Merkwürdige Rechtsauffassungen
06.02.2024 22:24
Merkwürdige Rechtsauffassungen
06.02.2024 22:24
Merkwürdige Rechtsauffassungen
30 Prozent der untersuchten Fälle falsch bewertet
Münchner Missbrauchsgutachten:
Fehlerhaft und ohne Beleg für eine Mitschuld Kardinal Ratzingers
6. Feb, 2024
Dr. MATTHIAS LOSERT, LL.M., Berlin
Das Münchener Missbrauchsgutachten, das unter dem Titel „Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtlich Bediensteter im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 – 2019“ von der Rechtsanwaltskanzlei Westphal Spilker Wastl aus München veröffentlicht wurde, ist in Teilen grob fehlerhaft. Dieses 2022 veröffentlichte Gutachten geht von einem zu weitreichenden Missbrauchsbegriff aus. Auf Seite 21 wird von den Gutachtern ausgeführt, dass auch Grenzverletzungen „unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit“ von ihnen als sexueller Missbrauch gewertet werden. Nach dieser Definition würden auch unangemessene Umarmungen oder ein aufgedrängter Kuss auf die Wange unter den Begriff des sexuellen Missbrauchs fallen.
Von dieser falschen Prämisse ausgehend kommt das Gutachten dann in mehreren Fällen zu Wertungen, die strafjuristischen Standards Hohn sprechen.
So wird auf Seite 459 ein zu freundlichen Umgang mit Schülerinnen und auf Seite 450 scherzhafte Ringkämpfe, gemeinsames Radio-Hören und ähnliche Distanzlosigkeiten als sexuellen Missbrauch bewertet. Ferner wird in einigen Fällen die Unschuldsvermutung nicht korrekt angewandt. Daher gelangt das Gutachten in 30 Prozent der von mir untersuchten Fälle fälschlich zu der Annahme eines sexuellen Missbrauchs. Das war das Ergebnis meiner Master-Arbeit, die ich im Rahmen meines Studiums des Katholischen Kirchenrechts an der Universität Wien verfasst habe. Diese Forschungsarbeit wurde mit der Note „sehr gut“ bewertet und ist am 25. Oktober 2023 im Tectum Verlag erschienen.
Das Münchener Missbrauchsgutachten wurde daher zu Unrecht von vielen Medien gelobt.
Das lässt sich wohl auch durch den Umfang von 1.893 Seiten erklären, was viele Journalisten möglicherweise von einer eigenständigen Lektüre abgehalten hat. Auf der Webseite der Rechtsanwaltskanzlei Westphal Spilker Wastl lässt sich das Gutachten als PDF einsehen, und der Leser kann sich davon ein eigenes Bild machen. Auf den Seiten 444 bis 555 werden dort die einzelnen Fälle dargestellt. 70 Prozent dieser Fälle werden dort zutreffend als sexueller Missbrauch bewertet; 30 Prozent der dargestellten Fälle werden aber grob falsch als sexueller Missbrauch eingeordnet. So etwa bei dem auf Seite 480 dargestellten Fall.
Dort wird das bloße Gerücht, dass ein Priester ein zwölfjähriges Mädchen vergewaltigt hätte, als nachgewiesenen Missbrauchsfall eingeordnet. Das stellt einen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung dar. Denn ein ledigliches unbestätigtes Gerücht stellt keinen Nachweis einer Straftat dar.
Auch die Verantwortung der Diözesanbischöfe wird vielfach unzutreffend bewertet.
In vielen Fällen kann den Diözesanbischöfen unter Beachtung der Unschuldsvermutung nicht nachgewiesen werden, dass sie von ihren Untergebenen über Fälle des sexuellen Missbrauchs informiert wurden. Insbesondere kann dem damaligen Papst Benedikt XVI. kein Verschulden während seiner Zeit als Erzbischof von München nachgewiesen werden. So wurde auf Seite 698 des Gutachtens der Rechtsanwaltskanzlei Westphal Spilker Wastl der Fall eines Priesters dargestellt, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen strafrechtlich verurteilt wurde.
Hier ignorieren die Gutachter die Unschuldsvermutung und schreiben auf Seite 700, dass „sehr viel dafür spricht“, dass der damalige Kardinal Ratzinger davon Kenntnis hatte. Sie schreiben weiter, dass Kardinal Ratzinger „möglicherweise“ auch die anderen beiden Verurteilungen kannte. Schon nach ihrer eigenen Bewertung müssten die Gutachter hier erkennen, dass man Kardinal Ratzinger, für den wie für jeden anderen Menschen auch die Unschuldsvermutung gilt, keine Kenntnis nachweisen kann. Eine bloße Wahrscheinlichkeit genügt nach rechtstaatlichen Maßstäben aber nicht für einen Tatnachweis.
Es gibt keine Beihilfe zum Missbrauch durch die Diözesanleitung
Die Diözesanleitungen haben sich entgegen den Wertungen des Missbrauchsgutachtens der Rechtsanwaltskanzlei Westphal Spilker Wastl auch nicht wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch oder Strafvereitelung strafbar gemacht. Die Gutachter meinen zu Unrecht, dass bei der Weiterbeschäftigung eines Missbrauchstäters sich durch den Eventualvorsatz eine Strafbarkeit begründen lässt.
