Medizinischer Behandlungsverbund klärt auf
04.12.2023 14:17
Medizinischer Behandlungsverbund klärt auf
04.12.2023 14:17
Medizinischer Behandlungsverbund klärt auf
Presseinformation
Jesteburg, 04.12.2023:
Die mRNA-Impfstoffe enthalten neben der erwünschten modRNA auch produktionstechnisch bedingte DNA-Kontaminationen – und zwar ein Vielfaches des erlaubten Grenzwertes. Die mit DNA-Verunreinigungen verbundenen Sicherheitsrisiken sind aktuell nicht konkret abschätzbar.
In einer konzertierten Aktion mit mehreren ärztlichen Kooperationspartnern hat der Medizinische Behandlungsverbund heute insgesamt 76.000 Hausarzt-Praxen darüber schriftlich informiert und sie um ihre aktive Mitwirkung gebeten. Ziel ist es, Rückstellproben einzulagern und entsprechend untersuchen zu lassen. Sobald uns Ergebnisse vorliegen, werden wir die Öffentlichkeit hierzu weiterführend unterrichten.
Auch der Verein Ärztinnen und Ärzte für eine individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) ist alarmiert. Er spricht von einer „Totalverweigerung“ des BMG. Es geht um Befunde gleich mehrerer unabhängig voneinander arbeitender Wissenschaftler, die die DNA-Verunreinigungen bestätigt haben.
Das Paul-Ehrlich-Institut, zuständig für die Überwachung der Impfstoffsicherheit, hat diesen Punkt nicht geprüft, wie es selbst mitteilte. Der Bundesgesundheitsminister als Dienstherr des PEI gab sich zu diesem Thema am 29.11.2023 im Bundestag vollständig ahnungslos, siehe hierzu die Berichterstattung unter
www.nius.de/Corona/minister-ahnungslos-lauterbach-ist-die-impfstoffsicherheit-total-egal/dec21f2a-b833-49e1-a69a-13660f77a653.
Sieht der Minister bereits einen Medizinskandal bisher ungeahnten Ausmaßes kommen?
Was sich jetzt herausstellte, erinnert fatal an die Zweiklassen-Medizin beim Schweinegrippe-Impfstoff.
Der tatsächlich verimpfte Pfizer-Impfstoff wurde nie richtig getestet, siehe hierzu die Berichterstattung unter
https://www.nius.de/Corona/zwei-produktionsverfahren-verimpfter-pfizer-impfstoff-wurde-nie-getestet/977f6321-b903-4a7d-b2a4-9f97f085187d.
Gegenstand der Zulassungsstudien war ein mittels qPCR-hergestellter Impfstoff.
Für die Massenproduktion kam dann aber ein deutlich günstigeres Verfahren zur Herstellung der mRNA mittels DNA-Plasmiden zum Einsatz, siehe www.n-tv.de/wirtschaft/Biontech-kuendigt-eigene-Plasmid-Herstellung-an-article23889317.html.
Namhafte Medizinrechtler verweisen darauf, dass die für die Bevölkerung hergestellten mRNA-Impfstoffe angesichts des andersartigen Herstellungsprozesses und ihrer von den Zulassungsstudien abweichenden Zusammensetzung über keine gültige Zulassung verfügen könnten.
Dies wiederum hätte weitreichende haftungsrechtliche Folgen, da eine ordnungsgemäße Aufklärung nicht möglich war. Wie groß das Vertrauen in die mRNA-Technologie als Technik der Zukunft noch ist, lässt sich im Übrigen an den Aktienkursen der Impfstoffhersteller ablesen: Seit Monaten sehen die Charts aus wie ein Flugzeug im Landeanflug.
Unter der Aktion #LauterDNAimStoff hat ÄFI eine Mitmach-Aktion für alle Bürger ins Leben gerufen, siehe
https://individuelle-impfentscheidung.de/fileadmin/PDF/Musterbrief_BMG_DNA_Verunreinigung.pdf.
Der MBV, eine Kooperation von Ärzten, unterstützt diese Aktion ausdrücklich. Wir bitten alle Bürger, Auskunft von Bundesgesundheitsminister Lauterbach zu diesem Thema einzufordern.
Wir bitten Sie, unsere Arbeit zu unterstützen. Leiten Sie diese Pressemitteilung weiter, insbesondere an Ärztinnen und Ärzte. Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt auf das Thema an und bitten Sie um Aufklärung.
Bei Rückfragen dürfen Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
Markus Bönig, Email: m.boenig@mbv.online
Jesteburg, 04.12.2023:
Die mRNA-Impfstoffe enthalten neben der erwünschten modRNA auch produktionstechnisch bedingte DNA-Kontaminationen – und zwar ein Vielfaches des erlaubten Grenzwertes. Die mit DNA-Verunreinigungen verbundenen Sicherheitsrisiken sind aktuell nicht konkret abschätzbar.
In einer konzertierten Aktion mit mehreren ärztlichen Kooperationspartnern hat der Medizinische Behandlungsverbund heute insgesamt 76.000 Hausarzt-Praxen darüber schriftlich informiert und sie um ihre aktive Mitwirkung gebeten. Ziel ist es, Rückstellproben einzulagern und entsprechend untersuchen zu lassen. Sobald uns Ergebnisse vorliegen, werden wir die Öffentlichkeit hierzu weiterführend unterrichten.
Auch der Verein Ärztinnen und Ärzte für eine individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) ist alarmiert. Er spricht von einer „Totalverweigerung“ des BMG. Es geht um Befunde gleich mehrerer unabhängig voneinander arbeitender Wissenschaftler, die die DNA-Verunreinigungen bestätigt haben.
Das Paul-Ehrlich-Institut, zuständig für die Überwachung der Impfstoffsicherheit, hat diesen Punkt nicht geprüft, wie es selbst mitteilte. Der Bundesgesundheitsminister als Dienstherr des PEI gab sich zu diesem Thema am 29.11.2023 im Bundestag vollständig ahnungslos, siehe hierzu die Berichterstattung unter
www.nius.de/Corona/minister-ahnungslos-lauterbach-ist-die-impfstoffsicherheit-total-egal/dec21f2a-b833-49e1-a69a-13660f77a653.
Sieht der Minister bereits einen Medizinskandal bisher ungeahnten Ausmaßes kommen?
Was sich jetzt herausstellte, erinnert fatal an die Zweiklassen-Medizin beim Schweinegrippe-Impfstoff.
Der tatsächlich verimpfte Pfizer-Impfstoff wurde nie richtig getestet, siehe hierzu die Berichterstattung unter
https://www.nius.de/Corona/zwei-produktionsverfahren-verimpfter-pfizer-impfstoff-wurde-nie-getestet/977f6321-b903-4a7d-b2a4-9f97f085187d.
Gegenstand der Zulassungsstudien war ein mittels qPCR-hergestellter Impfstoff.
Für die Massenproduktion kam dann aber ein deutlich günstigeres Verfahren zur Herstellung der mRNA mittels DNA-Plasmiden zum Einsatz, siehe www.n-tv.de/wirtschaft/Biontech-kuendigt-eigene-Plasmid-Herstellung-an-article23889317.html.
Namhafte Medizinrechtler verweisen darauf, dass die für die Bevölkerung hergestellten mRNA-Impfstoffe angesichts des andersartigen Herstellungsprozesses und ihrer von den Zulassungsstudien abweichenden Zusammensetzung über keine gültige Zulassung verfügen könnten.
