Witwenrente
13.10.2023 00:43
Witwenrente
13.10.2023 00:43
Witwenrente
Habt Ihr gewusst, dass eine Witwe, sollte sie noch berufstätig sein und dabei mehr als 950 Euro verdient, keine Witwenrente erhält ?
Wurde mir heute berichtet.
Ich halte das für ungerecht.
Was meint Ihr?
Über einen friedlichen Austausch
freut sich wie immer
das Engeli
Wurde mir heute berichtet.
Ich halte das für ungerecht.
Was meint Ihr?
Über einen friedlichen Austausch
freut sich wie immer
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Kommentare
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hansfeuerstein 13.10.2023 01:05
Eine Regelung über die man den Kopf schütteln muss.
Zeitlos6 13.10.2023 01:25
Die Witwenrente ist ein Geschenk des steuerzahlenden Nachbarn.
Die Witenrente soll der Trauernden ermöglichen,
nicht zu darben - ähnlich wie die Sozialhilfe!
Hat sie genügend andere Einnahmen - entfällt der Anspruch.
Ebenso bei Heirat.
Die Witenrente soll der Trauernden ermöglichen,
nicht zu darben - ähnlich wie die Sozialhilfe!
Hat sie genügend andere Einnahmen - entfällt der Anspruch.
Ebenso bei Heirat.
Kuestennebel 13.10.2023 06:20
Aktuell liegt der Freibetrag bei 992,64 Euro.
Die Witwenrente wird bei Mehrverdienst nicht komlett gestrichen, sondern prozentual gekürzt.
Die Witwenrente wird bei Mehrverdienst nicht komlett gestrichen, sondern prozentual gekürzt.
Herbstprince 13.10.2023 08:33
Es ist halt nervig, dass jemand mit Witwenrente jedes Jahr bei der DRV oder Knappschaft die Höhe seines Einkommens nachweisen muss, wenn er noch berufstätig bleibt.
Engelslhaar 13.10.2023 09:29
Ich finde es viel schlimmer, dass eine Witwe, die einen neuen Partner findet, mit ihm auch in Intimität zusammen ist, nicht heiratet, weil sie die Witwenrente nicht verlieren will.
Zeitlos6 13.10.2023 10:06
Wenn die Witwe nicht wieder heiratet, ist dies Betrug am Steuerzahler - wie Du und ich!
(Nutzer gelöscht) 13.10.2023 10:14
Habt Ihr gewusst, dass eine Witwe, sollte sie noch berufstätig sein und dabei mehr als 950 Euro verdient, keine Witwenrente erhält ?
🤫
Habe nicht gehört.
Nur wenn man die Gründe liest warum Wittwenrente in ca. 1918 eingeführt wurde dann versteht es.
Ich habe die Gründe gelesen.
Wittwenrente wurde eingeführt weil damals Frauen nicht gearbeitet haben, hatten mehrere Kindern und durch Krieg ist ihre Ehemänner gestorben.
die Frauen konnten nicht arbeiten wegen Kindern und erst später wurde ca 1977 ein Gesetz gemacht, dass auch Frauen arbeiten dürften.
Eigentlich die Wittwenrente war für Frauen die ihre Männer im Krieg verloren haben und nicht arbeiten konnten wegen Kindern oder wegen Gesetz.
Wittwenrente war nicht für Menschen die arbeiten können.
Nur das würde irgendwann so gemacht, aber ursprünglich, haben nur Menschen Wittwenrente gekriegt, die nicht arbeiten konnten, damit sie überleben können.
Weil damals die Sozialleistungen viel weniger waren.
🤫
Habe nicht gehört.
Nur wenn man die Gründe liest warum Wittwenrente in ca. 1918 eingeführt wurde dann versteht es.
Ich habe die Gründe gelesen.
Wittwenrente wurde eingeführt weil damals Frauen nicht gearbeitet haben, hatten mehrere Kindern und durch Krieg ist ihre Ehemänner gestorben.
die Frauen konnten nicht arbeiten wegen Kindern und erst später wurde ca 1977 ein Gesetz gemacht, dass auch Frauen arbeiten dürften.