Es gibt aber kein einziges deutsches Gerichtsurteil, das bei Weiterbeschäftigung eines Missbrauchstäters den Vorgesetzten wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch verurteilt hat. Es gab in der Vergangenheit im außerkirchlichen Bereich viele Fälle des sexuellen Missbrauchs in Kindergärten und Schulen, aber niemals gab es Verurteilungen eines Leiters dieser Einrichtungen wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch.
Die Rechtsanwaltskanzlei Westphal Spilker Wastl ignoriert die Rechtsprechung
Es wurden auch keine Beamte der Schulaufsicht von den zuständigen Schulämtern oder den Bildungsministerien strafrechtlich verurteilt. Dieser Befund mit den fehlenden Gerichtsurteilen wird von der Rechtsanwaltskanzlei Westphal Spilker Wastl aber völlig ignoriert.
Bei aller Kritik am Münchener Missbrauchsgutachten darf aber auch nicht unterschlagen werden, dass 70 Prozent der untersuchten Fälle zutreffend bewertet wurden. Nur erweisen die Gutachter den tatsächlichen Opfern sexueller Gewalt einen Bärendienst, wenn in 30 Prozent der Fälle solche grotesken rechtliche Bewertungen erfolgen.
AUTOR:
Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert, LL.M., Berlin –
Münchner Missbrauchsgutachten:
Fehlerhaft und ohne Beleg für eine Mitschuld Kardinal Ratzingers
6. Feb, 2024
Dr. MATTHIAS LOSERT, LL.M., Berlin
Das Münchener Missbrauchsgutachten, das unter dem Titel „Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtlich Bediensteter im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 – 2019“ von der Rechtsanwaltskanzlei Westphal Spilker Wastl aus München veröffentlicht wurde, ist in Teilen grob fehlerhaft. Dieses 2022 veröffentlichte Gutachten geht von einem zu weitreichenden Missbrauchsbegriff aus. Auf Seite 21 wird von den Gutachtern ausgeführt, dass auch Grenzverletzungen „unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit“ von ihnen als sexueller Missbrauch gewertet werden. Nach dieser Definition würden auch unangemessene Umarmungen oder ein aufgedrängter Kuss auf die Wange unter den Begriff des sexuellen Missbrauchs fallen.
Von dieser falschen Prämisse ausgehend kommt das Gutachten dann in mehreren Fällen zu Wertungen, die strafjuristischen Standards Hohn sprechen.
So wird auf Seite 459 ein zu freundlichen Umgang mit Schülerinnen und auf Seite 450 scherzhafte Ringkämpfe, gemeinsames Radio-Hören und ähnliche Distanzlosigkeiten als sexuellen Missbrauch bewertet. Ferner wird in einigen Fällen die Unschuldsvermutung nicht korrekt angewandt. Daher gelangt das Gutachten in 30 Prozent der von mir untersuchten Fälle fälschlich zu der Annahme eines sexuellen Missbrauchs. Das war das Ergebnis meiner Master-Arbeit, die ich im Rahmen meines Studiums des Katholischen Kirchenrechts an der Universität Wien verfasst habe. Diese Forschungsarbeit wurde mit der Note „sehr gut“ bewertet und ist am 25. Oktober 2023 im Tectum Verlag erschienen.
Das Münchener Missbrauchsgutachten wurde daher zu Unrecht von vielen Medien gelobt.
Das lässt sich wohl auch durch den Umfang von 1.893 Seiten erklären, was viele Journalisten möglicherweise von einer eigenständigen Lektüre abgehalten hat. Auf der Webseite der Rechtsanwaltskanzlei Westphal Spilker Wastl lässt sich das Gutachten als PDF einsehen, und der Leser kann sich davon ein eigenes Bild machen. Auf den Seiten 444 bis 555 werden dort die einzelnen Fälle dargestellt. 70 Prozent dieser Fälle werden dort zutreffend als sexueller Missbrauch bewertet; 30 Prozent der dargestellten Fälle werden aber grob falsch als sexueller Missbrauch eingeordnet. So etwa bei dem auf Seite 480 dargestellten Fall.
Dort wird das bloße Gerücht, dass ein Priester ein zwölfjähriges Mädchen vergewaltigt hätte, als nachgewiesenen Missbrauchsfall eingeordnet. Das stellt einen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung dar. Denn ein ledigliches unbestätigtes Gerücht stellt keinen Nachweis einer Straftat dar.
Auch die Verantwortung der Diözesanbischöfe wird vielfach unzutreffend bewertet.
In vielen Fällen kann den Diözesanbischöfen unter Beachtung der Unschuldsvermutung nicht nachgewiesen werden, dass sie von ihren Untergebenen über Fälle des sexuellen Missbrauchs informiert wurden. Insbesondere kann dem damaligen Papst Benedikt XVI. kein Verschulden während seiner Zeit als Erzbischof von München nachgewiesen werden. So wurde auf Seite 698 des Gutachtens der Rechtsanwaltskanzlei Westphal Spilker Wastl der Fall eines Priesters dargestellt, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen strafrechtlich verurteilt wurde.
