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Erstes Gesundheitsamt kassiert Abmahnung ...

Erstes Gesundheitsamt kassiert Abmahnung  ...

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Heiner022 07.04.2021 15:24
Aus meiner Sicht wird es sehr gut beschrieben, wie unbrauchbar dieser PCR-Test hinsichtlich der infektions Bestimmung zur sogenannten Corona Pandemie ist. Gleichzeitig ist ja auch aus meiner Sicht dadurch die Wurzel des Übels.
 
(Nutzer gelöscht) 07.04.2021 15:37
kANN BITTE JEMAND EINE WURZELBEHANDLUNG MACHEN? 
 
Daja 07.04.2021 16:33
Hallo Heiner, bist Du beruflich im medizinischen Bereich tätig? 
 
Heiner022 07.04.2021 16:49
Daja ... natürlich habe ich mich mit diesen Dingen schon viele Jahre auch beruflich auseinandergesetzt.
 
Rosenlied 07.04.2021 18:35
⛪Danke @Heiner022 für das Video, 
in dem die kompetente Dame sehr gut 
erklärt, dass die Testzahlen manipuliert 
wurden, dass sogar Tote gezählt wurden!!
Das ist einfach unmöglich! 
Und aufgrund solcher Testzahlen, 
die künstlich hochgetrieben wurden, 
wird der "Lockdown" verlängert und 
verschärft!!
Hoffentlich wehren sich viele Eltern dagegen,
dass sogar Grundschulkinder die Masken tragen 
MÜSSEN!!! 
Unverantwortlich von den Initiatoren!!
 
Daja 07.04.2021 19:20
Lieber Heiner,

ich hab mir das Video, das Du geteilt hast jetzt angesehen und ich muss Dir leider sagen, daß das Meiste dessen, was die Dame und auch die Herrn dort sagen und angrben nicht der Wahrheit entspricht.

Da ich derzeit beim Gesundheitsamt arbeite kann ich dies auch definitiv so sagen. Die Angabe, dass positiv getestete Personen bei einem erneuten PR-Test nochmals in die Statistik eingehen ist schlichtweg unwahr. Der Fall wird einmal erfasst und alle weiteren Testberichte werden dem bereits existierenden einen Fall dann zugeordnet und definitiv nicht mehrfach gemeldet. 

Ebenso werden alle Proben im Labor eindeutig auf SARS-Cov2, also den Erreger von Covid19 getestet. Proben, in denen SARS-Cov2 nicht nachgewiesen wurde landen überhaupt nicht auf unserem Schreibtisch, denn die fallen logischerweise negativ auf SARS-Cov2 aus. 

In einem weiteren Schritt werden definitiv alle positiven Proben sequenziert um herauszufinden ob es sich um eine der viel ansteckenderen Virusmutationen handelt oder nicht. 

Und ja, die Verstorbenen werden derzeit bei Verdacht auf Covid19 getestet. Dies geschieht aber definitiv nicht um irgendwelche Totenscheine zu manipulieren - was gar nicht möglich ist -, sondern um die Bestatter und Angehörigen zu informieren, so dass Infektionen abgewendet werden können, denn auch im Körper eines verstorbenen Menschen bleibt das Virus nach Erlöschen des Kreislaifs noch eine bestimmte Zeit lang aktiv. Auch ist bei positiv getesteten Verstorbenen aus eben diesem Grund keine offene Aufbahrung möglich. 

Bitte glaubt nicht alles was in den Medien als angebliche Wahrheit dargestellt wird. Im meinen Augen ist das Hetze und Verdrehen der Wahrheit zumal sich auf Youtube mit unseren "Klicks" Geld verdienen lässt 

Wer was ich schreibe nicht glaubt, darf gern einen Tag bei mir vorbeikommen und ich erkläre unser System.
 
Daja 07.04.2021 19:21
PCR-Test meinte ich natürlich 
 
Daja 07.04.2021 20:01
Komm doch mal vorbei, Schiller und überzeugt Dich selbst. 
 
Heiner022 07.04.2021 20:20
Daja, natürlich kann es sein, dass auch  einzelne sogenannte Gesundheitsämter, die auf Firmen Basis arbeiten, auch sogenannt positive Auswertungen, die dann mehrfach erfolgen, stets einem Probanden zusprechen lassen.

Der große Knackpunkt liegt in der hohen Kopierätigkeit des PCR Test, wie es auch die Anwältin Beate Bahner beschrieben hat.