Dies wiederum hätte weitreichende haftungsrechtliche Folgen, da eine ordnungsgemäße Aufklärung nicht möglich war. Wie groß das Vertrauen in die mRNA-Technologie als Technik der Zukunft noch ist, lässt sich im Übrigen an den Aktienkursen der Impfstoffhersteller ablesen: Seit Monaten sehen die Charts aus wie ein Flugzeug im Landeanflug.
Unter der Aktion #LauterDNAimStoff hat ÄFI eine Mitmach-Aktion für alle Bürger ins Leben gerufen, siehe
https://individuelle-impfentscheidung.de/fileadmin/PDF/Musterbrief_BMG_DNA_Verunreinigung.pdf.
Der MBV, eine Kooperation von Ärzten, unterstützt diese Aktion ausdrücklich. Wir bitten alle Bürger, Auskunft von Bundesgesundheitsminister Lauterbach zu diesem Thema einzufordern.
Wir bitten Sie, unsere Arbeit zu unterstützen. Leiten Sie diese Pressemitteilung weiter, insbesondere an Ärztinnen und Ärzte. Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt auf das Thema an und bitten Sie um Aufklärung.
Bei Rückfragen dürfen Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
Markus Bönig, Email: m.boenig@mbv.online
Kommentare
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(Nutzer gelöscht) 04.12.2023 16:40
Nur unser Gesundheitsminister leugnet es, obwohl es alles rauskommt. Die EMA selbst gibt zu, dass der "Impf"stoff nicht vor Infektion und Übertragung schützt.
calando 04.12.2023 17:34
ja, jetzt gibt die EMA es zu.
Aber jetzt ist es zu spät.
Es ist wohl die Flucht nach vorn.
Für Straftaten gilt aber immer das was zu dem Zeitpunkt galt, als sie begangen worden ist.
Dieser Betrug der EMA , der Vermögensschäden bei den zahlenden Mitgliedstaaten hervorgebracht hat, Polen will ja nicht zahlen, ist immer noch als Betrug zu deklarieren, m.E. nach.
Aber jetzt ist es zu spät.
Es ist wohl die Flucht nach vorn.
Für Straftaten gilt aber immer das was zu dem Zeitpunkt galt, als sie begangen worden ist.
Dieser Betrug der EMA , der Vermögensschäden bei den zahlenden Mitgliedstaaten hervorgebracht hat, Polen will ja nicht zahlen, ist immer noch als Betrug zu deklarieren, m.E. nach.
Alleshinterfragen 04.12.2023 23:55
Und jetzt bekommen Impfgeschädigte eine Chance auf Anerkennung???
Alleshinterfragen 05.12.2023 08:41
Das wäre doch schön.
Übrigens wurde in Ravensburg gerade eine Studie veröffentlicht, ob sich Menschen für Geld impfen lassen. Das hatte ich gar nicht mitbekommen. Ausgewählte Menschen bekamen eine Impfaufforderung mit dem Hinweis, dass sie 20€ erhalten und für jeden Freund noch einmal 20€ gestiftet von privaten Sponsoren.
Übrigens wurde in Ravensburg gerade eine Studie veröffentlicht, ob sich Menschen für Geld impfen lassen. Das hatte ich gar nicht mitbekommen. Ausgewählte Menschen bekamen eine Impfaufforderung mit dem Hinweis, dass sie 20€ erhalten und für jeden Freund noch einmal 20€ gestiftet von privaten Sponsoren.
(Nutzer gelöscht) 05.12.2023 08:52
Oh je, wie arm sind diese Menschn dran.
calando 05.12.2023 09:15
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FASSADENKRATZER
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FASSADENKRATZER
Die Lüge als Herrschafts-Instrument: Covid-Impfkampagne ohne Rechts- und Faktengrundlage
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) stellt in einem Antwortschreiben auf eine kritische Anfrage mehrerer EU-Abgeordneter plötzlich klar, dass die Impfstoffe nur zum individuellen Schutz, aber nie für die Verhinderung der Virusübertragung auf andere Personen zugelassen wurden, dafür auch keine Fakten vorliegen. Damit sind die Behauptungen des Staates und seiner medizinischen und medialen Lakaien vom „Fremdschutz“ als Lügen offengelegt. Zum ungeheuren Impfdruck, der von ihnen auf die betrogene Bevölkerung ausgeübt wurde, und zur Impfpflicht für Angehörige der Gesundheitsberufe und der Bundeswehr gibt es keine rechtliche und faktenbasierte Grundlage.
Die Anfrage hatten die EU-Abgeordneten Marcel de Graaff, Gilbert Collard, Francesca Donato, Joachim Kuhs, Mislav Kolakušić, Virginie Joron, Ivan Vilibor Sinčić und Bernhard Zimniok gestellt.
Die entscheidende Passage des EMA-Briefes vom 18. Oktober 2023, von der Generaldirektorin der EMA, Emer Cooke, unterzeichnet, hat Dr. Peter Mayer vom österreichischen Blog tkp.at übersetzt:
„Die zugelassenen Indikationen“
„Sie stellen fest, dass die Impfstoffe aufgrund der zugelassenen Indikationen “nur Personen verabreicht werden sollten, die einen persönlichen Schutz suchen, und dass sie nicht zur Verringerung der Übertragung oder der Infektionsraten (Übertragungskontrolle) zugelassen sind”. Sie stellen auch fest, dass die zugelassene Indikation nicht mit den von “Pharmaunternehmen, Politikern und Gesundheitsfachleuten” propagierten Verwendungszwecken übereinstimmt.
Sie haben in der Tat Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass die COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind. Die Indikationen dienen nur dem Schutz der geimpften Personen.
Aus der Produktinformation für COVID-19-Impfstoffe geht eindeutig hervor, dass die Impfstoffe für eine aktive Immunisierung zur Verhinderung von COVID-19 bestimmt sind. Außerdem wird in den Bewertungsberichten der EMA über die Zulassung der Impfstoffe darauf hingewiesen, dass keine Daten zur Übertragbarkeit vorliegen.
Die EMA wird auch weiterhin die zugelassenen Verwendungszwecke der COVID-19-Impfstoffe transparent machen und Bereiche identifizieren, in denen wir Missverständnisse ausräumen müssen.“
Warum die EMA nicht bereits vor drei Jahren, sofort als sie ja wahrgenommen hat, wie die Politik mit falschen Behauptungen operiert, öffentlich korrigierend eingegriffen hat, ist unerfindlich. Es hängt wohl mit dem Umstand zusammen, dass durch die betrügerisch erzwungene Ausweitung der „Impfung“ gigantische Gewinne der Pharmaindustrie zugeflossen sind und Frau Emer Cooke interessanterweise viele Jahre für den europäischen Dachverband der Pharmalobby tätig war, zu deren Mitgliedern auch AstraZeneca und Johnson & Johnson gehörten (Deutsche Wirtschaftsnachrichten). So ist der letzte zitierte Satz von EMA-Chefin Cooke verlogen und klingt jetzt wie Hohn.