Hier ignorieren die Gutachter die Unschuldsvermutung und schreiben auf Seite 700, dass „sehr viel dafür spricht“, dass der damalige Kardinal Ratzinger davon Kenntnis hatte. Sie schreiben weiter, dass Kardinal Ratzinger „möglicherweise“ auch die anderen beiden Verurteilungen kannte. Schon nach ihrer eigenen Bewertung müssten die Gutachter hier erkennen, dass man Kardinal Ratzinger, für den wie für jeden anderen Menschen auch die Unschuldsvermutung gilt, keine Kenntnis nachweisen kann. Eine bloße Wahrscheinlichkeit genügt nach rechtstaatlichen Maßstäben aber nicht für einen Tatnachweis.
Es gibt keine Beihilfe zum Missbrauch durch die Diözesanleitung
Die Diözesanleitungen haben sich entgegen den Wertungen des Missbrauchsgutachtens der Rechtsanwaltskanzlei Westphal Spilker Wastl auch nicht wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch oder Strafvereitelung strafbar gemacht. Die Gutachter meinen zu Unrecht, dass bei der Weiterbeschäftigung eines Missbrauchstäters sich durch den Eventualvorsatz eine Strafbarkeit begründen lässt.
Es gibt aber kein einziges deutsches Gerichtsurteil, das bei Weiterbeschäftigung eines Missbrauchstäters den Vorgesetzten wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch verurteilt hat. Es gab in der Vergangenheit im außerkirchlichen Bereich viele Fälle des sexuellen Missbrauchs in Kindergärten und Schulen, aber niemals gab es Verurteilungen eines Leiters dieser Einrichtungen wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch.
Die Rechtsanwaltskanzlei Westphal Spilker Wastl ignoriert die Rechtsprechung
Es wurden auch keine Beamte der Schulaufsicht von den zuständigen Schulämtern oder den Bildungsministerien strafrechtlich verurteilt. Dieser Befund mit den fehlenden Gerichtsurteilen wird von der Rechtsanwaltskanzlei Westphal Spilker Wastl aber völlig ignoriert.
Bei aller Kritik am Münchener Missbrauchsgutachten darf aber auch nicht unterschlagen werden, dass 70 Prozent der untersuchten Fälle zutreffend bewertet wurden. Nur erweisen die Gutachter den tatsächlichen Opfern sexueller Gewalt einen Bärendienst, wenn in 30 Prozent der Fälle solche grotesken rechtliche Bewertungen erfolgen.
AUTOR:
Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert, LL.M., Berlin –
Kommentare
hansfeuerstein 06.02.2024 22:46
Vielleicht denkt der geneigte Leser auch darüber nach, wie es wäre, selber mal zu jenen 30% zu gehören.....
(Nutzer gelöscht) 06.02.2024 23:45
Habe immer noch nicht verstanden,
warum sexueller Missbrauch hauptsächlich der katholischen Kirche vorgeworfen wird ?
Hauptsache,wir haben ein schwarzes Schaf?
Leider ist es aber so,dass Missbrauch gibt überall und hauptsächlich in privaten Bereich Familie Schule Vereine.......aber das wird meist immer noch verschwiegen,warum auch immer...
warum sexueller Missbrauch hauptsächlich der katholischen Kirche vorgeworfen wird ?
Hauptsache,wir haben ein schwarzes Schaf?
Leider ist es aber so,dass Missbrauch gibt überall und hauptsächlich in privaten Bereich Familie Schule Vereine.......aber das wird meist immer noch verschwiegen,warum auch immer...
(Nutzer gelöscht) 06.02.2024 23:59
Ich denke dass da allmählich ein Umdenken stattfindet. Pädophile gibt es überall und sie nutzen überall die Schwächen des Systems aus.
Bei der kath. kirche die hierarchischen Strukturen, bei den Evangelischen das weitgehende Fehlen derselben Strukturen.
Die finden halt immer zu den Opfern und nutzen die Macht.
Bei der kath. kirche die hierarchischen Strukturen, bei den Evangelischen das weitgehende Fehlen derselben Strukturen.
Die finden halt immer zu den Opfern und nutzen die Macht.
Herbstprince 07.02.2024 08:49
Bewertungen von außen hängen auch mit dem Anspruch zusammen, den gewisse Institutionen für sich erheben.
Bei Kirchen wird alles nach christlichen Maßstäben bewertet.
Priester sind geweiht, haben ein Keuschheitsgelübde abgelegt, beanspruchen für sich durch die Priesterweihe eine besondere Salbung zu haben.
Mit dieser Voraussetzung genießen sie ein besonderes Vertrauen und dürfen daher ihre Position in keiner Weise missbrauchen.
Sie bleiben natürlich Menschen mit Schwächen und Fehlern.
Die Maßstäbe an denen man sie misst, sind höher.
Dienstvorgesetzte im kirchlichen Bereich haben daher zu Recht die Aufgabe, darauf zu achten, dass ihre Mitarbeiter sich tadellos verhalten.
