81 Wissenschaftler bezeichnen Impfpflicht als verfassungswidrig
14.03.2022 18:35
81 Wissenschaftler bezeichnen Impfpflicht als verfassungswidrig
14.03.2022 18:35
81 Wissenschaftler bezeichnen Impfpflicht als verfassungswidrig
Unter
https://www.berliner-zeitung.de/news/wissenschaftler-darum-ist-die-impfpflicht-verfassungswidrig-li.216116
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In einem Brief von 81 Wissenschaftlern an den Bundestag heißt es: Eine Impfpflicht ist „nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig“.
Auf 70 Seiten hat eine Gruppe von 81 Wissenschaftlern eine These ausgearbeitet. Sie besagt: Eine Corona-Impfplicht ist verfassungswidrig. Unter den Wissenschaftlern sind unter anderem Juristen, Mediziner, Psychologen, Literaturwissenschaftler, Physiker und Chemiker. Sie kommen zu dem Schluss: „Die Impfpflicht ist weder geeignet noch erforderlich noch angemessen, um die Zahl der schweren Erkrankungen effektiv zu senken und eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.“ Weiterhin sei die Impfpflicht „nicht angemessen aufgrund eines hohen Risikopotentials“. Die „gegenüber anderen Impfungen gemeldeten Nebenwirkungen sind enorm“. Die Wissenschaftler rechnen zudem „mit einer Quote von mindestens 80 Prozent nicht gemeldeter Verdachtsfälle auf Impfnebenwirkungen“.
Die Nebenwirkungen sind den Forschern zufolge „bislang nur unzureichend erforscht“, zudem „werden zuvor unerwartete Symptomatiken beobachtet“. Gleichzeitig gibt es laut den Wissenschaftlern „alarmierende Sicherheitssignale: Parallel zu den Wellen der Impfkampagnen ist ein Anstieg von Todesfällen sowie bestimmter Krankheitsmuster wie etwa Myo- und Perikarditis nachzuweisen“. war bereits am 6. Januar 2022 mit sieben Argumenten gegen eine Impfpflicht hervorgetreten. Das aktuelle Papier vertieft die sieben Argumente durch Metastudien zum aktuellen Forschungsstand sowie durch eigene Forschungsarbeiten.
Der Brief der Wissenschaftler im Wortlaut:
Verehrte Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, Sie werden bald über ein Gesetz zu einer Impfpflicht zu entscheiden haben. Durch eine Impfpflicht werden Grundrechte eingeschränkt, unter anderem das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit mit der Gefahr einer Verletzung der Menschenwürde und der Selbstbestimmung. Wir, die 81 unterzeichnenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, übergeben Ihnen mit diesem Schreiben Argumente für eine verfassungskonforme Entscheidung in dieser Sache.
Eine verfassungsrechtliche Prüfung umfasst vier Fragen:
Welches Ziel dieses Gesetzes ist verfassungskonform?
Ist diese Maßnahme, d.h. eine Impfpflicht, mit Blick auf dieses Ziel geeignet?
Ist diese Maßnahme erforderlich?
Ist diese Maßnahme angemessen?
Grundsätzlich gilt dabei aus juristischer Sicht erstens, dass die Beweislast auf Seiten des Gesetzgebers, also bei Ihnen, liegt. Es gilt zweitens, dass nicht ausgeräumte triftige Bedenken in einem einzigen der vier Punkte genügen, um eine Impfpflicht als verfassungswidrig auszuweisen. Wir zeigen im Folgenden, dass bei allen oben genannten Kriterien durchgreifende Bedenken bestehen und die gesetzliche Anordnung einer Impfpflicht demnach verfassungswidrig wäre. Umfassende Nachweise zu unseren einzelnen Argumenten auf die wir jeweils verweisen.
