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Beten morgen um neun?
12.12.2022 23:08
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Ärztin Frau Dr. Jiang wegen Maskenattesten in Deutschland vor Gericht
11. Dezember 2022
von MWfGD
3,3 Minuten Lesezeit
Wir möchten auf eine wichtige Gerichtsverhandlung hinweisen. Über zahlreiches Erscheinen vor Ort würde sie sich sicherlich freuen. Morgen am 12.12.2022 um 9 Uhr läuft am Amtsgericht Weinheim ein Prozess gegen die Ärztin Dr. Monika Jiang wegen der Ausstellung von 4374 vermeintlich falscher Masken-Atteste. Ihr drohen 3,5 Jahre Gefängnis und 3 Jahre Berufsverbot.
Es ist zynisch. Die Maskenpflicht ist gefallen, die Impflicht lässt sich nicht durchsetzen, sämtliche Gerichte überweisen derzeit kommentarlos kassierte Bußgelder wieder zurück auf die Konten, derer, die angeblich gegen das Versammlungsrecht verstoßen hatten und während skrupellose Politiker bei ihren Skandalen die Flucht nach Vorne anstreben, werden Ärzte, die sich zu keinem Zeitpunkt korrumpieren lassen haben, gejagt wie Schwerkriminelle.
So auch die Fachärztin für Allgemeinmedizin, Dr. Monika Jiang. Mit dem Schwerpunkt auf Naturheilkunde hat sie sich seit 25 Jahren in ihrer eigenen Praxis der Gesundheitserhaltung verschrieben. Seit Beginn der Maskenpflicht hat sie sich von keiner dieser Drohkulissen ihre moralische Pflicht als Ärztin deformieren lassen. Dem ethischen Grundsatz „Primum nil nocere“ (zuerst einmal nicht schaden) stets treu geblieben, stellte sie sich von Anfang an schützend vor die Kinder (siehe Video). Die Hilfegesuche der Eltern, die ihre Kinder vor den kindeswohlgefährdenden „Corona-Schutznahmen“ an den Schulen bewahren sollten, hatte sie zu jedem noch so drangsalierenden Zeitpunkt ernst genommen. Auch sie gehört zu den Ärzten, die dafür bestraft werden sollen, dass sie zum Wohle der Schutzbefohlenen gehandelt haben und gesundheitliche Beschwerden, wie Co2 Vergiftungen, Kreislaufkolappse, Panikattacken etc. durch Ignoranz nicht in Kauf genommen hat.
Dass die Falschen auf der Anklagebank sitzen, beobachten wir bereits seit fast 3 Jahren. Wie der Fall vom Passauer Arzt, Dr. Weikl, dem stellv. Vorsitzenden des Vereins MWGFD, sichtbar macht, ist es durchaus möglich, auch mit dem Gericht ins Gericht gehen. Rückzugsversuche und Besänftigungsgesten des Gerichts lässt er ins Leere laufen, solange der blinde Fleck nicht erkannt wird, nämlich, dass bereits die Verurteilung jeder Rechtsgrundlage entbehrt. Obwohl er statt der geforderten 2 Jahre Freiheitsentzug und eines dreijährigen Berufsverbots „nur“ eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung bekommen hat, seine über 1000 scheinbar falsche Atteste auf „nur“ noch 24 reduziert wurden, entschloss er sich dennoch in die nächste Instanz, vor das Oberlandesgericht, zu ziehen.
Mit seiner kürzlich veröffentlichten Videobotschaft an Richter, Staatsanwälte und Schöffen hat er eine Lanze für alle Kolleginnen und Kollegen gebrochen, die wie Frau Dr. Jiang Maskenatteste ausgestellt haben. Wir hoffen darauf, dass diese Botschaft bei dem ein oder anderen Richter oder Richterin einen inneren Prozess anregt, bevor Gesetzeslyrik entgegen jeder wissenschaftlichen Faktenlage wieder blind vorgetragen wird.