Mitarbeiter in weltlichen Unternehmen haben nur einen Anstellungsvertrag und können gekündigt werden. Sie haben kein Gelübde abgelegt, über das der Arbeitgeber wachen müsste.
Zudem verliert ein Priester nach Kirchenrecht nie seine Weihe.
Wenn man für sich hohe Ansprüche erhebt muss man sich daran auch messen lassen.
Bei Kirchen wird alles nach christlichen Maßstäben bewertet.
Priester sind geweiht, haben ein Keuschheitsgelübde abgelegt, beanspruchen für sich durch die Priesterweihe eine besondere Salbung zu haben.
Mit dieser Voraussetzung genießen sie ein besonderes Vertrauen und dürfen daher ihre Position in keiner Weise missbrauchen.
Sie bleiben natürlich Menschen mit Schwächen und Fehlern.
Die Maßstäbe an denen man sie misst, sind höher.
Dienstvorgesetzte im kirchlichen Bereich haben daher zu Recht die Aufgabe, darauf zu achten, dass ihre Mitarbeiter sich tadellos verhalten.
Mitarbeiter in weltlichen Unternehmen haben nur einen Anstellungsvertrag und können gekündigt werden. Sie haben kein Gelübde abgelegt, über das der Arbeitgeber wachen müsste.
Zudem verliert ein Priester nach Kirchenrecht nie seine Weihe.
Wenn man für sich hohe Ansprüche erhebt muss man sich daran auch messen lassen.
Autumn 07.02.2024 09:06
"Welche Macht denn?"
Wenn ein Geistlicher einen jungen Ministranten, Konfirmanten oder eine Ordensschwester missbraucht, dann hat ihm die Macht, die er gegenüber diesen ihm Anvertrauten hat, missbraucht.
Das gleiche gilt natürlich auch für Sportlehrer ihren anvertrauten Kindern gegenüber.
Jedoch ist der Respekt einem Geistlichen gegenüber doch größer
und die Hemmung, den Missbrauch irgendwem zu erzählen.
Welches Kind fühlt sich stark genug, einen zu erwartenden Tsunami auszuhalten?
Viele, die es mutig gewagt haben, wurden dafür noch zusätzlich bestraft.
Wenn ein Geistlicher einen jungen Ministranten, Konfirmanten oder eine Ordensschwester missbraucht, dann hat ihm die Macht, die er gegenüber diesen ihm Anvertrauten hat, missbraucht.
Das gleiche gilt natürlich auch für Sportlehrer ihren anvertrauten Kindern gegenüber.
Jedoch ist der Respekt einem Geistlichen gegenüber doch größer
und die Hemmung, den Missbrauch irgendwem zu erzählen.
Welches Kind fühlt sich stark genug, einen zu erwartenden Tsunami auszuhalten?
Viele, die es mutig gewagt haben, wurden dafür noch zusätzlich bestraft.
israelgreece2019 07.02.2024 09:13
@ Vivianna
kann das von Dir gesagte nur bestätigen. Überall im Netz sind etliche Fälle von Mißbrauch in ev. Kirchen, Einrichtungen und Freikirchen zu finden. Gerade auch in den letzten Jahren.
In Freikirchen neigt man zum "Vertuschen" , eine bedauerliche Tatsache.
https://www.kreiszeitung.de/lokales/verden/verden-ort47274/verden-gericht-prozess-freikirche-paedophiler-missbrauch-gemeinde-anzeige-tochter-20-jahre-90176749.html
https://www.youtube.com/watch?v=8jrqSn5qAgY
kann das von Dir gesagte nur bestätigen. Überall im Netz sind etliche Fälle von Mißbrauch in ev. Kirchen, Einrichtungen und Freikirchen zu finden. Gerade auch in den letzten Jahren.
In Freikirchen neigt man zum "Vertuschen" , eine bedauerliche Tatsache.
https://www.kreiszeitung.de/lokales/verden/verden-ort47274/verden-gericht-prozess-freikirche-paedophiler-missbrauch-gemeinde-anzeige-tochter-20-jahre-90176749.html
https://www.youtube.com/watch?v=8jrqSn5qAgY
Herbstprince 07.02.2024 10:40
Die Sichtweise von Straftaten im Kirchenrecht ist eine ganz andere.
Seit 2002 muss jeder Missbrauchsverdacht an die Glaubenskongregation im Vatikan gemeldet werden. Diese Pflicht wurde aber nicht konsequent beachtet.
Erweisen sich die Beschuldigungen "als plausibel", gibt laut Leinlinien der Deutschen Bischofskonferenz „ein Vertreter des Bischofs die Informationen an die staatliche Strafverfolgungsbehörde weiter" Es findet also intern eine Vorprüfung statt.
Kirchliche Verfahren unterscheiden sich stark von weltlichen Gerichtsprozessen.
1. Sie sind nicht öffentlich,
2. das Opfer der mutmaßlichen Straftaten ist nicht der/die Betroffene sexualisierter Gewalt, sondern die Kirche.
3. Betroffene haben nicht das Recht, als Nebenkläger aufzutreten.
Seit 2002 muss jeder Missbrauchsverdacht an die Glaubenskongregation im Vatikan gemeldet werden. Diese Pflicht wurde aber nicht konsequent beachtet.
