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Thea, Lia – und die Kinderrechte

Thea, Lia – und die Kinderrechte
Die beiden Schwestern Lia (82) und Thea (92) sind im Leben und in der Liebe zuhause. Man sollte meinen, dass sich etwas in die Jahre gekommene Damen nur mit gleichaltrigen Personen beschäftigen, aber nicht mit Kindern, sofern solche nicht zum Lebensalltag gehören. Bei Thea und Lia ist das anders.

Lia: Irgendwie finde ich es schade, dass wir nicht in einer Großfamilie mit Kindern leben. Du nicht auch?

Thea: Nö. Das laute Geschrei und diese Unruhe, das wäre nichts für mich. Kinder wollen immer irgendwas.

Lia: Du könntest Dich auch zurückziehen, wenn es Dir zu viel wird. Aber wenn man an Lebensentwicklung der Generationen interessierst ist, sollten sich auch die Älteren engagieren.

Thea: Es wird mir zu viel. Zurückgezogen hab‘ ich mich auch schon. Also, was willst Du von mir?

Lia: Derzeit ist der Begriff Kinderrechte überall zu hören. Kinderrechte sollen ins Grundgesetz. Wenn es zur Abstimmung in der Kirche kommt, dass unsere Kirche diese Maßnahmen befürwortet, dann will ich dafür stimmen. Machst Du mit?

Thea: Nein! Und bevor Du weiterfragst: Ich habe mich schon über Kinderrechte informiert, als Du noch als Quark im Schaufenster lagst. Kinderrechte bedeutet viel, z.B. „Kinder haben das Recht ihre Meinung zu sagen und mitzubestimmen, wenn etwas entschieden wird, was sie betrifft. Die Erwachsenen sollen den Kindern auch zuhören.“ Wenn das zum Gesetz wird, dann müssen Eltern ihre Kinder fragen, ob diese mit ihrer Erziehung einverstanden sind. Die Welt wird immer verrückter, aber ohne mich.

Lia: Aber es gibt doch auch so viele Ungerechtigkeiten, gerade bei Kindern ist das dramatisch, weil diese auch die Schwächeren in der Gesellschaft sind.

Thea: Das ist eben so und wird sich auch nicht ändern, egal welche Gesetze beschlossen werden.
Lia: Ja, aber deswegen müssen wir doch etwas ändern!

Thea: Aber ohne mich
Lia: Bluehorse wäre tief enttäuscht, wenn er Deine negative Haltung kennen würde.

Thea: Na los, Du Quasselstrippe, ruf ihn an und frag ihn, ob er enttäuscht ist.

------- riiiiiiiiiiiing, riiiiiiiiiiiiiiiiiiiing, riiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiing ---------

Bluehorse: Hier ist der Wetterdienst für die Antarktis. Bitte besorgen Sie sich Schneeschaufeln.

Lia: Ach Bluilein, ich bin's doch, die Lia.

Bluehorse: Das ist nicht meine Schuld.

Lia: Es geht doch nicht um Deine Schuld, sondern um Kinderrechte im Grundgesetz.

Bluehorse: Was Rechte allgemein betrifft, so sprechen wir bei Rechten von einer Übereinstimmung mit den Naturgesetzen, soweit sie der menschlichen Vernunft bekannt sind.

Lia: Und gilt das nicht auch für Kinderrechte?

Bluehorse: Nein. Kinder sind immer die Schwächeren in der Gesellschaft. Das entspricht der Natur, wie wir sie überall auf der Welt erleben.

Lia: das muss geändert werden! Viele Kinder werden diskriminiert und daran sind Erwachsene schuld.

Bluehorse: Diskriminierung hat viele Gesichter. Das Problem ist auch von sozialer Gruppe zu sozialer Gruppe verschieden. Mit schlechtem Reden über andere Menschen fängt es an. Es gehört zur Erziehung, wie wir über andere Menschen reden sollten. Man nennt das auch Charakterbildung. Ich sehe da schon in Deutschland Gesetze, die jedoch erst bei Strafmündigkeit greifen. Hingegen sehe ich nicht, wie Gesetzesänderungen den Charakter ändern können.

Lia: Genau. Und in anderen Ländern ist es oft ganz besonders schlimm, wie man mit Kindern umgeht.

Bluehorse: Und das willst Du in diesen Ländern ändern, indem Du das Grundgesetz in Deutschland änderst?

Lia: Nein, aber mit der Grundgesetzänderung kann ich das Wohl von Kindern auch in Deutschland verstärken.

Bluehorse: Was ist denn das Wohl der Kinder?

Lia: Ich habe dazu die Meinung von Professor Maywald gelesen. Er ist eine Kapazität. Er ist Geschäftsführer eines gemeinnützigen Vereins mit dem Namen Deutsche Liga für das Kind und Sprecher einer Koalition, die sich nach eigener Aussage die Umsetzung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland auf die Fahnen geschrieben hat. Und er definiert Kinderrechte als einen Überbegriff für Schutzrechte, Forderrechte und Beteiligungsrechte.

Bluehorse: Ah ja. Verstehe. Ich frage mich, welches Menschenbild er hat.

Lia: Bestimmt wie die Regierung ein Gutes, da bin ich mir sicher, denn er ist ja für Kinder, wie Jesus.

Bluehorse: Ich befürchte, liebe Lia, da täuschst Du Dich. Wenn ich mich nicht irre, gibt es ein Entscheidungspapier des Bundesministeriums der Justiz: „Sozialisierung des Kindes auf der Grundlage des Menschenbildes im Grundgesetz“. 

Es wäre mir neu, dass a) das Grundgesetz ein bestimmtes Menschenbild beschreibt und b) dass das Grundgesetz sich die Aufgabe gemacht hat, Gottes Willen in alle Entscheidungen zu suchen.

Lia: Und was bedeutet das jetzt?

Bluehorse: Wir Christen sollten uns an Gott halten und von Ihm uns raten lassen, wie wir mit unseren Kindern umgehen. Vertrauen wir jedoch menschlichen Gesetzen, dann öffnen wir der Willkür unsere Türe, die mit menschlichem Tun verbunden ist. Das Wohl, was die Regierung oder dieser Professor Maywald meint, ist ein anderes Wohl, als das was Gott meint.

Dir sollte die Regel bekannt sein: Auf hoher See und vor Gericht sind wir den höheren Gewalten hilflos ausgeliefert. Diese Regel sollte Dir und allen Eltern eine Warnung sein.

Lia: wieso Warnung?

Bluehorse: Weil mit Kinderrechten im Grundgesetz letzten Endes ein Richter über richtig und falsch entscheiden wird, aber nicht Gott. Wenn ein Richter z.B. entscheidet, ein krankes Kind sterben zu lassen, weil das dem Kindeswohl dienen würde, dann wird Jesus zum Gesetzesbrecher, wenn er dem Kind zu einem gesunden Leben verhelfen will. Und wenn ein Richter entscheidet, dass christliche Erziehung dem Kindeswohl abträglich ist, dann machen sich gläubige Eltern strafbar, wenn sie von Jesus erzählen.

