Eins zu...? Oder Durchbruch?
28.02.2024 18:52
Eins zu...? Oder Durchbruch?
28.02.2024 18:52
Eins zu...? Oder Durchbruch?
Impfstoff hätte nicht ausreichend genug geschützt
Corona-Quarantäne: Land muss Ungeimpften Verdienstausfall zahlen
Stand
27.2.2024, 15:37 Uhr
Trotz unterlassener Impfung bekommen zwei Beschäftigte vom Land Baden-Württemberg ihren Verdienstausfall während einer Corona-Quarantäne erstattet. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof BW.
Das Land Baden-Württemberg muss zwei Ungeimpften den durch eine Corona-Quarantäne entstandenen Verdienstausfall bezahlen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) bestätigte zwei entsprechende Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart und des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wie der VGH am Dienstag in Mannheim mitteilte.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, das Land kann noch Revision einlegen. Dann müsste sich das Bundesverwaltungsgericht mit den Fällen befassen.
Verdienstausfall wegen Quarantäne nach COVID-19-Infektion
Geklagt hatten der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin und ein selbstständig tätiger Versicherungsmakler. Beide waren nicht oder nicht vollständig geimpft. Sie verlangten vom Land mehrere Hundert Euro Verdienstausfall, die durch Quarantäne-Maßnahmen entstanden waren.
Die beiden Beschäftigten befanden sich in einer behördlich angeordneten, mehrtägigen Quarantäne, nachdem jeweils eine COVID-19-Infektion festgestellt worden war. Das Land lehnte eine Entschädigung des Verdienstausfalls ab. Laut dem Infektionsschutzgesetz erhält derjenige keine Entschädigung, der durch eine Schutzimpfung eine Quarantäne hätte vermeiden können.
Der VGH wies hingegen darauf hin, dass die zum damaligen Zeitpunkt zugelassenen Impfstoffe nur zu etwa 70 Prozent vor einer Infektion schützten. Um die Übernahme von Verdienstausfall ausschließen zu können, brauche es dagegen einen Wirksamkeitsgrad von mindestens 90 Prozent, entschied das Gericht. Daher bestehe trotz der fehlenden Impfung ein Anspruch auf Entschädigung für den Verdienstausfall.
Corona-Quarantäne: Land muss Ungeimpften Verdienstausfall zahlen
Stand
27.2.2024, 15:37 Uhr
Trotz unterlassener Impfung bekommen zwei Beschäftigte vom Land Baden-Württemberg ihren Verdienstausfall während einer Corona-Quarantäne erstattet. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof BW.
Das Land Baden-Württemberg muss zwei Ungeimpften den durch eine Corona-Quarantäne entstandenen Verdienstausfall bezahlen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) bestätigte zwei entsprechende Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart und des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wie der VGH am Dienstag in Mannheim mitteilte.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, das Land kann noch Revision einlegen. Dann müsste sich das Bundesverwaltungsgericht mit den Fällen befassen.
Verdienstausfall wegen Quarantäne nach COVID-19-Infektion
Geklagt hatten der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin und ein selbstständig tätiger Versicherungsmakler. Beide waren nicht oder nicht vollständig geimpft. Sie verlangten vom Land mehrere Hundert Euro Verdienstausfall, die durch Quarantäne-Maßnahmen entstanden waren.
Die beiden Beschäftigten befanden sich in einer behördlich angeordneten, mehrtägigen Quarantäne, nachdem jeweils eine COVID-19-Infektion festgestellt worden war. Das Land lehnte eine Entschädigung des Verdienstausfalls ab. Laut dem Infektionsschutzgesetz erhält derjenige keine Entschädigung, der durch eine Schutzimpfung eine Quarantäne hätte vermeiden können.
Der VGH wies hingegen darauf hin, dass die zum damaligen Zeitpunkt zugelassenen Impfstoffe nur zu etwa 70 Prozent vor einer Infektion schützten. Um die Übernahme von Verdienstausfall ausschließen zu können, brauche es dagegen einen Wirksamkeitsgrad von mindestens 90 Prozent, entschied das Gericht. Daher bestehe trotz der fehlenden Impfung ein Anspruch auf Entschädigung für den Verdienstausfall.
Kommentare
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(Nutzer gelöscht) 28.02.2024 19:14
Hoffe so sehr das dies alles aufgearbeitet wird.