Erweisen sich die Beschuldigungen "als plausibel", gibt laut Leinlinien der Deutschen Bischofskonferenz „ein Vertreter des Bischofs die Informationen an die staatliche Strafverfolgungsbehörde weiter" Es findet also intern eine Vorprüfung statt.
Kirchliche Verfahren unterscheiden sich stark von weltlichen Gerichtsprozessen.
1. Sie sind nicht öffentlich,
2. das Opfer der mutmaßlichen Straftaten ist nicht der/die Betroffene sexualisierter Gewalt, sondern die Kirche.
3. Betroffene haben nicht das Recht, als Nebenkläger aufzutreten.
Herbstprince 07.02.2024 11:28
Wenn "das Opfer" nicht der/die Betroffene, sondern die Kirche ist, dann ging es wohl in erster Linie um das Ansehen der Kirche, weshalb die Verfahren erst in den letzten Jahren mehr an die Öffentlichkeit gekommen sind, nachdem einige Opfer nicht mehr geschwiegen haben .
Bea9 07.02.2024 16:44
Autumn und andere
Es ging doch darum mit Recht zu unterscheiden, was ist hier Missbrauch tatsächlich gewesen.Nun sind aber auch freundschaftliche Gesten dahingehend als missbräuchlich angeprangert worden, die es jedoch nicht waren.
Bitte genau lesen, was Hans Feuerstein mit diesem Blog eigentlich veranschaulichen möchte!
Es ging doch darum mit Recht zu unterscheiden, was ist hier Missbrauch tatsächlich gewesen.Nun sind aber auch freundschaftliche Gesten dahingehend als missbräuchlich angeprangert worden, die es jedoch nicht waren.
Bitte genau lesen, was Hans Feuerstein mit diesem Blog eigentlich veranschaulichen möchte!
(Nutzer gelöscht) 07.02.2024 18:30
@Klavierspielerin Ich denke ich kann die Argumente von Autumn übernehmen, da ist eigentlich alles gesagt.
hansfeuerstein 07.02.2024 19:02
30% wurden als Missbraucher angeklagt, wobei überhaupt keine entsprechender Grundlage gegeben war. Das ist ist schon übel, und andere wurden offenbar vom Hörensagen gleich mal mit verurteilt, in dem Gutachten. Ziemlich übel eigentlich. Der Jurist hat die Unmöglichkeit dieser Vermengungen mehr als deutlich anhand der Fakten aufgezeigt. Vielleicht kommt der eine oder andere einmal selber in eine ähnliche Lage und kann dann darüber nachdenken wie es ihm dabei ergeht.
Herbstprince 07.02.2024 19:42
@hansfeuerstein
Wie oft hatten wir Anklagen auf dem Tisch mit dicken polizeilichen Protokollen mit Zeugen und sonst etwas und wie oft wurde etwas eingestellt, freigesprochen oder teilweise freigesprochen, weil es "nicht nachgewiesen" werden konnte.....
Und da war nicht erst eine Vorinstanz, die prüft, ob die Beschuldigung "plausibel" ist.
Ich erinnere mich an einen Freispruch, weil die Polizei schlecht ermittelt hatte, was ihnen der Richter auch an den Kopf warf.
Bei Protokollen kommt es auf jedes Wort an - war es wohlwollend formuliert oder haarscharf. Hatten die Opfer bei der Protokollierung einen rechtlichen Beistand ?
Man hätte Betroffenen viel Leid ersparen können, wenn man mit Missbrauchstätern konsequent umgegangen wäre und nicht lange Jahre so getan hätte, als wäre so etwas nicht denkbar.
Wie oft hatten wir Anklagen auf dem Tisch mit dicken polizeilichen Protokollen mit Zeugen und sonst etwas und wie oft wurde etwas eingestellt, freigesprochen oder teilweise freigesprochen, weil es "nicht nachgewiesen" werden konnte.....
Und da war nicht erst eine Vorinstanz, die prüft, ob die Beschuldigung "plausibel" ist.
Ich erinnere mich an einen Freispruch, weil die Polizei schlecht ermittelt hatte, was ihnen der Richter auch an den Kopf warf.
Bei Protokollen kommt es auf jedes Wort an - war es wohlwollend formuliert oder haarscharf. Hatten die Opfer bei der Protokollierung einen rechtlichen Beistand ?
Man hätte Betroffenen viel Leid ersparen können, wenn man mit Missbrauchstätern konsequent umgegangen wäre und nicht lange Jahre so getan hätte, als wäre so etwas nicht denkbar.
hansfeuerstein 07.02.2024 22:06
Ich denke nicht, dass das auf die Thematik eingeht, die oben beschrieben ist. Nämlich, dass es keine Fälle ausserhalb der Kirche gab, wo einem Vorgesetzten Beihilfe vorgeworfen wurde, nur weil er jemanden weiter beschäftigt hatte. Das ist Punkt 1. Punkt 2. sind Sachverhalte die überhaupt nicht in das Schema Missbrauch fallen, und was die Öffentlichkeit darunter verstanden und publiziert hatte. 3. Kann man nicht einfach Fälle mit hineinpacken für die es nicht den Hauch eines Beweises gibt. Das alles geht schlicht einfach nicht, wel es sämtlichen Rechtsgrundsätzen wiederspicht. Wie gesagt, einen Unschuldigen zu verdächtigen ist schon schlimme, aber jemanden falsch zu verurteilen, gehört mit zum Schlimmsten was passieren kann.
