Ich folge der unmoralischen (aber rechtlich sauberen) Lösung: Bin ich für einen der betroffenen Menschen in einer Garantenstellung (Kind, Eltern, (Ehe)Partner), bin ich verpflichtet, ihm oder ihr ZUERST zu helfen/retten/schützen. Da gibt es kein vertun.
Trifft die Garantenhaftung für keinen Betroffenen zu, so ist fraglich, ob genügend Zeit besteht, eine bewusste Entscheidung zu treffen. das dürfte idR nicht der Fall sein. Da kann ich mir insgesamt vornehmen, was ich will, denn in der Stress-Lage werde ich situationsbedingt handeln, aber ich handle (keine unterlassene Hilfeleistung), oder so, wie ich es gewohnt bin (ich bin Feuerwehrmann und bei der Wasserwacht). Beim Einsatz gibt es bei mir sehr wohl ein "bewusst werden" während der Fahrt zum Einsatzort, aber niemals, wenn ich "spontan" mit der Situation konfrontiert werde.
Die posttraumatische Belastung muss ich als Folge so oder so tragen.
Und nein: nach meinem Rechtsgefühl und meiner Wahrnehmung ist ein Menschenleben unendlich viel "wert" (Schützenswert, wirtschaftlich Wert, "Menschenwert"

Ist das auch noch in der Praxis so, an meinem 1. Beispiel ?