Europäische Bürgerinitiative
20.10.2021 10:48
Europäische Bürgerinitiative
20.10.2021 10:48
Europäische Bürgerinitiative
Europäische Bürgerinitiative, nach Artikel 11 EUV
Die Europäische Bürgerinitiative soll dazu dienen in der Europäischen Union (EU) eine Legislativtätigkeit (Gesetzgebung) „von unten nach oben“ zu ermöglichen.
Sie bietet den institualisierten Rahmen, innerhalb dessen sich Bürger über mitgliedstaatliche Grenzen hinweg zu einem von ihnen selbst bestimmten Thema zusammenzufinden und dadurch eine Art themenbezogene europäische Öffentlichkeit herstellen.
Das Thema für diese Bürgerinitiative ist leider nicht vollständig selbst bestimmt, sondern wurde uns Bürgern durch unsere Regierungen oktroyiert, in Form von Regeln die die Maskenpflicht, PCR-Tests und die „Impfungen“ betreffen.
Die Legislativtätigkeit, die wir in Gang setzen wollen ist von einer
- Europarat - Resolution (Beschluss 2361 (2021) vom 27.01.2021) und dem
- Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und Menschenwürde im Hinblick auf die
Anwendung von Biologie und Medizin (Übereinkommen)
aus dem Jahr 1997 und der
-Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC)
schon vorgegeben.
Wir fordern mit unsrer Unterschrift die konsequente Umsetzung des in Artikel 23 des
Übereinkommens verankerte Rechtsinstitut.
Der Europarat hält dort die unterzeichnenden Parteien an, dass sie ein geeignetes Instrument für einen rechtlichen Schutz bereithalten, durch das ein schnelles Handeln möglich ist für den Rechtssuchenden, um die Verletzung der in dem Übereinkommen verankerten Grundsätze kurzfristig zu verhindern oder zu beendigen.
Das Ziel des Übereinkommens ist es jedermann die Wahrung der Rechte und Grundfreiheiten im Anwendungsbereich von Biologie und Medizin zu gewährleisten (Artikel 1 des Übereinkommens).
Jede Intervention, dieses umfasst laut erläuterndem Bericht zum Übereinkommen alle medizinischen Maßnahmen – auch solche aus prophylaktischen und diagnostischen Gründen – sollen im Einklang mit der Rechtsordnung durchgeführt werden.
In dem Beschluss des Europarats wird in Punkt 7.3.1. festgelegt, dass eine Impfung nicht vorgeschrieben wird und die unterzeichnenden Mitgliedstaaten müssen auch sicherstellen, dass niemand unter politischen, sozialen oder sonstigen Druck steht sich impfen zu lassen, wenn der
Bürger das nicht will. Zusätzlich soll von den Parteien sichergestellt werden, dass die Bürger darüber
informiert werden, dass ein solcher Druck auf sie nicht ausgeübt werden darf.
Das Verbot einer Diskriminierung ist im EU-Recht in Artikel 20, 21 GRC verankert. Bislang war die
Diskriminierung wegen einer Nicht-Impfung kein einschlägiges Merkmal.
Eine Diskriminierung liegt vor, wenn der Zugang zu Dienstleistungen, zu Bildungseinrichtungen, dem Arbeitsplatz, zu Veranstaltungen etc. verweigert wird, wenn keine medizinische Maßnahmen vorgewiesen wird, die man laut Regelung vorweisen muss, wie dem „diagnostischen“ PCR-Test oder „prophylaktischen Impfung“ oder auch niemals an dem Corona Virus erkrankt war, also auch kein Genesener ist.
Im Unterpunkt 7.3.2. des Europarat Beschlusses wird nun auch ein Diskriminierungsverbot für „Nicht-Impfung“, möglicher Gesundheitsrisiken oder „Nicht-Impfwunsch“ aufgestellt.
In der Grundrechtscharta ist in Artikel 30 der Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung, in Artikel 14
GRC der – nur an ein vorhandenes Kontingent – freie Zugang zu Bildung und Ausbildung verankert.
Wir fordern, dass die widerrechtlichen Diskriminierungen und der immer weiter zunehmende widerrechtliche politische, soziale oder sonstige Druck der auf Nicht-Geimpfte ausgeübt wird unverzüglich gestoppt wird und die Einführung des oben weiter bezeichneten rechtlichen
Instruments, um die offensichtlichen Verstöße in den einzelnen Ländern auch auf rechtlicher Ebene angreifen zu können.
Ein rasches Handeln ist durch innerstaatliche Klagen, Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof oder dem Internationalen Strafgerichtshof keineswegs gewährleistet.
