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Grundsätze der Strafzumessung

Grundsätze der Strafzumessung
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 46 Grundsätze der Strafzumessung
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.

Ich möchte das einstellen wegen des Urteils am Landgericht. Ihr wisst welches ich meine. 
Was denkt ihr warum das Urteil so hoch ist? 

Kommentare

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Alleshinterfragen 30.06.2023 23:06
Geht es um den Prozess heute am Ravensburger Landgericht mit dem riesigen Polizeiaufgebot?
 
calando 30.06.2023 23:08
Nein um den gestrigen im Ruhrgebiet. 
War was interessantes in Ravensburg? 
 
hansfeuerstein 30.06.2023 23:32
Die höchsten Strafzumessungen sollte es geben, wo andere Menschen geschädigt werden, am allermeisten wo sie körperlich an Leib und Leben geschädigt werden. Leider ist das nicht der Fall.
 
hansfeuerstein 30.06.2023 23:34
Wenn jemand staatliche Weisungen unterminiert, wird´s brenzlig....da werden nämlich dann Expemel statuiert.
 
Zeitlos6 30.06.2023 23:45
Ich bin für die Einführung der Hundepeitsche ...
 
calando 30.06.2023 23:48
Ist das schon immer so gewesen @Hans, was meinst du? 
 
calando 30.06.2023 23:55
Also ich meine das Urteil über Doktor Habig am Bochumer Landgericht.. 
 
hansfeuerstein 30.06.2023 23:55
Ja, schon... deshalb muss eine Regierung sehr genau überlegen welche Weisungen verhältnismässig und mit einer freiheitlichen Grundordnung vereinbar sind... Es darf
nicht sein, dass dass es in die Richtung geht, dass blinder Gehorsam gefordert wird.
 
hansfeuerstein 01.07.2023 00:24
Man fragt sich, welchen Spielraum die Justiz dann noch hat, z.B. für Leute die eine Polizeistation anzünden, wie z.B. aktuell in Frankreich, wo soviele Brände gelegt werden, dass die Feuerwehren des ganzen Landes nicht mehr ausreichen....
 
(Nutzer gelöscht) 01.07.2023 03:38
Es ist einfach nur noch unfassbar, was in diesem Land diesbezüglich abgeht. Kinderschänder kommen mit Bewährungsstrafen trotz Vergewaltigung davon und Ärzte, die Leben retten.... ohne Worte.... Beten wir für ihn und seine Familie!
 
Avokado 01.07.2023 06:44
Ich möchte das einstellen wegen des Urteils am Landgericht. Ihr wisst welches ich meine.
Was denkt ihr warum das Urteil so hoch ist?


@calando .. Das aktuelle Urteil welches gestern in Bochum ausgesprochen wurde, passt in die Serie von Fehlurteilen, wie z.B. gegen Messerstecher die wieder frei rumlaufen, gegen Bürger, welche GEZ Beiträge verweigern und im Gefängnis landen. Es dient alleine zur Abschreckung des Widerstandes gegen eine ideologische Agenda. Es erinnert an dunkelste Zeiten in unserer Geschichte. Wir stellen fest, Nebenwirkungsleugner gibt es jetzt nicht nur in Funk und Medien, sondern auch in der Justiz.
 
 
(Nutzer gelöscht) 01.07.2023 07:20
Ich möchte nicht in der Haut von den weltlichen Richtern sein, wenn sie vor Gottes Thron antreten.
 
calando 01.07.2023 08:21
Danke für eure Kommentare.
Einen echten Bezug zu den Kriterien konntet ihr nicht herstellen?
Geht wohl auch nicht gut. 
 
Herbstprince 01.07.2023 08:28
Die im Gesetz vorgesehenen Kriterien für eine Strafzumessung soll garantieren, dass es keine Fehlurteile geben darf, dass das Verhalten, die Täterpersönlichkeit, die Umstände und die Motivation, der verursachte Schaden , das Verhalten nach der Tat eine Rolle spielen muss. 
Hier bleibt nur Fassungslosigkeit zurück. Da hat auch der beste Verteidiger keine Chance mehr bekommen.
Wird er als unverbesserlicher Überzeugungstäter angesehen?
 
(Nutzer gelöscht) 01.07.2023 08:55
Do stupid things, win stupid prices!

Zu diesem Urteil habe ich eigentlich keine Meinung.
Ich möchte nur sagen, wenn man sich zum Widerstand bzw. Gesetzesverstoß entscheidet, ob aus Notwehr/Gewissengründen/was auch immer, gerechtfertigt oder auch nicht, eben auch die Konsequenzen tragen können soll. Nicht danach jammern und heulen, weil man unfair behandelt wird. Ansonsten einfach lassen. Es gibt auch andere Optionen.