Nur wenn wir uns der noch höheren Gewalt Gottes freiwillig ausliefern, können wir berechtigt auf ewiges Wohl auch für unsere Kinder hoffen. Dazu lies 5. Mose 5:26
„Ach daß sie ein solch Herz hätten, mich zu fürchten, und zu halten alle meine Gebote ihr Leben lang, auf daß es ihnen wohl ginge und ihren Kindern ewiglich!“
© JJ

Kommentare

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Bluehorse 17.07.2022 17:07
Das Beispiel mit dem kranken Kind, welches auf Antrag der Ärzte und mit Unterstützung des Gerichts sterben sollte, ist ein Beispiel aus England. Die Eltern wollten das Kind zu einer italienischen Klinik bringen, die das Kind operieren wollten. (Um welche gesundheitlichen Probleme es ging, weiß ich nicht mehr.) Jedenfalls bekamen die Eltern nicht Recht und mussten ihr eigenes Kind aus dem englischen Krankenhaus nach Italien entführen. Übrigens, dem Kind wurde in Italien geholfen. Es soll sich inzwischen bester Gesundheit erfreuen. 
 
Bluehorse 17.07.2022 18:34
Porete
Danke für den Artikel vom 10.01.2020. 

Woher nimmst Du die behauptete Tatsache, dass es bis heute unverändert so ist?

Wie auch immer es für solch schwer kranken Kinder ausgeht - es ist aufzuzeigen, dass es unterschiedliche Ansichten gibt, was das Wohl von Kindern betrifft. Und ich kenne keine Regierung, die sich an Gottes Definition halten will. Das ist eine üble Tatsache für Eltern, denen Gottes Wille wichtig ist.  
 
Bluehorse 17.07.2022 19:05
Das tut mir sehr leid, ändert aber nichts an den Fakten, dass das Wohl von Kindern, was immer darunter verstanden wird, von Menschen abhängig gemacht wird, die von Gott nichts halten. Und dem öffnet man die Türe, wenn man der "Aktion Kinderrechte ins Grundgesetz" zustimmt.  
 
(Nutzer gelöscht) 18.07.2022 10:36
Es gibt auch den umgekehrten Fall, z. B. Eltern, die aus religiösen Gründen, die lebensnotwendige Bluttransfusion für ihr Kind ablehnen. Das ist zwar aus unserer Sicht ein irregeleiteter Glaube, aber so etwas gibt es ja auch. In solchen Fällen sind Gesetze hilfreich.

Man kann mit Gesetzen, die zum Wohl der Kinder erlassen werden, auf Dauer eine Bewusstseinsänderung in der Gesellschaft erreichen, z. B. eine allgemeine Zustimmung zur körperlichen Züchtigung gibt es nicht mehr.

Eine "durch und durch christliche Politik" (das wird man niemals auf einen Nenner bringen), ist nicht durchsetzbar, weil viele Menschen nicht davon überzeugt sind. Unser Grundgesetz fußt schon auf dem christlichen Menschenbild, das kann man nicht abstreiten. 

Wenn Eltern eine christliche Einstellung hätten und immer das Beste für das Kind wünschten, dann bräuchten wir keine Gesetze für das Kindeswohl. Vielleicht richten in manchen Fällen Gesetze auch gar nichts aus, aber zumindest orientiert sich die Mehrheit daran und das Thema kommt mehr ins Bewusstsein der Menschen und ändert auf Dauer doch die Einstellung.

Ich sehe z. Z. bei uns nicht, dass Gesetze verbieten, den christlichen Glauben an Kinder weiterzugeben. 
 
(Nutzer gelöscht) 19.07.2022 01:34
Nun, Porete und angel08, Ihr werdet ernten, was Ihr gesät habt! Gott vergelt´s! Oder in diesem Fall: Ihr werdet es erleben, was passiert, wenn das "Menschengesetz" in Willkür ausartet und über Gottes Gesetz gestellt wird. Vielleicht wird es sogar Euch selbst und Eure Familien treffen - und Ihr werdet enttäuscht sein.
 
(Nutzer gelöscht) 19.07.2022 09:29
Wir müssen uns doch jetzt schon an viele Menschengesetze halten, ohne die ein geordnetes Zusammenleben nicht möglich wäre. (Strassenverkehrsordnung...) Gesetze dienen doch dem Schutz des Schwächeren. Da ich in Deutschland lebe und nicht in einer Diktatur sehe ich nicht, dass Gesetze in Willkür ausarten. 
Seramis, was ist denn deine Befürchtung, wenn es um die Verankerung von Kinderrechten geht? 
 
(Nutzer gelöscht) 19.07.2022 13:28
Ganz einfach: Mit Artikel 1 GG ist alles gesagt. Brauchen Kinder da noch Sonderrechte? Überflüssig! Oder sind Kinder keine Menschen?
 
(Nutzer gelöscht) 19.07.2022 13:30
Meine Befürchtung: Daß nicht mehr die Eltern ihre Kinder erziehen und über ihr Wohl bestimmen, sondern der Staat mit seien Institutionen und Einrichtungen.
 
(Nutzer gelöscht) 19.07.2022 13:42
danke Bluehorse für deine wie immer tollen Geschichten von T&L&dir !

Man muss sich doch einmal grundsätzlich die Frage stellen, warum die seitherige Gesetzgebung nicht genügen soll ! Es gibt genügend Fürsorge-Einrichtungen wie Jugendämter, Sozialamt etc. die genau für solche problematischen Situationen da sein sollten (leider aber zu oft versagen) ! Wenn ich als Nachbar (Gesellschaft hat auch eine Wächter,-u. Beschützerfunktion) beobachte, dass Kinder misshandelt,-braucht, vernachlässigt etc.  werden kann ich es dem Jugendamt zur Überprüfung melden.  Dann sollten doch hochstudierte Sozialarbeiter ausreichend Kenntnisse haben wie man mit den einzelnen Fällen richtig vorgeht oder etwa nicht ?

In den allermeisten Fällen werden die Eltern doch ihrere Erziehungsverantwortung gerecht.
 
(Nutzer gelöscht) 19.07.2022 13:46
es gibt IMMER Fälle von Überforderung von Eltern/Familie (Alkohol, Drogen, Alleinerziehende usw.); dort sollte der Staat als helfende/unterstützende Funktion eintreten: vlt. eine kurzfristige Entlastung indem Kinder kurz woanders hinkommen, den Eltern geholfen wird, damit Kinder möglichst wieder zu ihren Eltern zurück können oder Haushaltshilfen bei psychischen Notsituationen usw usw.

Man hat genügend Werkzeuge und Möglichkeiten an der Hand !!!
 
(Nutzer gelöscht) 19.07.2022 13:51
das ganze "Kinderrecht-gedöns ist doch nur scheinheilig und verlogen vorgeschoben, um an die Kinder noch mehr mit Genderideologie und Pädophilie ran zu kommen !!!

Wenn ich als Eltern nicht mehr darüber entscheiden darf WIE ich mein Kind erziehen darf z.Bsp. im christlichen Glauben gemäß dem Wort Gottes ! und diesen Auftrag haben wir von Gott !!!, sondern ein unmündiges Kind darf nach Lust und Laune bestimmen und den Eltern auf dem Kopf herumtanzen - dann ist wahrlich VERKEHRTE Welt angesagt !!
Wer so argumentiert hat ABSOLUT KEINE AHNUNG VON menschlicher Entwicklung und Reife und macht sich zum NARR !!!!
 