Jedenfalls ist nun amtlich bestätigt, dass die Behauptung, die Covid-19-„Impfung“ schütze auch vor Übertragung der Krankheit auf andere Menschen, mit der die staatlich organisierte Impfkampagne zu einer gewaltigen sozialen Druckwelle mit Teilimpfpflichten aufgebaut wurde, eine gigantische Lüge war und ist. Es liegen der EMA dafür auch keine Nachweise vor. Und seriöse Wissenschaftler haben schon 2020 festgestellt, diese Spritze könne niemals verhindern, dass auch Geimpfte andere Menschen anstecken können. „Die Kritiker, denen von einem Mob aus Medien und regierungsnahen Wissenschaftlern die Seriosität abgesprochen wurde und deren Aussagen in den sozialen Medien unterdrückt wurden und werden, hatten Recht“, so Norbert Häring auf seinem Blog.
Für eine Impfpflicht gab und gibt es also in Wahrheit keine rechtliche und sachliche Grundlage, ebenso wenig für die 2-G-Regeln und sonstigen üblen sozialen Ausgrenzungen der Ungeimpften, die als Asoziale und Schuldige an der Ausbreitung der Pandemie geschmäht wurden. Der großmäulige „Weltärzte-Präsident“ Montgomery hatte sogar den Ausdruck der „Pandemie der Ungeimpften“ geprägt. Diese seien also durch Ihre Weigerung, sich impfen zu lassen, die Ursache dafür, dass sich eine Pandemie mit so vielen Toten überhaupt in solchem Ausmaß habe ausbreiten können.
In einer Pressekonferenz habe De Graaff auch dargelegt, so report24.news, laut EMA seien frühe Impfnebenwirkungen dem Corona-Virus zugeschrieben worden, anstatt gemeldet zu werden. Die Risiken der Vakzine seien also von Beginn an vertuscht und die Bevölkerung auf Basis von Lügen unter Druck gesetzt worden, sich die neuartigen Pharmaprodukte verabreichen zu lassen.
Das Resümee des deutsche Rechtsanwalt Tobias Ulbrich sei:
„Wenn dies die Zulassung nie hergegeben hat, dann haben folglich die Politiker, die Behörden, die Medien unzutreffend berichtet, um auf der einen Seite Angst zu schüren und auf der anderen Seite eine maximale Förderung des Absatzes der Vakzine zu garantieren, in voller Kenntnis dessen, dass weder der Antrag der Genehmigung noch die Genehmigung selbst je zum Inhalt hatte, die Übertragung zu verhindern oder einzudämmen.“
Seine Schlussfolgerung:
“Das nennt man irreführende Information. Diese fällt unter § 8 AMG und ist gem. § 95 Abs. 1 Nr. 3a AMG strafbar. Diejenigen, die immer riefen, dass sie “Handschellen klicken hören wollen” rücken ihrem Wunsch näher. (Funktionierender Link auf report24.news)
Doch die Sprengkraft dieser Bombe, so report24.news weiter, beschränke sich derzeitig – wieder einmal – auf den Kreis kritischer Fachleute, alternativer Medien und aufgeklärter Bürger.
AfD-Fraktion im Bundestag reagiert als einzige
Die AfD will das ändern und hat angekündigt, dieses Schreiben der EMA im Gesundheitsausschuss des Bundestags thematisieren zu wollen. Nachfolgend die Pressemitteilung der AfD:
„Die Europäische Medizinagentur (EMA) hat in einem Antwortbrief an einen EU-Abgeordneten einräumen müssen, dass es keine Nachweise für die Hemmung oder Verhinderung einer Übertragung des SARS-CoV-2-Virus durch die Covid-19-Impfstoffe gibt. Eine Verhinderung der Virusübertragung auf andere sei nicht Teil der Zulassung, sondern lediglich die Indikation des Schutzes der geimpften Person. Der Obmann der AfD-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss, Kay-Uwe Ziegler, sagt dazu:
„Diese Aussage wirft die Frage auf, wie die Politik den massiven Impfdruck auf die Menschen ausüben konnte, der einer Nötigung gleichkommt. Immerhin wurde damit argumentiert, dass die Impfung zum Schutz der Mitmenschen vor Ansteckung beitragen würde. Damit wurden nicht nur die grundrechtseinschränkenden G-Regeln, die einrichtungsbezogene Impfpflicht und die immer noch geltende Duldungspflicht in der Bundeswehr begründet, sondern vor allem auch moralischer Druck auf die Menschen ausgeübt.
Eine Grundlage für diese Regelungen war zu keinem Zeitpunkt vorhanden. Kritiker, die von Politik, Medien und regierungsnahen Wissenschaftlern angegriffen wurden, werden durch diese Offenlegung bestätigt. Auch die Unterdrückung und Zensur der impfkritischen Aussagen in sozialen Medien sowie die Irreführung durch sogenannte Faktenchecker sind hiermit in einem neuen Licht zu betrachten. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf transparente, wissenschaftlich fundierte und nicht-moralisierende Informationen.
Dass es diese Informationen in der Kommunikation der Regierung mit der Bevölkerung im Rahmen der Impfkampagne nicht gegeben hat, wird für die AfD-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss des Bundestages zu klären sein. Wir fordern eine eingehende Untersuchung. Darüber hinaus muss die Bevölkerung erfahren, dass sie mit Falschaussagen zur Verhinderung der Übertragung zum Impfen genötigt wurde. Das ist die Politik den Menschen schuldig.“
Der Bundesverteidigungsminister B. Pistorius
Da in der Bundeswehr die Impfpflicht trotz allem weiterbesteht, richtete der AfD-Abgeordnete Ziegler am 29. November 2023 im Bundestag an Verteidigungsminister Pistolius Fragen zur Begründung. Dieser antwortete:
„Im Übrigen gilt unverändert: Die Covid-19-Impfung ist der beste Schutz vor schweren Krankheitsverläufen, der beste Schutz vor Ansteckung. – Vor einer Weitergabe der Ansteckung. Aber es macht überhaupt gar keinen Sinn, mit Ihnen über Corona und Covid-Impfungen zu diskutieren.“
Mitglieder der Bundesregierung sind von den Abgeordneten des Bundestages, den Vertretern des Volkes als Souverän der Demokratie, gewählt und ihnen für ihr Handeln rechenschaftspflichtig. Was macht dieser arrogante Minister (Minister heißt Diener, von lat. ministrare = dienen), als sei er ihr Vorgesetzter? Er gibt auch auf Nachfrage keine Begründung, ignoriert auch das seit langem bekannte Schreiben der EMA und beharrt darauf, die Covid-19-“Impfung“ sei unverändert der beste Schutz vor einer Weitergabe der Ansteckung.
Da hakte der AfD-Abgeordnete Martin Sichert nach:
„Herr Minister, Sie haben gerade allen Ernstes hier behauptet, dass die Corona-Impfung vor Ansteckung und Weitergabe schützt. Wir wissen aus zahlreichen Expertisen, dass genau das nicht der Fall ist, dass die Impfung dafür nie vorgesehen war. Ich zitiere jetzt einfach mal das Ärzteblatt beispielsweise, das sagt, eine Impfung hat die Kontakte während der ersten Omikron-Welle nicht vor einer Ansteckung geschützt. Wie haben Sie sich tatsächlich mit dieser Impfung überhaupt auseinandergesetzt? Oder verordnen Sie hier den Soldaten etwas, von dem Sie nicht mal wissen, worum es sich handelt?“
Darauf sagte Pistorius:
„Um das noch einmal klarzustellen: Die Covid-19 Impfung ist der effektivste Schutz vor schweren Krankheitsverläufen und vor Tod und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Senkung des Risikos von Ansteckung und Weiterverbreitung. Und das können Sie bestreiten. Bis zum jüngsten Tag. Daran ändert sich nichts.“
https://dserver.bundestag.de/btp/20/20140.pdf, S. 17687 f.