Mit Urkundenfälschung macht man sich nicht sonderlich beliebt.
 
Herbstprince 01.07.2023 09:39
Wenn eine Handlung durch Notwehr oder Nothilfe gerechtfertigt ist, ist man straffrei und wird nicht verurteilt.
Das ist dann eine Güterabwägung zwischen dem verletzten Rechtsgut und der Notwehr, bzw. Nothilfehandlung, was schützenswerter ist. 
 
(Nutzer gelöscht) 01.07.2023 11:10
Wenn du Notwehr schreibst:

Was sind denn die Notwehrfähigen "Güter" und unter welchen Umständen sind diese notwehrfähig?

Zumindest ist Österreich sind es:
- Recht auf Leben
- Gesundheit
- körperliche Unversehrtheit
- sexuelle Integrität
- Freiheit und Vermögen

Dafür muss aber ein gegenwärtiger oder unmittelbar drohender rechtswidriger Angriff stattfinden.

Bedeutet: Wenn ich mit einer kriminellen Handlung (zb. Überfall) gegenwärtig oder unmittelbar in den oben genannten Punkten bedroht werde, dann sind jene notwendigen (ggf. eben auch sonst strafbaren) Handlungen, um dem Angriff bzw. Schaden zu entgehen, straffrei. Sobald diese aber abgebrochen sind wäre alles weitere Notwehrüberschreitung bzw. Selbstjustiz.

Notwehr bedeutet folglich nicht, dass es nicht trotzdem zu einem Ermittlungsverfahren kommt, noch dass ich ein darauf folgendes Strafverfahren auch gewinne.

Um den Charakter der Notwehr etwas zu präzisieren: 
In Österreich hat jeder Staatsbürger per Gesetz zum Zwecke der Selbstverteidigung für den besagten Notwehrfall im Eigenheim und Betrieb das Recht, Schusswaffen zu erwerben und zu besitzen - nur zur Info! Wenn wir also von Notwehr sprechen, damit auch ausdrücklich klar ist, was Notwehr und die dazu gehörende Nothilfe dritter im Prinzip eigentlich ist.

Nachdem aber die Impfung aufgrund verschiedener Gesetze geregelt ist und daher maximal verfassungswidrig sein kann, ist der korrekte Gang der Dinge aber der Weg zum notfalls Verfassungsgerichtshof.

Zertifikatfälschung ist Selbstjustiz, keine Notwehr (siehe oben) und zur Impfung wurde trotz unschöner Szenen niemand im Sinne eines rechtswidrigen Angriffs gezwungen.

In Deutschland wird es trotz Verfahrensmängel aber nicht viel anders sein.
 
hansfeuerstein 01.07.2023 21:11
Wenn ein Arzt attestiert, dass jemand nicht Impffähig ist, wie kann ein Jurist das wirksam aufheben? Wenn sich doch die Fachleute keineswegs einig sind in diesen Fragen.
 
hansfeuerstein 01.07.2023 21:13
Und beim Thema Notwehr wäre ich vorsichtig. Da ist ein dermassen großer Ermessenspielraum, dass auch die gesellschaftliche Stimmung mit hineinspielt.
Weil der Hebel dann immer die Verhältnismässigkeit der Mittel ist, der wie ein
Gummiparagraph auslegbar ist.
 
calando 01.07.2023 21:44
Ich war gesperrt für ein paar Stündchen. Ich dachte es wäre wegen diesem Blog. 
Hab aber gerade Post von CsC bekommen, die schrieben mir dass das aufgrund eines Systemfehlers war. 
Nun ja Systemfehler können ja hier und da mal auftreten... 
 
(Nutzer gelöscht) 01.07.2023 22:36
Soweit ich gelesen habe, geht es im konkreten Fall aber nicht um Atteste, sondern die Ausstellung falscher Impfzertifikate = Dokumentenfälschung.

Wie dem auch sei, der richtige Weg wäre jener zum Gericht und durch die Instanzen, nicht aber das was hier passiert ist. Das ist der falsche Weg! Zumindest wenn man nicht mit den Konsequenzen umgehen kann.

Du wirst vermutlich keinen Berufssparte finden, wo ein Gericht Fälschungen in derart großem Umfang nur mit Geldstrafe als Lappalie behandelt.

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Zur Notwehr noch. Ich wollte damit nur darauf hinweisen, unter welchen Vorzeichen Notwehr üblicherweise angesiedelt ist.