(Nutzer gelöscht) 19.07.2022 14:13
ich wundere mich immer, dass unter den größten Schreihälsen nach "Kinderrechten" Bsp. siehe Amerika, Linke Demokraten, die meisten Kinder die über Mexikos Grenzen kamen, einfach VERSCHWUNDEN sind !!!!! Wo sind sie geblieben !!!! man mag es sich nicht vorstellen ....😭
 
(Nutzer gelöscht) 19.07.2022 14:14
sie gerieren sich als die GRÖSSTEN Kinderschützer - und tun genau das Gegenteil ....
mehr ist diesem hässlichen Thema nicht zuzufügen !!!!
 
Bluehorse 22.07.2022 13:19
Ich war ein paar Tage im Urlaub von CsC und komme erst heute dazu, auf einige Beiträge zu antworten.
 
Bluehorse 22.07.2022 13:36
angel08 - Dein Beitrag vom 18.07. - 10:36 Uhr

Ich zitiere Dich - und kommentiere in Grün.

Es gibt auch den umgekehrten Fall, z. B. Eltern, die aus religiösen Gründen, die lebensnotwendige Bluttransfusion für ihr Kind ablehnen. Das ist zwar aus unserer Sicht ein irregeleiteter Glaube, aber so etwas gibt es ja auch. In solchen Fällen sind Gesetze hilfreich.

aus religiösen Gründen eine lebensnotwendige Bluttransfusion für sein Kind abzulehnen, ist tatsächlich ein Fall, über dessen Lösung man nachdenken sollte. 

Ich kann nur nicht erkennen, dass dafür eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist. Aus meiner Sicht gibt es bereits mindestens ein Gesetz "Strafbarkeit unterlassener Hilfeleistung". Aus meiner Sicht reicht das aus. Wozu also noch eine Grundgesetzänderung?

Man kann mit Gesetzen, die zum Wohl der Kinder erlassen werden, auf Dauer eine Bewusstseinsänderung in der Gesellschaft erreichen, z. B. eine allgemeine Zustimmung zur körperlichen Züchtigung gibt es nicht mehr.

Wenn Du Recht hättest, dann gäbe es auch keine Kriminalität mehr, da es bereits ein ganzes Strafgesetzbuch mit vielen Gesetzen gibt und Kriminalität besteht leider weiterhin.

Eine "durch und durch christliche Politik" (das wird man niemals auf einen Nenner bringen), ist nicht durchsetzbar, weil viele Menschen nicht davon überzeugt sind. Unser Grundgesetz fußt schon auf dem christlichen Menschenbild, das kann man nicht abstreiten.

Woran erkennst Du, dass das Grundgesetz auf dem christlichen Menschenbild fußt? Wie sieht das Menschenbild gemäß Grundgesetz aus?

Tipp: Der Inhalt der Präambel ist nicht bindend! Folge: Nicht-christliche Richter legen das Gesetz aus! und richten sich eben - mehr oder weniger - nicht nach dem christlichen Menschenbild, welches ihnen weitgehend unbekannt sein dürfte. 

Die Bundesregierung hat eine Ethikkommission. Mein Eindruck der Kommentare, die ich von dieser Ethik-Kommission las, ist: Eine christliche Ethik wird nicht vertreten.

Wenn Eltern eine christliche Einstellung hätten und immer das Beste für das Kind wünschten, dann bräuchten wir keine Gesetze für das Kindeswohl. Vielleicht richten in manchen Fällen Gesetze auch gar nichts aus, aber zumindest orientiert sich die Mehrheit daran und das Thema kommt mehr ins Bewusstsein der Menschen und ändert auf Dauer doch die Einstellung.

Bedenke: Einen schlechten Charakter sowie mangelnde Bildung änderst Du nicht durch eine Änderung des Grundgesetzes.

Ich sehe z. Z. bei uns nicht, dass Gesetze verbieten, den christlichen Glauben an Kinder weiterzugeben.

liebe angel08, ist gerade Dein letzter Absatz nicht ein bißchen naiv?
Es ist derzeit so, dass es kein Gesetz gibt, welches die Weitergabe des christlichen Glaubens an Kinder verbietet.

Das ist auch mit dem aktuellen Grundgesetz nicht möglich. Dir sollte klar werden, dass ein solches Verbot (Gesetz) nach Änderung des Grundgesetzes möglich ist. Man könnte ein solches Gesetz z.B. an die bereits rechtlich installierte Religionsmündigkeit
knüpfen. Wenn das geschieht, dürfen Eltern ihren Kindern bis zum 14. Lebensjahr nichts von Jesus und Bibel erzählen. 


Ich gebe zu bedenken: Unsere heutigen Probleme basieren auf falschen Entscheidungen von gestern. Und die Probleme von morgen und übermorgen basieren auf falschen Entscheidungen von heute. 
 
Bluehorse 22.07.2022 13:42
Porete
"Die Vereinten Nationen haben den weltweiten Ruf der Menschen gehört und vor über 30 Jahren die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, nicht zuletzt soll diese helfen, Kinder vor Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie zu schützen u. v. a. m."

Schutz von Kindern ist in etlichen Ländern nicht gewährleistet. Hier im Blog geht es nur um die Situation in Deutschland. Das von Dir eingestellte Video liefert keinen guten Beitrag bzw. keine nachvollziehbare Begründung, warum eine Grundgesetzänderung erforderlich ist.  
 
Bluehorse 22.07.2022 13:45
Porete

Jesuslives schrieb: ""Man hat genügend Werkzeuge und Möglichkeiten an der Hand !!!"

Deine Antwort darauf: "Kinder NICHT. Immer noch."

Diese Situation ändert sich auch nach einer Grundgesetzänderung nicht. Es sind immer nur Erwachsene, die sich für Kinder einsetzen. 
 
(Nutzer gelöscht) 24.07.2022 01:38
Mein Beispiel mit der Bluttransfusion ist in der Tat kein Argument für die Etablierung der Kinderrechte, weil es andere Gesetze gibt, die das Problem regeln. Dieses Beispiel ist mir eingefallen, weil es zeigt, dass man Kinder auch manchmal vor Eltern, die ja eigentlich immer das Beste für ihr Kind wollen, schützen muss. 

Es ist richtig, dass man mit Gesetzen nicht immer die Einstellung der Menschen ändern kann. Das ist aber kein Argument gegen vernünftige Gesetze. Bei manchen Menschen sind alle Gesetze wirkungslos, aber nicht bei allen. Mein Beispiel bzgl. Gesetz körperlicher Züchtigung hat zumindest bewirkt, dass im öffentlich Raum (z. B. in Schulen) nicht mehr geschlagen werden darf. Dieser Trend bewirkt auch eine Bewusstseinsänderung in der breiten Masse der Gesellschaft.

Die Verfasser unseres Grundgesetzes haben sich in der Präambel in der Verantwortung vor Gott gesehen und deshalb die Würde des Menschen in den Mittelpunkt gestellt.
 
