meine erste Idee als Antwort war jetzt eher aus dem Verfassungsrecht nach Art. 4 GG
wahrscheinlich auch in Verbindung mit Art. 5 GG
muss jetzt erstmal weg
leider eher antichristliches nicht schönes, aber erwähnenswert
01.08.2022 14:42
leider eher antichristliches nicht schönes, aber erwähnenswert
01.08.2022 14:42
leider eher antichristliches nicht schönes, aber erwähnenswert
Ein neuer Podcast von Bruce Wayne für Radio Qfm.network
Eine neue Dimension der „Juristischen Willkür“ hat sich nun wohl am Züricher Bezirksgericht ereignet, dort wurde ein Fall verhandelt und auch mit einem Urteil abgeschlossen, der folgende Thematik zum Inhalt hat:
Am diesjährigen Pride-Umzug – für Deutsche und Österreicher – das ist die Züricher Version des Christopfer Street Days – stellte sich ein 63-jähriger Lehrer und gläubiger Christ mitten unter die bunte Teilnehmerschar.
Er zitierte mit lauter Stimme jene Bibelstellen, welche die Homosexualität als Sünde brandmarkten.
Der Verkünder des Evangeliums wurde damals von der Polizei abgeführt. Und sah sich bald in ein Strafverfahren verwickelt. Jetzt erging das Urteil des Bezirksgerichts:
Es lautete auf 15’200 Franken Busse bedingt und auf Übernahme der Gerichtskosten.
Der Richter begründete das Urteil damit, dass der Beschuldigte die gesetzliche Erweiterung der Rassismus-Strafnorm verletzt habe…
….nämlich das Diskriminierungsverbot.
Der Beschuldigte wehrte sich mit dem Argument, er habe nichts getan als aus der Heiligen Schrift – Der Bibel zitiert.
Damit kam er aber beim rot-grün beherrschten Bezirksgericht in Zürich nicht gut an – Ideologen und die Bibel – das verträgt sich nicht gut.
Bemerkenswert ist die dann noch der zweite Teil der Urteilsbegründung,
die der Richter laut „Tele Züri“ gegen den lautstark bekennenden Christen ins Feld führte:
Der Richter – am rot-grüne geprägten Bezirksgericht – ist nämlich der Meinung – und das geht aus seiner „Urteilsbegrünung“ unzweifelhaft
hervor – dass:
„Die Ansichten, die der Angeklagte vertritt, im Jahr 2022 in Mitteleuropa nicht zeitgerecht“
Neuerdings ist also die jeweilige „Zeitgerechtigkeit“ für unseren Rot-Grünen ein neues, justiziables Maß für Strafurteile.
Merke:
„Die christliche Botschaft hat laut dem „grün-rot geprägten Bezirksgericht Zürich – im Jahr 2022 in Mitteleuropa nichts mehr verloren“.
Wer sie dennoch vertritt oder gar äußert, wird mit einer Busse von 15’200 Franken bestraft.
Eine neue Dimension der „Juristischen Willkür“ hat sich nun wohl am Züricher Bezirksgericht ereignet, dort wurde ein Fall verhandelt und auch mit einem Urteil abgeschlossen, der folgende Thematik zum Inhalt hat:
Am diesjährigen Pride-Umzug – für Deutsche und Österreicher – das ist die Züricher Version des Christopfer Street Days – stellte sich ein 63-jähriger Lehrer und gläubiger Christ mitten unter die bunte Teilnehmerschar.
Er zitierte mit lauter Stimme jene Bibelstellen, welche die Homosexualität als Sünde brandmarkten.
Der Verkünder des Evangeliums wurde damals von der Polizei abgeführt. Und sah sich bald in ein Strafverfahren verwickelt. Jetzt erging das Urteil des Bezirksgerichts:
Es lautete auf 15’200 Franken Busse bedingt und auf Übernahme der Gerichtskosten.
Der Richter begründete das Urteil damit, dass der Beschuldigte die gesetzliche Erweiterung der Rassismus-Strafnorm verletzt habe…
….nämlich das Diskriminierungsverbot.
