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Petition Lebensschutz

Petition Lebensschutz
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Kommentare

 
Martin123 20.01.2022 19:33
Liebe Freunde des Lebens,

in seiner Presseerklärung, begründete FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen mit zwei Argumenten:

Erstens: Es gehe rein um Informationsfreiheit für die Abtreibungsärzte und für die Frauen, die eine Abtreibung in Betracht ziehen.

Zweitens: Am (ohnehin schon äußerst schwachen) Schutzkonzept ungeborenen Lebens ändert sich durch die Maßnahme nichts.

Beides ist falsch.

Werbung als Informationsvermittlung zu klassifizieren ist nichts anderes als ein Trick, denn (fast) immer wird Werbung in einem Informationskontext vermittelt („50 Prozent Rabatt auf Tomaten“. Ist das Werbung, Information oder beides?).

Auch das zweite Argument Buschmanns ist falsch, denn das Verbot der Werbung unterstreicht den Gedanken, dass es bei der Abtreibung um eine rechtswidrige Handlung geht.

Das Verbot, für Abtreibungen zu werben (auch im Rahmen der Berufsordnung), folgt unmittelbar der Tatsache, dass Abtreibungen rechtswidrige Handlungen sind.

Der gesunde Menschenverstand ist ausreichend, um zu verstehen, dass rechtswidrige Handlungen nicht beworben werden dürfen.

Um auf seine Argumentationsweise zu kommen, musste Bundesjustizminister Buschmann zuvor – bewusst oder unbewusst – Abtreibungen als reine Gesundheitsversorgung banalisieren: Abtreibungen sind stinknormale gynäkologische Eingriffe.

Dies wiederum setzt voraus, dass man das ungeborene Kind, welches bei einer Abtreibung getötete wird, völlig wegabstrahiert.

Und damit kommt es zur eigentlichen Bedeutung der Streichung von §219a StGB:

Die Möglichkeit, für Abtreibungen werben zu können, signalisiert, dass Abtreibungen normale gynäkologische Handlungen sind, die zur Gesundheitsversorgung gehören.

Das dabei getötete Kind wird gar nicht erwähnt und damit zunehmend unsichtbar gemacht.

Staatlicherseits sendet man somit die Botschaft: Abtreibungen sind doch gar nicht so schlimm. Man kann dafür sogar Werbung machen!

Erklärtes Ziel der Abtreibungslobby bei der Streichung des Werbeverbotes ist, Abtreibungen zu „enttabuisieren“.

Eigentlich wollen sie damit sagen, dass Abtreibungen stinknormale Handlungen seien, die zum Alltag eines Gynäkologen gehören.

Das wären sie aber nur, wenn kein Kind dabei getötet wird.

Ja, die Möglichkeit, für Abtreibungen zu werben - auch im Rahmen der Berufsgesetze für Ärzte – vermittelt die Botschaft, das getötete Kind sei vernachlässigbar.

Oder werden Abtreibungsärzte etwa auf ihrer Internetseite schreiben „Wir helfen Ihnen, Ihr ungeborenes Kind zu töten“?

Nein, wir leben in einer Gesellschaft, die das Grauen der Abtreibungen vertuscht, verschweigt und verheimlicht.

Dagegen müssen wir aktiv werden.

Wir müssen allen Menschen sagen: Beim Thema Lebensrecht geht es vor allem und in erster Linie um das Kind im Mutterleib.

Wir müssen deshalb diese Kinder sichtbar machen.

Deshalb ist es so wichtig, dass wir die Petition „Ultraschalluntersuchung zum Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen“ weit verbreiten.

Alle sollen sehen, dass im Mutterleib ein wahrer und schützenswerter vollständiger Mensch lebt.

Bitte unterschreiben sie diese Petition und verbreiten Sie sie unter Freunden und Bekannten.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Pilar Herzogin von Oldenburg


PS: Bitte unterstützen Sie die Verbreitung unserer Aktion mit einer Spende von 7, 15, 25, 50 oder 100 Euro
 
Martin123 20.01.2022 19:35
hier der Link für die Petition:

https://www.dvck.org/ultraschalluntersuchung/
 
(Nutzer gelöscht) 20.01.2022 21:25
"Zweitens: Am (ohnehin schon äußerst schwachen) Schutzkonzept ungeborenen Lebens ändert sich durch die Maßnahme nichts." 