Eigentlich die Wittwenrente war für Frauen die ihre Männer im Krieg verloren haben und nicht arbeiten konnten wegen Kindern oder wegen Gesetz.
Wittwenrente war nicht für Menschen die arbeiten können.
Nur das würde irgendwann so gemacht, aber ursprünglich, haben nur Menschen Wittwenrente gekriegt, die nicht arbeiten konnten, damit sie überleben können.
Weil damals die Sozialleistungen viel weniger waren.
janinaj 13.10.2023 11:22
Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was, wir sind hier bei: So ist es.
Die Witwenrente wird eben nur bezahlt, wenn Bedürftigkeit vorliegt und sie nach wie vor Witwe ist. Also nicht ein weiteres mal verheiratet ist und sich nicht selbst ausreichend versorgen kann.
Mann bzw. Frau muss auch beachten, dass nicht nur Arbeitslohn sondern auch Mieteinnahmen, Pachteinnahmen und sonstige Einnahmen angerechnet werden.
Warum sollte es einer Frau nicht zugemutet werden können, wenn sie gesund ist und z.B. mit 35 Witwe wird, noch bis zur eigenen Rente zu arbeiten? Und nur damit keine falschen Vorstellungen aufkommen: Wer jahrelang wegen der Kindererziehung Witwen- und Waisenrente zum Leben braucht - das ist nicht üppig.
Warum sollte rechnerisch eine Frau bessergestellt werden, nur weil sie einmal verheiratet war?
Single die nicht heiraten weil es eben aus div. Gründen nicht geht, die müssen auch selbst vorsorgen. Warum sollte das nicht jeder tun müssen?
Und ich muss Engelshaar zustimmen:
Viel schlimmer finde ich, wenn Paare sich nur kirchl. trauen lassen ohne Standesamt, einerseits öffentlich vor der Gemeinde bekunden, dass sie zusammengehören und sogar Gottes Segen erbitten, andererseits aber nicht für füreinander einstehen möchten. Da werden Leistungen, die Witwenrente, in Anspruch genommen, die einem nicht mehr zustehen.
Das ist nicht in Ordnung.
Und was die generelle Anrechnung betrifft: Es gibt die sog. Kleine und große Witwenrente. Das würde jetzt aber zu weit führen.
Wäre ich Frau, dann würde ich bereits mit spätestens 35 Jahren mein Rentenkonto klären und wüsste dann auch erstens genau, was an Anrechnungszeiten noch fehlt und andererseits könnte man auch gleich die Frage Witwenrente klären.
Ich kannte mal eine Frau die hat das ein wenig drastisch ausgedrückt:
Wissen ist Macht, ich würde sagen: Wissen hilft im Leben besser planen und damit klarkommen zu können.
Die Witwenrente wird eben nur bezahlt, wenn Bedürftigkeit vorliegt und sie nach wie vor Witwe ist. Also nicht ein weiteres mal verheiratet ist und sich nicht selbst ausreichend versorgen kann.
Mann bzw. Frau muss auch beachten, dass nicht nur Arbeitslohn sondern auch Mieteinnahmen, Pachteinnahmen und sonstige Einnahmen angerechnet werden.
Warum sollte es einer Frau nicht zugemutet werden können, wenn sie gesund ist und z.B. mit 35 Witwe wird, noch bis zur eigenen Rente zu arbeiten? Und nur damit keine falschen Vorstellungen aufkommen: Wer jahrelang wegen der Kindererziehung Witwen- und Waisenrente zum Leben braucht - das ist nicht üppig.
Warum sollte rechnerisch eine Frau bessergestellt werden, nur weil sie einmal verheiratet war?
Single die nicht heiraten weil es eben aus div. Gründen nicht geht, die müssen auch selbst vorsorgen. Warum sollte das nicht jeder tun müssen?