(Nutzer gelöscht) 24.07.2022 02:03
Sprüche 28, 12
Wenn gute Menschen regieren, ist überall festlicher Glanz. Wenn Verbrecher an die Macht kommen, dann verstecken sich die Leute.

Nach meiner Einschätzung haben wir hier zur Zeit keine Verbrecher an der Macht. Es gibt in den verschiedenen Parteien auch Christen, die sich  engagieren. 

Natürlich ist es trotzdem richtig, die Tendenzen aufmerksam zu verfolgen und zu hinterfragen.
 
Bluehorse 24.07.2022 09:15
angel08

ähnlich wie Du denken sicherlich viele Menschen und merken ihren Irrtum nicht. Danach geben sie möglicherweise eine Stimme ab und ahnen nicht, was sie damit unterstützen. 

"Die Verfasser unseres Grundgesetzes haben sich in der Präambel in der Verantwortung vor Gott gesehen und deshalb die Würde des Menschen in den Mittelpunkt gestellt." 

1) Die Verfasser des Grundgesetzes haben nicht geklärt, was zur Verantwortung vor Gott gehört. Ich finde das ganz schön verantwortungslos. Und wie soll diese Würde aussehen? 

2) Meine Frage (auch an Dich) war: Wie sieht das Menschenbild des Grundgesetzes aus?

Merkst Du nicht, dass hier von der Gesetzgebung inhaltsleere Floskeln verwendet werden?

Es ist richtig, dass man mit Gesetzen nicht immer die Einstellung der Menschen ändern kann. Das ist aber kein Argument gegen vernünftige Gesetze.

Es geht nicht um das Für und Wider eines Gesetzes, angel08, es geht um die Änderung des Grundgesetzes. Meine Frage an Dich: Was ist daran vernünftig?

Natürlich ist es trotzdem richtig, die Tendenzen aufmerksam zu verfolgen und zu hinterfragen.

Ja, bitte mach das auch. Deswegen hab ich ja diesen Blog initiiert. 
 
Bluehorse 24.07.2022 10:30
Porete
Nein, das Video vom 19.07. - 13:43 habe ich gesehen und nicht ignoriert, wie Du fälschlicherweise behauptest.
Das Video ist eine oberflächliche Information und liefert nicht nachvollziehbare Behauptungen zum Thema.
Nur ein Beispiel: Der Ausdruck "Wohl des Kindes" wird nicht definiert. Der Hinweis zu den Erklärungen der UN-Konvention ist unzureichend.
 
Bluehorse 24.07.2022 10:33
Nach meinem Kenntnisstand gibt es Kinderrechte im Grund- bzw. Landesrecht von Hessen schon seit 2 Jahren. Was sich dadurch verbessert hat, konnte ich nicht herausfinden.   
 
(Nutzer gelöscht) 25.07.2022 01:25
http://schroeder.rewi.hu-berlin.de/downloads/RG_Deter/Das%20Menschenbild%20des%20Grundgesetzes.pdf

Das Grundgesetz hat die Würde des Menschen, seine Freiheit und den Schutz vor einer Übermacht des Staates (auf Grund unserer geschichtlichen Vergangenheit) auf die Agenda gesetzt. Außerdem ist geregelt, dass es keine Benachteiligung wegen Religion, Rasse u. s. w. geben soll. Das entspricht m. M. n. dem christlichen Menschenbild, und das finde ich auch gut so.
Ich vermute mal, dass das für Dich nicht ausreicht. Ich bin der Meinung, dass es nichts bringt, Menschen die christliche Ethik mit Hilfe staatlicher Gesetze unter möglicher Strafandrohung bei Nichteinhaltung aufzuzwingen.

Zu diesem Thema fand ich den 2. Teil des Vortrages von Johannes Hartl (Was will Putin?) sehr interessant. Da ging es um Regierungssysteme, und ich hatte dazu vor ein paar Wochen in meinem Blog eine Zusammenfassung geschrieben. Das, was Jesus uns vorgelebt hat, können wir nur aus eigener, innerer Überzeugung übernehmen, aber es bringt nichts, das von Menschen, die nicht die Einsicht haben, zu erzwingen. "Mein Reich ist nicht von dieser Welt" sagt Jesus. Trotzdem bin auch ich dafür, dass die christlichen Werte in unserer Gesetzgebung möglichst berücksichtigt werden.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich das, was ich dazu sagen wollte, gut rüberbringen konnte.
 
Bluehorse 25.07.2022 10:33
Liebe angel08,

ich kommentiere in Grün.

Das Grundgesetz hat die Würde des Menschen, seine Freiheit und den Schutz vor einer Übermacht des Staates (auf Grund unserer geschichtlichen Vergangenheit) auf die Agenda gesetzt. 

Das ist zu ungenau. Es waren die sogenannten Gründungsväter, die inzwischen verstorben sind. Noch heute diskutieren Richter am obersten Gesetz, was die Gründungsväter gemeint haben könnten. 

Außerdem ist geregelt, dass es keine Benachteiligung wegen Religion, Rasse u. s. w. geben soll. Das entspricht m. M. n. dem christlichen Menschenbild, und das finde ich auch gut so.

Das hat etwas mit gesellschaftlichen Konventionen zu tun, die mit dem christlichen Menschenbild nur teilweise übereinstimmen. z.B. Humanisten oder Buddhisten sehen das eben so. 

Ich vermute mal, dass das für Dich nicht ausreicht. 
Davon darfst Du ausgehen! In Deinen Ansprüchen an ein christliches Menschenbild bleibst Du auch weit unter den Möglichkeiten.

Ich bin der Meinung, dass es nichts bringt, Menschen die christliche Ethik mit Hilfe staatlicher Gesetze unter möglicher Strafandrohung bei Nichteinhaltung aufzuzwingen.

Das ist nicht das Thema und das will auch niemand. 

Zu diesem Thema fand ich den 2. Teil des Vortrages von Johannes Hartl (Was will Putin?) sehr interessant. Da ging es um Regierungssysteme, und ich hatte dazu vor ein paar Wochen in meinem Blog eine Zusammenfassung geschrieben. Das, was Jesus uns vorgelebt hat, können wir nur aus eigener, innerer Überzeugung übernehmen, aber es bringt nichts, das von Menschen, die nicht die Einsicht haben, zu erzwingen. "Mein Reich ist nicht von dieser Welt" sagt Jesus. Trotzdem bin auch ich dafür, dass die christlichen Werte in unserer Gesetzgebung möglichst berücksichtigt werden.


Jedoch mit einem "ja" zur Aktion "Kinderrechte ins Grundgesetz" unterstützt Du einen Prozess, der - wie ein Puzzleteilchen - zu einem weiteren Abbau des christlichen Familienbildes führt. 

Mir kommt das so naiv vor. Da braucht nur jemand kommen und etwas Gutes versprechen, und schon wird ihm Tür und Tor geöffnet.  
 