Statt beispielsweise 20 Kopien durchzuführen, werden bis zu 40 ausgeführt.
Wird nur eine geringe sogenannte Viruslast in dieser Form vervielfältigt, lässt sich bei der Vervielfältigung von 40 Mal, ein Ergebnis kreieren, was aber nicht bedeutsam ist zu einer Ansteckung dieser sogenannten Krankheit.
Über 98% der positiv getesteten Probanten sind frei von körperlichen Symptomen.
Auch die WHO hat hierzu ja ihre Anmerkungen gemacht, dass der PCR Test alleine nicht aussagekräftig sein darf, zur Bestimmung einer Pandemie und auf Symptome geachtet werden soll.
 
Daja 07.04.2021 20:23
Und wie erklärst Du Dir bei dieser Theorie dann das selbst durchgeführte Antigentests dann auch positiv werden? 
 
Heiner022 07.04.2021 20:28
 
Engeli 07.04.2021 20:30
Ich habe schon mehrfach erklärt, dass man einen PCR-Test i9mmer im Zusammenhang mit der Anamnese sehen muss.
 
Heiner022 07.04.2021 20:32
Daja, ich beziehe mich auf die Grundsätze zum PCR Test. Sind die Selbsttests überhaupt ausreichend verifiziert und arbeiten sie grundsätzlich anders, als dieser PCR Test, der ja letztlich auch beim sogenannten Selbsttest "das letzte Wort spricht"?
 
Heiner022 07.04.2021 20:32
Engeli, das wäre wirklich ein Lösungsschritt.
 
Engeli 07.04.2021 20:52
Morgen schaue ich mir mal an wie ein PCR-Trst im Labor abläuft
 
Daja 07.04.2021 20:54
Antigentests, also die sogenannten Schnelltests, sind etwas komplett anderes. Hier wird nicht das Erbmaterial des Virus nachgewiesen, sondern Eiweißfragmente, also die Proteine, aus der Hülle des Virus.

Bei PCR-Tests wird im Labor wird mit Hilfe empfindlicher molekularer Tests, der "Real-time Reverse Transkriptase Polymerase-Kettenreaktion" (englisch abgekürzt RT-PCR), das Virusmaterial nachgewiesen.
Die PCR vervielfältigt das wenige Virusmaterial, ich denke das meinst Du auch sei Manipulation. Aber die PCR vervielfältigt das wenige Virusmaterial nicht um zu manipulieren, sondern um den ct-Wert zu bestimmen der wiedergibt ob und wie stark eine Person infektös ist oder nicht in dem man schaut wie rasch sich das Virus reproduziert. 
Vereinfacht gesagt gibt der ct-Wert (englisch abgekürzt: "cycle threshold"zwinkerndes Smiley bei den PCR-Tests an, wie lange eine Probe im Labor untersucht werden muss. Genauer, wie viele Zyklen das Probenmaterial durchlaufen muss, bis das Erbgut von SARS-CoV-2 nachgewiesen werden kann. Ist Virusmaterial bereits nach einer kurzen Laufzeit nachweisbar, spricht dies für eine hohe Viruslast und der ct-Wert IST klein. Ist der ct-Wert höher, beispielsweise 30, bedueted das, dass die Probe viele Runden durchlaufen musste, bis Virusmaterial gefunden wurde.


Bei ct-Werten über 30 lässt sich das Virus nach bisherigen Erkenntnissen schwieriger anzüchten, was für eine geringere Infektiosität dieser Personen spricht. Und bei einem ct-Wert über 30 können Personen auch aus der Quarantäne entlassen werden.


Da wird nichts manipuliert. 
 
Daja 07.04.2021 20:56
Und daher ist das was Frau Bahner da erzählt auch leider großer Quatsch. 
 
Engeli 07.04.2021 21:04
Korrekt.
Und mit der Anamnese kann man erheben, ob der Patient die Infektion schon durchlaufen hat, sprich man noch reste des Virus findet, oder ob der Patient noch am Anfang seiner Infektion steht, und man eben das erste "Aufblühen" des Virus erwischt hat.
 
NaYish 07.04.2021 21:06
Daja, ich kenn mich zwar nicht aus auf'm Gesundheitsamt, aber ich glaube dir. Es hört sich einfach profihafter an als das andere Zeugs, was hier so zum Thema verbreitet wird.
 
Daja 07.04.2021 21:13
Danke NaYish. Es ist die Wahrheit. 
 