Ja stimme ich dir zu, "Verhältnismäßigkeit der Mittel" spielt in Deutschland im Notwehrrecht eine bedeutende Rolle - zum Nachteil von vielen, die sich lediglich schützen woll(t)en. Nicht aber in AT.

"Verhältnismäßigkeit der Mittel" ist laut Meinung vieler Fachleute in AT nämlich nichts anderes als juristischer Täterschutz. Das Opfer kann ja nicht wissen, was Täter vorhaben und, ob sie ihm körperlich überlegen sind. Es sind dem Opfer dadurch aber jene Mittel verwehrt, die zum Selbstschutz zweckmäßig wären. Gott sei dank gilt derartiges bei uns für Privatpersonen daher nicht. 
 
calando 01.07.2023 22:52
Mit AT meinst du Austria?
Und das Verhältnismäßigkeitsprinzip gilt im Notwehrrecht prinzipiell nicht. 
Was meinst du mit deinem letzten Satz? 
 
(Nutzer gelöscht) 01.07.2023 23:26
Ja genau - AT = Kürzel für Austria. 
Mit dem letzten Satz bezog ich mich auf die "Verhältnismäßigkeit der Mittel". Diese haben in Österreich für Privatpersonen kein Bedeutung.

Für Polizei und dementsprechend geschulte Sicherheitsorgane gelten aber logischerweise andere Maßstäbe für den Dienstwaffengebrauch.
 
hansfeuerstein 02.07.2023 00:21
Ja, es wäre entscheidend, ob er Impfzertifikate = Dokumentenfälschung ausgestellt hat, oder
eben Impfbefreiungsatteste. Das mit der Verhältnismässigkeit der Mittel gilt in D auch für Privatpersonen.
 
Avokado 02.07.2023 08:08
FlorianM 01.07.2023 um 08:55 .. Do stupid things, win stupid prices! .. Zu diesem Urteil habe ich eigentlich keine Meinung. Ich möchte nur sagen, wenn man sich zum Widerstand bzw. Gesetzesverstoß entscheidet, ob aus Notwehr/Gewissengründen/was auch immer, gerechtfertigt oder auch nicht, eben auch die Konsequenzen tragen können soll. Nicht danach jammern und heulen, weil man unfair behandelt wird. Ansonsten einfach lassen. 

@FlorianM .. Wenn man sich zum Widerstand gegen Gottes Gebote entscheidet, sei es durch Abtreibungsgesetze, Zerstörung der Familie, Kindesumerziehung, Kindermaskierung, Zwangsspritze, Plünderung durch Steuern, Abgaben, Wegelagerei, Enterbung, Zwangshypotheken soll ebenfalls die Konsequenzen tragen und danach nicht jammern und heulen wenn der Bösewicht dort landet, wohin alle hinkommen die das Gesetz übertreten. 
Bezüglich Urkundenfälschung .. hast du immer einen 100% astreinen Arbeitsunfähigkeits Nachweis vom lieben Doktor bekommen, oder war es ab und zu eine schriftliche Lüge? 


Lukas 16,23 Und als er im Hades seine Augen aufschlug und in Qualen war, sieht er Abraham von Weitem und Lazarus in seinem Schoß. ... 25 Abraham aber sprach: Kind, denk daran, dass du (Gutmensch) dein Gutes (dicke Pensionen) völlig empfangen hast in deinem Leben und Lazarus ebenso das Böse (Sozialhilfe, Impfschäden); jetzt aber wird er hier getröstet, du aber leidest Pein.
 
(Nutzer gelöscht) 02.07.2023 09:26
Schwacher Vergleich, sry!

Es wurde niemand zu irgendetwas gezwungen. Herr Habig, hat in großem Stil falsche Impfzertifikate ausgestellt, dafür wsl auch Geld bekommen und wurde dabei erwischt.

In Tichys Einblicke ist genau das alles zu lesen. Ebenso dass "Notwehr" gegen Gesetze nicht zulässig ist - logisch.

Zitat: "...sei es durch Abtreibungsgesetze, Zerstörung der Familie, Kindesumerziehung, Kindermaskierung, Zwangsspritze..."
Das ist jedes Menschen eigene Lebensführung, zu der er sich entscheidet, weil sie in seiner Eigenverantwortung liegen.

"Plünderung durch Steuern, Abgaben, Wegelagerei, Enterbung, Zwangshypo"
Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist! ..sagt der Herr Jesus!

Bitte nicht strafbares mit der eigenen Weltanschauung in einem Topf werfen und rechtfertigen.

Ich bin hier dann Mal raus.
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