(Nutzer gelöscht) 26.07.2022 00:37
https://www.focus.de/familie/erziehung/zwei-meinungen-dargelegt-recht-auf-bildung-versus-angst-ums-kind-darum-sind-kinderrechte-umstritten_id_12264982.ht

Ich habe mir jetzt mal die Argumente pro und contra angesehen.
Wenn man, wie z. B. Bernd Siggelkow (Gründer und Leiter des Kinderhilfswerks Arche) die Kinder aus sozial benachteiligten Familien im Blick hat, dann wünscht man sich, dass für diese Kinder mehr getan wird und der Staat dafür eintritt, dass die Kinder zu ihrem Recht kommen, weil es die Eltern nicht schaffen.

Eine Mutter hingegen befürchtet, dass der Staat zu sehr die Rechte der Eltern beschneiden könnte. Wenn das Recht auf Bildung wirklich dazu führen könnte, dass Eltern dazu gezwungen werden, ihr Kind von Anfang an in einer Kita betreuen zu lassen, dann verstehe ich die Befürchtungen.

Es sollte um das Wohl des Kindes gehen. Wenn man allerdings auf die Meinung von Psychologen und Kinderärzten hört, dann ist die einhellige Meinung, dass die Kinder in den ersten Jahren am besten zu Hause aufgehoben sind, deshalb gibt es doch das Elternzeitgesetz, bezahlte Elternzeit und sogar Vätermonate. Diese Gesetze sind im Laufe der Jahre immer komfortabler für Eltern geworden. Aus dem Grund habe ich diese Angst nicht.

Wenn ich das aber falsch einschätze, und die Regierung an der Stelle Elternrechte beschneiden würde, dann wäre ich sicher, dass es da zu massiven Protesten und Klagen kommen würde.

Für manche Kinder wäre vielleicht eine Unterbringung in einer Kita besser, als eine Betreuung zu Hause.
 
Bluehorse 26.07.2022 08:37
Angel08

für welches Problem, dass Du aufgeführt hast, bzw. für welche Problemlösung braucht es eine Änderung des Grundgesetzes? 
 
(Nutzer gelöscht) 26.07.2022 11:23
Mit der Aufnahme ins Grundgesetz möchte man den Kinderrechten noch mehr Gewicht und Aufmerksamkeit geben. Ich muss gestehen, dass ich mich bis jetzt nicht so mit dem Thema beschäftigt habe.

z. B. das Recht auf Kindergesundheit
Es gibt Kinder, die zu Hause misshandelt und /oder missbraucht werden. Das fällt auch deshalb nicht auf, weil diese Eltern noch nicht einmal die Kinderuntersuchungen (U1..) beim Kinderarzt vornehmen lassen. Wenn man diese Kinder vor Augen hat, dann könnte man meinen, dass diese Untersuchungen vorgeschrieben sein sollten.

Ich verstehe aber auch, dass verpflichtende Untersuchungstermine auf Kosten der elterlichen Freiheit gehen. Da stellt man sich die Frage, was ist jetzt wichtiger. Mir ist auch klar, dass man mit noch soviel Gesetzen nicht immer Schaden von Kindern abhalten kann.

Man kann auch Einbrecher mit noch soviel Vorkehrungen nicht immer davon abhalten, irgendwo einzubrechen. Man kann es ihnen nur schwerer machen und allzuviel Sicherheitsmassnahmen machen mir dann das Leben schwerer. 

Zu viel Sicherheit geht immer auf Kosten der Freiheit. Deshalb kann ich nachvollziehen, dass Eltern sich nicht zu sehr eingeschränkt sehen möchten. Das ist eine Gradwanderung. 

Im Grundgesetz ist jetzt schon geregelt, dass Menschen nicht auf Grund der Rasse, Religion u. s. w. benachteiligt werden dürfen. Trotzdem kam ca. 2005 das AGG dazu, dass speziell im Berufsleben galt. Mit Einführung des Gesetzes war das dann ein Thema, Arbeigeber und Arbeitnehmer wurden geschult, und dieses Gesetz hat dazu geführt, dass wir noch mehr für dieses Thema sensibilisiert wurden.

Ich bin jetzt auch für die Befürchtungen der Gegner der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz sensibilisiert. Ich gehe z. Z. bei unserer Regierung/Gesetzgebung davon aus, dass um den Schutz der bedürftigen Kinder, und nicht um die Ausweitung ihrer Macht und ihres Einflusses geht. 
 
Bluehorse 26.07.2022 11:35
angel08

Nur mal zu Deiner klaren Information: Du hast kein Problem genannt, welches mit Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz gelöst und geregelt werden muss. 

Auch ich kenne kein Problem, Kinder betreffend, welches eine Änderung/Ergänzung des Grundgesetzes zwingend notwendig macht. 
 
Bluehorse 26.07.2022 11:36
Porete
was ich angel08 schrieb, gilt auch für Deinen Beitrag 11:34 Uhr. 
 
(Nutzer gelöscht) 26.07.2022 11:43
Ich habe das konkrete Beispiel mit einer Pflicht zur Wahrnehmung der Kinteruntersuchungen als Beispiel genannt, damit die Kindergesundheit gefördert wird und bei Beeinträchtigung frühzeitige Maßnahmen ergriffen werden können und Missbrauch und Misshandlung entdeckt werden können.
 
(Nutzer gelöscht) 26.07.2022 11:46
In dem Video wurden die Befürchtungen der Gegner ernst genommen und es wurde angesprochen, dass sich der Staat nicht in die Erziehung einmischen wird.
 
Bluehorse 26.07.2022 11:58
angel08
"Ich habe das konkrete Beispiel mit einer Pflicht zur Wahrnehmung der Kinteruntersuchungen als Beispiel genannt, damit die Kindergesundheit gefördert wird und bei Beeinträchtigung frühzeitige Maßnahmen ergriffen werden können und Missbrauch und Misshandlung entdeckt werden können."

Das ist doch schon geregelt:
Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in den „Kinder-Richtlinien“ die ärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres festgelegt. Die Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 werden im gelben Kinder-Untersuchungsheft „Gelbes Heft“ des Gemeinsamen Bundesausschusses vom Kinder- und Jugendarzt oder Hausarzt dokumentiert. Rechtsgrundlage der Kindervorsorgeuntersuchungen ist § 26 SGB V.

Kindervorsorgeuntersuchungen wurden in Deutschland erstmals 1971 als verbindliche Maßnahme zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern eingeführt. Seit dem 1. Juli 1971 zählen 7 Vorsorgeuntersuchungen für Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr als Früherkennungsmaßnahmen für Säuglinge und Kleinkinder zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Seit Mai 2006 können Eltern für ihre Kinder und Jugendlichen ein zusätzliches Vorsorgeheft mit vier neuen Vorsorgen (U7a, U10, U11, J2) erhalten, welche Lücken zwischen den bisherigen Terminen schließen, um eine bessere Prävention in den verschiedenen, für die Entwicklung des Kindes entscheidenden Altersstufen zu ermöglichen. Zwei Jahre nach Einführung wurde die U7a (mit reduziertem Leistungsumfang) in das Pflichtangebot aller gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen. Aber auch die Kosten für die anderen drei neuen Vorsorgen (in der Tabelle kursiv markiert) werden von vielen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Das ab dem 1. September 2016 neu überarbeitete „Gelbe Heft“ informiert Eltern genauer über den Inhalt der einzelnen Untersuchungen und enthält eine herausnehmbare Teilnahmekarte, mit der Erziehungsberechtigte die Teilnahme gegenüber Kindergärten usw. dokumentieren können, ohne Detailinformationen herauszugeben. Ab dem 1. September 2016 rückt zudem die Eltern-Kind-Beziehung stärker in den Fokus der Vorsorgeuntersuchungen. Zugleich werden eine Beratung zum Impfschutz als verbindlicher Bestandteil der U-Untersuchungen, ein Mukoviszidose-Screening für Neugeborene sowie festgelegte Standards für U1 bis U9 eingeführt. Letztere betreffen vor allem Hör- und Sehtests.

Vorsorgeuntersuchungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Pädiatrie und der Betreuung beim Familienarzt/Hausarzt. Einen Schwerpunkt der Weiterbildung bildet seit einiger Zeit die sichere Diagnostik von Kindesmisshandlungen und sexuellem Missbrauch von Kindern.

Unabhängig hiervon bestehen in Deutschland verpflichtende Schuleingangsuntersuchungen.


§ 26 SGB V hier 3) 1 : die Krankenkassen haben im zusammenwirken mit den für die kinder- und Gesundheitspflege durch Landesrecht bestimmten stellen der Länder auf eine Inanspruchnahme der Leistungen nach Absatz 1 hinzuwirken.
 
Bluehorse 26.07.2022 12:00
Porete
"Du führst meist aggressive Scheindialoge, Bluehorse, mein "Bedarf" hieran ist gedeckt."

Wem die Argumente fehlen, der wird persönlich. Deine Diskussionsgrundlage ist bekannt.
 
(Nutzer gelöscht) 26.07.2022 12:14
Bluehorse, ich habe mir den Paragraphen aus SGB 5 angesehen und gelesen, dass der Anspruch auf diese Leistungen besteht.
Aber was ist, wenn Eltern aus genannten Gründen diesen Anspruch nicht umsetzen? 
 
Bluehorse 26.07.2022 12:46
angel08
gute Frage! 

1) In einigen Bundesländern, darunter Berlin, Bremen, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen, sind Gesetze in Kraft getreten, die durch Datenübermittlungen der Meldebehörden und der Kinder- und Jugendärzte die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen sicherstellen sollen. Die Gesetzesinitiative geht auf einen Beschluss der Jugendministerkonferenz „Kinder und Gesundheit“ vom Mai 2005 zurück. Diesem Beschluss hat sich die 79. Gesundheitsministerkonferenz der Länder 2006 angeschlossen.

2) Das Jugendamt ist gesetzlich zum Tätigwerden verpflichtet, muss sich aber darauf beschränken, durch eine Bestandsaufnahme festzustellen, ob Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen

3) wie ich las, sollen ca. 4% der Eltern mit ihren Kindern die Angebote der Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrnehmen. Hier wären ggf. Maßnahmen über Krankenkassen oder Jugendamt zu überlegen, was mir nahliegender erscheint, als eine Änderung des Grundgesetzes.  
 
Bluehorse 26.07.2022 12:50
Porete
Du hättest Dir bei Deinem Video wenigstens die Mühe machen können, Inhalte sachlich klar zustellen und zu verteidigen. Dein Video war Dir die Mühe nicht wert. Aber uns präsentierst Du es.... und wirst auch noch persönlich, wenn es wegen seiner Oberflächlichkeit nicht angenommen wird. So ein Verhalten ist für mich Kinderkram.    
 
(Nutzer gelöscht) 26.07.2022 13:31
Ja, kann sein, dass man das auch anders regeln könnte, über Krankenkassen bzw. Gesundheitsamt. 
Die Rechtssicherheit ist einfach größer, wenn man sich auf das Grundgesetz beziehen kann.
 
Bluehorse 26.07.2022 13:51
angel08
"Die Rechtssicherheit ist einfach größer, wenn man sich auf das Grundgesetz beziehen kann."

Wie meinst Du das? Ich dachte bisher, dass man sich jetzt schon bei allen wirkenden Gesetzen und Maßnahmen auf das Grundgesetze beziehen kann.

Verstehe ich Dich richtig: Du meinst mit Rechtssicherheit Dein Gefühl? 
Das hättest Du dann aber auch gleich schreiben können. 
 
(Nutzer gelöscht) 26.07.2022 14:14
Es gibt auch viele Klagen gegen Massnahmen, die eigentlich durch Gesetze legitimiert sind. Jeder, der sich Klagen vom Halse halten möchte, wird auf größtmögliche Rechtssicherheit achten. 

Diese Sicherheit soll gerade durch die Verankerung im Grundgesetz gewährleistet sein, damit Kinderrechte auch dann durchsetzbar sind, wenn Eltern an der Stelle versagen.

Recht auf Bildung:
Wie sieht es z. B. aus, wenn ausländische Eltern aus Bequemlichkeit oder Gleichgültigkeit ihrem Kind die Chance auf Erlernen der deutschen Sprache vor Schuleintritt verwehren? Diese Kinder sind doch von Anfang an im Nachteil.

Ich habe das bewusst als Frage formuliert, weil ich nicht sicher bin, ob sich da schon etwas geändert hat.
 
(Nutzer gelöscht) 26.07.2022 14:16
Ich meinte, durch den Besuch einer Kita (die deutsche Sprache lernen)
 
Bluehorse 26.07.2022 14:34
angel08

"Es gibt auch viele Klagen gegen Massnahmen, die eigentlich durch Gesetze legitimiert sind. Jeder, der sich Klagen vom Halse halten möchte, wird auf größtmögliche Rechtssicherheit achten.

Diese Sicherheit soll gerade durch die Verankerung im Grundgesetz gewährleistet sein, damit Kinderrechte auch dann durchsetzbar sind, wenn Eltern an der Stelle versagen."

Die Klagen gegen Maßnahmen, die durch das Gesetz legitimiert sind, wird es immer geben. Daran ändern "Kinderrechte im Grundgesetz" nichts. Was Du mit "diese Sicherheit" meinst, ist mir immer noch nicht klar.

Recht auf Bildung:

Wie sieht es z. B. aus, wenn ausländische Eltern aus Bequemlichkeit oder Gleichgültigkeit ihrem Kind die Chance auf Erlernen der deutschen Sprache vor Schuleintritt verwehren? Diese Kinder sind doch von Anfang an im Nachteil.

Wie groß ist dieser scheinbare Nachteil? Hast Du da konkrete Zahlen?

Und wenn Kinder von Migranten vor Eintritt in die Schule kein Deutsch lernen sollten, was ja vorkommen mag z.B. bei Migranten, die gerade kurz vor Schulbeginn nach Deutschland einreisen, dann - so bin ich sicher - lernen diese Kinder sehr sehr schnell. Da sehe ich gar kein Problem. Die Kinder von Migranten, die mir bekannt sind, können zuhause kein Deutsch lernen, da die Eltern oft selbst wenig Deutsch sprechen. Diese Kinder lernen Deutsch in der Kita. Ich sehe da kein Problem. Aber vielleicht hast Du da konkrete negative Erfahrungen?
 