Was der Verlauf seiner unzähligen Verhandlungstage sichtbar gemacht hat, ist der Umstand, dass Unterstützung in Form von Zuschauern nicht nur mental Abhilfe verschafft, sondern auch Einfluss auf die Gerichtsbarkeit nimmt. MWGFD bittet daher Menschen mit Gemeinsinn und dem richtigen Verständnis von Demokratie Frau. Dr. Jiang in ihrem Prozess mental zu unterstützen. Volle Zuschauersäle sind das wirkungsvollste Rezept, denn Richter agieren anders im Beisein eines Publikums.
11. Dezember 2022
von MWfGD
3,3 Minuten Lesezeit
Wir möchten auf eine wichtige Gerichtsverhandlung hinweisen. Über zahlreiches Erscheinen vor Ort würde sie sich sicherlich freuen. Morgen am 12.12.2022 um 9 Uhr läuft am Amtsgericht Weinheim ein Prozess gegen die Ärztin Dr. Monika Jiang wegen der Ausstellung von 4374 vermeintlich falscher Masken-Atteste. Ihr drohen 3,5 Jahre Gefängnis und 3 Jahre Berufsverbot.
Es ist zynisch. Die Maskenpflicht ist gefallen, die Impflicht lässt sich nicht durchsetzen, sämtliche Gerichte überweisen derzeit kommentarlos kassierte Bußgelder wieder zurück auf die Konten, derer, die angeblich gegen das Versammlungsrecht verstoßen hatten und während skrupellose Politiker bei ihren Skandalen die Flucht nach Vorne anstreben, werden Ärzte, die sich zu keinem Zeitpunkt korrumpieren lassen haben, gejagt wie Schwerkriminelle.
So auch die Fachärztin für Allgemeinmedizin, Dr. Monika Jiang. Mit dem Schwerpunkt auf Naturheilkunde hat sie sich seit 25 Jahren in ihrer eigenen Praxis der Gesundheitserhaltung verschrieben. Seit Beginn der Maskenpflicht hat sie sich von keiner dieser Drohkulissen ihre moralische Pflicht als Ärztin deformieren lassen. Dem ethischen Grundsatz „Primum nil nocere“ (zuerst einmal nicht schaden) stets treu geblieben, stellte sie sich von Anfang an schützend vor die Kinder (siehe Video). Die Hilfegesuche der Eltern, die ihre Kinder vor den kindeswohlgefährdenden „Corona-Schutznahmen“ an den Schulen bewahren sollten, hatte sie zu jedem noch so drangsalierenden Zeitpunkt ernst genommen. Auch sie gehört zu den Ärzten, die dafür bestraft werden sollen, dass sie zum Wohle der Schutzbefohlenen gehandelt haben und gesundheitliche Beschwerden, wie Co2 Vergiftungen, Kreislaufkolappse, Panikattacken etc. durch Ignoranz nicht in Kauf genommen hat.
Dass die Falschen auf der Anklagebank sitzen, beobachten wir bereits seit fast 3 Jahren. Wie der Fall vom Passauer Arzt, Dr. Weikl, dem stellv. Vorsitzenden des Vereins MWGFD, sichtbar macht, ist es durchaus möglich, auch mit dem Gericht ins Gericht gehen. Rückzugsversuche und Besänftigungsgesten des Gerichts lässt er ins Leere laufen, solange der blinde Fleck nicht erkannt wird, nämlich, dass bereits die Verurteilung jeder Rechtsgrundlage entbehrt. Obwohl er statt der geforderten 2 Jahre Freiheitsentzug und eines dreijährigen Berufsverbots „nur“ eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung bekommen hat, seine über 1000 scheinbar falsche Atteste auf „nur“ noch 24 reduziert wurden, entschloss er sich dennoch in die nächste Instanz, vor das Oberlandesgericht, zu ziehen.
