Willkommen im Rechtsradikalstaat
03.11.2023 15:19
Willkommen im Rechtsradikalstaat
03.11.2023 15:19
Willkommen im Rechtsradikalstaat
Willkommen im Rechtsradikalstaat
Der kleine Udo aus Leipzig ist Schulabbrecher, arbeitslos, rechtsradikal und heute, an seinem 18. Geburtstag, stark alkoholisiert und daher aggressiv. Sein Geburtstag fällt mit dem Termin für die Landtagswahl zusammen.
Schwer betrunken macht er sich auf den Weg zum Wahllokal, wo er sein Kreuz bei einer rechtsradikalen Partei macht. Auf dem Rückweg beschließt er sich eine Freude zu machen und prügelt mit 5 Freunden einen Gaststudenten aus Mali mit einem Baseballschläger krankenhausreif.
Während für die Gültigkeit seiner Wahlstimme egal ist, dass Uli nicht der Schlaueste ist, dafür aber betrunken, spielt dies für die Strafbarkeit durchaus eine Rolle. Für die Wahl wird er ernst genommen, die politischen Geschicke des Landes mitzubestimmen. Damit steht außer Frage, dass er vor dem Gesetz geistige Reife besitzt.
Das Verhalten von Uli gegenüber dem Gaststudenten wird nicht ernst genommen. Er ist doch erst 18 Jahre jung. Damit ist fraglich, ob er die geistige Reife besitzt, dass man andere Menschen nicht mit Baseballschlägern schlägt. Auch ist zu berücksichtigen, dass Uli betrunken war. Er zieht also nicht in den Knast ein. Happy Birthday.
Wer in betrunkenem Zustand seine Stimme als Wähler abgibt, gilt als zurechnungsfähig. Wer in diesem Zustand einen Menschen verprügelt – nicht.
Das Ganze geht allerdings auch problemlos mit "links".
Immer deutlicher wird die Einsicht, woran es der politischen Führung – insbesondere der Legislative – fehlt.
Der kleine Udo aus Leipzig ist Schulabbrecher, arbeitslos, rechtsradikal und heute, an seinem 18. Geburtstag, stark alkoholisiert und daher aggressiv. Sein Geburtstag fällt mit dem Termin für die Landtagswahl zusammen.
Schwer betrunken macht er sich auf den Weg zum Wahllokal, wo er sein Kreuz bei einer rechtsradikalen Partei macht. Auf dem Rückweg beschließt er sich eine Freude zu machen und prügelt mit 5 Freunden einen Gaststudenten aus Mali mit einem Baseballschläger krankenhausreif.
Während für die Gültigkeit seiner Wahlstimme egal ist, dass Uli nicht der Schlaueste ist, dafür aber betrunken, spielt dies für die Strafbarkeit durchaus eine Rolle. Für die Wahl wird er ernst genommen, die politischen Geschicke des Landes mitzubestimmen. Damit steht außer Frage, dass er vor dem Gesetz geistige Reife besitzt.
Das Verhalten von Uli gegenüber dem Gaststudenten wird nicht ernst genommen. Er ist doch erst 18 Jahre jung. Damit ist fraglich, ob er die geistige Reife besitzt, dass man andere Menschen nicht mit Baseballschlägern schlägt. Auch ist zu berücksichtigen, dass Uli betrunken war. Er zieht also nicht in den Knast ein. Happy Birthday.
Wer in betrunkenem Zustand seine Stimme als Wähler abgibt, gilt als zurechnungsfähig. Wer in diesem Zustand einen Menschen verprügelt – nicht.
Das Ganze geht allerdings auch problemlos mit "links".
Immer deutlicher wird die Einsicht, woran es der politischen Führung – insbesondere der Legislative – fehlt.
Kommentare
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(Nutzer gelöscht) 03.11.2023 15:21
Ohjee
AndreasSchneider 03.11.2023 15:55
Die Menschen werden von ihrer eigenen Ungerechtigkeit eingeholt.
Konkret die Linken!
Denn im Vietnamkrieg vor 1971 gab es die Konstellation, dass US-Soldaten, die noch keine 21 Jahre alt waren, zwar für Ihr Land kämpfen sollten, jedoch nicht wahlberechtigt waren.
Erst 1971 wurde das Wahlrecht von 21 auf 18 gesenkt.
Damals hatten sich die Antikriegsgegner genau gegen diesen Widerspruch gewehrt.
Heute müssen sich die Linken, die ich einmal mit den 68ern gleich stellen möchte, den Vorwurf gefallen lassen, dass man zwar mit 18 im Deutschland (aktiv) wahlberechtigt ist, nicht aber zwingend voll strafmündig.