Heiner022 07.04.2021 21:17
Daja, ich spreche nicht von Manipulation, sondern von bewusst falscher Anwendung des Tests, um ein behauptetes Ergebnis zu erzielen.
Kary Mullis sollte es doch gewusst haben, wie und wo sein Test anzuwenden ist, oder?
 
Heiner022 07.04.2021 21:19
Daja, wäre es nicht auch zielführend, wenn Du und Ra Beate Bahner mal zusammen in eine Gespräch kämen? Ich könnte da sicherlich etwas arrangieren ....
 
Engeli 07.04.2021 21:19
@heiner

Du meinst also, dass die ganze Welt absolut bescheuert , inkom,petent, unwissend undgekauft ist
Sehe ich das richtig?
 
Heiner022 07.04.2021 21:22
@engeli .... wenn es die ganze Welt wäre, dann würde ich meine Zeit mit anderen Dingen gestalten ...
 
Tigerlotus 07.04.2021 21:34
@ Daja
Werden positiv Getestete mit einem Ct Wert über 30 dem Gesundheitsamt übermittelt?
 
Heiner022 07.04.2021 21:35
Der Antigentest wird nach dem sogenannten ELISA Testverfahren durchgeführt.
Gibt es dazu internationale Standarts?

Dieser Film, schon einige Jahre alt, beschreibt die Unsicherheiten des ELISA Testverfahrens, wo eine einzelne Probe in unterschiedlichen Laboren weltweit, völlig unterschiedliche Ergebnisse erbrachte.

 
Daja 07.04.2021 22:13
Ja. Personen mit einem CT über 30 werden als schwach positiv gemeldet was auf eine entweder beginnende oder bereits wieder abflachende Infektion hinweist.
Personen die am Ende ihrer Infektion einen Wert über 30 haben können die Quarantäne verlassen, da die noch vorhandenen Virenbestandteile nicht mehr ansteckend sind. 
 
Daja 07.04.2021 22:14
Und nein Danke, Heiner.
Ich möchte meine wenige Freizeit sinnvoll und ohne eine Wahrheitsverdreherin wie Frau Bahner verbringen. 
 
Heiner022 07.04.2021 22:16
Daja ... vielleicht kommt ja automatisch, unabhängig dieser Diskussion hier, Post von ihr in Deinem Hause an ....
 
Daja 07.04.2021 22:27
Darüber werden wir einmal gut lachen, denn ich weiß, dass wir nichts zu verbergen haben. Und dann erklärt sich auch, weshalb sie eine "außergerichtliche Verpflichtungserklärung" möchte. Sorry, aber was für ein Quatsch. 
Ich bin mir sicher, dass es ihr gutes Geld einbringt Menschen zu verunsichern und so als Klienten zu gewinnen.
Und am Rande: Ihre Körpersprache zu Beginn des Videos spricht Bände... 
 
Heiner022 07.04.2021 22:34
Hochmut kommt oft vor dem Fall ....

Es gibt den unabhängigen Corona Ausschuss, anghörig sind hochrangige Speziallisten, die diese Zusammenhänge zuvor auch schon zusammengelegt haben ... Covit steht und fällt mit dem PCR Test, nicht nur meine Erkenntnis.
 
KaeptnHaddock 07.04.2021 22:37
Eine außergerichtliche Verpflichtungserklärung will sie also. Ich fand sie in dem Video schon wirklich komisch
 
Daja 07.04.2021 22:44
Und wer sitzt in diesem "unabhängigen Corona Ausschuß"? Ich habe nie davon gehört und nennen kann man sich mit seiner Versammlung wie man will. 
 
Engeli 07.04.2021 22:44
Der ELISA-TEST ist seit Jahrzehnten etabliert und hochsensibel
Und wird in vielen Bereichen eingesetzt
 
Heiner022 07.04.2021 22:49
Sensibel mag der ELISA Test sein, aber Standarts hat er meines Wissens nicht ... und reagiert allein auf Labortemperatur schon individuell ....
 
 
Daja 07.04.2021 23:01
Ok, hab ich mir angeschaut. Die Herren und Damen sind allesamt Kritiker der Coronamaßnahmen der Bundesregierung, daher bezweifle ich ehrlich gesagt ob die 3 wirklich neutral sind. 
Sehr verstörend fand ich die Ergebnisse als ich die Rechtsanwältin Viviane Fischer gegoogelt habe. 
 
Daja 07.04.2021 23:06
Und Reiner Füllmich hat laut Tagesspiegel Geld von Mandanten genommen.