Deutlicher kann sich die unverschämte, totalitäre Haltung eines Ministers – womit wir es gegenwärtig generell zu tun haben – nicht zum Ausdruck bringen. Wissenschaftliche Nachweise und die Erfahrung von Ärzten spielen für ihn keine Rolle. Er verkündet von seinem eingebildeten autoritären Thron, was als Wahrheit unverändert zu gelten habe. Basta. Und zwar für immer, bis zum Jüngsten Tag!
Das ist in seiner unglaublichen Feindseligkeit gegenüber der Wahrheit und in seiner Demokratieferne schon so alltäglich, dass es im Parlament gar keinen Aufschrei mehr gibt, der die sofortige Entlassung dieses orwellschen Typen zur Folge hätte.
Das Bundesverfassungsgericht
Die Mitteilung der EMA hat auch Bedeutung für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.4.2022, mit der es in politischer Kumpanei mit Regierung und Parlament (siehe hier) die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Corona für verfassungsgemäß erklärt und mehrere dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen hat.
Der Berliner Rechtsanwalt Ansgar Neuhof weist darauf hin, dass diesem Urteil nun vollends die Grundlage entzogen sei, da die sogenannten Impfstoffe für die Verhinderung der Übertragung einer Infektion nicht geeignet und auch dafür nie zugelassen worden seien. Er fordert das Gericht auf, seine rechtlich und faktisch nicht haltbare Entscheidung aufzuheben.
„Denn medizinische Mittel, die nicht zur Verhinderung der Übertragung einer Infektion zugelassen sind, können naturgemäß nicht im rechtlichen Sinne geeignet sein, um vor einer solchen Übertragung zu schützen.“
Natürlich sei es denkbar, dass rein faktisch ein Mittel einen Zweck ausfülle, für den es nicht zugelassen sei. Die Rechtsordnung untersage es aber, ein solches Mittel, das für einen Zweck nicht zugelassen ist, für diesen Zweck zu verwenden und verpflichtend zu machen. Somit falle die Verhältnismäßigkeitsprüfung des Bundesverfassungsgerichts in sich zusammen.
Es habe fast den Eindruck, als wenn das Bundesverfassungsgericht gar nicht gewusst habe, zu welchem Zweck die Impfstoffe zugelassen waren. Denn nicht ein einziges Mal habe es die Frage, für welchen Zweck die Zulassungen erfolgten, thematisiert. „Das heißt: Um die grundsätzlichste aller Fragen ´was ist das für ein Mittel, mit dem ein Zweck erreicht werden soll, und ist es zu diesem Zweck zugelassen?` hat sich das Gericht schlicht nicht gekümmert.“
Das Gericht habe nicht einmal die für die Prüfung der Zulassung zuständige Behörde (EMA) kontaktiert, um eine Information darüber einzuholen, welchem Zweck die Impfstoffe dienen und welche Daten dazu vorliegen. „Angesichts der Bedeutung der Angelegenheit ein unentschuldbares und in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte wohl einmaliges Versäumnis.“
Dass die Zulassungen den Gesetzeszweck (Übertragungsschutz) gar nicht abdecken, habe – soweit ersichtlich – keine der im Verfahren beim Bundesverfassungsgericht angehörten Behörden und Sachverständigenorganisationen erwähnt. Nur eine kleine Gruppe unbeugsamer Kritiker, nämlich der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ hätte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Zulassungsverfahren der Covid-19-Impfstoffe überhaupt nicht um den durch eine Impfung vermittelten Übertragungsschutz gegangen sei.
achgut.com 27.11.2023
Dies hat mir der Stuttgarter Rechtsanwalt Bernhard Ludwig, anwaltlicher Vertreter eines der Beschwerdeführer im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, telefonisch bestätigt und noch konkretisiert: Die „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“, von ihm als Gutachter benannt, hätten dem Bundesverfassungsgericht sogar den Zulassungs-Bescheid in Kopie vorgelegt. Das Gericht habe die Sache also durchaus gewusst, sich aber damit überhaupt nicht auseinandergesetzt, sondern einfach ignoriert. –
Es sei rechtlich unmöglich, zugelassene Arzneimittel für Ziele (wie die Verhinderung der Übertragung) geltend zu machen, die völlig außerhalb des Zulassungsbereichs liegen, und darauf eine Impfpflicht zu stützen.
Man sollte meinen, schreibt Rechtsanwalt Ansgar Neuhof weiter, dass ein derartiges Versäumnis Richter zum Nachdenken bringe.
„Zumal mittlerweile auch die desastösen Auswirkungen der Impfung immer mehr zutage treten. Sogar die Regierung, nämlich der Bundesgesundheitsminister Lauterbach, teilte mit, dass zumindest eine von 10.000 Impfungen zu schweren Impfschäden führe. Judex non calculat – so heißt es, deswegen hier die Rechnung: circa 190 Millionen Spritzungen in Deutschland = 19.000 Opfer. Unter Berücksichtigung der Dunkelziffer dürfte eine sechsstellige Opferzahl realistischer sein.“
Die als quasi nebenwirkungsfrei angepriesene Impfung sei also Russisch Roulette. Man frage sich, wie viele Opfer und wie viel Leid hätten verhindert werden können, wenn das Bundesverfassungsgericht sich die Mühe gemacht hätte, die geäußerten Bedenken ernst zu nehmen und direkt bei der zuständigen Behörde nachzufragen und /oder deren Berichte zu prüfen. Und das schon in den vorhergehenden Eilverfahren, die allesamt zu Lasten der Betroffenen entschieden wurden.
Die mindeste Konsequenz dieser historisch einmaligen Fehlentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wäre eine Aufhebung derselben und Rehabilitierung und Wiedergutmachung bei den Opfern. Geht nicht, weil Verfahren abgeschlossen? Wer es möglich machen könne, dass ein nepalesischer Bergbauer 80 Millionen Deutsche zwingen könne, gravierende Einschränkungen bei Freiheit und Wohlstand dulden zu müssen (siehe hier, Rz. 78 ff), dem sollte auch insoweit etwas einfallen.
Der Leitsatz für eine wegweisende Entscheidung könnte wie folgt lauten:
„Die Wiederaufnahme eines Verfahrens und die nachträgliche Stattgabe einer zuvor abgewiesenen Verfassungsbeschwerde ist von Amts wegen geboten, wenn Regierung und Sachverständige das Gericht über wesentliche Umstände falsch informierten oder im unklaren ließen und das Gericht leichtfertig deren Angaben vertraute, ohne berechtigten Hinweisen des Beschwerdeführers und/oder anderer angehörter Sachverständige nachzugehen.“
Das Vertrauen in die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts habe nicht nur, aber auch besonders durch die Corona-Entscheidungen stark gelitten. Es sei überfällig, neues Vertrauen aufzubauen. –
Naja. Auch wenn das partiell gelingen sollte – ohne die Abschaffung des Parteiensystems wird das grundlegend nicht möglich sein. Denn die jeweils herrschenden Parteien haben die Legislative und die Exekutive in der Hand, wählen die Richter des Bundesverfassungsgerichts sowie der anderen Bundesgerichte und durchdringen personell auch die übrigen Gerichte. Das Parteiensystem hebt de facto die theoretische Gewaltenteilung auf, verhindert einen wirklichen Rechtsstaat und ermöglicht prinzipiell die Entwicklung in totalitäre Verhältnisse, wie wir sie gegenwärtig erleben.