Autumn 08.02.2024 07:06
hansfeuerstein, ... schaffst du nur einmal,
nur ein einziges Mal,
auch nur einen Funken von Betroffenheit und Mitgefühl
für das Leid dieser Geschädigten, meist Kinder, aufzubringen?
Ist da in deinem Herzen irgendwo ein Hauch einer menschlichen Regung diesbezüglich?
Wenn ja, zeig sie uns zwischendurch mal.
Es würde dich menschlicher und sympathischer machen.
Du musst nicht immer den knallharten, kostenlosen Advokaten der RKK spielen.
Sie haben genug angestellt.
nur ein einziges Mal,
auch nur einen Funken von Betroffenheit und Mitgefühl
für das Leid dieser Geschädigten, meist Kinder, aufzubringen?
Ist da in deinem Herzen irgendwo ein Hauch einer menschlichen Regung diesbezüglich?
Wenn ja, zeig sie uns zwischendurch mal.
Es würde dich menschlicher und sympathischer machen.
Du musst nicht immer den knallharten, kostenlosen Advokaten der RKK spielen.
Sie haben genug angestellt.
Klavierspielerin2 08.02.2024 08:24
Es gibt eine gewisse Vorverurteilung und es ist nach den Missbrauchs Studien nicht gerade einfach RK - Christ zu sein. Denn viele, wie auch hier im Forum, nehmen uns gerne in Sippenhaft und das ist nicht ok und unchristlich!
Skandalös ist, dass die STA, die im Gegensatz zu den vielen FeG, eine Struktur aufweisen und somit es den beiden Kirchen gleich tun könnten, um selbst eine- unabhängige - Studie in Auftrag zu geben!
Tun sie aber nicht, weil sie wie die beiden christlichen Konfessionen jahrzehntelang in dem Glauben " Missbrauch gibt's bei uns nicht" vor sich hin dümpeln.
Deren Opfer sind uns kaum bekannt und vor allem finde ich es sträflich, weil diese Blindheit in der Gegenwart Und Zukunft zu weiteren Opfern führt!
Herbstprince soweit ich weiß, stehst du den STA nahe und statt hier groß rum zu kritisieren- dabei lediglich Halbwissen präsentierst-, solltest du mal Auskunft zu deiner eigenen Gemeinschaft geben.
Meine Kirche hat bereits begonnen Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und die EKD beginnt nun auch damit.
Wo bleiben die De- Nominationen?
Unternehmt im Namen der Opfer endlich etwas und informiert uns!
Skandalös ist, dass die STA, die im Gegensatz zu den vielen FeG, eine Struktur aufweisen und somit es den beiden Kirchen gleich tun könnten, um selbst eine- unabhängige - Studie in Auftrag zu geben!
Tun sie aber nicht, weil sie wie die beiden christlichen Konfessionen jahrzehntelang in dem Glauben " Missbrauch gibt's bei uns nicht" vor sich hin dümpeln.
Deren Opfer sind uns kaum bekannt und vor allem finde ich es sträflich, weil diese Blindheit in der Gegenwart Und Zukunft zu weiteren Opfern führt!
Herbstprince soweit ich weiß, stehst du den STA nahe und statt hier groß rum zu kritisieren- dabei lediglich Halbwissen präsentierst-, solltest du mal Auskunft zu deiner eigenen Gemeinschaft geben.
Meine Kirche hat bereits begonnen Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und die EKD beginnt nun auch damit.
Wo bleiben die De- Nominationen?
Unternehmt im Namen der Opfer endlich etwas und informiert uns!
hansfeuerstein 08.02.2024 21:39
Ich frage mich, ob es einige ein einziges Mal schaffen könnten, ihre Perspektive ein wenig aufzuweiten. Sowas als Missbrauch zu klassifizieren geht einfach nicht. Und das würden sie bei sich selber und ihren Freunden genauso sehen. Genau deshalb darf auch ein Feind niemals Richter sein, und genau als solche spielen sich einige auf, wenn es gehen ihre erklärten Feinde geht.
"So wird auf Seite 459 ein zu freundlichen Umgang mit Schülerinnen und auf Seite 450 scherzhafte Ringkämpfe, gemeinsames Radio-Hören und ähnliche Distanzlosigkeiten als sexuellen Missbrauch bewertet."
"So wird auf Seite 459 ein zu freundlichen Umgang mit Schülerinnen und auf Seite 450 scherzhafte Ringkämpfe, gemeinsames Radio-Hören und ähnliche Distanzlosigkeiten als sexuellen Missbrauch bewertet."
Herbstprince 08.02.2024 21:43
@hansfeuerstein-
Die Sache ist nicht ganz so einfach. Mein Sohn ist Lehrer und unterrichtet auch Sport und er achtet peinlichst darauf, keinem Schüler, keiner Schülerin körperlich zu nahe zu kommen.