Und ich muss Engelshaar zustimmen:
Viel schlimmer finde ich, wenn Paare sich nur kirchl. trauen lassen ohne Standesamt, einerseits öffentlich vor der Gemeinde bekunden, dass sie zusammengehören und sogar Gottes Segen erbitten, andererseits aber nicht für füreinander einstehen möchten. Da werden Leistungen, die Witwenrente, in Anspruch genommen, die einem nicht mehr zustehen.
Das ist nicht in Ordnung.
Und was die generelle Anrechnung betrifft: Es gibt die sog. Kleine und große Witwenrente. Das würde jetzt aber zu weit führen.
Wäre ich Frau, dann würde ich bereits mit spätestens 35 Jahren mein Rentenkonto klären und wüsste dann auch erstens genau, was an Anrechnungszeiten noch fehlt und andererseits könnte man auch gleich die Frage Witwenrente klären.
Ich kannte mal eine Frau die hat das ein wenig drastisch ausgedrückt:
Wissen ist Macht, ich würde sagen: Wissen hilft im Leben besser planen und damit klarkommen zu können.
(Nutzer gelöscht) 13.10.2023 11:38
In der EKD wird keiner getraut, der nicht auch standesamtlich verheiratet ist.
(Nutzer gelöscht) 13.10.2023 12:51
Hier der Beweis, warum Hintergeblibenerente eingeführt war.
Hier der Bericht
🤫
Mit der Reichsversicherungsordnung von 1911 wurden die drei Sozialversicherungsgesetze schließlich formal zusammengefasst. Mit der Reichsversicherungsordnung wurde auch die
🤫🤫Hinterbliebenenversorgung für Witwen und Waisen eingeführt; damals allerdings für Witwen nur für den Fall der Invalidität. 🤫🤫
Das heisst Wittwenrente ist ursprünglich nicht für alle, nur für Kranke, behinderten Menschen.
Mit der Reichsversicherungsordnung von 1911 wurden die drei Sozialversicherungsgesetze schließlich formal zusammengefasst. Mit der Reichsversicherungsordnung wurde auch die Hinterbliebenenversorgung für Witwen und Waisen eingeführt; damals allerdings für Witwen nur für den Fall der Invalidität.
Hier der Bericht
🤫
Mit der Reichsversicherungsordnung von 1911 wurden die drei Sozialversicherungsgesetze schließlich formal zusammengefasst. Mit der Reichsversicherungsordnung wurde auch die
🤫🤫Hinterbliebenenversorgung für Witwen und Waisen eingeführt; damals allerdings für Witwen nur für den Fall der Invalidität. 🤫🤫
Das heisst Wittwenrente ist ursprünglich nicht für alle, nur für Kranke, behinderten Menschen.
Mit der Reichsversicherungsordnung von 1911 wurden die drei Sozialversicherungsgesetze schließlich formal zusammengefasst. Mit der Reichsversicherungsordnung wurde auch die Hinterbliebenenversorgung für Witwen und Waisen eingeführt; damals allerdings für Witwen nur für den Fall der Invalidität.
(Nutzer gelöscht) 13.10.2023 13:00
Hier der Link zum Bericht.
🤫🤫Mit der Reichsversicherungsordnung von 1911 wurden die drei Sozialversicherungsgesetze schließlich formal zusammengefasst. Mit der Reichsversicherungsordnung wurde auch die Hinterbliebenenversorgung für Witwen und Waisen eingeführt; damals allerdings für Witwen nur für den Fall der Invalidität. 🤫🤫
Für die Angestellten trat mit dem Versicherungsgesetz für Angestellte im selben Jahr eine eigene Altersversicherung in Kraft. Die Angestelltenversicherung erhielt bis 1945 keine Reichszuschüsse.
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Gesetzliche-Rentenversicherung/Geschichte-Gesetzliche-Rentenversicherung/geschichte-der-gesetzlichen-rentenversicherung.html
🤫🤫Mit der Reichsversicherungsordnung von 1911 wurden die drei Sozialversicherungsgesetze schließlich formal zusammengefasst. Mit der Reichsversicherungsordnung wurde auch die Hinterbliebenenversorgung für Witwen und Waisen eingeführt; damals allerdings für Witwen nur für den Fall der Invalidität. 🤫🤫
Für die Angestellten trat mit dem Versicherungsgesetz für Angestellte im selben Jahr eine eigene Altersversicherung in Kraft. Die Angestelltenversicherung erhielt bis 1945 keine Reichszuschüsse.
