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Europäische Bürgerinitiative

Europäische Bürgerinitiative
Europäische Bürgerinitiative, nach Artikel 11 EUV


Die  Europäische  Bürgerinitiative  soll  dazu  dienen  in  der  Europäischen  Union  (EU)  eine Legislativtätigkeit (Gesetzgebung) „von unten nach oben“ zu ermöglichen.
Sie  bietet  den  institualisierten  Rahmen,  innerhalb  dessen  sich  Bürger  über  mitgliedstaatliche Grenzen hinweg zu einem von ihnen selbst bestimmten Thema zusammenzufinden und dadurch eine Art themenbezogene europäische Öffentlichkeit herstellen.

Das Thema für diese Bürgerinitiative ist leider nicht vollständig selbst bestimmt, sondern wurde uns Bürgern durch unsere Regierungen oktroyiert, in Form von Regeln die die Maskenpflicht, PCR-Tests und die „Impfungen“ betreffen.

Die Legislativtätigkeit, die wir in Gang setzen wollen ist von einer

- Europarat - Resolution (Beschluss 2361 (2021) vom 27.01.2021) und dem
Übereinkommen  zum  Schutz  der  Menschenrechte  und  Menschenwürde  im  Hinblick  auf  die
Anwendung von Biologie und Medizin (Übereinkommen)
aus dem Jahr 1997 und der
-Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC)
schon vorgegeben.

Wir  fordern  mit  unsrer  Unterschrift  die  konsequente  Umsetzung  des  in  Artikel  23  des
Übereinkommens verankerte Rechtsinstitut.

Der Europarat hält dort die unterzeichnenden Parteien an, dass sie ein  geeignetes Instrument  für einen rechtlichen  Schutz  bereithalten,  durch  das  ein  schnelles  Handeln  möglich  ist  für  den Rechtssuchenden,  um  die  Verletzung  der  in  dem  Übereinkommen  verankerten  Grundsätze kurzfristig zu verhindern oder zu beendigen.

Das Ziel des Übereinkommens ist es jedermann die  Wahrung der Rechte und Grundfreiheiten im Anwendungsbereich von Biologie und Medizin zu gewährleisten (Artikel 1 des Übereinkommens).

Jede  Intervention,  dieses  umfasst  laut  erläuterndem  Bericht  zum  Übereinkommen  alle medizinischen Maßnahmen  – auch solche aus  prophylaktischen  und  diagnostischen  Gründen – sollen im Einklang mit der Rechtsordnung durchgeführt werden.

In  dem  Beschluss  des  Europarats  wird in Punkt 7.3.1.  festgelegt,  dass  eine  Impfung nicht vorgeschrieben  wird und die unterzeichnenden Mitgliedstaaten müssen auch sicherstellen, dass niemand unter politischen, sozialen oder sonstigen Druck steht  sich impfen zu lassen, wenn der
Bürger das nicht will. Zusätzlich soll von den Parteien sichergestellt werden, dass die Bürger darüber
informiert werden, dass ein solcher Druck auf sie nicht ausgeübt werden darf.

Das Verbot einer Diskriminierung ist im EU-Recht in Artikel 20, 21 GRC verankert. Bislang war die
Diskriminierung wegen einer Nicht-Impfung kein einschlägiges Merkmal.

Eine Diskriminierung liegt vor, wenn der Zugang zu Dienstleistungen, zu Bildungseinrichtungen, dem Arbeitsplatz,  zu Veranstaltungen  etc.  verweigert  wird,  wenn  keine  medizinische  Maßnahmen vorgewiesen wird, die man laut Regelung vorweisen muss, wie dem „diagnostischen“ PCR-Test oder „prophylaktischen Impfung“ oder auch niemals an dem Corona Virus erkrankt war, also auch kein Genesener ist.

Im  Unterpunkt 7.3.2. des Europarat Beschlusses  wird nun auch ein  Diskriminierungsverbot  für „Nicht-Impfung“, möglicher Gesundheitsrisiken oder „Nicht-Impfwunsch“ aufgestellt.

In der Grundrechtscharta ist in Artikel 30 der Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung, in Artikel 14
GRC der – nur an ein vorhandenes Kontingent – freie Zugang zu Bildung und Ausbildung verankert.

Wir  fordern,  dass  die  widerrechtlichen  Diskriminierungen  und  der  immer  weiter  zunehmende widerrechtliche  politische, soziale oder sonstige Druck  der  auf  Nicht-Geimpfte  ausgeübt  wird unverzüglich  gestoppt  wird  und  die  Einführung  des  oben  weiter  bezeichneten  rechtlichen
Instruments, um die offensichtlichen Verstöße in den einzelnen Ländern auch auf rechtlicher Ebene angreifen zu können.
Ein rasches Handeln ist durch innerstaatliche Klagen, Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof oder dem Internationalen Strafgerichtshof keineswegs gewährleistet.

Kommentare

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calando 20.10.2021 11:27
hoffentlich finden sich genügt Leute aus den Mitgliedstaaten

und hoffentlich wird sie bei der EU registriert
sodass dann auch die nötigen Unterschriften gesammelt werden können
an sich sind eine Millionen Unterschriften ja nicht soviele
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