Vgl:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2021/11/03/die-justiz-in-der-gleichschaltenden-obhut-von-exekutive-und-legislative/
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2022/07/15/der-ubergang-von-der-parteienoligarchie-in-die-diktatur/
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Die Lüge als Herrschafts-Instrument: Covid-Impfkampagne ohne Rechts- und Faktengrundlage
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) stellt in einem Antwortschreiben auf eine kritische Anfrage mehrerer EU-Abgeordneter plötzlich klar, dass die Impfstoffe nur zum individuellen Schutz, aber nie für die Verhinderung der Virusübertragung auf andere Personen zugelassen wurden, dafür auch keine Fakten vorliegen. Damit sind die Behauptungen des Staates und seiner medizinischen und medialen Lakaien vom „Fremdschutz“ als Lügen offengelegt. Zum ungeheuren Impfdruck, der von ihnen auf die betrogene Bevölkerung ausgeübt wurde, und zur Impfpflicht für Angehörige der Gesundheitsberufe und der Bundeswehr gibt es keine rechtliche und faktenbasierte Grundlage.
Die Anfrage hatten die EU-Abgeordneten Marcel de Graaff, Gilbert Collard, Francesca Donato, Joachim Kuhs, Mislav Kolakušić, Virginie Joron, Ivan Vilibor Sinčić und Bernhard Zimniok gestellt.
Die entscheidende Passage des EMA-Briefes vom 18. Oktober 2023, von der Generaldirektorin der EMA, Emer Cooke, unterzeichnet, hat Dr. Peter Mayer vom österreichischen Blog tkp.at übersetzt:
„Die zugelassenen Indikationen“
„Sie stellen fest, dass die Impfstoffe aufgrund der zugelassenen Indikationen “nur Personen verabreicht werden sollten, die einen persönlichen Schutz suchen, und dass sie nicht zur Verringerung der Übertragung oder der Infektionsraten (Übertragungskontrolle) zugelassen sind”. Sie stellen auch fest, dass die zugelassene Indikation nicht mit den von “Pharmaunternehmen, Politikern und Gesundheitsfachleuten” propagierten Verwendungszwecken übereinstimmt.
Sie haben in der Tat Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass die COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind. Die Indikationen dienen nur dem Schutz der geimpften Personen.
Aus der Produktinformation für COVID-19-Impfstoffe geht eindeutig hervor, dass die Impfstoffe für eine aktive Immunisierung zur Verhinderung von COVID-19 bestimmt sind. Außerdem wird in den Bewertungsberichten der EMA über die Zulassung der Impfstoffe darauf hingewiesen, dass keine Daten zur Übertragbarkeit vorliegen.
Die EMA wird auch weiterhin die zugelassenen Verwendungszwecke der COVID-19-Impfstoffe transparent machen und Bereiche identifizieren, in denen wir Missverständnisse ausräumen müssen.“
Warum die EMA nicht bereits vor drei Jahren, sofort als sie ja wahrgenommen hat, wie die Politik mit falschen Behauptungen operiert, öffentlich korrigierend eingegriffen hat, ist unerfindlich. Es hängt wohl mit dem Umstand zusammen, dass durch die betrügerisch erzwungene Ausweitung der „Impfung“ gigantische Gewinne der Pharmaindustrie zugeflossen sind und Frau Emer Cooke interessanterweise viele Jahre für den europäischen Dachverband der Pharmalobby tätig war, zu deren Mitgliedern auch AstraZeneca und Johnson & Johnson gehörten (Deutsche Wirtschaftsnachrichten). So ist der letzte zitierte Satz von EMA-Chefin Cooke verlogen und klingt jetzt wie Hohn.
Jedenfalls ist nun amtlich bestätigt, dass die Behauptung, die Covid-19-„Impfung“ schütze auch vor Übertragung der Krankheit auf andere Menschen, mit der die staatlich organisierte Impfkampagne zu einer gewaltigen sozialen Druckwelle mit Teilimpfpflichten aufgebaut wurde, eine gigantische Lüge war und ist. Es liegen der EMA dafür auch keine Nachweise vor. Und seriöse Wissenschaftler haben schon 2020 festgestellt, diese Spritze könne niemals verhindern, dass auch Geimpfte andere Menschen anstecken können. „Die Kritiker, denen von einem Mob aus Medien und regierungsnahen Wissenschaftlern die Seriosität abgesprochen wurde und deren Aussagen in den sozialen Medien unterdrückt wurden und werden, hatten Recht“, so Norbert Häring auf seinem Blog.
Für eine Impfpflicht gab und gibt es also in Wahrheit keine rechtliche und sachliche Grundlage, ebenso wenig für die 2-G-Regeln und sonstigen üblen sozialen Ausgrenzungen der Ungeimpften, die als Asoziale und Schuldige an der Ausbreitung der Pandemie geschmäht wurden. Der großmäulige „Weltärzte-Präsident“ Montgomery hatte sogar den Ausdruck der „Pandemie der Ungeimpften“ geprägt. Diese seien also durch Ihre Weigerung, sich impfen zu lassen, die Ursache dafür, dass sich eine Pandemie mit so vielen Toten überhaupt in solchem Ausmaß habe ausbreiten können.
In einer Pressekonferenz habe De Graaff auch dargelegt, so report24.news, laut EMA seien frühe Impfnebenwirkungen dem Corona-Virus zugeschrieben worden, anstatt gemeldet zu werden. Die Risiken der Vakzine seien also von Beginn an vertuscht und die Bevölkerung auf Basis von Lügen unter Druck gesetzt worden, sich die neuartigen Pharmaprodukte verabreichen zu lassen.
Das Resümee des deutsche Rechtsanwalt Tobias Ulbrich sei:
„Wenn dies die Zulassung nie hergegeben hat, dann haben folglich die Politiker, die Behörden, die Medien unzutreffend berichtet, um auf der einen Seite Angst zu schüren und auf der anderen Seite eine maximale Förderung des Absatzes der Vakzine zu garantieren, in voller Kenntnis dessen, dass weder der Antrag der Genehmigung noch die Genehmigung selbst je zum Inhalt hatte, die Übertragung zu verhindern oder einzudämmen.“
Seine Schlussfolgerung:
“Das nennt man irreführende Information. Diese fällt unter § 8 AMG und ist gem. § 95 Abs. 1 Nr. 3a AMG strafbar. Diejenigen, die immer riefen, dass sie “Handschellen klicken hören wollen” rücken ihrem Wunsch näher. (Funktionierender Link auf report24.news)
Doch die Sprengkraft dieser Bombe, so report24.news weiter, beschränke sich derzeitig – wieder einmal – auf den Kreis kritischer Fachleute, alternativer Medien und aufgeklärter Bürger.