Mit seiner kürzlich veröffentlichten Videobotschaft an Richter, Staatsanwälte und Schöffen hat er eine Lanze für alle Kolleginnen und Kollegen gebrochen, die wie Frau Dr. Jiang Maskenatteste ausgestellt haben. Wir hoffen darauf, dass diese Botschaft bei dem ein oder anderen Richter oder Richterin einen inneren Prozess anregt, bevor Gesetzeslyrik entgegen jeder wissenschaftlichen Faktenlage wieder blind vorgetragen wird.
Was der Verlauf seiner unzähligen Verhandlungstage sichtbar gemacht hat, ist der Umstand, dass Unterstützung in Form von Zuschauern nicht nur mental Abhilfe verschafft, sondern auch Einfluss auf die Gerichtsbarkeit nimmt. MWGFD bittet daher Menschen mit Gemeinsinn und dem richtigen Verständnis von Demokratie Frau. Dr. Jiang in ihrem Prozess mental zu unterstützen. Volle Zuschauersäle sind das wirkungsvollste Rezept, denn Richter agieren anders im Beisein eines Publikums.
Kommentare
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Autumn 13.12.2022 09:34
Liebe calando,
die Gerichtsverhandlung war ja laut Artikel bereits gestern 12.12. - 09:00 Uhr.
Hast du einen Bericht über den Ausgang?
die Gerichtsverhandlung war ja laut Artikel bereits gestern 12.12. - 09:00 Uhr.
Hast du einen Bericht über den Ausgang?
calando 13.12.2022 10:09
oh da hab ich wohl einen Fehler gemacht
das mit dem Lanka hab ich gehört
aber es gibt unendlich viele Viren
die teilweise überlebenswichtig sind
ich weiß nicht was er meint es gäbe keine Viren
kommt mir mehr als komisch vor
und das mag ich nicht
das mit dem Lanka hab ich gehört
aber es gibt unendlich viele Viren
die teilweise überlebenswichtig sind
ich weiß nicht was er meint es gäbe keine Viren
kommt mir mehr als komisch vor
und das mag ich nicht
calando 04.01.2023 21:59
Im Gerichtssaal hatte zunächst die Anwältin der mitangeklagten Bürokraft der Ärztin ihr Plädoyer gehalten. Die Verteidigerin bezeichnete den Prozess als - so wörtlich - "Terrorprozess", zog Nazi-Vergleiche und sprach von einem "totalitären Corona-Regime". Die angeklagte Ärztin hat nach Ansicht des Gerichts in weit über 4.000 Fällen falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt.
Unterstützter der Angeklagten demonstrierten vor dem Weinheimer Amtsgericht (Foto: SWR)
Unterstützter der Angeklagten demonstrierten vor dem Weinheimer Amtsgericht
Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafe
Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft und ein dreijähriges Berufsverbot für die Ärztin gefordert. Sie sah den Tatbestand des "Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse" erfüllt. Als rechtlichen Hintergrund führte die Staatsanwältin an, dass ein Attest laut Bundesgerichtshof bereits dann als falsch gilt, wenn ein Zeugnis über einen Befund ausgestellt wird, ohne dass eine Untersuchung stattgefunden hat.
Angeklagte hält Masken für schädlich
Die Angeklagte hatte sich in der Vergangenheit öffentlich als Masken-Gegnerin positioniert und trat auch bei Veranstaltungen als Rednerin auf. Sie behauptet, dass das Tragen von Masken generell gesundheitsschädlich sei und unter anderem zu Atemschwierigkeiten und der Gefahr einer Re-Infektion führe. Deshalb habe sie aus Überzeugung über 4.000 Atteste größtenteils ohne direkten Patientenkontakt ausgestellt.
Unterstützter der Angeklagten demonstrierten vor dem Weinheimer Amtsgericht (Foto: SWR)
Unterstützter der Angeklagten demonstrierten vor dem Weinheimer Amtsgericht
Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafe
Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft und ein dreijähriges Berufsverbot für die Ärztin gefordert. Sie sah den Tatbestand des "Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse" erfüllt. Als rechtlichen Hintergrund führte die Staatsanwältin an, dass ein Attest laut Bundesgerichtshof bereits dann als falsch gilt, wenn ein Zeugnis über einen Befund ausgestellt wird, ohne dass eine Untersuchung stattgefunden hat.