1. Das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht verbietet es, den Einzelnen zu seinem eigenen Schutz zur Impfung zu verpflichten. Verfassungsrechtlich kommt nur das Ziel des Fremdschutzes infrage, wobei es nicht um den absoluten Ausschluss jeglicher Gefährdung der Gesundheit Dritter gehen darf, den der Staat auch sonst nicht garantieren kann. Zulässig erscheinen hier allein zwei Ziele: a.) die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf (Intensivpatienten und Todesfälle) auf ein Niveau zu senken, das dem anderer Infektionskrankheiten entspricht; b.) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.
2. Die Geeignetheit einer Impfpflicht ist zweifelhaft, weil die verfügbaren COVID-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugen: a) Nach wenigen Wochen hat die Impfung nicht nur keinen positiven Effekt mehr auf die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, sondern kann diese Wahrscheinlichkeit sogar erhöhen – wie aktuell Omikron zeigt; b) Die Impfung hat nur einen geringen Effekt auf die Schwere der Erkrankung, der in kurzer Zeit abnimmt ; c) Menschen mit Impfung sind bei einer Infektion nicht weniger ansteckend als Personen ohne Impfung. Also kann die Impfung keine Infektionsketten unterbrechen .
3. Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht ist zu verneinen, weil a) die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben ist. Mit dem Auftreten der Omikron-Variante gilt, dass die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf das Niveau einer normalen saisonalen Grippe erreicht hat; b) die Impfung nicht alternativlos ist, denn es stehen hochwirksame Therapien sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung ; c) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden hat .
4. Eine Impfpflicht ist nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe sind nicht nur nicht sicher, sondern haben ein bisher nie dagewesenes Risikopotential: a) gemessen daran, dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um unter besonderen Bedingungen bedingt zugelassene neuartige Medikamente handelt, deren mittel- oder langfristiges Risikopotential nicht hinreichend untersucht wurde; b) gemessen an der Gefährlichkeit und Häufigkeit der vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Nebenwirkungen der Impfung; c) gemessen an einer begründeten Abschätzung nicht erfasster Nebenwirkungen von mindestens 80 Prozent ; d) gemessen an einer unerklärt hohen Anzahl von Todesfällen insbesondere in den mittleren Altersgruppen bis ins Jugendalter hinein, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen steht ; e) gemessen an dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen lässt .
Ein Gesetz für eine Impfpflicht – auch auf Vorrat –, so das Ergebnis, darf nicht verabschiedet werden, da es zur Erreichung des verfolgten Ziels nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig ist. In dem Wissen, wie sehr die Diskussion unsere Gesellschaft in den vergangenen Monaten erschüttert und gespalten hat, bitten wir Sie, die Debatte um die Impfpflicht als Möglichkeit zu nutzen, andere, für unsere Demokratie heilende und versöhnende Wege einzuschlagen.
