weiße TaubeChrist sucht Christ Logo ohne Taube

Chronik illegaler Migration: Wie konnten rechtswidrige Grenzübertritte Normalität werden?

Chronik illegaler Migration: Wie konnten rechtswidrige Grenzübertritte Normalität werden?
KOMMENTAR
Chronik illegaler Migration: Wie konnten rechtswidrige Grenzübertritte Normalität werden?

325x184
Wie konnten tägliche Rechtsbrüche zur dauerhaften Normalität werden?
14.04.2024 - 16:41 Uhr

FELIX PERREFORT

Die Bundeskriminalitätsstatistik verzeichnet einen drastischen Anstieg in der Gewaltkriminalität, im Bereich sexueller Gewalt verläuft der Anstieg parallel zur Politik der Grenzöffnung seit 2015. Die eskalierende Gewalt ist offensichtlich eine Folge rechtswidriger Migration, die seit fast zehn Jahren besteht. Doch wie konnte dies ein Dauerstand werden? NIUS zeichnet nach, wie sich ein System illegaler Einwanderung etablieren konnte, das nachträglich legalisiert wird. Vor diesem Hintergrund zeigt sich, dass nichts an der Grenzpolitik juristisch normal ist.
„Es ist eine historische Entscheidung, weil sie die Geschichte teilt, in ein Vorher und ein Nachher. Jene drei Tage Anfang September 2015, die man schon kurze Zeit später als ‚Merkels Grenzöffnung‘ bezeichnen wird …, markieren eine Zäsur in ihrer Kanzlerschaft“, schrieb die Zeit 2016 – und untertrieb damit. 
Es war eine Zäsur in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Regierung stellte den täglichen Rechtsbruch an den deutschen Grenzen auf Dauer und verwaltet seitdem seine Folgen. Beschönigend nennt die Politik das „irreguläre Migration“. Das verschwiegene „Illegal“ verweist darauf, dass die Regierung so gar nicht handeln darf.
Grenzpolizei fiel es schwer, Merkels Politik umzusetzen
Schließlich schreibt die Verfassung die „Bindung des Staates an die verfassungsmäßige Ordnung und an Recht und Gesetz“ vor. Es heißt nicht: „Bindung des Staates an die verfassungsmäßige Ordnung und an Recht und Gesetz, es sei denn, es geht halt nicht, dann sind dauerhafte Zwischenlösungen denkbar.“
386x285
Chaotische Zeit 2015: Irakische Demonstranten, die ihrer Regierung mit Ausreise nach Deutschland drohten, galten hierzulande schließlich als „Flüchtlinge“.

Freilich könnte die Bundesgrenzpolizei jederzeit die illegalen Grenzübertritte stoppen. 2016 schrieb die Faz: „Den Chefs der Sicherheitsbehörden macht Angela Merkels Politik der offenen Grenzen zu schaffen.“ Der Grund war: „Sie dürfen die ankommenden Syrer, Afghanen, Iraker, Eritreer oder Flüchtlinge aus anderen Ländern zwar kontrollieren. Sobald diese aber sagen, dass sie in Deutschland Asyl beantragen wollten, müssen Romanns Leute alle ins Land lassen, mit oder ohne Papiere. Immer wieder ist zu hören, dass das vielen Bundespolizisten schwerfällt, weil sie das Gefühl haben, ihre Arbeit zum Schutz der deutschen Grenzen nicht wirkungsvoll erledigen zu können.“
386x257
Bundespolizeipräsident Dieter Romann ließ früh durchscheinen, dass er gegen Merkels Grenzöffnung war.

Seehofer: „Kein Zustand von Recht und Ordnung“
Bis heute hat sich daran, dass man nur das Wort „Asyl“ sagen muss, um illegal einzureisen, nichts geändert. Im vergangenen Jahr schrieb der Tagesspiegel: „Fast alle Asylsuchenden in Deutschland gelten zunächst als ‚illegal eingereist‘. Sobald sie aber einen Asylantrag stellen, erhalten sie eine Aufenthaltsgestattung und halten sich dann gesetzeskonform in Deutschland auf.“
Die Duldung struktureller Illegalität betrifft das Wesen des Staats. Auf die Frage, ob ein Staat seine Staatlichkeit aufgibt, wenn er seine Grenzen nicht mehr unter Kontrolle hat, antwortete bereits 2015 der renommierte Staatsrechtler Rupert Scholz: „In einem gewissen Sinne ist das so. Zu einem Staat gehört wesensgemäß Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsregierung. Das sind die drei Elemente, die einen Staat ausmachen und auch auszeichnen. Staatsgebiet ist definiert durch Grenzhoheit.“ Merkels Preisgabe der Grenzsicherung war eine Selbstaufgabe staatlicher Souveränität.
Das sahen damals auch regierende Politiker so. 2016 sagte der damalige bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU): „Wir haben im Moment keinen Zustand von Recht und Ordnung“. Sondern: „Es ist eine Herrschaft des Unrechts.“ Die bayerische Landesregierung hatte damals den ehemaligen Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio damit beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Im Fazit heißt es: „Das Grundgesetz garantiert nicht (abgesehen von deutschen Staatsangehörigen) den Schutz aller Menschen weltweit“.
386x234
Auszug aus Udo Di Fabios Gutachten

386x257
Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio.