Angeklagte hält Masken für schädlich
Die Angeklagte hatte sich in der Vergangenheit öffentlich als Masken-Gegnerin positioniert und trat auch bei Veranstaltungen als Rednerin auf. Sie behauptet, dass das Tragen von Masken generell gesundheitsschädlich sei und unter anderem zu Atemschwierigkeiten und der Gefahr einer Re-Infektion führe. Deshalb habe sie aus Überzeugung über 4.000 Atteste größtenteils ohne direkten Patientenkontakt ausgestellt.
calando 04.01.2023 22:01
AG Weinheim
Haftstrafe für Ärztin wegen falscher Maskenatteste
03.01.2023
Mundschutz
Mehr als 100 Menschen hatten vor dem Amtsgericht gegen den Prozess demonstriert. Foto: picture alliance/dpa | Str
Über 4.000 falsche Maskenatteste hatte eine Ärztin aus Weinheim ausgestellt. Das AG Weinheim verhängte dafür am Montag eine mehrjährige Haftstrafe sowie ein Berufsverbot.
In einem der größten Prozesse wegen falscher Maskenatteste während der Corona-Pandemie hat das Amtsgericht (AG) Weinheim am Montag eine Ärztin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt - es geht um 4.247 Fälle. Zudem verhängte es laut der Direktorin des Gerichts ein vorläufiges Berufsverbot und ordnete an, dass rund 28.000 Euro eingezogen werden. Darüber hinaus verurteilte das Gericht eine Angestellte zu einer Geldstrafe.
Bei dem eingezogenen Geld handelt es sich nach Angaben des Gerichts um die Summe, die die Ärztin für das Erstellen der Atteste von den Empfängern eingenommen habe. Bundesweit hätten Menschen entsprechende Atteste bestellt und bekommen - ohne, dass die Ärztin sie untersucht hätte oder auch nur Kenntnisse über etwaige Vorerkrankungen gehabt hätte. Es seien auch keine Patientenakten angelegt worden. "Der Vorgang erinnert eher an einen Verkauf von Attesten als an eine medizinische Maßnahme", heißt es in der Mitteilung.
Im Fall der Angestellten ging das Gericht davon aus, dass die Frau "von ihrer Vorgesetzten zu den Taten angewiesen worden ist und mutmaßlich ihrer Rechtspflicht nur hätte nachkommen können, wenn sie ihre Anstellung aufgegeben hätte". Daher befand es eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro als ausreichend und sah von einer Freiheitsstrafe auf Bewährung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Hintergrund der ausgestellten Atteste war nach Angaben der Staatsanwaltschaft die politische Einstellung der Ärztin aus Weinheim im Rhein-Neckar-Kreis. Die 59-Jährige halte die gesetzlich gebotenen coronabedingten Einschränkungen für unangemessen und verfassungswidrig. Insbesondere gegen die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes habe sich die Angeklagte wiederholt öffentlich auf Demonstrationen und der Video-Plattform Youtube ausgesprochen, hieß es. Sie habe sich dazu auch vor Gericht bekannt.
Die Frau wurde von der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner verteidigt, einer bekannten Kritikerin der Corona-Politik. Sie warnte vor den medizinischen Risiken für Geimpfte und rechtlichen Konsequenzen für impfende Ärzte. Die Fachanwältin für Medizinrecht war auch in mehreren Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof gegen die baden-württembergische Corona-Verordnung vorgegangen - stets ohne Erfolg. Auch mit einem Antrag auf einstweilige Anordnungen gegen die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer beim Bundesverfassungsgericht war sie gescheitert.