Warum? Weil alles sofort sexuell gewertet wird und ehrlich, ich hätte mir für meinen Sohn auch nicht irgendwelche "scherzhaften Ringkämpfe" mit Geistlichen gewünscht. Wie fließend sind die Übergänge.
Die Sache ist nicht ganz so einfach. Mein Sohn ist Lehrer und unterrichtet auch Sport und er achtet peinlichst darauf, keinem Schüler, keiner Schülerin körperlich zu nahe zu kommen.
Warum? Weil alles sofort sexuell gewertet wird und ehrlich, ich hätte mir für meinen Sohn auch nicht irgendwelche "scherzhaften Ringkämpfe" mit Geistlichen gewünscht. Wie fließend sind die Übergänge.
hansfeuerstein 08.02.2024 21:56
Die Rechtslage ist klar, und deshalb muss man da auch nicht groß diskutieren. Es wiederspricht den Rechtsgrundsätzen, und die haben für alle gleich zu sein. Derartige Dinge mit tatsächlichem sexuellen Missbrauch zu vermengen ist ein no go. Man kann auch nicht Opfer von echtem sexuellem Missbrauch in Freikirchen gleichstellen mit jenen, wo es lediglich an nötiger Distanz gefehlt hätte, und womöglich dafür noch nicht einmal Beweise vorliegen. So kann man einfach nicht vorgehen, und das hat diese Masterarbeit auch deutlich aufgezeigt.
Autumn 09.02.2024 07:59
Ich erinnere mich an die Doku über die von Priestern missbrauchten Dienerinnen Gottes, die ihnen anvertraut waren und dass sie von diesen Geistlichen gezwungen wurden, ihre ungeborenen Kinder abzutreiben.
Du bist als vehementer und "gnadenloser" Abtreibungsgegner hier bekannt, hansfeuerstein.
Aber diese entsetzlichen Enthüllungen erregten trotzdem bei dir keinen Funken Mitgefühl oder Abscheu.
Stattdessen bezichtigst du die Doku dieser mutigen Journalistinnen als reine Hetzkampagnie gegen die Kirche.
Spätestens da wurde mir klar, wo bei dir die Prioritäten liegen.
Du bist als vehementer und "gnadenloser" Abtreibungsgegner hier bekannt, hansfeuerstein.
Aber diese entsetzlichen Enthüllungen erregten trotzdem bei dir keinen Funken Mitgefühl oder Abscheu.
Stattdessen bezichtigst du die Doku dieser mutigen Journalistinnen als reine Hetzkampagnie gegen die Kirche.
Spätestens da wurde mir klar, wo bei dir die Prioritäten liegen.
Klavierspielerin2 09.02.2024 08:59
Das Resultat des Missbrauchs einiger ist, dass jetzt alle im Verdacht sind, gierige Pädophilie zu sein.
Seit bekannt werden, ist den Pfarrern jeglicher körperliche Kontakt zu den Gemeindemitgliedern verboten, es könnte ja als Annäherungsversuch interpretiert werden.
Ich bedaure es, weil ein tröstendes 'in den Arm nehmen' im Rahmen eines Seelsorger Gesprächs nicht mehr statt findet.
Evtl. ist das auch eine Mentalitätsfrage und aus meiner Familie/ Freundeskreis bin ich es gewohnt, alle zur Begrüßung abzubussln.
Diese Nähe ist in Deutschland eher unüblich und wird öfter als " anbaggern" interpretiert- schade🤗
Seit bekannt werden, ist den Pfarrern jeglicher körperliche Kontakt zu den Gemeindemitgliedern verboten, es könnte ja als Annäherungsversuch interpretiert werden.
Ich bedaure es, weil ein tröstendes 'in den Arm nehmen' im Rahmen eines Seelsorger Gesprächs nicht mehr statt findet.
Evtl. ist das auch eine Mentalitätsfrage und aus meiner Familie/ Freundeskreis bin ich es gewohnt, alle zur Begrüßung abzubussln.
Diese Nähe ist in Deutschland eher unüblich und wird öfter als " anbaggern" interpretiert- schade🤗
Klavierspielerin2 09.02.2024 09:10
.... außerdem habe ich bereits öfter erleben müssen, dass von mir erwartet wird, aus der RKK auszutreten - es reicht denen nicht, dass ich mich von jenen Tätern distanziere.
Ich halte es für falsch, sich lediglich die negativen Vorkommnisse in Laufe der Jahrtausende vor Augen zu führen und die überwiegend positiven nicht zu berücksichtigen, oder sie nicht mal erwähnen zu dürfen, weil das als Verharmlosung degradiert wird.
Die RKK hat bereits Präventionsmaßnahmen eingeleitet, die EKD wird nach Auswertung der Studie es tun.
Lediglich die FeG tun so, als ob bei ihnen alles ok sei und liefern keine Studien. Sie " kontrollieren" sich selbst - lächerlich und nicht akzeptabel!
Ich halte es für falsch, sich lediglich die negativen Vorkommnisse in Laufe der Jahrtausende vor Augen zu führen und die überwiegend positiven nicht zu berücksichtigen, oder sie nicht mal erwähnen zu dürfen, weil das als Verharmlosung degradiert wird.