(Nutzer gelöscht) 28.02.2024 20:00
Das ist für mich das Aund O . Und ich hoffe auch, dass das endlich aufgeklärt wird . Leider "können" sie es nicht zugeben, weil damit die Lüge fällt.
schaloemchen 28.02.2024 21:07
die "bereiten" Menschen jetzt auf Krebs vor, ständig schreiben sie , es wird mehr Krebs geben
Bauchspeicheldrüsenkrebs: Immer mehr Frauen erkranken an stillem Killer
Bei Bauchspeicheldrüsenkrebs (Pankreaskarzinom) handelt es sich laut Informationen des Krebsinfomationsdienst vom Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) um eine bösartige Tumorerkrankung der Bauchspeicheldrüse. Während die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bis 2050 weltweit einen rasanten Anstieg neuer Krebs-Erkrankungen erwartet, erkranken bereits jetzt immer mehr Frauen in Großbritannien an dieser Krebs-Form.
"Unsere" Wissenschaftler und Ärzte haben gleich am Anfang gewarnt.
oder machen sie Werbung, weil sie eine "impfung" gegen Krebs am Start haben?
Bauchspeicheldrüsenkrebs: Immer mehr Frauen erkranken an stillem Killer
Bei Bauchspeicheldrüsenkrebs (Pankreaskarzinom) handelt es sich laut Informationen des Krebsinfomationsdienst vom Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) um eine bösartige Tumorerkrankung der Bauchspeicheldrüse. Während die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bis 2050 weltweit einen rasanten Anstieg neuer Krebs-Erkrankungen erwartet, erkranken bereits jetzt immer mehr Frauen in Großbritannien an dieser Krebs-Form.
"Unsere" Wissenschaftler und Ärzte haben gleich am Anfang gewarnt.
oder machen sie Werbung, weil sie eine "impfung" gegen Krebs am Start haben?
27. Februar 2024
von Thomas Oysmüller
Polizisten und Mitarbeiter bei Rettungsdiensten waren in Queensland, Australien einer Impfpflicht unterworfen. Der Oberste Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass die dienstliche Anweisung aber rechtswidrig gewesen war.
Im Bundestaat Queensland in Australien galt eine Impfpflicht für Polizei- und Rettungsdienstmitarbeiter. Wer dieser Anweisung nicht gefolgt war, der war mit Disziplinarmaßnahmen konfrontiert. Jetzt – im Februar 2024 hat der Oberste Gerichtshof aber entschieden, dass die Impfpflicht rechtswidrig gewesen war. Für viele kommt dieses Urteil zu spät.
Menschenrechte gewinnen
Über die Entscheidung des Gerichts am Dienstag hat die australische Presseagentur berichtet. Der britische Guardian gab die Meldung weiter. Behandelt wurden drei Klagen, die insgesamt von 86 Klägern eingereicht worden waren. Es ging um die Anweisung an die Beschäftigten in Jahren 2021 und 2022 sich der Covid-mRNA-Behandlung zu unterziehen. Auch der Booster war angeordnet gewesen, andernfalls drohten Disziplinarmaßnahmen und auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Der Oberste Gerichtshof sah in der Anordnung der Polizeipräsidentin die Menschenrechte nicht angemessen berücksichtig. Denn die Anordnung hatte verlangt, dass sich die Mitarbeiter ohne ihre Zustimmung eine medizinische Behandlung unterziehen müssen. Das Gesundheitsministerium konnte zudem nicht nachweisen, dass es entsprechende Bedingung in den Arbeitsverträgen für die Mitarbeiter des Rettungsdienstes geben würde.
Damit wurden die Impfpflichten nun von der australischen Justiz als rechtswidrig und rückwirkend als wirkungslos eingestuft.
Das Urteil behandelt – das streicht die offizielle Meldung hervor – weder die Wirksamkeit der Impfung noch die Frage nach der Übertragbarkeit von Covid. Umgekehrt erklärte das Gericht sogar, dass die Anweisungen die Menschenrechte der Arbeitnehmer einzuschränken, unter den Umständen auch angemessen gewesen wäre. So erklärte der leitende Verwaltungsrichter Glenn Martin:
„Die Abwägung zwischen der Bedeutung des Zwecks der Einschränkung und der Bedeutung der Wahrung des Menschenrechts […] wird durch die Tatsache erschwert, dass diese Anweisungen in einer Situation gegeben wurden, die in jeder Hinsicht ein Notfall war.“
Letztlich entschied das Gericht aber trotzdem für die Menschenrechten und gegen den (angeblichen) „Notfall“.
Man vergleiche das Urteil mit Österreichs Impfpflicht. Hier hatte der Oberste Gerichtshof sogar bei der allgemeinen (!) Impfpflicht anders entschieden. Das berüchtigte Gesetz wurde im Nachhinein als verfassungskonform eingestuft, unter anderem auch mit dem Argument, dass es nie zur Anwendung gekommen sei. Österreichs Regierung fühlte sich durch diese Entscheidung bestätigt.