Ein Widerspruch, der auch dahingehend aufgelöst werden sollte, dass das Alter der Strafmündigkeit gesenkt werden sollte, auch in Anbetracht der Tatsache, dass 14 oder 13 jährige mittlerweile zu Mördern oder ggf. auch Sexualstraftätern werden.
Wenn die Gesellschaft Frühsexualisierung duldet, muss sie sich auch damit auseinandersetzen, solche Leute ggf. mit Erwachsenemstrafrecht zu verfolgen.
Andreas
Konkret die Linken!
Denn im Vietnamkrieg vor 1971 gab es die Konstellation, dass US-Soldaten, die noch keine 21 Jahre alt waren, zwar für Ihr Land kämpfen sollten, jedoch nicht wahlberechtigt waren.
Erst 1971 wurde das Wahlrecht von 21 auf 18 gesenkt.
Damals hatten sich die Antikriegsgegner genau gegen diesen Widerspruch gewehrt.
Heute müssen sich die Linken, die ich einmal mit den 68ern gleich stellen möchte, den Vorwurf gefallen lassen, dass man zwar mit 18 im Deutschland (aktiv) wahlberechtigt ist, nicht aber zwingend voll strafmündig.
Ein Widerspruch, der auch dahingehend aufgelöst werden sollte, dass das Alter der Strafmündigkeit gesenkt werden sollte, auch in Anbetracht der Tatsache, dass 14 oder 13 jährige mittlerweile zu Mördern oder ggf. auch Sexualstraftätern werden.
Wenn die Gesellschaft Frühsexualisierung duldet, muss sie sich auch damit auseinandersetzen, solche Leute ggf. mit Erwachsenemstrafrecht zu verfolgen.
Andreas
(Nutzer gelöscht) 03.11.2023 16:01
Ich würde nicht soweit wie Andreas gehen, aber die volle Strafmündigkeit würde ich durchaus auf 18 senken. Die Bürger haben in dem Alter auch fast alle sonstigen Rechte (nur Ministerpräsident und Bundespräsident können sie nicht werden)
Herbstprince 03.11.2023 17:35
Die Bertelsmann- Stiftung schreibt sogar Folgendes:
Wir wollen junge Menschen ab 16 Jahren darin bestärken, dass sie dort, wo es möglich ist, bei Wahlen ihre Stimme abgeben. Dies ist in elf Ländern bei Kommunalwahlen möglich, und in sechs Ländern können sie den Landtag mitwählen. Seit kurzem haben sie Stimmrecht bei den Europawahlen.
Aber die Begründung ist noch schlimmer:
Bewegungen wie „Fridays for Future“ und „Black Lives Matter“ sowie Jugendstudien zeigen, dass junge Menschen politisch aktiv sind und sich engagieren wollen, um ihre Zukunft zu gestalten. Dieses Potenzial kann noch viel stärker zur Geltung kommen, sowohl mit Blick auf politische Mitwirkung als auch gesellschaftliches Engagement.
Da haben wir ein ganz gewisses Potential, das gefördert wird. Unter diesem Gesichtspunkt gibt es natürlich viele Gründe, die Strafmündigkeit solcher Wähler besonders kritisch zu beleuchten, denn es gibt sicher genug Gründe, die Einsichtsfähigkeit und die Steuerungsfähigkeit ihres Handelns in Frage zu stellen.
Falls man ihnen die geistige Reife doch nicht absprechen will, gibt es bestimmt politisch motivierte Rechtfertigungsgründe für ihr Handeln .
Wir wollen junge Menschen ab 16 Jahren darin bestärken, dass sie dort, wo es möglich ist, bei Wahlen ihre Stimme abgeben. Dies ist in elf Ländern bei Kommunalwahlen möglich, und in sechs Ländern können sie den Landtag mitwählen. Seit kurzem haben sie Stimmrecht bei den Europawahlen.
Aber die Begründung ist noch schlimmer:
Bewegungen wie „Fridays for Future“ und „Black Lives Matter“ sowie Jugendstudien zeigen, dass junge Menschen politisch aktiv sind und sich engagieren wollen, um ihre Zukunft zu gestalten. Dieses Potenzial kann noch viel stärker zur Geltung kommen, sowohl mit Blick auf politische Mitwirkung als auch gesellschaftliches Engagement.
Da haben wir ein ganz gewisses Potential, das gefördert wird. Unter diesem Gesichtspunkt gibt es natürlich viele Gründe, die Strafmündigkeit solcher Wähler besonders kritisch zu beleuchten, denn es gibt sicher genug Gründe, die Einsichtsfähigkeit und die Steuerungsfähigkeit ihres Handelns in Frage zu stellen.
Falls man ihnen die geistige Reife doch nicht absprechen will, gibt es bestimmt politisch motivierte Rechtfertigungsgründe für ihr Handeln .
(Nutzer gelöscht) 03.11.2023 19:16
..., auf dem' linken Auge 'blind ,leider nicht neu!!
(Nutzer gelöscht) 03.11.2023 19:16
..., auf dem' linken Auge 'blind ,leider nicht neu!!
msn268 03.11.2023 20:39
🤔 Ja die Frager ist: Wann ist man Mündig genug um Entscheidungen zu treffen.
Mit 14 wird dem durchschnittlichen Heranwachsenden zugestanden, für sich eine Religion zu wählen und einer geregelten Arbeit nach zu gehen - gilt aber noch nicht als voll geschäftsfähig.
Ab 16 dürfen dann bestimmte "leicht alkoholische" Getränke konsumiert werden, doch gilt noch immer als eingeschränkt geschäftsfähig.
So bald man mit 18 als voll geschäftsfähig eingeschätzt wird, darf man auch wählen.
Wird man dann straffällig, wird man unter Umständen aber noch als Heranwachsender gesehen.
( Das kann passieren, ist aber nicht zwingend der Fall.)
🤔 Die Mehrheit der Menschen in dem Alter werden aber nicht straffällig.
Das schlechte Beispiel weniger Einzelner führt zum Generalverdacht gegen diese Bevölkerungsgruppe, für die dann die Gesetze geändert werde sollen.
🤔 Doch hilft das wirklich: Verhält ein 40-jähriger so wie der (oben beschriebene, hypothetische) 18-jährige so gilt er als geistig reifer, als der 18jährige, da Menschen in diesem Alter meist geistig reifer sind.
🤔 Ist die Rechtsstaatlichkeit nicht in Gefahr, wenn Normale (geistige) Reife nicht mehr als Maßstab für die Vergabe der Bürgerrechte und Pflichten gil?
Mit 14 wird dem durchschnittlichen Heranwachsenden zugestanden, für sich eine Religion zu wählen und einer geregelten Arbeit nach zu gehen - gilt aber noch nicht als voll geschäftsfähig.
Ab 16 dürfen dann bestimmte "leicht alkoholische" Getränke konsumiert werden, doch gilt noch immer als eingeschränkt geschäftsfähig.
So bald man mit 18 als voll geschäftsfähig eingeschätzt wird, darf man auch wählen.
Wird man dann straffällig, wird man unter Umständen aber noch als Heranwachsender gesehen.
( Das kann passieren, ist aber nicht zwingend der Fall.)
🤔 Die Mehrheit der Menschen in dem Alter werden aber nicht straffällig.
Das schlechte Beispiel weniger Einzelner führt zum Generalverdacht gegen diese Bevölkerungsgruppe, für die dann die Gesetze geändert werde sollen.
🤔 Doch hilft das wirklich: Verhält ein 40-jähriger so wie der (oben beschriebene, hypothetische) 18-jährige so gilt er als geistig reifer, als der 18jährige, da Menschen in diesem Alter meist geistig reifer sind.
🤔 Ist die Rechtsstaatlichkeit nicht in Gefahr, wenn Normale (geistige) Reife nicht mehr als Maßstab für die Vergabe der Bürgerrechte und Pflichten gil?
(Nutzer gelöscht) 03.11.2023 21:08
@msn Ja Du hast Recht, allerdings kann mangelnde Beurteilungsfähigkeit auf bei Erwachsenen berücksichtigt werden. Allerdings werden die in jedem Fall nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt. Ich finde, für alle sollte das Erwachsenenstrafrecht ab 18 Jahren beginnen.
(Nutzer gelöscht) 03.11.2023 22:54
Guten Abend!
Nein, Bluehose, oft wissen sie noch nicht wirklich was sie da tun und vor allem warum. Deshalb sollten sie m.E. auch nicht so früh wählen dürfen.
Nein, Bluehose, oft wissen sie noch nicht wirklich was sie da tun und vor allem warum. Deshalb sollten sie m.E. auch nicht so früh wählen dürfen.
Arina 04.11.2023 08:55
Was ist los in unserem Staat?. Kinder bringen Kinder um, Juden können nicht unbehelligt in
unserem Land leben. Wie lange hat es gedauert bis Robert Habeck jetzt einmal deutliche Worte gefunden hat. Und immer mehr Hamasanhänger kommen in unser Land?
unserem Land leben. Wie lange hat es gedauert bis Robert Habeck jetzt einmal deutliche Worte gefunden hat. Und immer mehr Hamasanhänger kommen in unser Land?