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Gesetzliche-Rentenversicherung/Geschichte-Gesetzliche-Rentenversicherung/geschichte-der-gesetzlichen-rentenversicherung.html
(Nutzer gelöscht) 13.10.2023 13:12
Ich finde die Wittwenrente als eingeführt wurde war gerecht, aber in diesem Form heute ist ungerecht, weil gibt es alleinerzuehende, oder geschiedene mit Kindern die nur kurz verheiratet waren, bekommen keine zusätzliche Rente obwohl sie alleine die Kinder großgezogen haben.
Und viele Witten die keine Kinder haben und auch gearbeitet haben oder noch arbeiten können bekommen sie Wittwenrente Lebenlang.
So verliert Deutschland die Fachkräfte weil die Wittwen vielen reduzieren ihre Arbeitszeiten sonst bekommen sie keine Wittwenrente.
So verliert Deutschland seine Fachleute.
Darum man sollte dringend auf die Ursprung als eingeführt wurde ändern.
Und viele Witten die keine Kinder haben und auch gearbeitet haben oder noch arbeiten können bekommen sie Wittwenrente Lebenlang.
So verliert Deutschland die Fachkräfte weil die Wittwen vielen reduzieren ihre Arbeitszeiten sonst bekommen sie keine Wittwenrente.
So verliert Deutschland seine Fachleute.
Darum man sollte dringend auf die Ursprung als eingeführt wurde ändern.
Laban 13.10.2023 13:14
Mh,...., ich war nie verheiratet, bekomme daher leider auch keine Witwenrente und muss so meinen Lebensunterhalt selbst erarbeiten bzw finanzieren.
Klavierspielerin2 13.10.2023 13:23
Schon gewusst, wer z.b. einen 81 jährigen Pensionisten ( Ähnlichkeit beinahe zufällig 😉 ) heiratet und diese Frau vor Ablauf von 5 Ehejahren Witwe würde, zählt dies zu einer sog. Kurz-Ehe, was Nachteile bei der Witwen Pension nach sich zieht.
Also von wegen den betagten Gatten " zu Tode lieben"wollte☝️
Also von wegen den betagten Gatten " zu Tode lieben"wollte☝️
Klavierspielerin2 13.10.2023 13:25
@Birkenblatt, " In der EKD wird keiner getraut, der nicht auch standesamtlich verheiratet ist. "
Genau so ist es, die ev. Ehe wird auf dem Standesamt geschlossen.
Genau so ist es, die ev. Ehe wird auf dem Standesamt geschlossen.
Natural 13.10.2023 13:37
Es klemmt halt überall in diesem Land . Man ist verheiratet bei Gott wenn man es treibt . Das ist so anzuerkennen !
Wenn es nur so geschieht , ist es Hurerei !
Und dann ist noch da der Stempel , der von Staatswegen viel regelt ,Zuviel regelt !
Berechnetende Frauen und auch Männer heiraten mit Stempel und können ruhig lohnendes weitersuchen . Davor schützen sich kalte mit Ehevertrag .
Wenn es nur so geschieht , ist es Hurerei !
Und dann ist noch da der Stempel , der von Staatswegen viel regelt ,Zuviel regelt !
Berechnetende Frauen und auch Männer heiraten mit Stempel und können ruhig lohnendes weitersuchen . Davor schützen sich kalte mit Ehevertrag .