Das in Klammern gesetzte "(ohnehin schon äußerst schwachen)", hat der Minister sicher nicht gesagt. 
 
hansfeuerstein 20.01.2022 21:33
Wenn das alles nur nicht zu spät ist. Diese Agenda ist ausgerollt von übernationalen Organisationen, und irgendwie scheinen (zumindest im Westen) alle mitzuspielen. Ich befürchte diese Entwicklung ist nicht mehr aufzuhalten, mit all seinen Auswirkungen.
In islamischen Ländern jedoch, wird es niemals durchsetzbar sein, dort ist die Akzeptanz
für derartige Gesetzgebungen gleich Null.
 
(Nutzer gelöscht) 20.01.2022 22:02
Die Erweiterung des Paragraph 219a dient zur "Verbesserung der Information für Schwangerschaftabbrüche".

Das Ziel der beschlossenen Gesetzesänderung ist es, Informationen für Frauen zu verbessern, und Ärzten nun Rechtssicherheit zu geben.

Das Werbeverbot bleibt unverändert erhalten, auch also für Ärzte.

Der Schutz des ungeborene Leben bleibt unverändert erhalten und wird nicht infrage gestellt.

Grüne und FDP wollten 291a aufheben bzw. unverzüglich streichen lassen. Beides wurde im Bundestag abgelehnt, fand keine Mehrheit. 

Die Anträge der Grünen und der FDP
 
(Nutzer gelöscht) 20.01.2022 22:03
waren also nicht erfolgreich. Gut so! 
 
hansfeuerstein 20.01.2022 22:08
An der Abschaffung des Werbeverbotes nicht nichts gut. Insbesondere nicht für eine Gesellschaft, welche das einleitende Video für Leben erachtet, welchem eine Würde zukommt.
Menschenwürde.
 
hansfeuerstein 20.01.2022 22:10
Die Ultraschalluntersuchung zeigt, was (nicht leichterdings sichtbares) menschliches Leben ist.
 
(Nutzer gelöscht) 20.01.2022 22:13
Und um das noch einmal deutlich zu machen. 

Um die "Abschaffung des Werbeverbots" ging es nicht.

Insofern, lieber Martin123, bleib bitte sachlich und ehrlich, gerade in dieser Sache hier. Danke.

Und zeig uns gern diese von Dir sogenannte "Agenda", lieber hansfeuerstein. Ansonsten benenne soetwas bitte deutlich als Deine Annahme, Vermutung oder was auch immer, aber bitte nicht als "ist (so)". Danke. 
 
(Nutzer gelöscht) 20.01.2022 22:16
Ja, und Intelligenz und Redlichkeit ist auch nicht sichtbar. Aber sie zeigt sich. 
 
hansfeuerstein 20.01.2022 22:17
Es entspricht schon der Wahrheit, Wortakrobatik interessierter Gruppen ändert an der Tatsache wenig.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw08-de-stgb-schwangerschaftsabbruch-542312
 
hansfeuerstein 20.01.2022 22:19
Soviel zu Intelligenz... Mit Verdrehungen kann man erklärte Absichten beiseite räumen.
 
hansfeuerstein 20.01.2022 22:27
Kann man dagegen etwas haben?

Aus diesen Erwägungen heraus möchte ich Sie bitten:

    Bieten Sie Ultraschalluntersuchungen bei der Schwangerschaftskonfliktberatung an. Es gibt viele Zeugnisse von Müttern, die sich für das Kind und gegen eine Abtreibung entschieden haben, nachdem sie eine Ultraschall-Aufnahme ihres ungeborenen Kindes gesehen haben.
    Außerdem möchte ich Sie bitten, eine große Kampagne zu initiieren, um überall das Leben des Kindes im Mutterleib zu zeigen: In Schulen, in den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten, in allen möglichen öffentlichen Räumen. Vor allem sollten solche Filme jungen Menschen gezeigt werden, denn sie werden heutzutage am meisten zu einer abtreibungsfreundlichen Haltung verführt.
 
Martin123 20.01.2022 22:30
ja gut, es geht bei dieser Petition um Ultraschalbilder.
 
Martin123 20.01.2022 22:34
Das wurde von SoS Leben so zusammengestellt. 
 
(Nutzer gelöscht) 20.01.2022 22:41
Ja, wenn man, wie Du, die Dokumente der 1. Lesung nur als Quelle angibt (2017, 2018, CDU geführte Regierung) und nicht die bis zum Beschluss debattiert, beraten, konkreten Ergebnisse des Gesetzentwurfes berücksichtigt, dann kann man das leichtfertig und unredlich so darstellen.