Zitat Tagesspiegel 30.03.2021:
"Verschwörungsideologe Reiner Fuellmich : Der Anwalt, der die Sammelklage gegen Christian Drosten versprach
Um dabei zu sein, zahlten Verschwörungsgläubige 800 Euro. Nun warten sie seit Monaten auf die erhoffte Sammelklage. Einige verlieren die Geduld." 
 
Daja 07.04.2021 23:12
Und Dr. Justus Hoffmann gibt auf Youtube Tips wie man ein Ordnungswidrigkeitsverfahren am Besten vertuscht und lügt.

https://youtu.be/x2VrLB9Y1ZQ

Sorry, aber das sind nicht sie Menschen denen ich als Christ Vertrauen schenken möchte. 
 
Heiner022 07.04.2021 23:15
Ich stelle da eher die Frage, was ist ein Christ?
 
Engeli 07.04.2021 23:15
Och Heiner, der Schwangerschaftstest für zuhause beruht auch auf dem ELISA-Verfahren
 
Heiner022 07.04.2021 23:22
Och Engeli ... mit Wasser können wir überleben, auch ertrinken ...
 
Daja 07.04.2021 23:30
Du fragst Dich was ein Christ ist?
Christ ist wer Jesus Christus als seinen Herren anerkennt, daran glaubt, dass Jesus Christus Gottes Sohn ist, für unsere Sünden als Gottes Opferlamm am Kreuz starb, den Tod überwunden hat und auferstanden ist.

Und in Respekt vor meinem Heiland wehre ich der Zwietracht und möchte die 10 Gebote, die Gott für unser Leben hat auch einhalten. Das 8. Gebot ist unter anderem du sollst kein falsch Zeugnis reden. 
 
Heiner022 07.04.2021 23:38
Ich habe es in dem Zusammenhang dieser Diskussion gefragt, was ein Christ ist.
Der Corona Ausschuss hat sich auf internationaler Ebene etabliert, auch ein italienischer "Mafiosi" Richter hat sich zu Wort gemeldet dort und beteuert, nur seinem Gewissen und Gott zu dienen, aber diese Form der Corona Politik in alter Weise zu begegnen, wie er speziallisiert gelernt hat. Der andere Blog von heute abend, " Bananenrepublik " soll dir Daja die Augen öffnen über Korruption hinsichtlich dieser Corona Politik.
 
Engeli 07.04.2021 23:39
@Heiner

Ich habe das Gefühl, dass Du der sogenannten Schulmedizin massiv mißtraust.
Zumindest nach deinen Beiträgen in den letzten Jahren.
Wieso?
Hast Du schlechte Erfahrungen gemacht?
oder eine andere medizinische Ausbildung, die mit anderen Ansätzen arbeitet?
 
Heiner022 07.04.2021 23:41
 
Heiner022 07.04.2021 23:43
@Engeli ... ich habe ich dazu schon ausreichend zig mal geäußert, du scheinst es vergessen zu haben ....
 
Daja 07.04.2021 23:45
https://bit.ly/3t01RHv
 
Daja 07.04.2021 23:46
Und damit gute Nacht für heute 
 
Engeli 07.04.2021 23:52
@heiner
Ich weiß nur, dass Du im Freundeskreis Bruno Gröning bist
und in irgendeiner Homöopathiegruppe.
Es kann sein, dass ich es nicht gelesen habe.
Sorry.
normalerweise merke ich mir Sachen
Wärest Du bitte so freundlich mir es nochmal zu sagen oder zu erklären, damit ich verstehe.
Gerne auch als PN
Danke
 
Daja 08.04.2021 00:20
Liebe Schiller, Du hast mich blockiert, da Du nichts mehr mit mir zu tun haben wolltest.

Sei doch bitte in diesem einen Punkt stringent, nimm Dir den Abstand den Du brauchst und lass mich in Ruhe!
 
Daja 08.04.2021 00:24
Kleiner logischer Fehler, denn in Deinen Blogs sind alle die "nicht gewünscht sind blockiert".
Vergiss es. Schönes Leben noch, Schiller. 
 
Daja 08.04.2021 00:26
... und kurz angemerkt bist Du gerade nur in diesem Blog um Stunk zu verbreiten.
 
HopeinJesus 08.04.2021 01:07
Jeder entscheidet selber darüber wie er sich sein eigenes  Bild macht.....🕯🙂🎁
 
Heiner022 08.04.2021 01:12
Jeder mündige Mensch hat die Pflicht, sich über die Plausibilität unsicherer Aussagen selbst zu überzeugen
 
Heiner022 08.04.2021 10:14
Vom Telegramm Kanal

Leserzuschrift:
Hallo Eva, Hallo Andreas!