AfD-Fraktion im Bundestag reagiert als einzige
Die AfD will das ändern und hat angekündigt, dieses Schreiben der EMA im Gesundheitsausschuss des Bundestags thematisieren zu wollen. Nachfolgend die Pressemitteilung der AfD:
„Die Europäische Medizinagentur (EMA) hat in einem Antwortbrief an einen EU-Abgeordneten einräumen müssen, dass es keine Nachweise für die Hemmung oder Verhinderung einer Übertragung des SARS-CoV-2-Virus durch die Covid-19-Impfstoffe gibt. Eine Verhinderung der Virusübertragung auf andere sei nicht Teil der Zulassung, sondern lediglich die Indikation des Schutzes der geimpften Person. Der Obmann der AfD-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss, Kay-Uwe Ziegler, sagt dazu:
„Diese Aussage wirft die Frage auf, wie die Politik den massiven Impfdruck auf die Menschen ausüben konnte, der einer Nötigung gleichkommt. Immerhin wurde damit argumentiert, dass die Impfung zum Schutz der Mitmenschen vor Ansteckung beitragen würde. Damit wurden nicht nur die grundrechtseinschränkenden G-Regeln, die einrichtungsbezogene Impfpflicht und die immer noch geltende Duldungspflicht in der Bundeswehr begründet, sondern vor allem auch moralischer Druck auf die Menschen ausgeübt.
Eine Grundlage für diese Regelungen war zu keinem Zeitpunkt vorhanden. Kritiker, die von Politik, Medien und regierungsnahen Wissenschaftlern angegriffen wurden, werden durch diese Offenlegung bestätigt. Auch die Unterdrückung und Zensur der impfkritischen Aussagen in sozialen Medien sowie die Irreführung durch sogenannte Faktenchecker sind hiermit in einem neuen Licht zu betrachten. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf transparente, wissenschaftlich fundierte und nicht-moralisierende Informationen.
Dass es diese Informationen in der Kommunikation der Regierung mit der Bevölkerung im Rahmen der Impfkampagne nicht gegeben hat, wird für die AfD-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss des Bundestages zu klären sein. Wir fordern eine eingehende Untersuchung. Darüber hinaus muss die Bevölkerung erfahren, dass sie mit Falschaussagen zur Verhinderung der Übertragung zum Impfen genötigt wurde. Das ist die Politik den Menschen schuldig.“
Der Bundesverteidigungsminister B. Pistorius
Da in der Bundeswehr die Impfpflicht trotz allem weiterbesteht, richtete der AfD-Abgeordnete Ziegler am 29. November 2023 im Bundestag an Verteidigungsminister Pistolius Fragen zur Begründung. Dieser antwortete:
„Im Übrigen gilt unverändert: Die Covid-19-Impfung ist der beste Schutz vor schweren Krankheitsverläufen, der beste Schutz vor Ansteckung. – Vor einer Weitergabe der Ansteckung. Aber es macht überhaupt gar keinen Sinn, mit Ihnen über Corona und Covid-Impfungen zu diskutieren.“
Mitglieder der Bundesregierung sind von den Abgeordneten des Bundestages, den Vertretern des Volkes als Souverän der Demokratie, gewählt und ihnen für ihr Handeln rechenschaftspflichtig. Was macht dieser arrogante Minister (Minister heißt Diener, von lat. ministrare = dienen), als sei er ihr Vorgesetzter? Er gibt auch auf Nachfrage keine Begründung, ignoriert auch das seit langem bekannte Schreiben der EMA und beharrt darauf, die Covid-19-“Impfung“ sei unverändert der beste Schutz vor einer Weitergabe der Ansteckung.
Da hakte der AfD-Abgeordnete Martin Sichert nach:
„Herr Minister, Sie haben gerade allen Ernstes hier behauptet, dass die Corona-Impfung vor Ansteckung und Weitergabe schützt. Wir wissen aus zahlreichen Expertisen, dass genau das nicht der Fall ist, dass die Impfung dafür nie vorgesehen war. Ich zitiere jetzt einfach mal das Ärzteblatt beispielsweise, das sagt, eine Impfung hat die Kontakte während der ersten Omikron-Welle nicht vor einer Ansteckung geschützt. Wie haben Sie sich tatsächlich mit dieser Impfung überhaupt auseinandergesetzt? Oder verordnen Sie hier den Soldaten etwas, von dem Sie nicht mal wissen, worum es sich handelt?“
Darauf sagte Pistorius:
„Um das noch einmal klarzustellen: Die Covid-19 Impfung ist der effektivste Schutz vor schweren Krankheitsverläufen und vor Tod und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Senkung des Risikos von Ansteckung und Weiterverbreitung. Und das können Sie bestreiten. Bis zum jüngsten Tag. Daran ändert sich nichts.“
https://dserver.bundestag.de/btp/20/20140.pdf, S. 17687 f.
Deutlicher kann sich die unverschämte, totalitäre Haltung eines Ministers – womit wir es gegenwärtig generell zu tun haben – nicht zum Ausdruck bringen. Wissenschaftliche Nachweise und die Erfahrung von Ärzten spielen für ihn keine Rolle. Er verkündet von seinem eingebildeten autoritären Thron, was als Wahrheit unverändert zu gelten habe. Basta. Und zwar für immer, bis zum Jüngsten Tag!
Das ist in seiner unglaublichen Feindseligkeit gegenüber der Wahrheit und in seiner Demokratieferne schon so alltäglich, dass es im Parlament gar keinen Aufschrei mehr gibt, der die sofortige Entlassung dieses orwellschen Typen zur Folge hätte.
Das Bundesverfassungsgericht
Die Mitteilung der EMA hat auch Bedeutung für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.4.2022, mit der es in politischer Kumpanei mit Regierung und Parlament (siehe hier) die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Corona für verfassungsgemäß erklärt und mehrere dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen hat.
Der Berliner Rechtsanwalt Ansgar Neuhof weist darauf hin, dass diesem Urteil nun vollends die Grundlage entzogen sei, da die sogenannten Impfstoffe für die Verhinderung der Übertragung einer Infektion nicht geeignet und auch dafür nie zugelassen worden seien. Er fordert das Gericht auf, seine rechtlich und faktisch nicht haltbare Entscheidung aufzuheben.
„Denn medizinische Mittel, die nicht zur Verhinderung der Übertragung einer Infektion zugelassen sind, können naturgemäß nicht im rechtlichen Sinne geeignet sein, um vor einer solchen Übertragung zu schützen.“
Natürlich sei es denkbar, dass rein faktisch ein Mittel einen Zweck ausfülle, für den es nicht zugelassen sei. Die Rechtsordnung untersage es aber, ein solches Mittel, das für einen Zweck nicht zugelassen ist, für diesen Zweck zu verwenden und verpflichtend zu machen. Somit falle die Verhältnismäßigkeitsprüfung des Bundesverfassungsgerichts in sich zusammen.