Verfassungsgericht drückt sich vor Entscheidung in der Grenzentscheidung
2018 klagte dann die AfD gegen die Grenzpolitik der Bundesregierung. Doch das Bundesverfassungsgericht hatte sich schließlich „gedrückt“, wie Taz 2018 unzufrieden berichtete. „Es hat die Klage der Alternative für Deutschland für unzulässig erklärt, ohne einen Ton zur Sache zu sagen. Dabei ist der Streit über die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung einer der schwersten Verfassungskonflikte der letzten Zeit. Die AfD betont fast täglich, dass die Regierung das geltende Recht bricht. Bei der Bundesanwaltschaft gingen stapelweise Anzeigen wegen Hochverrats ein.“
Nach deutschem Recht sind die Grenzübertritte schlichtweg illegal. Befürworter der herrschenden Migrationspolitik behaupten aber, Deutschland müsse – trotz dieser illegalen Grenzübertritte – die Asylanträge prüfen, die Grenzübertritte der Asylbewerber also dulden. Fakt ist: Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsfrage nie geklärt. Und es steht auch nicht zu erwarten, dass sich das ändert. Einen Monat, bevor das Bundesverfassungsgericht die Klage abgewiesen hatte, wurde Stephan Harbarth als Richter einberufen. Er gilt als Merkel-Freund und war bis zu dem Zeitpunkt seiner Berufung CDU-Bundestagspolitiker – ohne je als Richter gearbeitet zu haben. 
Inzwischen ist Harbarth Präsident des Bundesverfassungsgerichts. 2021 waren die Verfassungsrichter im Kanzleramt zu einem Abendessen geladen – mit der Gewaltenteilung ist das nicht vereinbar. Gegenüber der Faz kommentierte der ehemalige Stern-Journalist Hans-Ulrich Jörges: Merkel habe Harbath „vom Posten des Fraktionsvize nach Karlsruhe“ geschoben, „wo er ihr während der Corona-Krise juristisch den Rücken freihielt. Auf diesen Stuhl hätte ein führender Staatsrechtler gehört.“
Staatsrechtler Ulrich Vosgerau weist gegenüber NIUS darauf hin, „dass die Theorie, nach der Art. 16a GG und § 18 AsylG bei der Einreise auf dem Landweg und mithin aus sicheren Drittstaaten vom EU-Recht überlagert würden und deswegen die Einreise entgegen der insofern klaren deutschen Rechtslage zu gestatten sei, erst seit 2018 in der breiten Öffentlichkeit vertreten wird. 2015 wurde sie nur sehr vereinzelt vertreten. Das ist bezeichnend: Man musste also drei Jahre lang überlegen, um auf die richtige Begründung zu kommen, die 2015 angeblich aber bereits einschlägig gewesen sei. Doch da kam kaum jemand auf diese Begründung. Daran sieht man, dass sie erkünstelt und nachgeholt ist.“
Wie also konnten tägliche Rechtsbrüche zur dauerhaften Normalität werden? Indem sich das Merkel-Lager durchsetzte. Nicht, weil es Recht und Ordnung auf seiner Seite gehabt hätte. Es war einfach stärker.
Klar ist: Solange die illegale Migration nicht beendet wird, können auch die Probleme mit eingewanderter Gewalt nicht gelöst werden. Es bleibt dann nur die Symptombekämpfung.

Kommentare

Schreib auch du einen Kommentar
 
hansfeuerstein 14.04.2024 22:53
Beachtenswert ist, wie leicht man durch Direktive von Oben geltende Rechtslagen ausser Kraft setzen kann. Befehl und Gehorsam funktionieren auch Heute bestens.
 
(Nutzer gelöscht) 15.04.2024 09:19
Schon 2015 wurden die Weichen, von einer atheistisch Regierung falsch gestellt.  ....
Unfähige Atheisten führen das Land jetzt in den Abgrund, indem sie es den Feinden des Christentums preisgeben!!!!
weiße TaubeJetzt kostenlos registrieren