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Verhandlung gegen Priester wegen Volksverhetzung eingestellt

Verhandlung gegen Priester wegen Volksverhetzung eingestellt
20.05.2022

KÖLN ‐ Dariusz Oko hatte homosexuelle Priester als "Krebsgeschwür" bezeichnet, ist deswegen aber nun nicht vorbestraft: Er wie auch der Publizist Johannes Stöhr müssen zwar beide Geldauflagen zahlen, das Verfahren gegen sie wurde jedoch eingestellt.


Das Amtsgericht Köln hat das Verfahren gegen zwei katholische Priester wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung eingestellt. Richterin Sophie Schwartz entschied am Freitag, dass der polnische Geistliche Dariusz Oko (61) und der emeritierte Theologieprofessor Johannes Stöhr (91) Geldauflagen von 3.150 Euro und 4.000 Euro entrichten müssen. Vorab waren in der Sache Strafbefehle ergangen, gegen die Oko und Stöhr Einspruch eingelegt hatten. Sie gelten nun als nicht vorbestraft.

In der Verhandlung ging es um die publizistischen Tätigkeiten der Priester für die Zeitschrift "Theologisches". Oko hatte in einem Beitrag homosexuelle Priester in der katholischen Kirche unter anderem als "Parasiten", "Plage" und "Krebsgeschwür" bezeichnet. Stöhr, der früher an der Universität Bamberg lehrte, ist Chefredakteur der Zeitschrift.

Er habe nicht über homosexuelle Priester im Allgemeinen geschrieben, sondern über solche, "die Straftaten begehen und die Kirche zerstören", argumentierte Oko. In Wahrheit verteidige er die Opfer von Missbrauch und werde absichtlich falsch verstanden. Es sei nicht seine Absicht gewesen, jemanden zu verletzen. Chefredakteur Stöhr drückte ebenfalls sein Bedauern aus. Er könne nicht alle Beiträge inhaltlich prüfen. Beide versprachen Besserung für die Zukunft.

Priester zeigten "eine gewisse Einsicht"

Richterin Schwartz erklärte, ihrem Eindruck nach zeigten Oko und Stöhr "eine gewisse Einsicht". Zudem seien beide nicht vorbestraft. Obwohl Stöhr den Artikel nur verbreitet und nicht verfasst hat, überschreitet seine Geldauflage die von Oko. Denn das Gericht orientiert sich an den Nettogehältern. Die Zahlungen fließen an den Opferschutzbund Weißer Ring.

Mehrere Zuschauer im Gerichtssaal quittierten die Entscheidung mit Applaus. Die Verhandlung verfolgten polnische Presseteams und Privatpersonen. In Okos Heimatland hatten die Strafbefehle von vergangenem Juli viel Aufmerksamkeit und Kritik erregt. Oko, der an einer katholischen Universität in Krakau lehrt, äußert sich immer wieder in konservativen Medien in Polen zu Wort.

Der Verhandlung wohnte zudem der katholische Priester Wolfgang Rothe aus München bei, der die beiden Geistlichen angezeigt hatte. Mit der Entscheidung zeigte er sich zufrieden. Oko habe sich für seine Äußerungen entschuldigen müssen. "Für Hass und Hetze darf es in einer demokratischen Gesellschaft keinen Platz geben", sagte Rothe. Seit der Anzeige erhalte er Schmähnachrichten. (KNA)

Kommentare

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Klavierspielerin2 20.05.2022 19:55
Vorgeschichte:

NACH ARTIKEL IN DER ZEITSCHRIFT "THEOLOGISCHES"
Wegen Volksverhetzung: Strafbefehl gegen polnischen Theologen Oko
AM 27.07.2021


KÖLN ‐ Er hatte Homosexuelle in einem Zeitschriftenartikel unter anderem als "Krebsgeschwür" bezeichnet. Jetzt hat das Amtsgericht Köln einen Strafbefehl gegen den polnischen Theologen Dariusz Oko erlassen. Konservative Kreise in Polen wüten dagegen und haben eine Petition gestartet.