Klavierspielerin2 13.10.2023 14:04
@natural, Wenn sich alle Männer verantwortungsvoll gezeigt hätten und Frau samt Kind nicht im Elend sitzen hatten lassen, hätte es weder eine kirchliche noch eine standesamtliche Ehe bedurft!
janinaj 13.10.2023 14:57
Birkenblatt - ich weiss es. In der EKD ist das so. Aber in dem Zusammenhang hat die kath. Kirche eine Sonderregelung. So und jetzt kann man mir aus gewissen Ecken ja gleich mal wieder Hetze unterstellen. Aber das ist heute mein kleinstes Problem.
janinaj 13.10.2023 15:00
Nettelady: Die Witwenrente heißt im Fachjargon der Rentenversicherung Hinterbliebenenrente. Es handelt sich also nicht um verschiedene Renten und wer sich auch nur ein wenig mit dem Thema beschäftigt, merkt das auch.
Ich schreibe das nur, damit jemand aus dem Post nicht jetzt den Schluss zieht es gäbe 2 unterschiedl. Rentenarten für den gleichen Zweck. Dem ist nicht so.
Ich schreibe das nur, damit jemand aus dem Post nicht jetzt den Schluss zieht es gäbe 2 unterschiedl. Rentenarten für den gleichen Zweck. Dem ist nicht so.
janinaj 13.10.2023 15:13
Nettelady:
Ich muss jetzt doch noch ein wenig klarstellen:
#aber in diesem Form heute ist ungerecht, weil gibt es alleinerzuehende, oder geschiedene mit Kindern die nur kurz verheiratet waren, bekommen keine zusätzliche Rente obwohl sie alleine die Kinder großgezogen haben.#
Wenn Alleinerziehende oder Geschiedene keine Rente bekommen, dann können sie Bürgergeld beantragen. Hier sehe ich nicht wirklich ein Problem. Beschäftige dich mal damit wie hoch in der Regel Witwen- und Waisenrenten sind. Davon kann man kaum leben! Also neidisch braucht keiner sein!
#Und viele Witten die keine Kinder haben und auch gearbeitet haben#
bekommen nur Witwenrente wenn ihr gesamtes Einkommen etwas über den besagten 990 Euro liegt. Willst du ernsthaft von 990 Euro im Monat für den Rest deines Lebens leben müssen? Nicht gerade einfach.
#oder noch arbeiten können bekommen sie Wittwenrente Lebenlang.#
Wenn sie arbeiten wird ihr Verdienst und sonstige Einnahmen angerechnet. Es kann also durchaus sein, dass man den Status Witwe hat, aber nicht im Leistungsbezug ist, weil keine Bedürftigkeit vorliegt. Ist doch wirklich nicht so schwer zu verstehen.
Und die Frauen die Wiwenrente beziehen sind in der Regel auch oft im Rentenalter.
Und was das Argument betrifft sie würden dem Arbeitsmarkt fehlen: Ja, über wieviele Personen reden wir den hier? Eine verschwindend geringe Zahl, jedenfalls sicher weniger als wenn man sich andere Gruppen die im Bürgergeldbezug sind, ansehen wurde.
Warum willst du hier Neid schüren? Ich sehe nur dies aus deinem Post heraus. Sorry.
Und die Regelungen von anno tobak - die haben heute keine Relevanz mehr, also ist es müßig darüber zu diskutieren. Und wer was jetzt für besser hält, das hilft den Betroffenen auch nicht wirklich.
Viel besser wäre es als Frau selber zuzusehen, dass man selber genügend Rentenpunkte erarbeitet, damit man im Ernstfall erst gar keine Witwenrente benötigen würde. Manchmal ist das naheliegende so einfach - wenn man es den sehen und danach handeln würde.
Ich muss jetzt doch noch ein wenig klarstellen:
#aber in diesem Form heute ist ungerecht, weil gibt es alleinerzuehende, oder geschiedene mit Kindern die nur kurz verheiratet waren, bekommen keine zusätzliche Rente obwohl sie alleine die Kinder großgezogen haben.#
Wenn Alleinerziehende oder Geschiedene keine Rente bekommen, dann können sie Bürgergeld beantragen. Hier sehe ich nicht wirklich ein Problem. Beschäftige dich mal damit wie hoch in der Regel Witwen- und Waisenrenten sind. Davon kann man kaum leben! Also neidisch braucht keiner sein!