(Nutzer gelöscht) 26.07.2022 14:52
Ich habe es etwas schlecht formuliert. Ich wollte sagen, wenn Migranten ihre Kinder aus Bequemlichkeit oder Gleichgültigkeit nicht in die Kita schicken, sondern zu Hause lassen. 

Aber mir ist schon klar, dass Du bei dem Thema mehr Bedenken hast als ich. Trotzdem fand ich den Austausch über die verschiedenen Sichtweisen ganz aufschlussreich.

Mir ist es so ergangen, dass ich u. a. nach dem Lesen des Focus Artikels, den ich am 26.07. um 0:37 Uhr eingestellt habe, die Befürchtungen besser nachvollziehen kann, auch wenn ich sie selbst nicht habe. Ich hätte auch mehr Befürchtungen, wenn ich unter einem anderen Regime leben würde. 
 
Bluehorse 26.07.2022 15:11
Grobe Zahlen: 
Anzahl Kinder v. Migranten                                                  5.300.000,00
hoch geschätzt 30% von ihnen sind im Alter von 3 - 6 Jahren 1.590.000,00
lt. Monitor v. 1.3.2020 in Kitas 80% und mehr =                   1.272.000,00

Bleibt eine sehr hoch geschätzte Anzahl von 318.000,00 Kindern von Migranten, die sich im Alter von 3-6 Jahren befinden und die in keine Kita gehen.


Was soll man mit den Eltern konkret machen, die ihre Kinder nicht in die Kita schicken?
a) die soziale Unterstützung kürzen
b) die Kinder wegnehmen
c) die Eltern ins Gefängnis stecken

Ich wäre eher dafür, eine Kita- oder Vorschulpflicht für diese Kinder einzuführen, die dann ebenso streng gehandhabt wird, wie die reguläre Schulpflicht. Auch hier ist eine Änderung des Grundgesetzes nicht erforderlich.  
 
(Nutzer gelöscht) 26.07.2022 15:19
in Ungarn hatte man auch die Schwierigkeit, dass viele Zigeunerfamilien ihre Kinder nicht in die Schule schickten. Deshalb wurden ihnen die Leistungen gekürzt. Dies hat gewirkt und seither funktioniert es viel besser, dass die Kinder zur Schule kommen...
 
(Nutzer gelöscht) 26.07.2022 15:23
Das hätte zur Folge, dass eines der Kinderrechte im SGB untergebracht ist, ein anderes im BGG und das nächste im BBildG.
Ob das besser ist????
 
(Nutzer gelöscht) 26.07.2022 15:26
Ich meinte BGB und nicht BGG.
 
Bluehorse 26.07.2022 15:27
Ca. 300.000 Kinder v. Migranten bilden einen Bevölkerungsanteil von ca. 0,38 %.
Das "Kita-Problem" dieser Kinder löst sich von alleine auf, sobald diese Kinder zur Schule gehen.
Deswegen das Grundgesetz zu ergänzen, halte ich für irrsinnig und nicht zielführend. Eine Grundgesetzänderung würde das Problem auch nicht lösen, eine Vorschulpflicht schon eher.  
 
Bluehorse 26.07.2022 15:31
angel08
wenn man eine Änderung im BGB oder im SGB bewirken möchte, dann kann man das auch tun, ohne das Grundgesetz zu ändern. Wir haben z.B. im BGB den sogenannten Taschengeldparagraphen, womit man spezielle Geld-Probleme von Kindern regelt. Dafür war auch keine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. 
 
(Nutzer gelöscht) 26.07.2022 15:39
Das sollte ja nur noch mal ein Beispiel dafür sein, dass eben Eltern manchmal nicht genug darauf achten, dass Kinder zu ihrem Recht kommen. 
 
Bluehorse 26.07.2022 15:45
Porete
"Dass du meine in diesem Blog verschriftlichten Argumente nicht anerkennst...."

Was denn für Argumente? Wo kann man diese lesen?
 
Bluehorse 26.07.2022 15:48
Angel08
"Das sollte ja nur noch mal ein Beispiel dafür sein, dass eben Eltern manchmal nicht genug darauf achten, dass Kinder zu ihrem Recht kommen." 

Es geht hier nur um die Frage: Kinderrechte ins Grundgesetz - ja oder nein?
Und wenn ja, würde ich gerne Sachargumente lesen und am liebsten die Sachargumente, die sich nicht gleich in Luft auflösen, wenn man genauer hinblickt. 
 
Bluehorse 26.07.2022 15:51
Porete
Lass die Mätzchen 😉 Wir sind hier nicht im Kindergarten. Entweder Du bringst echte Sachargumente (im Sinne meines Beitrages 15:48  Uhr) - bitte kein neues Video - oder bleib uns nur als sympathische Leserin erhalten. 

Die Situation in Finnland, auf die Du hingewiesen hast, zeigt, dass Du nicht verstanden hast, dass wir uns hier nur mit der deutschen Situation befassen. 
 
(Nutzer gelöscht) 26.07.2022 15:56
Ich wollte eigentlich schon um 14:52 Uhr den Absprung schaffen; es ist mir nicht gelungen. Ich hab s ja versucht, Argumente für meine Position zu liefern, aber sie schmettern alle ab. Ich verstehe die Besorgnis und die Skepsis, die hinter der Verneinung der Grundgesetzänderung steht. 
 
(Nutzer gelöscht) 26.07.2022 15:58
Das Beispiel aus Finnland ist doch übertragbar. 
 
Bluehorse 26.07.2022 16:22
"Das Beispiel aus Finnland ist doch übertragbar." 

Aber doch nicht auf Deutschland. Wenn Du das meinst, dann täuschst Du Dich gewaltig. 
Aber vielleicht hast Du genaue Kenntnisse sozialer und rechtlicher Systeme in Finnland sowie in Deutschland und kannst Deine Behauptung begründen.
 
Bluehorse 26.07.2022 16:24
angel08

"Ich hab s ja versucht, Argumente für meine Position zu liefern, aber sie schmettern alle ab." 

Diese Formulierung empfinde ich als unzutreffend. Ich habe mich mit Deinen Argumenten genau beschäftigt und glaube nachvollziehend aufgezeigt zu haben, dass Deine Argumente nicht stichhaltig sind.  
 
(Nutzer gelöscht) 26.07.2022 16:55
Bluehorse, zu 1. Nein kann ich nicht. 
Ich habe noch mal die Geschichte mit Thea und Lia durchgelesen.
Wenn wir es in Deutschland nur mit christlichen Eltern, die nach Gottes Willen fragen würden, dann könnten wir alles so lassen wie es ist. Aber so ist die Welt nicht. 

Wenn es der Durchsetzung der Kinderrechte dient, dass sie im Grundgesetz stehen, (weil der Staat dann besser Schaden von Kindern abwenden kann) dann ist das für mich o.k.

Deshalb o.k., weil ich nicht sehe, dass ich Kinder nicht mehr im christlichen Glauben erziehen darf.

Ich sehe auch nicht auf uns zukommen, dass wir gezwungen werden, Kinder eine Kinderkrippe zu geben, statt in den ersten Lebensjahren selber zu erziehen.