Nach einem Artikel in der Zeitschrift "Theologisches" wurde vom Amtsgericht Köln ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung gegen den polnischen Priester, Theologe und Publizist Dariusz Oko erlassen. Das berichteten polnische Medien am Montag. Das Gericht selbst erklärte am Dienstag auf Anfrage von katholisch.de, dass gegen einen Autor der Zeitschrift ein Strafbefehl über 4.800 Euro erlassen worden sei, Okos Namen wollte die Behörde allerdings nicht explizit bestätigen. Zugleich wies eine Gerichtssprecherin darauf hin, dass der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig sei und der Anwalt des Angeklagten bereits Einspruch eingelegt habe. Nun kommt es wahrscheinlich zu einer Hauptverhandlung.

Konkret geht es in dem Fall um einen Artikel Okos in der Ausgabe Januar/Februar 2021. Unter der Überschrift "Über die Notwendigkeit, homosexuelle Cliquen in der Kirche zu begrenzen" hatte der Geistliche darin eine angebliche Dominanz Homosexueller in der katholischen Kirche beklagt und homosexuelle Priester als Gefahr für die Kirche beschrieben. In dem Artikel bezeichnete Oko homosexuelle Geistliche unter anderem als "eine Kolonie von Parasiten", "Krebsgeschwür" und "homosexuelle Plage", die Rechte Homosexueller sind seiner Meinung nach eine "Homo-Ideologie" und "Homo-Häresie". In der Ausgabe vom März/April hatte Oko dann einen zweiten Teil des Artikels veröffentlicht, in dem in ähnlicher Weise geurteilt wurde. In diesem Text schrieb Oko unter anderem, dass es notwendig sei, in der Kirche "ein ganzes System zum Schutz 'wehrloser Erwachsener' zu schaffen, die zum Opfer von homosexuellen Raubtieren in Soutane oder Kutten geworden sind oder werden könnten".

Münchner Priester Rothe erstattete Anzeige gegen Oko

Nach der Veröffentlichung des ersten Artikels hatte der Münchner Priester Wolfgang F. Rothe, der sich für die Rechte Homosexueller in der Kirche engagiert, Oko und den verantwortlichen Redakteur von "Theologisches", Johannes Stöhr, nach eigenen Angaben bei der Staatsanwaltschaft Köln wegen Volksverhetzung angezeigt. Laut polnischen Medienberichten wurde auch gegen Stöhr ein Strafbefehl erlassen, das Gericht bestätigte dies jedoch nicht.

Laut dem in Auszügen im Internet einsehbaren Strafbefehl war Oko in dem Verfahren von der Kölner Staatsanwaltschaft beschuldigt worden, mit seinem ersten Artikel "gegen einen Teil der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt sowie die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen zu haben, dass Sie Teile der Bevölkerung beschimpften und böswillig verächtlich machten". Erlassen wurde der Strafbefehl auf Basis des Paragrafen 130 Strafgesetzbuch.

Oko wurde 1960 in Oświecim, dem früheren Auschwitz, geboren. 1985 wurde er zum Priester geweiht, anschließend promovierte er an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom. Seit 1992 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Päpstlichen Universität Johannes Paul II. in Krakau und Resident in der dortigen Sankt-Hedwig-Pfarrei. 1996 verteidigte er seine zweite theologische Doktorarbeit an der Krakauer Johannes-Paul-II.-Universität, 2011 wurde er in Philosophie habilitiert. In der Vergangenheit hat er sich immer wieder ablehnend über Homosexualität und Gender geäußert.

Konservatives polnisches Institut unterstützt Oko

Neben zahlreichen anderen polnischen Medien berichtete am Montag auch die Tageszeitung "Gazeta Wyborcza" über den Fall. Unter anderem wies die Zeitung darauf hin, dass Oko bei dem Kölner Verfahren – neben seinem Anwalt in Deutschland – vom polnischen Institut "Ordo Iuris" unterstützt werde. Das Institut, das als sehr konservativ gilt, habe darauf verwiesen, dass Okos Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen worden seien. Zudem startete "Ordo Iuris" eine an das Kölner Amtsgericht und Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtete Petition mit dem Ziel, die Wissenschafts-, Meinungs- und Gewissensfreiheit in Deutschland zu schützen.