Es habe fast den Eindruck, als wenn das Bundesverfassungsgericht gar nicht gewusst habe, zu welchem Zweck die Impfstoffe zugelassen waren. Denn nicht ein einziges Mal habe es die Frage, für welchen Zweck die Zulassungen erfolgten, thematisiert. „Das heißt: Um die grundsätzlichste aller Fragen ´was ist das für ein Mittel, mit dem ein Zweck erreicht werden soll, und ist es zu diesem Zweck zugelassen?` hat sich das Gericht schlicht nicht gekümmert.“
Das Gericht habe nicht einmal die für die Prüfung der Zulassung zuständige Behörde (EMA) kontaktiert, um eine Information darüber einzuholen, welchem Zweck die Impfstoffe dienen und welche Daten dazu vorliegen. „Angesichts der Bedeutung der Angelegenheit ein unentschuldbares und in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte wohl einmaliges Versäumnis.“
Dass die Zulassungen den Gesetzeszweck (Übertragungsschutz) gar nicht abdecken, habe – soweit ersichtlich – keine der im Verfahren beim Bundesverfassungsgericht angehörten Behörden und Sachverständigenorganisationen erwähnt. Nur eine kleine Gruppe unbeugsamer Kritiker, nämlich der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ hätte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Zulassungsverfahren der Covid-19-Impfstoffe überhaupt nicht um den durch eine Impfung vermittelten Übertragungsschutz gegangen sei.
achgut.com 27.11.2023
Dies hat mir der Stuttgarter Rechtsanwalt Bernhard Ludwig, anwaltlicher Vertreter eines der Beschwerdeführer im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, telefonisch bestätigt und noch konkretisiert: Die „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“, von ihm als Gutachter benannt, hätten dem Bundesverfassungsgericht sogar den Zulassungs-Bescheid in Kopie vorgelegt. Das Gericht habe die Sache also durchaus gewusst, sich aber damit überhaupt nicht auseinandergesetzt, sondern einfach ignoriert. –
Es sei rechtlich unmöglich, zugelassene Arzneimittel für Ziele (wie die Verhinderung der Übertragung) geltend zu machen, die völlig außerhalb des Zulassungsbereichs liegen, und darauf eine Impfpflicht zu stützen.
Man sollte meinen, schreibt Rechtsanwalt Ansgar Neuhof weiter, dass ein derartiges Versäumnis Richter zum Nachdenken bringe.
„Zumal mittlerweile auch die desastösen Auswirkungen der Impfung immer mehr zutage treten. Sogar die Regierung, nämlich der Bundesgesundheitsminister Lauterbach, teilte mit, dass zumindest eine von 10.000 Impfungen zu schweren Impfschäden führe. Judex non calculat – so heißt es, deswegen hier die Rechnung: circa 190 Millionen Spritzungen in Deutschland = 19.000 Opfer. Unter Berücksichtigung der Dunkelziffer dürfte eine sechsstellige Opferzahl realistischer sein.“
Die als quasi nebenwirkungsfrei angepriesene Impfung sei also Russisch Roulette. Man frage sich, wie viele Opfer und wie viel Leid hätten verhindert werden können, wenn das Bundesverfassungsgericht sich die Mühe gemacht hätte, die geäußerten Bedenken ernst zu nehmen und direkt bei der zuständigen Behörde nachzufragen und /oder deren Berichte zu prüfen. Und das schon in den vorhergehenden Eilverfahren, die allesamt zu Lasten der Betroffenen entschieden wurden.
Die mindeste Konsequenz dieser historisch einmaligen Fehlentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wäre eine Aufhebung derselben und Rehabilitierung und Wiedergutmachung bei den Opfern. Geht nicht, weil Verfahren abgeschlossen? Wer es möglich machen könne, dass ein nepalesischer Bergbauer 80 Millionen Deutsche zwingen könne, gravierende Einschränkungen bei Freiheit und Wohlstand dulden zu müssen (siehe hier, Rz. 78 ff), dem sollte auch insoweit etwas einfallen.
Der Leitsatz für eine wegweisende Entscheidung könnte wie folgt lauten:
„Die Wiederaufnahme eines Verfahrens und die nachträgliche Stattgabe einer zuvor abgewiesenen Verfassungsbeschwerde ist von Amts wegen geboten, wenn Regierung und Sachverständige das Gericht über wesentliche Umstände falsch informierten oder im unklaren ließen und das Gericht leichtfertig deren Angaben vertraute, ohne berechtigten Hinweisen des Beschwerdeführers und/oder anderer angehörter Sachverständige nachzugehen.“
Das Vertrauen in die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts habe nicht nur, aber auch besonders durch die Corona-Entscheidungen stark gelitten. Es sei überfällig, neues Vertrauen aufzubauen. –
Naja. Auch wenn das partiell gelingen sollte – ohne die Abschaffung des Parteiensystems wird das grundlegend nicht möglich sein. Denn die jeweils herrschenden Parteien haben die Legislative und die Exekutive in der Hand, wählen die Richter des Bundesverfassungsgerichts sowie der anderen Bundesgerichte und durchdringen personell auch die übrigen Gerichte. Das Parteiensystem hebt de facto die theoretische Gewaltenteilung auf, verhindert einen wirklichen Rechtsstaat und ermöglicht prinzipiell die Entwicklung in totalitäre Verhältnisse, wie wir sie gegenwärtig erleben.
Vgl:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2021/11/03/die-justiz-in-der-gleichschaltenden-obhut-von-exekutive-und-legislative/
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2022/07/15/der-ubergang-von-der-parteienoligarchie-in-die-diktatur/
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EU-Abgeordnete decken Abstimmungs-Betrug bei WHO-Machtergreifung auf
29. November 2023
von Thomas Oysmüller
2,1 Minuten Lesezeit
Abstimmungen zur WHO-Reform dürften 2022 rechtswidrig geschehen sein. 12 EU-Abgeordnete verlangen nun andere Beweise von der WHO, ansonsten seien Teile der WHO-Reform nichtig.
Eine Gruppe von 12 EU-Abgeordneten protestiert gegen die WHO-Reform.
Sie werfen der Genfer UN-Sonderorganisation vor, bei der Abstimmung im Mai 2022 in Bezug auf Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) von 2005 betrogen zu haben. Mit einem Brief an WHO-Chef Tedros fordern sie schnellste Aufklärung.
Ungültige Abstimmung
Auf der Abstimmung bei der Weltgesundheitsversammlung 2022 wurden unter anderem zwei wesentliche Änderungen verabschiedet. Die Änderungen der – völkerrechtlich bindenden – IHR sollen demnach nicht mehr 24, sondern 12 Monate nach positiver Abstimmung in Kraft treten. Die Einspruchsfrist wurde zudem von 18 auf 10 Monate verkürzt. Laut den Abgeordneten seien über diese Abstimmungen aber nicht den Vorschriften entsprechend abgestimmt worden. Die Einspruchsfrist gegen die Änderungen 2022 endet am 1. Dezember.
So könne diese Änderung nur dann in Kraft treten können, wenn die Abstimmung korrekt durchgeführt wurde und eine Mehrheit der Mitgliedstaaten anwesend war und abgestimmt hat. Doch auf der Website der WHO gebe es keine Hinweise und keine Dokumentation über diese Abstimmung.
Die Abgeordneten verlangen deshalb bis Donnerstag Informationen, wie viele Mitgliedstaaten bei der Abstimmung anwesend waren und wie viele Mitgliedstaaten für die Änderungen gestimmt haben. Kann die WHO keine entsprechende Beweise für die korrekte Durchführung der Abstimmungen vorlegen, dann seien die Änderungen für die Abgeordneten nichtig.
Laut dem Bürgerjournalisten und Anti-WHO-Aktivisten James Roguski hat die WHO keine Chance, die geforderten Beweise vorlegen zu können. Er analysiert den Brief der EU-Abgeordneten am Mittwoch auf seinem Substack-Blog.
Denn über die besagten Änderungen seien auf der achten Plenarsitzung der Weltgesundheitsversammlung am 28. Mai 2022 überhaupt nicht abgestimmt. Tags zuvor sei keine Mehrheit am Plenum anwesend gewesen. Demnach seien die Änderungen der IHR aus 2022 als „null und nichtig“ zu verstehen.