#Und viele Witten die keine Kinder haben und auch gearbeitet haben#
bekommen nur Witwenrente wenn ihr gesamtes Einkommen etwas über den besagten 990 Euro liegt. Willst du ernsthaft von 990 Euro im Monat für den Rest deines Lebens leben müssen? Nicht gerade einfach.
#oder noch arbeiten können bekommen sie Wittwenrente Lebenlang.#
Wenn sie arbeiten wird ihr Verdienst und sonstige Einnahmen angerechnet. Es kann also durchaus sein, dass man den Status Witwe hat, aber nicht im Leistungsbezug ist, weil keine Bedürftigkeit vorliegt. Ist doch wirklich nicht so schwer zu verstehen.
Und die Frauen die Wiwenrente beziehen sind in der Regel auch oft im Rentenalter.
Und was das Argument betrifft sie würden dem Arbeitsmarkt fehlen: Ja, über wieviele Personen reden wir den hier? Eine verschwindend geringe Zahl, jedenfalls sicher weniger als wenn man sich andere Gruppen die im Bürgergeldbezug sind, ansehen wurde.
Warum willst du hier Neid schüren? Ich sehe nur dies aus deinem Post heraus. Sorry.
Und die Regelungen von anno tobak - die haben heute keine Relevanz mehr, also ist es müßig darüber zu diskutieren. Und wer was jetzt für besser hält, das hilft den Betroffenen auch nicht wirklich.
Viel besser wäre es als Frau selber zuzusehen, dass man selber genügend Rentenpunkte erarbeitet, damit man im Ernstfall erst gar keine Witwenrente benötigen würde. Manchmal ist das naheliegende so einfach - wenn man es den sehen und danach handeln würde.
(Nutzer gelöscht) 13.10.2023 15:14
Janinaj
Hinterblibenerente ist Wittwenrente.
Hinterblibenerente ist Wittwenrente.
janinaj 13.10.2023 15:16
Danke für den Hinweis. Aber ich habe über 10 Jahre mich mit Sozialrecht beruflich befasst. Ich weiss sehr wohl, dass Witwenrente im Fachjargon der Rentenversicherung eine Hinterbliebenenrente ist.
Zur sog. Hinterbliebenenrente zählt im Übrigen auch die Waisenrente. Das nur so nebenbei.
Zur sog. Hinterbliebenenrente zählt im Übrigen auch die Waisenrente. Das nur so nebenbei.
(Nutzer gelöscht) 13.10.2023 15:28
Wenn Alleinerziehende oder Geschiedene keine Rente bekommen, dann können sie Bürgergeld beantragen. Hier sehe ich nicht wirklich ein Problem.
🤫🤫
Janinaj
Die verwitwetten könnten auch Bürgergel beantragen.
Das Problem ist dass Menschen die immer gearbeitet haben und trotzdem wenig Rente bekommen müssen sie jedes Jahr Bürgergeld verlängern und die verwitwetten bekommen Geld 8hnw Verlängerung.
Das ist ungerecht, weil Bürgergeld ist diskriminierend für Menschen die immer gearbeitet und auch Kinder erzogen haben.
🤫🤫
Janinaj
Die verwitwetten könnten auch Bürgergel beantragen.
Das Problem ist dass Menschen die immer gearbeitet haben und trotzdem wenig Rente bekommen müssen sie jedes Jahr Bürgergeld verlängern und die verwitwetten bekommen Geld 8hnw Verlängerung.
Das ist ungerecht, weil Bürgergeld ist diskriminierend für Menschen die immer gearbeitet und auch Kinder erzogen haben.
janinaj 13.10.2023 15:30
#Das heisst Wittwenrente ist ursprünglich nicht für alle, nur für Kranke, behinderten Menschen. #
Nein, 1911 bekamen Witwen Witwenrente, wenn sie alt und krank waren und zufällig auch noch Witwe.