Die Europäische Bürgerinitiative soll dazu dienen in der Europäischen Union (EU) eine Legislativtätigkeit (Gesetzgebung) „von unten nach oben“ zu ermöglichen.
Sie bietet den institualisierten Rahmen, innerhalb dessen sich Bürger über mitgliedstaatliche Grenzen hinweg zu einem von ihnen selbst bestimmten Thema zusammenzufinden und dadurch eine Art themenbezogene europäische Öffentlichkeit herstellen.
Das Thema für diese Bürgerinitiative ist leider nicht vollständig selbst bestimmt, sondern wurde uns Bürgern durch unsere Regierungen oktroyiert, in Form von Regeln die die Maskenpflicht, PCR-Tests und die „Impfungen“ betreffen.
Die Legislativtätigkeit, die wir in Gang setzen wollen ist von einer
- Europarat - Resolution (Beschluss 2361 (2021) vom 27.01.2021) und dem
- Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und Menschenwürde im Hinblick auf die
Anwendung von Biologie und Medizin (Übereinkommen)
aus dem Jahr 1997 und der
-Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC)
schon vorgegeben.
Wir fordern mit unsrer Unterschrift die konsequente Umsetzung des in Artikel 23 des
Übereinkommens verankerte Rechtsinstitut.
Der Europarat hält dort die unterzeichnenden Parteien an, dass sie ein geeignetes Instrument für einen rechtlichen Schutz bereithalten, durch das ein schnelles Handeln möglich ist für den Rechtssuchenden, um die Verletzung der in dem Übereinkommen verankerten Grundsätze kurzfristig zu verhindern oder zu beendigen.
Das Ziel des Übereinkommens ist es jedermann die Wahrung der Rechte und Grundfreiheiten im Anwendungsbereich von Biologie und Medizin zu gewährleisten (Artikel 1 des Übereinkommens).
Jede Intervention, dieses umfasst laut erläuterndem Bericht zum Übereinkommen alle medizinischen Maßnahmen – auch solche aus prophylaktischen und diagnostischen Gründen – sollen im Einklang mit der Rechtsordnung durchgeführt werden.
In dem Beschluss des Europarats wird in Punkt 7.3.1. festgelegt, dass eine Impfung nicht vorgeschrieben wird und die unterzeichnenden Mitgliedstaaten müssen auch sicherstellen, dass niemand unter politischen, sozialen oder sonstigen Druck steht sich impfen zu lassen, wenn der
Bürger das nicht will. Zusätzlich soll von den Parteien sichergestellt werden, dass die Bürger darüber
informiert werden, dass ein solcher Druck auf sie nicht ausgeübt werden darf.
Das Verbot einer Diskriminierung ist im EU-Recht in Artikel 20, 21 GRC verankert. Bislang war die
Diskriminierung wegen einer Nicht-Impfung kein einschlägiges Merkmal.
Eine Diskriminierung liegt vor, wenn der Zugang zu Dienstleistungen, zu Bildungseinrichtungen, dem Arbeitsplatz, zu Veranstaltungen etc. verweigert wird, wenn keine medizinische Maßnahmen vorgewiesen wird, die man laut Regelung vorweisen muss, wie dem „diagnostischen“ PCR-Test oder „prophylaktischen Impfung“ oder auch niemals an dem Corona Virus erkrankt war, also auch kein Genesener ist.
Im Unterpunkt 7.3.2. des Europarat Beschlusses wird nun auch ein Diskriminierungsverbot für „Nicht-Impfung“, möglicher Gesundheitsrisiken oder „Nicht-Impfwunsch“ aufgestellt.
In der Grundrechtscharta ist in Artikel 30 der Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung, in Artikel 14
GRC der – nur an ein vorhandenes Kontingent – freie Zugang zu Bildung und Ausbildung verankert.
Wir fordern, dass die widerrechtlichen Diskriminierungen und der immer weiter zunehmende widerrechtliche politische, soziale oder sonstige Druck der auf Nicht-Geimpfte ausgeübt wird unverzüglich gestoppt wird und die Einführung des oben weiter bezeichneten rechtlichen
Instruments, um die offensichtlichen Verstöße in den einzelnen Ländern auch auf rechtlicher Ebene angreifen zu können.
Ein rasches Handeln ist durch innerstaatliche Klagen, Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof oder dem Internationalen Strafgerichtshof keineswegs gewährleistet.
und hoffentlich wird sie bei der EU registriert
sodass dann auch die nötigen Unterschriften gesammelt werden können
an sich sind eine Millionen Unterschriften ja nicht soviele