Der Vorstoß Abgeordneten könnte demnach eine „signifikante Konsequenz“ für die WHO-Reform haben, analysiert etwa die Juristin Kirstin Murfitt.
Der Brief wurde unterzeichnet von: Rob Roos, Rob Rooken, Marcel de Graaff (alle Niederlande), Ladislav Ilcic (Kroatien), Cristian Terhes (Rumänien), Virginie Joron (Frankreich), Francesca Donato (Italien), Hermann Tertsch, Margarita de la Pisa Carrion (Spanien), Joachim Kuhs (Deutschland), Emmanouil Fragkos (Griechenland
Lauterbach besorgt: WHO-Pandemievertrag könnte scheitern
Wenn der Pandemievertrag im Mai nicht verabschiedet wird, dann könnte er für immer verloren sein, erklärte Karl Lauterbach vor wenigen Tagen. Die WHO-Reform könnte scheitern.
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Estnischer Widerstand gegen WHO-Reform
niklant
30. November 2023 at 9:12Antworten
Die WHO ist und bleibt eine Ganovenstruktur unter Führung Bill Gates.
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Glass Steagall Act
29. November 2023 at 23:06Antworten
Ich bin froh, dass endlich ein paar Politiker aufwachen und etwas gegen die Methoden der WHO unternehmen! Jetzt können die anderen nicht sagen, sie hätten von nichts gewusst!
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Hasdrubal
30. November 2023 at 7:26Antworten
Dennoch weiß man nicht, ob der Globale Osten die WHO-Kabale zu bekämpfen gedenkt. Gewisses Medium heulte gestern stattdessen, dass Russland aus dem Vorstand von irgend einem internationalen Verein gegen chemische Waffen geflogen ist, während das Ukrostan gewählt wurde. Nun ja, dasselbe Medium berichtete hin und wieder, das Ukrostan habe mit chemischen Waffen an der Front experimentiert, die müssen sich auskennen. Mich interessiert aber, was das Land des Mediums und östliche Verbündete wegen WHO planen?
Glass Steagall Act
30. November 2023 at 13:02
Es ist ein kleiner Anfang in der EU. Was die BRICS-Staaten und Oststaaten angeht, scheint es noch unklar zu sein. Ist alles nur eine trickreiche Kampagne oder eine wirkliche Alternative? Werden sie letztendlich auch dem WEF folgen oder gehen sie ihren eigenen Weg? Wir müssen abwarten und beobachten.
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MEDIEN - AustriaInfoCenter
29. November 2023 at 22:47Antworten
[…] 29.11.2023 EU-Abgeordnete decken Abstimmungs-Betrug bei WHO-Machtergreifung auf […]
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Hausmann_Alexander
29. November 2023 at 18
Egon
29. November 2023 at 17:14Antworten
Lauter bekannte, unbedeutende EU Parlamentarier.
Ständig auf der Suche und dennoch, in ihrem Ansinnen, seit Jahren erfolglos.
Ja man kann das als News verkaufen, es ist allerdings so schnell wieder
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Vortex
29. November 2023 at 19:22Antworten
Oder breitbandiger, ich weiß auch nicht, warum Menschen mit Hausverstand sich überhaupt noch mit solcherart von Politikern abgeben, die gehören schon längst abgewählt u. durch echte (emphatische) Menschen erneuert, danach steigen wir aus allen Schattenorganisationen aus, WEF, UN, WHO, EU inkl. Lobbyisten-Mafia u. allen ähnlichen Verirrungen, die uns bisher laufend auf vielfältige Art bedrängten …
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Peter Ruzsicska
29. November 2023 at 14:30Antworten
Was ist von einer Verbrecherorganisation epischer Verausmaßung anderes zu erwarten?
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EU-Abgeordnete decken Abstimmungs-Betrug bei WHO-Machtergreifung auf
29. November 2023
von Thomas Oysmüller
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Abstimmungen zur WHO-Reform dürften 2022 rechtswidrig geschehen sein. 12 EU-Abgeordnete verlangen nun andere Beweise von der WHO, ansonsten seien Teile der WHO-Reform nichtig.
Eine Gruppe von 12 EU-Abgeordneten protestiert gegen die WHO-Reform.
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29. November 2023 at 22:47Antworten
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29. November 2023 at 18
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29. November 2023 at 19:22Antworten
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29. November 2023 at 14:30Antworten
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Alleshinterfragen 05.12.2023 15:03
Na, da hast Du ja fast das halbe Internet kopiert. Da ist es immer schwierig, in Kürze das Wesentliche zu erfassen, wie man ja hier bei etlichen Diskussionsbeiträgen feststellt.
Also in Kürze: Diejenigen, die sich impfen ließen, sind meistens auf die irreführende Aussagen hereingefallen, dass die Impfung sie und die Mitmenschen schützt.
Nach der Grundlage: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, müssten alle diejenigen bestraft werden, die die Falschaussagen weitergegeben haben und somit viel zu viele Menschen Impfnebenwirkungen ausgesetzt haben.
Aber die Minister Verteidigung und Gesundheit halten immer noch an ihren Aussagen fest und revidieren sie nicht.
Also in Kürze: Diejenigen, die sich impfen ließen, sind meistens auf die irreführende Aussagen hereingefallen, dass die Impfung sie und die Mitmenschen schützt.
Nach der Grundlage: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, müssten alle diejenigen bestraft werden, die die Falschaussagen weitergegeben haben und somit viel zu viele Menschen Impfnebenwirkungen ausgesetzt haben.
Aber die Minister Verteidigung und Gesundheit halten immer noch an ihren Aussagen fest und revidieren sie nicht.
Alleshinterfragen 05.12.2023 15:05
https://www.schwaebische.de/regional/oberschwaben/ravensburg/geld-lockt-ravensburger-nicht-zur-corona-impfung-2095766
Hier übrigens der link zu meiner heute früh erwähnten Studie.
Hier übrigens der link zu meiner heute früh erwähnten Studie.
Alleshinterfragen 05.12.2023 15:05
"Wer sich impfen lässt, nimmt außer dem Schutz auch noch bis zu 40 Euro mit nach Hause. Die Idee hört sich gut an, doch das Ergebnis einer Studie ist überraschend."
(Nutzer gelöscht) 05.12.2023 15:16
Also wenn es zuzüglich der 40€ noch ne Bratwurst geben würde, dann könnte ich eventuell schwach werden. Aber ohne Bratwurst geht goarnix 🌭🌭🌭
calando 05.12.2023 15:16
ja, sorry. Ich wollte das an sich anders machen, aber mit meinem kleinen Tablet, das ich heute morgen nur in Betrieb hatte, geht das nicht so gut.
Alleshinterfragen 05.12.2023 15:28
Gabriel, die Bratwurst sogar in vegetarischer Form gab es heute bei uns als "Nikolaus" für Mitarbeitende in einer Weihnachtsmarkthütte vom Arbeitgeber. Hat lecker geschmeckt. Und vom Impfen redet da momentan zum Glück keiner mehr.
Alleshinterfragen 05.12.2023 15:30
Aber ich fand es ja schon komisch, dass man mit den Ravensburgern eine Studie gemacht hat und die weniger aus Geld aus waren wie angeblich die Schweden, denen man den wohl keine Gutscheine aushändigen konnte, sondern Geld aufs Handy laden musste???