Unterzeichnende: Prof. Dr. Jessica Agarwal, Prof. Dr. Thomas Aigner, Prof. Dr. Ralf Alleweldt, Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, Prof. Kerstin Behnke, Prof. Dr. Ralf B. Bergmann, Prof. Dr. Andreas Brenner (CH), Prof. Dr. Klaus Buchenau, Dr. Matthias Burchardt, Prof. Dr. med. Paul Cullen, Prof. Dr. Viktoria Däschlein-Gessner, Ass.-Prof. Dr. theol. Jan Dochhorn, Prof. Dr. Ole Döring, Prof. Dr. Gerald Dyker, Dr. Alexander Erdmann, Prof. Dr. Michael Esfeld (CH), Dr. Claas Falldorf, Dr. Matthias Fechner, Dr. med. Johann Frahm, Prof. Dr. Katrin Gierhake, Prof. Dr. Frank Göttmann, Prof. Dr. Ulrike Guérot, Prof. Dr. Lothar Harzheim, Prof. em. Dr. med. habil. Karl Hecht, Prof. Dr. Saskia Hekker, Prof. Dr. Martina Hentschel, Prof. Dr. med. Sven Hildebrandt, Prof. Dr. Detlef Hiller, Prof. Dr. Oliver Hirsch, Prof. em. Dr. med. Dr. Georg Hörmann, Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann, Dr. Agnes Imhof, Dr. René Kegelmann, Prof. Dr. theol. Martin Kirschner, Dr. Sandra Kostner, Prof. Dr. Boris Kotchoubey, Prof. Dr. Klaus Kroy, Prof. Dr. Christof Kuhbandner, PD Dr. Axel Bernd Kunze, Dr. Norbert Lamm, Prof. Dr. Salvatore Lavecchia, Dr. Christian Lehmann, Dr. h. c. theol. Christian Lehnert, Prof. Dr. Normann Lorenz, Prof. Dr. Stephan Luckhaus, PD Dr. Stefan Luft, Prof. Dr. Jörg Matysik, Dr. Christian Mézes, Prof. Dr. Klaus Morawetz, Prof. Dr. Gerd Morgenthaler, Prof. Dr. Ralph Neuhäuser, Dagmar L. Neuhäuser, Dr. med. Sven Gerhard Nevermann, Dr. Henning Nörenberg, Prof. Dr. Gabriele Peters, Prof. Dr. Christian Pietsch, Dr. med. Steffen Rabe, Prof. Dr. Konrad Reif, Prof. Dr. Günter Reiner, Prof. Dr. Matthias Reitzner, Prof. Dr. Markus Riedenauer, Prof. Dr. Günter Roth, Prof. Dr. Andreas Schnepf, Prof. em. Dr. med. Wolfram Schüffel, Prof. Prof. Dr. med. Klaus-Martin Schulte, Dr. Jens Schwachtje, Prof. Dr. Harald Schwaetzer, Prof. Dr. Henrieke Stahl, Prof. Dr. Anke Steppuhn, Prof. Dr. Wolfgang Stölzle (CH), Prof. Dr. Lutz Stührenberg, Dr. med. Henrik Ullrich, Prof. Dr. Tobias Unruh, Dr. med. Hans-Jürgen Vogel, Dr. habil. Ulrich Vosgerau, Dr. Christine Wehrstedt, Dr. Jan Christoph Wehrstedt, Prof. Dr. Christin Werner, Prof. Dr. Martin Winkler (CH), Dr. med. Jens Wurster (CH), Prof. Dr. Christina Zenk.
https://www.berliner-zeitung.de/news/wissenschaftler-darum-ist-die-impfpflicht-verfassungswidrig-li.216116
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In einem Brief von 81 Wissenschaftlern an den Bundestag heißt es: Eine Impfpflicht ist „nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig“.
Auf 70 Seiten hat eine Gruppe von 81 Wissenschaftlern eine These ausgearbeitet. Sie besagt: Eine Corona-Impfplicht ist verfassungswidrig. Unter den Wissenschaftlern sind unter anderem Juristen, Mediziner, Psychologen, Literaturwissenschaftler, Physiker und Chemiker. Sie kommen zu dem Schluss: „Die Impfpflicht ist weder geeignet noch erforderlich noch angemessen, um die Zahl der schweren Erkrankungen effektiv zu senken und eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.“ Weiterhin sei die Impfpflicht „nicht angemessen aufgrund eines hohen Risikopotentials“. Die „gegenüber anderen Impfungen gemeldeten Nebenwirkungen sind enorm“. Die Wissenschaftler rechnen zudem „mit einer Quote von mindestens 80 Prozent nicht gemeldeter Verdachtsfälle auf Impfnebenwirkungen“.
Die Nebenwirkungen sind den Forschern zufolge „bislang nur unzureichend erforscht“, zudem „werden zuvor unerwartete Symptomatiken beobachtet“. Gleichzeitig gibt es laut den Wissenschaftlern „alarmierende Sicherheitssignale: Parallel zu den Wellen der Impfkampagnen ist ein Anstieg von Todesfällen sowie bestimmter Krankheitsmuster wie etwa Myo- und Perikarditis nachzuweisen“. war bereits am 6. Januar 2022 mit sieben Argumenten gegen eine Impfpflicht hervorgetreten. Das aktuelle Papier vertieft die sieben Argumente durch Metastudien zum aktuellen Forschungsstand sowie durch eigene Forschungsarbeiten.
Der Brief der Wissenschaftler im Wortlaut:
Verehrte Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, Sie werden bald über ein Gesetz zu einer Impfpflicht zu entscheiden haben. Durch eine Impfpflicht werden Grundrechte eingeschränkt, unter anderem das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit mit der Gefahr einer Verletzung der Menschenwürde und der Selbstbestimmung. Wir, die 81 unterzeichnenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, übergeben Ihnen mit diesem Schreiben Argumente für eine verfassungskonforme Entscheidung in dieser Sache.
Eine verfassungsrechtliche Prüfung umfasst vier Fragen:
Welches Ziel dieses Gesetzes ist verfassungskonform?
Ist diese Maßnahme, d.h. eine Impfpflicht, mit Blick auf dieses Ziel geeignet?
Ist diese Maßnahme erforderlich?
Ist diese Maßnahme angemessen?
Grundsätzlich gilt dabei aus juristischer Sicht erstens, dass die Beweislast auf Seiten des Gesetzgebers, also bei Ihnen, liegt. Es gilt zweitens, dass nicht ausgeräumte triftige Bedenken in einem einzigen der vier Punkte genügen, um eine Impfpflicht als verfassungswidrig auszuweisen. Wir zeigen im Folgenden, dass bei allen oben genannten Kriterien durchgreifende Bedenken bestehen und die gesetzliche Anordnung einer Impfpflicht demnach verfassungswidrig wäre. Umfassende Nachweise zu unseren einzelnen Argumenten auf die wir jeweils verweisen.
1. Das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht verbietet es, den Einzelnen zu seinem eigenen Schutz zur Impfung zu verpflichten. Verfassungsrechtlich kommt nur das Ziel des Fremdschutzes infrage, wobei es nicht um den absoluten Ausschluss jeglicher Gefährdung der Gesundheit Dritter gehen darf, den der Staat auch sonst nicht garantieren kann. Zulässig erscheinen hier allein zwei Ziele: a.) die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf (Intensivpatienten und Todesfälle) auf ein Niveau zu senken, das dem anderer Infektionskrankheiten entspricht; b.) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.
2. Die Geeignetheit einer Impfpflicht ist zweifelhaft, weil die verfügbaren COVID-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugen: a) Nach wenigen Wochen hat die Impfung nicht nur keinen positiven Effekt mehr auf die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, sondern kann diese Wahrscheinlichkeit sogar erhöhen – wie aktuell Omikron zeigt; b) Die Impfung hat nur einen geringen Effekt auf die Schwere der Erkrankung, der in kurzer Zeit abnimmt ; c) Menschen mit Impfung sind bei einer Infektion nicht weniger ansteckend als Personen ohne Impfung. Also kann die Impfung keine Infektionsketten unterbrechen .
3. Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht ist zu verneinen, weil a) die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben ist. Mit dem Auftreten der Omikron-Variante gilt, dass die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf das Niveau einer normalen saisonalen Grippe erreicht hat; b) die Impfung nicht alternativlos ist, denn es stehen hochwirksame Therapien sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung ; c) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden hat .
4. Eine Impfpflicht ist nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe sind nicht nur nicht sicher, sondern haben ein bisher nie dagewesenes Risikopotential: a) gemessen daran, dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um unter besonderen Bedingungen bedingt zugelassene neuartige Medikamente handelt, deren mittel- oder langfristiges Risikopotential nicht hinreichend untersucht wurde; b) gemessen an der Gefährlichkeit und Häufigkeit der vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Nebenwirkungen der Impfung; c) gemessen an einer begründeten Abschätzung nicht erfasster Nebenwirkungen von mindestens 80 Prozent ; d) gemessen an einer unerklärt hohen Anzahl von Todesfällen insbesondere in den mittleren Altersgruppen bis ins Jugendalter hinein, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen steht ; e) gemessen an dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen lässt .