Mit Blick auf den Artikel Okos betonte das Institut, dieser sei Ausdruck der Ansichten des Geistlichen sowie seiner Sorge um die christliche Gemeinschaft. Der vom Gericht in Köln verhängte Strafbefehl stehe im Widerspruch zum Grundgesetz der Bundesrepublik sowie zu internationalen Dokumenten wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die jedem Menschen das Recht auf freie Meinungsäußerung einräume. Das Urteil des Amtsgerichts sei eine Einschränkung des Forschungs- und Meinungsfreiheit Okos und könne zudem als Einschränkung der Pressefreiheit gedeutet werden.

Der Präsident von "Ordo Iuris", Jerzy Kwaśniewski, äußerte auf der Internetseite des Instituts "ernsthafte Bedenken" gegen das Kölner Urteil. Artikel 130 des deutschen Strafgesetzbuchs verbiete zwar Hassreden gegen eine ganze Reihe von Gruppen; von denen werde jedoch keine einzige in Okos Artikel erwähnt. Das Urteil des Amtsgerichts bleibe in seiner Begründung deshalb wohl auch sehr vage. "Darüber hinaus haben wir es mit einem wissenschaftlichen Artikel zu tun, wir bewegen uns also im Bereich der akademischen Freiheit, die auch durch das deutsche Grundgesetz geschützt wird", so Kwaśniewski.

Fall könnte deutsch-polnisches Verhältnis weiter belasten

Welche Dimensionen der Fall auch im ohnehin angespannten deutsch-polnischen Verhältnis in der nächsten Zeit noch annehmen könnte, zeigt ein Tweet des stellvertretenden polnischen Justizministers Marcin Romanowski. Darin schrieb er am Montag mit Blick auf das Urteil gegen Oko, die deutsche Justiz habe die akademische Freiheit mit Füßen getreten und gezeigt, dass es Täter mehr schütze als Opfer. Oko habe lediglich in einem wissenschaftlichen Artikel über eine Gruppe von Vergewaltigern berichtet, die innerhalb der Kirche operierten, so der Politiker.

Oko selbst äußerte sich im polnischen Fernsehsender TVP Info zu dem Strafbefehl gegen ihn. Unter anderem beharrte er darauf, einen wissenschaftlichen Artikel geschrieben zu haben. "Ich sammle bekannte Fakten über Homosexuelle in Soutane und ihre Gewohnheiten. Diese 'Lavendel-Mafia' spielt eine ähnliche Rolle wie die Mafia in Sizilien", so Oko wörtlich. Zugleich empörte er sich über das Kölner Urteil. Die Deutschen wollten ihn ins Gefängnis stecken, obwohl seine Großeltern Juden vor den Nazis gerettet und dafür ihr Leben riskiert hätten. Und weiter: "Ich bin ähnlich entschlossen, die Kirche vor Homocliquen zu retten."

Von Steffen Zimmermann
 
 
EchtePerle 20.05.2022 20:27
Danke, für Deine gute Info! 

Es ist gut, wenn die Menschen, die über solche Angelegenheiten zu urteilen haben,
zu einer differenzierten Sicht kommen.
Dann können auch gerechte Urteile gefällt werden!
Dafür danke ich dem Herrn Jesus!


Jesaja 5, 20:

20 Wehe denen, die Böses gut und Gutes böse nennen, die Finsternis zu Licht und
Licht zu Finsternis erklären, die Bitteres süß und Süßes bitter nennen!
 
hansfeuerstein 20.05.2022 22:16
Es ist halt eine Meinungsäusserung, die möglich sein muss, und die man aber nicht teilen muss. Es wird aber in unserem Land inzwischen eine Stimmung gemacht, als ob es Meinungspolizeien geben sollte. Die Deutschen wollen immer alles besonders gründlich
und vorbildlich lösen, das lässt nicht unbedingt das Vertrauen wachsen, dass man die
Meinungen einfach mal stehen lassen kann, auch wenn man sie überhaupt nicht teilt.
 
hansfeuerstein 21.05.2022 01:06
Wenn man wirklich umfänglich ehrlich mit sich selbst wäre, müsste man Werbung für Abtreibung unter Volksverhetzung laufen lassen, denn es ist eindeutig Grundgesetzwiedrig,
und verletzt Rechte anderer, die sich nicht wehren können.
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