Der Beschuldigte wehrte sich mit dem Argument, er habe nichts getan als aus der Heiligen Schrift – Der Bibel zitiert.
Damit kam er aber beim rot-grün beherrschten Bezirksgericht in Zürich nicht gut an – Ideologen und die Bibel – das verträgt sich nicht gut.
Bemerkenswert ist die dann noch der zweite Teil der Urteilsbegründung,
die der Richter laut „Tele Züri“ gegen den lautstark bekennenden Christen ins Feld führte:
Der Richter – am rot-grüne geprägten Bezirksgericht – ist nämlich der Meinung – und das geht aus seiner „Urteilsbegrünung“ unzweifelhaft
hervor – dass:
„Die Ansichten, die der Angeklagte vertritt, im Jahr 2022 in Mitteleuropa nicht zeitgerecht“
Neuerdings ist also die jeweilige „Zeitgerechtigkeit“ für unseren Rot-Grünen ein neues, justiziables Maß für Strafurteile.
Merke:
„Die christliche Botschaft hat laut dem „grün-rot geprägten Bezirksgericht Zürich – im Jahr 2022 in Mitteleuropa nichts mehr verloren“.
Wer sie dennoch vertritt oder gar äußert, wird mit einer Busse von 15’200 Franken bestraft.
Kommentare
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(Nutzer gelöscht) 01.08.2022 16:05
@ Autumn Mindestens ist die Meinungsfreiheit offenbar nicht mehr gegeben. Wenn so geurteilt wird, brauchen wir uns eines Tages über Bücherverbrennungen nicht wundern, befürchte ich.
Engeli 01.08.2022 16:55
@Jerusa
Korrekt. Der errechnete sensible Zeitpunkt ist das Jahr 2050. Bis dahin muss sich dringend was ändern
Korrekt. Der errechnete sensible Zeitpunkt ist das Jahr 2050. Bis dahin muss sich dringend was ändern
Autumn 01.08.2022 18:52
16:05:
"Mindestens ist die Meinungsfreiheit offenbar nicht mehr gegeben."
Ja, die Meinung des Herrn.
"Mindestens ist die Meinungsfreiheit offenbar nicht mehr gegeben."
Ja, die Meinung des Herrn.
(Nutzer gelöscht) 01.08.2022 19:26
Kann gegen eine solche subjektive Einschätzung, die auch zur Urteilsfindung führte, geklagt werden? Ist es nicht auch eine Diskriminierung von Christen, wenn diese nicht öffentlich ihr Bekenntnis zur Bibel ausprechen dürfen?
hansfeuerstein 01.08.2022 19:40
Das nächste Mal einen Moslem mitnehmen, und ihn reden lassen, dann trauen sie sich nicht. 😉
(Nutzer gelöscht) 01.08.2022 22:26
leider sind überall die Angriffe auf den Christlichen Glauben zu spüren. Das amerikan. Soziale Netzwerk GAB, dessen Gründer Torba sich klar zum christlichen Glauben bekennt, wurde vom gesamten amerikan. Mainstream-Medienkomplex immens angegriffen und das Christentum als "Toxische Religion" bezeichnet.
Bambus2021 02.08.2022 08:35
@Hansfeuerstein
Lol ja. Das wäre genial. Ein Moslem auf so einer Veranstaltung der die Veranstaltunk lauthals kritisiert lol.
Interessant finde ich ja auch dass es einige ausländische Systemkritiker auf youtube gibt.
Sogar die werden mittlerweile extrem angefeindet von den Medien bzw. Videos werden gelöscht.
Lol ja. Das wäre genial. Ein Moslem auf so einer Veranstaltung der die Veranstaltunk lauthals kritisiert lol.
Interessant finde ich ja auch dass es einige ausländische Systemkritiker auf youtube gibt.
Sogar die werden mittlerweile extrem angefeindet von den Medien bzw. Videos werden gelöscht.
Ist das nicht eine Art von Christenverfolgung, wenn das Zitieren von Bibelversen bestraft wird?