Der beschlussfähige Entwurf der Gesetzesänderung hat bis zur 2./3. Lesung offensichtlich gute Frucht gebracht, dabei viele Experten und Meinungen miteinbezogen. Und schließlich unter der SPD geführten Regierung, 2022, zu einem Beschluss geführt. 

Verdrehung ist das was Du machst. 

Aber weise auch gerne nach wo ein "Werbeverbot aufgehoben ist". In diesem Paragraphen 219a wirst Du jedenfalls keinen finden. 
 
hansfeuerstein 20.01.2022 22:52
Die Petition zeigt mehr als deutlich die unterschiedlichen Intentionen, mehr muss dazu eigentlich gar nicht gesagt werden. Wer viel von der Würde des Menschen spricht, sollte
vor diesem Anliegen keinerlei Vorbehalten haben. Eigentlich...

https://www.dvck.org/ultraschalluntersuchung/
 
(Nutzer gelöscht) 20.01.2022 22:55
Der reine Menschenverstand kann Werbung und Information unterscheiden, lieber Martin123. Die Aussagen von SOS Leben zeigen das aber offensichtlich nicht. Darauf habe ich meine Kritik und meine Bitte bezogen. Um das Video ging es mir nicht.
 
hansfeuerstein 20.01.2022 22:55
Der Inhalt dieser Petition gehörte eigentlich für jede zivilisierte Gesellschaft auf den Lehrplan.
 
hansfeuerstein 20.01.2022 23:01
Seit vielen Jahren haben bestimmte Kreise allerdings ganz andere Absichten, wie man an dem offiziellen Link 2018!) aus dem Bundestag glasklar nachlesen kann. Wer denkt jene Kreise haben ihr jahrelanges Anliegen damit aufgegeben, weiss, dass dies nicht der Wahrheit entspricht. Es wird bei Abtreibungsrecht von "Entkriminalisierung" gesprochen, wo in Wahrheit gleichzeitig auf der anderen Seite der Entzug des Lebensrechtes Ungeborner steht. Gut geframt, aber an der Realität ändert es nichts. Wie gesagt, wenn ihnen der Humanismus und die Menschenwürde so sehr am Herzen läge, hätten sie keinerlei Problem damit, an Schulen schon die Kinder darauf aufmerksam zu machen, was menschliches Leben und seine Würde bedeutet, noch bevor man dies sieht. Von diesem Punkt aus, könnte man über diese Fragen überhaupt erst beginnen, ernsthaft zu reden...
 
(Nutzer gelöscht) 20.01.2022 23:03
Offensichtlich gibt es hier niemanden, der die Petition ablehnt. Oder wo ist hier jemand, hansfeuerstein. Ich jedenfalks nicht. 

Es ging hier um den Text, von dem Martin123 geschrieben hat, dass er von SOS Leben stammt. Der Text von SOS ist unredlich, inklusive das falsche Zitat. 
 
hansfeuerstein 20.01.2022 23:04
Abwarten, ob es schon bald zum Lehrplan an Schulen gehört, oder nicht. Dazu ist Politik da.
 
(Nutzer gelöscht) 20.01.2022 23:08
Sachlichkeit und differenzierte Argumentation wäre hier angemessener als Unterstellungen. Hier von Framing zu sprechen wird dem jedenfalks nicht gerecht und unterschätzt die Erkenntnisfähigkeit von rechtsstaatlichen und demokratischen Parlamenten. 
 
hansfeuerstein 20.01.2022 23:12
Die Absichtserklärungen stehen in ihren Programmen nach wie vor drin, und warten lediglich darauf früher oder später umgesetzt zu werden. Während die Lebensrechtsbewegung die Abschaffung des Lebensrechtes Ungeborener und deren Bewerbung nicht nur für heute sondern für alle Zeit zu verhindern beabsichtigt. Dazu gehört erstmal die Aufklärung auch der Jugendlichen, die man sehr gerne über Verhütungsmittel aufklärt, aber nicht über die Würde des ungeborenen Lebens. Dieses Defizit ist verheerend.
 
(Nutzer gelöscht) 20.01.2022 23:15
Gut dass das ungeborenene Leben bei uns geschützt ist. 
 
hansfeuerstein 20.01.2022 23:16
Im Grundgesetz ist es geschützt, nur daran rüttelt man ja kräftigst, um einschlägige Passagen anders auszulegen. Die Würde des Menschen ist unantastbar nur bei der Lebensrechtsbewegung.
 
Martin123 20.01.2022 23:21
Danke für eure Beiträge.
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