Für Kranke und Behinderte gab es damals die sog. Invalidenrente. Das entspricht heute der Erwerbsminderungs-, bzw. der Berufsunfähigkeitsrente - je nach Alter der Bezugsberechtigen - heißt es unterschiedlich genannt und berechnet -.
Also langsam macht es keinen Sinn Nettelady. Du wirft mir hier alles zu sehr durcheinander und ich frage mich: Mit welchem Ziel?
Wie schon gesagt: Viel besser wäre es selbst möglichst gut vorzusorgen und sich auch um die Klärung des eigenen Rentenkontos zu kümmern, anstatt auf veralteten Gesetzesgrundlagen herumzureiten. Sorry.
Nein, 1911 bekamen Witwen Witwenrente, wenn sie alt und krank waren und zufällig auch noch Witwe.
Für Kranke und Behinderte gab es damals die sog. Invalidenrente. Das entspricht heute der Erwerbsminderungs-, bzw. der Berufsunfähigkeitsrente - je nach Alter der Bezugsberechtigen - heißt es unterschiedlich genannt und berechnet -.
Also langsam macht es keinen Sinn Nettelady. Du wirft mir hier alles zu sehr durcheinander und ich frage mich: Mit welchem Ziel?
Wie schon gesagt: Viel besser wäre es selbst möglichst gut vorzusorgen und sich auch um die Klärung des eigenen Rentenkontos zu kümmern, anstatt auf veralteten Gesetzesgrundlagen herumzureiten. Sorry.
(Nutzer gelöscht) 13.10.2023 15:39
Janinja
Hat nicht jeder wittwee Hintergeblibene Rente bekommen nur die kranke Menschen, die andere haben Altersrente bekommen.
Hier vom bmas. De
Für die Angestellten trat mit dem Versicherungsgesetz für Angestellte im selben Jahr eine eigene Altersversicherung in Kraft. Die Angestelltenversicherung erhielt bis 1945 keine Reichszuschüsse
Hat nicht jeder wittwee Hintergeblibene Rente bekommen nur die kranke Menschen, die andere haben Altersrente bekommen.
Hier vom bmas. De
Für die Angestellten trat mit dem Versicherungsgesetz für Angestellte im selben Jahr eine eigene Altersversicherung in Kraft. Die Angestelltenversicherung erhielt bis 1945 keine Reichszuschüsse
janinaj 13.10.2023 15:39
Willst du mich veräppeln? Ich habe bereits um 15.13 h geschrieben:
#Wenn Alleinerziehende oder Geschiedene keine Rente bekommen, dann können sie Bürgergeld beantragen. Hier sehe ich nicht wirklich ein Problem.#
#Die verwitwetten könnten auch Bürgergel beantragen.# Ja, wenn sie so wenig Witwenrente bekommen, dass der Grundbedarf nicht gedeckt ist. Das ist auch kein Geheimnis.
#Das Problem ist dass Menschen die immer gearbeitet haben und trotzdem wenig Rente bekommen müssen sie jedes Jahr Bürgergeld verlängern und die verwitwetten bekommen Geld 8hnw (ohne) Verlängerung.#
Jeder muss einen Antrag stellen, auch Alters-, Erwerbs-, oder Witwenrente bekommt man nur auf Antrag.
Und warum soll das nicht zumutbar sein, dass Bürgergeld beantragt und auch geprüft werden muss? Das ist schließlich das Geld des Steuerzahlers.
Und Witwenrente bekommt man auch nur bei Bedrüftigkeit.
#Das ist ungerecht, weil Bürgergeld ist diskriminierend für Menschen die immer gearbeitet und auch Kinder erzogen haben.#
Wenn das so diskriminierend ist, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten: Soviel im Laufe des Lebens arbeiten, dass man kein Bürgergeld braucht oder auch darauf verzichten.
Und wer keinen Antrag stellen will, der braucht das auch nicht. Niemand ist gezwungen Anträge zu stellen.
Ich wäre froh, dass es Bürgergeld überhaupt gibt. Es gibt wenige Länder auf der Welt die unseren Sozialstandart haben.