Es ist nicht die erste Verurteilung wegen falscher Maskenatteste - erst Mitte November 2022 war ein Arzt vom Landgericht Passau wegen Ausstellens falscher Masken-Atteste für nicht untersuchte Schulkinder in 24 Fällen zu einer einjährigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldauflage in Höhe von 50.000 Euro verurteilt worden. Zuvor hatte auch das AG Garmisch-Partenkirchen eine Ärztin aus Oberbayern zu einer Haftstrafe verurteilt. Ärzte, die ohne Untersuchung Atteste ausstellen machen sich gemäß § 278 Strafgesetzbuch (StGB) wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar.
pab/dpa/LTO-Redaktion
Haftstrafe für Ärztin wegen falscher Maskenatteste
03.01.2023
Mundschutz
Mehr als 100 Menschen hatten vor dem Amtsgericht gegen den Prozess demonstriert. Foto: picture alliance/dpa | Str
Über 4.000 falsche Maskenatteste hatte eine Ärztin aus Weinheim ausgestellt. Das AG Weinheim verhängte dafür am Montag eine mehrjährige Haftstrafe sowie ein Berufsverbot.
In einem der größten Prozesse wegen falscher Maskenatteste während der Corona-Pandemie hat das Amtsgericht (AG) Weinheim am Montag eine Ärztin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt - es geht um 4.247 Fälle. Zudem verhängte es laut der Direktorin des Gerichts ein vorläufiges Berufsverbot und ordnete an, dass rund 28.000 Euro eingezogen werden. Darüber hinaus verurteilte das Gericht eine Angestellte zu einer Geldstrafe.
Bei dem eingezogenen Geld handelt es sich nach Angaben des Gerichts um die Summe, die die Ärztin für das Erstellen der Atteste von den Empfängern eingenommen habe. Bundesweit hätten Menschen entsprechende Atteste bestellt und bekommen - ohne, dass die Ärztin sie untersucht hätte oder auch nur Kenntnisse über etwaige Vorerkrankungen gehabt hätte. Es seien auch keine Patientenakten angelegt worden. "Der Vorgang erinnert eher an einen Verkauf von Attesten als an eine medizinische Maßnahme", heißt es in der Mitteilung.
Im Fall der Angestellten ging das Gericht davon aus, dass die Frau "von ihrer Vorgesetzten zu den Taten angewiesen worden ist und mutmaßlich ihrer Rechtspflicht nur hätte nachkommen können, wenn sie ihre Anstellung aufgegeben hätte". Daher befand es eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro als ausreichend und sah von einer Freiheitsstrafe auf Bewährung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Hintergrund der ausgestellten Atteste war nach Angaben der Staatsanwaltschaft die politische Einstellung der Ärztin aus Weinheim im Rhein-Neckar-Kreis. Die 59-Jährige halte die gesetzlich gebotenen coronabedingten Einschränkungen für unangemessen und verfassungswidrig. Insbesondere gegen die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes habe sich die Angeklagte wiederholt öffentlich auf Demonstrationen und der Video-Plattform Youtube ausgesprochen, hieß es. Sie habe sich dazu auch vor Gericht bekannt.
Die Frau wurde von der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner verteidigt, einer bekannten Kritikerin der Corona-Politik. Sie warnte vor den medizinischen Risiken für Geimpfte und rechtlichen Konsequenzen für impfende Ärzte. Die Fachanwältin für Medizinrecht war auch in mehreren Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof gegen die baden-württembergische Corona-Verordnung vorgegangen - stets ohne Erfolg. Auch mit einem Antrag auf einstweilige Anordnungen gegen die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer beim Bundesverfassungsgericht war sie gescheitert.
Es ist nicht die erste Verurteilung wegen falscher Maskenatteste - erst Mitte November 2022 war ein Arzt vom Landgericht Passau wegen Ausstellens falscher Masken-Atteste für nicht untersuchte Schulkinder in 24 Fällen zu einer einjährigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldauflage in Höhe von 50.000 Euro verurteilt worden. Zuvor hatte auch das AG Garmisch-Partenkirchen eine Ärztin aus Oberbayern zu einer Haftstrafe verurteilt. Ärzte, die ohne Untersuchung Atteste ausstellen machen sich gemäß § 278 Strafgesetzbuch (StGB) wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar.
pab/dpa/LTO-Redaktion
siehe: