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Gibt es noch "deutsches Recht" in Deutschland?

Gibt es noch "deutsches Recht" in Deutschland?

18. 12. 2018, 17:17 Uhr


Kommentar Abweisung der AfD-Klage

Populisten bleiben unkorrigiert

Die AfD hat den Prozess vor dem Verfassungsgericht verloren. An ihren Hetzparolen darf sie aber trotzdem festhalten.

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Die Karlsruher Richter hätten auch einen anderen Weg gehen könnenFoto: dpa

Ein Verfassungsgericht ist eine tolle ­Erfindung. Es kann mit seiner Autorität Konflikte lösen, die in der Politik völlig verhärtet sind. Am besten gelingt das natürlich mit rechtlichen Konflikten. Der Streit um die Frage, ob die Flüchtlingspolitik der Regierung recht­mäßig ist, wäre ein guter Anwendungsfall gewesen. Doch Karlsruhe hat sich gedrückt. Es hat die Klage der Alternative für Deutschland für unzulässig erklärt, ohne einen Ton zur Sache zu sagen.
Dabei ist der Streit über die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung einer der schwersten Verfassungskonflikte der letzten Zeit. Die AfD betont fast täglich, dass die Regierung das geltende Recht bricht. Bei der Bundesanwaltschaft gingen stapelweise Anzeigen wegen Hochverrats ein.


Der amtierende Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte im Februar 2016, in Deutschland gebe es eine „Herrschaft des Unrechts“. Und im Sommer hat der CSU-Mann Seehofer mit seinem juristisch begründeten Einschwenken auf AfD-Positionen („Zurückweisen an der Grenze“) fast die Regierung platzen lassen. Eigentlich musste man der AfD dankbar sein, dass sie in dieser Situation das Bundesverfassungsgericht anruft.

Wenn die Richter sich zu einer Rechtsfrage äußern wollen, fanden sie bisher immer einen Weg. Doch heute sind sie nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems.

Denn in der Sache war nun nicht gerade wahrscheinlich, dass die Richter ihre Mär vom permanenten Rechtsbruch stützen. Eher musste die AfD damit rechnen, dass Karlsruhe auf den Vorrang des EU-Rechts verweist, der die AfD-Theorie wie ein Kartenhaus zusammenfallen lässt.
Doch die Karlsruher Verfassungsrichter haben diese Chance zur Klärung ungenutzt verstreichen lassen. Nun hat die AfD den Prozess zwar verloren, kann aber an ihren Hetzparolen unkorrigiert festhalten.
Juristisch war der von Karlsruhe gewählte Weg keineswegs zwingend. Das Gericht hätte im Übrigen auch im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung das Nötige sagen können. Wenn die Richter sich zu einer Rechtsfrage äußern wollen, fanden sie bisher immer einen Weg. Doch heute sind sie nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems.

https://taz.de/Kommentar-Abweisung-der-AfD-Klage/!5556897/

Kommentare

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MB73 14.04.2024 21:34
Die "Europäische Union" (EU), wurde in erster Linie als "Friedensprojekt" installiert, mit dem Ziel ein vereinter "Super-Staat" zu werden.

Gewählt wurden die Amtierenden in Brüssel jedoch nicht von den einzelnen Völkern Europas! 

Die EU soll quasi alles "gleich Schalten".
Das gelingt, in dem die Homogenität, auf der einen Seite, in den einzelnen Länder aufgebrochen wird und auf der anderen Seite eine eigene Homogenität in Bezug auf den europäischen Kontinent installiert wird.

Das ist weder Demokratiesch, noch von den einzelnen Ländern gewollt.

"Und bist du nicht willig, so brauche ich Gewalt!" - aber, noch nicht durch die EU selbst, sondern durch Einwirken und Einsicken äußerer Einflüsse.

Dann, wird aus dem Chaos einen "neue (überwachte) Ordnung" geschaffen werden.
 
msn268 14.04.2024 22:54
Zum Oben genannten Kommentar gehört dieses Urteil:

Quelle: https://taz.de/Klage-gegen-deutsche-Fluechtlingspolitik/!5559477/

"Verfassungsgericht weist AfD ab
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der rechten AfD zur Flüchtlingspolitik abgewiesen. Die AfD-Fraktion habe nicht belegt, dass ihre Rechte verletzt wurden.

In Karlsruhe stehen Richter des Bundesverfassungsgerichtes in roten Roben

KARLSRUHE afp | Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung als unzulässig verworfen. Die Fraktion habe nicht ausreichend dargelegt, dass sie durch die Entscheidungen zur Aufnahme von Flüchtlingen in ihren Rechten verletzt worden wäre, hieß es in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Die AfD hatte insbesondere dagegen geklagt, dass Geflüchtete 2015 nicht abgewiesen worden waren.

Die in einem sogenannten Organstreitverfahren gestellten AfD-Anträge seien nicht zulässig, entschieden die Richter. Sie zielten darauf ab, die Bundesregierung zu einer Handlung zu verpflichten und „objektives Recht“ zu wahren.

Dies sei nach ständiger Rechtsprechung in diesem Verfahrensweg unzulässig. Organstreitverfahren zielten auf die Klärung von Kompetenzstreitigkeiten und dienten nicht „der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns“.

Die AfD-Fraktion vertrat in ihren Klagen unter anderem die Position, dass die Regierung durch ihre Entscheidung zur Duldung der Einreise von Flüchtlingen in bestimmten Fällen die Mitwirkungsrechte des Bundestags verletzt habe. Außerdem wollte sie feststellen lassen, dass Asylbewerber unter bestimmten Bedingungen an der deutschen Grenze zurückzuweisen seien. Damit erfüllten die Anträge nicht Anforderungen eines Organstreitverfahrens, hieß es in dem Beschluss. "
 
MB73 14.04.2024 23:02
Man macht es sich sehr einfach...
Also, gilt das GG nicht mehr?
 
msn268 15.04.2024 06:44
Man macht es sich nicht Einfach, sondern hält sich ans Recht.

Wer zum Hausartzt geht, damit ihm ein Zahn gezogen wird, muss auch ohne Behandlung wieder heim.

Gleiches gilt in der Rechtssprechung. Ein wichtiges Anliegen an die Falsche Stelle zu richten, führt auch dort zur Abweisung.
 
(Nutzer gelöscht) 15.04.2024 08:57
Msn
Welches Recht????

Das hoechste Recht ist das GG, und Aufgabe des BFG ist, dessen Einhaltung zu prüfen!!
 
MB73 15.04.2024 11:57
06:44

An welches juristische Organ sollte man dann einen Antrag auf z.B. "Asylmissbrauch" stellen, wenn nicht an das BVG?
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