Und jetzt mache ich hier Schluss.
#Wenn Alleinerziehende oder Geschiedene keine Rente bekommen, dann können sie Bürgergeld beantragen. Hier sehe ich nicht wirklich ein Problem.#
#Die verwitwetten könnten auch Bürgergel beantragen.# Ja, wenn sie so wenig Witwenrente bekommen, dass der Grundbedarf nicht gedeckt ist. Das ist auch kein Geheimnis.
#Das Problem ist dass Menschen die immer gearbeitet haben und trotzdem wenig Rente bekommen müssen sie jedes Jahr Bürgergeld verlängern und die verwitwetten bekommen Geld 8hnw (ohne) Verlängerung.#
Jeder muss einen Antrag stellen, auch Alters-, Erwerbs-, oder Witwenrente bekommt man nur auf Antrag.
Und warum soll das nicht zumutbar sein, dass Bürgergeld beantragt und auch geprüft werden muss? Das ist schließlich das Geld des Steuerzahlers.
Und Witwenrente bekommt man auch nur bei Bedrüftigkeit.
#Das ist ungerecht, weil Bürgergeld ist diskriminierend für Menschen die immer gearbeitet und auch Kinder erzogen haben.#
Wenn das so diskriminierend ist, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten: Soviel im Laufe des Lebens arbeiten, dass man kein Bürgergeld braucht oder auch darauf verzichten.
Und wer keinen Antrag stellen will, der braucht das auch nicht. Niemand ist gezwungen Anträge zu stellen.
Ich wäre froh, dass es Bürgergeld überhaupt gibt. Es gibt wenige Länder auf der Welt die unseren Sozialstandart haben.
Und jetzt mache ich hier Schluss.
(Nutzer gelöscht) 13.10.2023 15:40
janinaj 13.10.2023 15:41
Das mag für Geschichtsinteressierte interessant sein, für die aktuelle Lage ist es nicht relevant. Besser vorsorgen und die die hier nicht schreiben, das sind die besten: Die arbeiten nämlich und sorgen für eigene Rentenpunkte; Ironie off.
(Nutzer gelöscht) 13.10.2023 15:55
Janinaj
Wenn verwitwetten keine Wittwenrente bekommen würden, könnten sie auch Bürgergeld beantragen,
Ich weiß dass sehr schlimm ist ihr Mann oder Frau zu verlieren, aber noch schlimmer 100 Prozent zu arbeiten, Kinder goss zu ziehen und weil wenig verdient hat, wie Frisöre, Arzthelferin und so weiter, Grundsicherung beantragen müssen weil ihre Rente nicht ausreicht zum Überleben.
Das ist sehr diskriminierend.
Weil die Akeinerziehende leisten viel mehr, sie erziehen ihre Kinder, arbeiten 100 Prozent und trotzdem sind sie auf die Grundsicherung angewiesen.
Man sollte jeden gleich behandeln, und nach Leistung zahlen, die verstorbenen brauchen keine Rente.
Wenn verwitwetten keine Wittwenrente bekommen würden, könnten sie auch Bürgergeld beantragen,
Ich weiß dass sehr schlimm ist ihr Mann oder Frau zu verlieren, aber noch schlimmer 100 Prozent zu arbeiten, Kinder goss zu ziehen und weil wenig verdient hat, wie Frisöre, Arzthelferin und so weiter, Grundsicherung beantragen müssen weil ihre Rente nicht ausreicht zum Überleben.
Das ist sehr diskriminierend.
Weil die Akeinerziehende leisten viel mehr, sie erziehen ihre Kinder, arbeiten 100 Prozent und trotzdem sind sie auf die Grundsicherung angewiesen.
Man sollte jeden gleich behandeln, und nach Leistung zahlen, die verstorbenen brauchen keine Rente.
Engeli 13.10.2023 16:08
Vielen Dank für die Beiträge.
@zeitlos
Da ich bei Ihnen gesperrt bin, möchte ich Dir bitten meinen Blogs fern zu bleiben
@zeitlos
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