Ein Gesetz für eine Impfpflicht – auch auf Vorrat –, so das Ergebnis, darf nicht verabschiedet werden, da es zur Erreichung des verfolgten Ziels nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig ist. In dem Wissen, wie sehr die Diskussion unsere Gesellschaft in den vergangenen Monaten erschüttert und gespalten hat, bitten wir Sie, die Debatte um die Impfpflicht als Möglichkeit zu nutzen, andere, für unsere Demokratie heilende und versöhnende Wege einzuschlagen.
Unterzeichnende: Prof. Dr. Jessica Agarwal, Prof. Dr. Thomas Aigner, Prof. Dr. Ralf Alleweldt, Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, Prof. Kerstin Behnke, Prof. Dr. Ralf B. Bergmann, Prof. Dr. Andreas Brenner (CH), Prof. Dr. Klaus Buchenau, Dr. Matthias Burchardt, Prof. Dr. med. Paul Cullen, Prof. Dr. Viktoria Däschlein-Gessner, Ass.-Prof. Dr. theol. Jan Dochhorn, Prof. Dr. Ole Döring, Prof. Dr. Gerald Dyker, Dr. Alexander Erdmann, Prof. Dr. Michael Esfeld (CH), Dr. Claas Falldorf, Dr. Matthias Fechner, Dr. med. Johann Frahm, Prof. Dr. Katrin Gierhake, Prof. Dr. Frank Göttmann, Prof. Dr. Ulrike Guérot, Prof. Dr. Lothar Harzheim, Prof. em. Dr. med. habil. Karl Hecht, Prof. Dr. Saskia Hekker, Prof. Dr. Martina Hentschel, Prof. Dr. med. Sven Hildebrandt, Prof. Dr. Detlef Hiller, Prof. Dr. Oliver Hirsch, Prof. em. Dr. med. Dr. Georg Hörmann, Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann, Dr. Agnes Imhof, Dr. René Kegelmann, Prof. Dr. theol. Martin Kirschner, Dr. Sandra Kostner, Prof. Dr. Boris Kotchoubey, Prof. Dr. Klaus Kroy, Prof. Dr. Christof Kuhbandner, PD Dr. Axel Bernd Kunze, Dr. Norbert Lamm, Prof. Dr. Salvatore Lavecchia, Dr. Christian Lehmann, Dr. h. c. theol. Christian Lehnert, Prof. Dr. Normann Lorenz, Prof. Dr. Stephan Luckhaus, PD Dr. Stefan Luft, Prof. Dr. Jörg Matysik, Dr. Christian Mézes, Prof. Dr. Klaus Morawetz, Prof. Dr. Gerd Morgenthaler, Prof. Dr. Ralph Neuhäuser, Dagmar L. Neuhäuser, Dr. med. Sven Gerhard Nevermann, Dr. Henning Nörenberg, Prof. Dr. Gabriele Peters, Prof. Dr. Christian Pietsch, Dr. med. Steffen Rabe, Prof. Dr. Konrad Reif, Prof. Dr. Günter Reiner, Prof. Dr. Matthias Reitzner, Prof. Dr. Markus Riedenauer, Prof. Dr. Günter Roth, Prof. Dr. Andreas Schnepf, Prof. em. Dr. med. Wolfram Schüffel, Prof. Prof. Dr. med. Klaus-Martin Schulte, Dr. Jens Schwachtje, Prof. Dr. Harald Schwaetzer, Prof. Dr. Henrieke Stahl, Prof. Dr. Anke Steppuhn, Prof. Dr. Wolfgang Stölzle (CH), Prof. Dr. Lutz Stührenberg, Dr. med. Henrik Ullrich, Prof. Dr. Tobias Unruh, Dr. med. Hans-Jürgen Vogel, Dr. habil. Ulrich Vosgerau, Dr. Christine Wehrstedt, Dr. Jan Christoph Wehrstedt, Prof. Dr. Christin Werner, Prof. Dr. Martin Winkler (CH), Dr. med. Jens Wurster (CH), Prof. Dr. Christina Zenk.
