Der grüne Hofreiter und Kriegstreiber will noh mehr Schulden machen
11.02.2024 08:17
Der grüne Hofreiter und Kriegstreiber will noh mehr Schulden machen
11.02.2024 08:17
Der grüne Hofreiter und Kriegstreiber will noh mehr Schulden machen
und sie in der Ukraine versenken!
Wer hatte das gedacht
als die Grünen an die Macht kamen?!
Der Depp von 1933 läßt grüßen ...
5 Jahre späer war er pleite und unsere Ersparnisse futsch !
Wer hatte das gedacht
als die Grünen an die Macht kamen?!
Der Depp von 1933 läßt grüßen ...
5 Jahre späer war er pleite und unsere Ersparnisse futsch !
Kommentare
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Zeitlos5 11.02.2024 08:19
Grünen-Politiker Anton Hofreiter warnt angesichts der Blockade der Ukraine-Hilfen im US-Kongress die Bundesregierung davor, an der Schuldenbremse festzuhalten. "Wir müssen jetzt schnell deutlich mehr investieren, um die Ukraine mit ausreichend Waffen und Munition auszustatten und selbst abwehrbereit zu werden", sagt der Vorsitzende des Europaausschusses im Bundestag der Funke-Mediengruppe.
Zeitlos5 11.02.2024 09:05
Angliederung des Territoriums an Frankreich
Am 5. Dezember 1918 verabschiedete die Nationalversammlung in Elsass-Lothringen (Mitglieder des Landtages mit els.-loth. Mitgliedern des Reichstags, als Nationalrat für Elsass-Lothringen) endgültig das „unverletzliche Recht der Elsass-Lothringer, Mitglieder der französischen Familie zu bleiben“. Nach dem Vertrag von Versailles wurde am 17. Oktober 1919 das Reichsland beziehungsweise die Republik Elsaß-Lothringen aufgelöst und fortan von einer Generalkommission in Paris verwaltet.
Die Départements Bas-Rhin und Haut-Rhin, die unter deutscher Hoheit mit anderen Namen fortbestanden hatten, wurden neu installiert, das Département Moselle geschaffen. 1925 wurde die Generalkommission aufgelöst, die anfangs nur als Übergangsverwaltung gedacht gewesen war, sich aber verstetigt hatte. Als Nachfolgerin wurde aber mit der Generaldirektion erneut eine Behörde geschaffen, die es in dieser Form für andere französische Territorien nicht gab.
Vertreibungen
Die Bewohner des Elsass wurden ab dem 14. Dezember 1919 in vier Gruppen eingeteilt, je nach Abstammung:
A Vollfranzosen: Einwohner, die selbst oder deren Eltern/Großeltern vor 1870 in Frankreich oder Elsaß-Lothringen geboren waren
B Teilfranzosen: ein Eltern- bzw. Großelternteil stammte schon vor 1870 aus Frankreich oder Elsaß-Lothringen
C Ausländer: Einwohner, die selbst oder deren Eltern/Großeltern aus einem mit Frankreich verbündeten oder neutralen Staat stammten
D Deutsche: Einwohner, die selbst oder deren Eltern/Großeltern aus dem übrigen Deutschen Reich oder aus Österreich-Ungarn stammten.
Personen der Klasse D, nach 1870 eingewanderte Personen deutscher Abstammung und deren Nachkommen, wurden zunächst in verschiedener Hinsicht schlechter gestellt. So konnten sie nur zu einem ungünstigen Wechselkurs Mark gegen Franc tauschen, wurden kaum im öffentlichen Dienst angestellt und unterlagen Beschränkungen für Reisen nach Deutschland und Frankreich. Später folgte die Vertreibung eines Großteils dieser Personen in mehreren Wellen. Diese betraf zunächst Kriminelle und potenzielle politische Unruhestifter, dann Arbeitnehmer in Stellungen, die für Franzosen interessant waren und schließlich alle Inhaber von D-Ausweisen, die von eigens eingerichteten Kommissionen als nicht loyal gegenüber Frankreich eingestuft wurden.[27] Etwa 100.000 Menschen aus Lothringen und ca. 150.000 Menschen aus dem Elsass mussten von Dezember 1918 bis Oktober 1920 das ehemalige Reichsland in Richtung Deutschland verlassen. Jeder Erwachsene durfte 30 kg Gepäck mitnehmen und pro Erwachsener war an Bargeld die Mitnahme von 2000 Mark, pro Kind die Mitnahme von 500 Mark erlaubt. Die übrigen Besitztümer wurden vom französischen Staat eingezogen. Nachdem US-Präsident Woodrow Wilson auf die Regierung in Paris Druck ausgeübt hatte, konnte etwa die Hälfte der vertriebenen Deutschen in den folgenden Monaten wieder in das Gebiet des ehemaligen Reichslandes Elsaß-Lothringen zurückkehren.