Ich sehe auch nicht, dass andere Personen darüber entscheiden, ob lebensverlängernde Maßnahmen gewährt werden oder nicht.

Wenn sich diese Haltung zum Staat einmal ändern sollte, und diese Punkte fraglich würden, dann würde ich meine Meinung ändern.
 
(Nutzer gelöscht) 26.07.2022 17:06
Ich will mit meiner Meinung gar nicht überzeugen (obwohl im Unterbewusstsein vielleicht doch ein bisschen Ehrgeiz steckt, ist wahrscheinlich anerzogen oder steckt in den Genen), aber ich habe mich schon weiterentwickelt.....
 
Schneeball 26.07.2022 18:10
Ich habe als "stiller" Leser auch noch einmal die
Geschichte oben gelesen,um deutlich zu sehen :
Um was ging es ursprünglich ?
--
Es ist oft so,daß im Laufe einer Diskussion der
Austausch über Einzelheiten - den ursprünglichen
Anlaß aus dem Blickwinkel rutschen läßt.
---
Eigentlich ging/geht es hier um das Grundproblem:
Menschengesetz - Gottes"gesetz".
--
Nun - ich denke : Es herrscht Übereinstimmung darin,
daß der beste Zustand der wäre,wenn Gottes Gesetz in
unseren Herzen regieren würde.
Die Gefahr,daß menschliche Gesetze - und seien sie bei
der Verfassung noch so durchdacht gewesen - mißbraucht
werden können - bleibt,solange der Mensch über ihre
Auslegung bestimmt.
---
So - wie ich die Geschichte verstanden habe - war das ihre
Intention.
 
Bluehorse 26.07.2022 19:33
Porete
na, das ist ja mal ein Versuch, sachlich in die Diskussion einzusteigen. Hast aber echt lange gebraucht....

Punkt 1) Dass Kinder atheistischer Eltern gegen deren Willen anhand im GG verankerter Kinderrechte z. B. einklagen könnten, getauft oder gefirmt zu werden, am Religionsunterricht teilzunehmen, kommt Bluehorse vermutlich nicht in den Sinn...

Wenn man dieses Klagerecht ernst nimmt, muss auch der umgekehrte Weg akzeptiert werden. Das bedeutet: Kinder christlicher Eltern klagen, nicht christlich erzogen zu werden.
 
Religiöse Erziehung ist einerseits Sache der Eltern - andererseits ist es religiöse Überzeugung und Praxis in katholischen und evangelischen Landeskirchen. Ich bin nicht einverstanden, wie das in den Kirchen so abläuft. Ein staatlicher Eingriff in diese Rechte ist ein Verstoß gegen die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit. 

Zurück zu den Kindern atheistischer Eltern, die gerne getauft oder gefirmt werden wollen.
a) Eine Erlaubnis für Kinder z.B. ab dem Schulalter, sich auch ohne Genehmigung der Eltern taufen oder firmen zu lassen, kann auch ohne Grundgesetzänderung eingeführt werden, ebenso die Wahl des Religions- oder Ethikunterrichts in Schulen.
 
b) Es sind nicht die Rechtsvertreter dieser Kinder, die nach einem positiven Richterspruch 
in den atheistischen Familien leben und ggf. sozialen Druck erleben müssen. Ich halte es nicht für eine Förderung des Kindeswohls, hier ein Recht durchzuboxen.

c) Mal eine Frage: Um wie viele Kinder atheistischer Eltern geht es?

Es wird hier sichtbar, dass unter Abwendung von Kindesunwohl durchaus verstanden werden kann, dass religiöse oder atheistische Erziehung und Praxis dem Kindeswohl abträglich ist.

Wäre ja spannend: Soll man atheistische Eltern verklagen können, ihre Kinder z.B. christlich zu erziehen, damit sie gegenüber Kindern aus christlichen Familien nicht benachteiligt sind? 

Punkt 2) Oder dass sie besser vor Eltern geschützt werden könnten, die sie unbedingt ohne binäre Pronomen aufwachsen lassen wollen und sie damit heillos überfordern.

Wie muss ich mir eine praktische Lösung vorstellen?

Punkt 3) ... oder intersexuell geborene Kinder vor geschlechtsangleichenden Operationen rein nach dem Willen der Eltern, bevor sie sich selber überhaupt dazu äußern können.

Dazu braucht man keine Änderung des Grundgesetzes. Das lässt sich auch über eine gesetzliche Verordnung für Ärzte regeln.  
 
Bluehorse 26.07.2022 19:38
angel08
Wenn es der Durchsetzung der Kinderrechte dient, dass sie im Grundgesetz stehen, (weil der Staat dann besser Schaden von Kindern abwenden kann) dann ist das für mich o.k.

Das ist aber noch nicht erwiesen. 

Dein Gesamtpaket "weil ich nicht sehe, dass..."

Wenn sich diese Haltung zum Staat einmal ändern sollte, und diese Punkte fraglich würden, dann würde ich meine Meinung ändern.

Du darfst davon ausgehen: Wenn sich die Haltung des Staates einmal ändern sollte und diese Punkt fraglich werde, dann ist es zu spät für Deinen Meinungswechsel, dann hast Du mit einer vorherigen Meinung etwas angeschoben, was Du nicht wolltest. 

Vermutlich gehörst Du dann zu den Menschen, die sagen: "Das habe ich aber nicht gewollt....." oder Du sagst dann: "ja, wenn ich das gewußt hätte....."
 
(Nutzer gelöscht) 26.07.2022 20:02
Falls die Entwicklung in unserem Land wirklich mal so eine Wendung nehmen sollte, wäre ich nicht einverstanden und wahrscheinlich auch nicht allein damit.
 
Bluehorse 27.07.2022 12:03
In der UN-KRK8 sind in Ergänzung zu den Allgemeinen Menschenrechten besondere Rechte für Kinder bis zu 18 Jahren enthalten. Mit Unterzeichnung und Ratifizierung der UN-KRK ist diese zu einem Teil der deutschen Rechtsordnung geworden und hat den Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Zu den Grundprinzipien der UN-KRK zählt die Einhaltung des „Kindeswohls“ gemäß Art. 3 Abs. 1.

Danach ist „bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von
öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorgan getroffen werden, (…) das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ In Art. 3 Abs. 2 UN-KRK verpflichten sich die Vertragsstaaten, „dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind“. Eine Definition des Begriffs des Kindeswohls liefert der Vertragstext nicht. Im englischen Vertragstext heißt der Begriff, der im Deutschen mit „Kindeswohl“ übersetzt wird, "best interests of the child.“

Dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zufolge ist das Kindeswohl je nach den gesellschaftlichen Verhältnissen wandelbar. Weiter betont der Ausschuss, dass das Kindeswohl nur dann sachgerecht bestimmt werden könne, wenn das Kind als Person mit eigenen Positionen anerkannt und in Anlehnung an das Recht auf Mitsprache nach Art. 12 UN-KRK in Entscheidungen einbezogen werde.


Es geht also nur darum, ein Bundesgesetz zu einem Grundgesetz umzuwandeln. 
Warum? Weil die UN das so will. 
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