Kommentare
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Bambus2021 14.03.2022 18:57
Wollen wir hoffen dass diese Impfpflicht nicht kommt. Denn dann ist Tür und Tor der Willkür geöffnet und am ende darf man sich dann alle paar Wochen "das neueste geben".
(Nutzer gelöscht) 14.03.2022 19:27
Danke für das Einstellen.
calando 14.03.2022 19:35
DAS THEMA ist langweilig.
das stimmt ja nicht für viele
nur interessierst du dich offensichtlich nur für dich
das nennt man Egoismus
gefällt das den Männern hier
du machst doch immer darauf aufmerksam das wir hier zum Partner finden sind
was ja auch stimmt
ich meinerseits stehe auf Altruismus
das stimmt ja nicht für viele
nur interessierst du dich offensichtlich nur für dich
das nennt man Egoismus
gefällt das den Männern hier
du machst doch immer darauf aufmerksam das wir hier zum Partner finden sind
was ja auch stimmt
ich meinerseits stehe auf Altruismus
Laban 14.03.2022 22:22
Und was sollen wir jetzt dazu sagen, auf die die Einrichtungsbezogene Impfpflicht in 2 Tagen zukommt.....🤔😑 ?!????
calando 14.03.2022 22:34
bist du betroffen?
hast du diese Seite angeschaut?
KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V..
hast du diese Seite angeschaut?
KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V..
JesusComesBackSoon 14.03.2022 22:39
@Laban: Und was sollen wir jetzt dazu sagen, auf die die Einrichtungsbezogene Impfpflicht in 2 Tagen zukommt.....🤔😑 ?!????
Zum Beispiel das nachstehend verlinkte von Frank Hannig (Rechtsanwalt und Strafverteidiger)
Zum Beispiel das nachstehend verlinkte von Frank Hannig (Rechtsanwalt und Strafverteidiger)
Laban 14.03.2022 23:32
Ja, ich bin leider betroffen !
@Calando und@ CJcsb
Vielen Dank für die Tipps und Link, werde mich sofort informieren !!!
@Calando und@ CJcsb
Vielen Dank für die Tipps und Link, werde mich sofort informieren !!!
LichtermeerMarburg 14.03.2022 23:51
19:35 ich meinerseits stehe auf Altruismus
Na dann übe ihn doch aus.
Na dann übe ihn doch aus.
calando 15.03.2022 09:39
Also ich glaube nicht dass dumir was zu sagen hast
Lichter.......................
Lichter.......................
Laban 15.03.2022 23:43
Danke, nein bisher nicht! War den ganzen Tag bei der Arbeit. Habe den Link aber bereits aufgerufen und von den 10 Gründen gegen die Impfpflicht gelesen, mich über die arbeitsrechtl. Folgen und die eventuellen Weiterbeschäftigung des AN ohne Immunitätsnachweis informiert. Sehr interessant und vor allem informativ 👍!!!
Werde aber nochmals genauer nach den Seiten der Klagepaten schauen...
auch das Video von JCBS, sehr erstaunlich und interessant, was kritische Anwälte, wie Hr.F.Hannig von unserem Gesundheitsminister halten...
Vielen Dank Dir und JCBS für den Link bzw das Video !!! 🤗
Werde aber nochmals genauer nach den Seiten der Klagepaten schauen...
auch das Video von JCBS, sehr erstaunlich und interessant, was kritische Anwälte, wie Hr.F.Hannig von unserem Gesundheitsminister halten...
Vielen Dank Dir und JCBS für den Link bzw das Video !!! 🤗
calando 16.03.2022 08:43
Vielen Dank auch dir, Laban
Ihr seid so nah an der Realität
Und könnt berichten, wie es wirklich ist
Und echten Widerstand leisten
Ihr seid so nah an der Realität
Und könnt berichten, wie es wirklich ist
Und echten Widerstand leisten