Die RKK hat bereits Präventionsmaßnahmen eingeleitet, die EKD wird nach Auswertung der Studie es tun.
Lediglich die FeG tun so, als ob bei ihnen alles ok sei und liefern keine Studien. Sie " kontrollieren" sich selbst - lächerlich und nicht akzeptabel!
hansfeuerstein 09.02.2024 21:51
Die Kirchengegner sind nicht in der Lage sich sachlich mit den Themen zu beschäftigen. Ihre Abneigung gegen die Kirche dringt ihnen aus allen Poren, dabei werden sie selber blind. Da es förmlich hier danach schreit, nochmal ein wichtiger Filmbeitrag.
hansfeuerstein 09.02.2024 21:54
Ihnen sind auch falsche Anschuldigungen offensichtlich völlig egal, solange sie nur nicht sie selber treffen, ihre eigenen Freundchen. 😉
(Nutzer gelöscht) 09.02.2024 22:22
Lieber @ Hansfeuerstein
Nein,glaube nicht,es ist Kirchenhass oder Israelhass,sondern vielmehr ein Bestreben nach Gerechtigkeit 🙏❤💚
Nein,glaube nicht,es ist Kirchenhass oder Israelhass,sondern vielmehr ein Bestreben nach Gerechtigkeit 🙏❤💚
hansfeuerstein 09.02.2024 22:27
Ach Vivanna, welche Gerechtigkeit ist das denn, wenn die hingemeuchelten Israelis vom 7.10. nicht mit einem Wort erwähnt werden, im Gegenteil sogar in Zweifel gezogen wird, dass das alles stattfand, oder nicht sogar die Schuld der Israelis seler sei. Dann kann man natürlich auch nicht von Gerechtigkeit reden, wenn jemand der jemanden vergewaltigt mit jemanden in einem Atemzug genannt wird, der lediglich auf dem Sofa zusammen Musik gehört hätte. Merkst Du selber, was da faul ist, an solchen Vergleichen oder nicht? Und dann der Gipfel des Ganzen, die rituellen Missbräuche in Freikirchen werden komplett vertuscht.
Herbstprince 09.02.2024 22:49
Schweigen im Walde? Nein Sprachlosigkeit, wo man so ein Extrembeispiel irgendwo gefunden hat und damit versucht, Freikirchen generell in ein schlechtes Licht zu stellen.
Die Freikirchen, die ich kenne, sind dem BfP unterstellt, dem Bund freichristlicher Pfingstgemeinden. Seit ca. 20 Jahren kenne ich im Umkreis von 25 km an die 20 Freikirchen, kenne Menschen, die hier oder dort Mitglieder sind und nicht ein einziger Fall von Missbrauch ist auch nur andeutungsweise bekannt geworden. In einem Fall hat der Pastor mit einem erwachsenen Mitglied ein Verhältnis angefangen. Das war sein Ende als Pastor.
Die Ausbildung zum Pastor ist genau so vorgeschrieben. Dass jeder Pastor die Bibel so auslegen mag, wie er will, ist auch so eine Behauptung, die hier ab und an auftaucht - nichtdestotrotz falsch ist.
Die Freikirchen, die ich kenne, sind dem BfP unterstellt, dem Bund freichristlicher Pfingstgemeinden. Seit ca. 20 Jahren kenne ich im Umkreis von 25 km an die 20 Freikirchen, kenne Menschen, die hier oder dort Mitglieder sind und nicht ein einziger Fall von Missbrauch ist auch nur andeutungsweise bekannt geworden. In einem Fall hat der Pastor mit einem erwachsenen Mitglied ein Verhältnis angefangen. Das war sein Ende als Pastor.
Die Ausbildung zum Pastor ist genau so vorgeschrieben. Dass jeder Pastor die Bibel so auslegen mag, wie er will, ist auch so eine Behauptung, die hier ab und an auftaucht - nichtdestotrotz falsch ist.
hansfeuerstein 10.02.2024 00:21
Ah, verstehe, da sind es Extrembeispiele, auf der anderen Seite ist jemand der zusammen auf dem Sofa mit Jugendlichen Musik hört, gleich Verbrecher. Ja, genauso funktioniert eben Recht und Gerechtigkeit nicht.😉 Was denkst Du wie lange ich in der Kirche bin, und da gab es über die ganzen Jahrzehnte nicht einen einzigen Fall. Mir scheint, dass einige dieses Gutachten überhaupt nicht verstehen wollen, weil sie meinen selber Profit für sich daraus zu schlagen.
Herkunft: Zitat aus der Bergpredigt: „Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in deinem Auge bemerkst du nicht? “ (Matthäus 7,3)
Herkunft: Zitat aus der Bergpredigt: „Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in deinem Auge bemerkst du nicht? “ (Matthäus 7,3)
So wird auf Seite 459 ein zu freundlichen Umgang mit Schülerinnen und auf Seite 450 scherzhafte Ringkämpfe, gemeinsames Radio-Hören und ähnliche Distanzlosigkeiten als sexuellen Missbrauch bewertet