein gibt. Die meisten Frauen gehen eben dahin, weil sie ihn brauchen.
Anastacia 19.04.2024 17:24
Die Ärzte werden die Frauen auch weiterhin zu Beratungsstellen schicken bzw. die Frauen werden sich informieren.
Klavierspielerin2 19.04.2024 17:32
Gut, dass du's nochmal sagst.
Hier:
Ungeplant
schwanger?
Information
Beratung
Hilfe
https://www.profemina.org/de-de
Hier:
Ungeplant
schwanger?
Information
Beratung
Hilfe
https://www.profemina.org/de-de
Klavierspielerin2 19.04.2024 18:38
@jerusa, du hattest Recht, das Profil ' Helena1999' war ein Fake und ist uweg. Samt ihrer Kommentare, die nicht ich gelöscht habe, es aber gut finde.
Der admin.is watching you.
Der admin.is watching you.
Frauen haben unter unwürdig und lebensbedrohlichen Methoden abgetrieben
DAS sollte doch Anlass sein, schwangeren Frauen Hilfe zu geben, die Väter in Verantwortung zu stellen.
Keine Frau treibt aus Lust und Egoismus heraus ab.