Trotz der Vertreibung blieben zahlreiche Bewohner mit D-Status in dem Gebiet. Einige von ihnen nahmen die französische Staatsbürgerschaft an. Alleine im Jahr 1926 erfolgten in Bas-Rhin Einbürgerungen in der Größe von 1,6 % der Gesamtbevölkerung und in Haut-Rhin von 1,4 %. Diese Verfahren betrafen weit überwiegend Deutsche.
Am 5. Dezember 1918 verabschiedete die Nationalversammlung in Elsass-Lothringen (Mitglieder des Landtages mit els.-loth. Mitgliedern des Reichstags, als Nationalrat für Elsass-Lothringen) endgültig das „unverletzliche Recht der Elsass-Lothringer, Mitglieder der französischen Familie zu bleiben“. Nach dem Vertrag von Versailles wurde am 17. Oktober 1919 das Reichsland beziehungsweise die Republik Elsaß-Lothringen aufgelöst und fortan von einer Generalkommission in Paris verwaltet.
Die Départements Bas-Rhin und Haut-Rhin, die unter deutscher Hoheit mit anderen Namen fortbestanden hatten, wurden neu installiert, das Département Moselle geschaffen. 1925 wurde die Generalkommission aufgelöst, die anfangs nur als Übergangsverwaltung gedacht gewesen war, sich aber verstetigt hatte. Als Nachfolgerin wurde aber mit der Generaldirektion erneut eine Behörde geschaffen, die es in dieser Form für andere französische Territorien nicht gab.
Vertreibungen
Die Bewohner des Elsass wurden ab dem 14. Dezember 1919 in vier Gruppen eingeteilt, je nach Abstammung:
A Vollfranzosen: Einwohner, die selbst oder deren Eltern/Großeltern vor 1870 in Frankreich oder Elsaß-Lothringen geboren waren
B Teilfranzosen: ein Eltern- bzw. Großelternteil stammte schon vor 1870 aus Frankreich oder Elsaß-Lothringen
C Ausländer: Einwohner, die selbst oder deren Eltern/Großeltern aus einem mit Frankreich verbündeten oder neutralen Staat stammten
D Deutsche: Einwohner, die selbst oder deren Eltern/Großeltern aus dem übrigen Deutschen Reich oder aus Österreich-Ungarn stammten.
Personen der Klasse D, nach 1870 eingewanderte Personen deutscher Abstammung und deren Nachkommen, wurden zunächst in verschiedener Hinsicht schlechter gestellt. So konnten sie nur zu einem ungünstigen Wechselkurs Mark gegen Franc tauschen, wurden kaum im öffentlichen Dienst angestellt und unterlagen Beschränkungen für Reisen nach Deutschland und Frankreich. Später folgte die Vertreibung eines Großteils dieser Personen in mehreren Wellen. Diese betraf zunächst Kriminelle und potenzielle politische Unruhestifter, dann Arbeitnehmer in Stellungen, die für Franzosen interessant waren und schließlich alle Inhaber von D-Ausweisen, die von eigens eingerichteten Kommissionen als nicht loyal gegenüber Frankreich eingestuft wurden.[27] Etwa 100.000 Menschen aus Lothringen und ca. 150.000 Menschen aus dem Elsass mussten von Dezember 1918 bis Oktober 1920 das ehemalige Reichsland in Richtung Deutschland verlassen. Jeder Erwachsene durfte 30 kg Gepäck mitnehmen und pro Erwachsener war an Bargeld die Mitnahme von 2000 Mark, pro Kind die Mitnahme von 500 Mark erlaubt. Die übrigen Besitztümer wurden vom französischen Staat eingezogen. Nachdem US-Präsident Woodrow Wilson auf die Regierung in Paris Druck ausgeübt hatte, konnte etwa die Hälfte der vertriebenen Deutschen in den folgenden Monaten wieder in das Gebiet des ehemaligen Reichslandes Elsaß-Lothringen zurückkehren.
Trotz der Vertreibung blieben zahlreiche Bewohner mit D-Status in dem Gebiet. Einige von ihnen nahmen die französische Staatsbürgerschaft an. Alleine im Jahr 1926 erfolgten in Bas-Rhin Einbürgerungen in der Größe von 1,6 % der Gesamtbevölkerung und in Haut-Rhin von 1,4 %. Diese Verfahren betrafen weit überwiegend Deutsche.