Ungerechte Erbschaftsteuer ...
09.01.2023 15:13
Ungerechte Erbschaftsteuer ...
09.01.2023 15:13
Ungerechte Erbschaftsteuer ...
Bayern will,
daß teuer gewordene Grundstücke schwächer besteuert werden,
damit keine Ungerechtigkeit entsteht.
Warum überhaupt Erbschaftssteuer? Es wurde a schon erspart und versteuert und war Altersvorsorge gedacht!
Der Zehnte müßte doch ausreichen.
daß teuer gewordene Grundstücke schwächer besteuert werden,
damit keine Ungerechtigkeit entsteht.
Warum überhaupt Erbschaftssteuer? Es wurde a schon erspart und versteuert und war Altersvorsorge gedacht!
Der Zehnte müßte doch ausreichen.
Kommentare
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Julia1960 09.01.2023 16:16
Zu dem Thema gab es kürzlich erste einen Blog. Schaue da mal ins Archiv, wenn es Dich interessiert.
Zeitlos6 09.01.2023 18:18
Es geht darum, daß die Erbschaftssteuer ungerecht ist und nur eine Wegelagerer-Steuer darstellt ohne jegliche Gegenleistung. Die Kirche bezahlt auch überhaupt nichts; der Depp von 1933 machte dieses Zugeständnis .... gegen den Maulkorb.
Der Oma ihr klein Häuschen ist eines Tages verstaatlicht ...
Der Oma ihr klein Häuschen ist eines Tages verstaatlicht ...
(Nutzer gelöscht) 09.01.2023 20:08
ich denke es gibt hohe Freibeträge
Julia1960 09.01.2023 22:36
Höhere Freibeträge aber doch nur für sogenannte Blutsverwandtschaft, oder?
Wobei ich der Meinung bin, dass alles bis zu min. 1 Mio. ohne Erbschaftssteuer vererbbar sein sollte und zwar egal an wen.
Wobei ich der Meinung bin, dass alles bis zu min. 1 Mio. ohne Erbschaftssteuer vererbbar sein sollte und zwar egal an wen.
Zeitlos6 13.01.2023 06:24
Dies ist kein Luxusproblem, liebe Frau Sausewind, sondern Raubrittertum!
Früher finanzierten damit die Fürsten ihre Feste ..... auch die Kirche nimmt gerne Geschenke an ...
Früher finanzierten damit die Fürsten ihre Feste ..... auch die Kirche nimmt gerne Geschenke an ...
2Tim478 13.01.2023 08:38
Raubrittertum?
Da mit dem Tod das Eigentumsrecht erlischt, ist es ein gesellschaftliches Zugeständnis, dass überhaupt vererbt werden darf und nicht alles an die Gemeinschaft zurückfällt.
Wer Schenkungsfreibeträge und Erbsteuerfreibeträge geschickt nutzt, muss schon sehr vermögend sein, um Erbschaftssteuer zu zahlen.
Da mit dem Tod das Eigentumsrecht erlischt, ist es ein gesellschaftliches Zugeständnis, dass überhaupt vererbt werden darf und nicht alles an die Gemeinschaft zurückfällt.
Wer Schenkungsfreibeträge und Erbsteuerfreibeträge geschickt nutzt, muss schon sehr vermögend sein, um Erbschaftssteuer zu zahlen.
2Tim478 13.01.2023 08:40
Schenkung Freibeträge
500 k Ehegatten
400 k Kinder
200 k Enkel
20 k jeder
Alles auf 10 Jahre steuerfrei
500 k Ehegatten
400 k Kinder
200 k Enkel
20 k jeder
Alles auf 10 Jahre steuerfrei
weil der Staat miterben wollte,
um seine Feste mitzufinanzieren - siehe in Frankreich Ludwig XIV.
In der Antike wurde bereits der Hof des Königs finanziert ....,
wobei die Steuer vorzugsweise aus Ziegen und Schafen bestand.