Bin seit etwa einem Jahr auf eurem Telegramm-Kanal. Vielen Dank für eure unermüdliche Arbeit.

In letzter Zeit werden christliche Gemeinden in NRW immer mehr unter Druck gesetzt. Haßkommentare dazu für die Zensoren wohl kein Problem.
Sie können den folgenden Bericht gerne veröffentlichen.

‼️Erlebnisbericht eines Gottesdienstbesuchers der "Lebendige Hoffnung e.V. (Hohe Warth 7; 32052 Herford)“; (OsterSonntag den 04.04.2021)

* Am Samstag den 03.04.2021 wurde eine Genehmigung (vom Ordnungsamt) für den Ostergottesdienst am Sonntag erteilt
* Das Ordnungsamt war schon vor dem Beginn des Gottesdienst (vor 10:30 Uhr) auf/vor dem Gelände. —> Es wurde keine Gottesdienst-Schließung ausgesprochen.
* Gottesdienst Beginn: 10:30 Uhr
* Die Gottesdienstbesucher wurden zu Beginn auf die Sicherheitsmaßnahmen (Masken; Abstand) hingewiesen.
* Es fand eine Anbetungszeit (Gesang+Gebet)  für ca. 45 Min. statt.
* Gegen 11:15 Uhr ordnet das Ordnungsamt an den Gottesdienst abzubrechen und verkündet, dass die Bundeswehr mit Testzentrum zum testen kommen wird.

* Alle wurden nach draußen geschickt.
* Es war kalt (ca. 5°C) , es hat geregnet.
* Die Bundeswehr ist nicht gekommen, es war nur das Testzentrum da.
* Es kam die Durchsage: Frauen und Kinder zuerst. (Mit der Begründung: damit sie zuerst getestet werden.) —> Das hat viele Menschen geschockt.

* Die Gottesdienstbesucher waren friedlich und haben mitgemacht.
* Obwohl manche Kinder sich geweigert hatten zu testen, geheult und manche geschrien haben, wurden sie zum PCR-Test gezwungen.

* Nach dem Test, konnten die Frauen (mit Kindern) zu den Autos gehen. Manche sind gefahren um Decken zu holen, für die Wartenden .
* Es wurden PCR-Test durchgeführt. (Also Hals, Nasen Abstriche.)
* Aber ohne Test kam man nicht weg.
* Es waren ca. 150 Personen betroffen.
* Das Filmen wurde verboten.
* Die Wartezeit dauerte über 3 Stunden.
* Es gab eine pauschal ansage an alle: "Alle sind für 2 Wochen in Quarantäne.“ (Es wurde ausgerufen.)

* Am Teststand wurde vom Personal gesagt, dass sie nicht für die Anordnung der Quarantänepflicht zuständig sind. Das macht das Gesundheitsamt.
* Vermutung von einigen Gottesdienstbesuchern:

Offensichtlich wurde die aufwändige Testaktion vorsätzlich provoziert. Denn schon um 10:30 Uhr hatte das Ordnungsamt die Gelegenheit gehabt, den Gottesdienst abzusagen. Das Amt hatte gewartet (min. 30 Min.), um eine Zwangstestung durchführen zu müssen.!
|
(H.E., 05.04.2021)
 
Heiner022 08.04.2021 10:36
Nach dieser Liste dürfen die angewandten Tests zur Diagnostik

nur zu Forschungszwecken angewandt werden.

Auf der Liste, die nur durch Mühe wiedergefunden werden "durfte",

wurde ein Covid Test nicht einmal erwähnt.

Die angewandten Tests sind also in keiner Weise auf Covid abgestimmt!!

 
 
Heiner022 08.04.2021 14:16
Wie steht das Robert-Koch-Institut zur
Verantwortung seiner Aussagen?

 
Heiner022 08.04.2021 14:38
"Ein einschlägig bekannter Teilnehmer verbreitet wieder mal falsche Informationen."

Das ist die Aussage von Blüte 14 auf einem Gegenblog zu diesem Blog.

Ich rüge hiermit Blüte 14 aufs Äußerste, mir zu unterstellen, falsche Informationen zu verbreiten!

Die Liste als PDF wird aus dem Jahr 2021 beschrieben.
Das bedeutet, das vor Monaten noch keine Forschung über diese Testkits nach dieser Zusammenstellung vorhanden war.
Werden diese Test nun durch dubiose Aussagen für den Massentest eingesetzt, so war zuvor die Aussage, dass sie für nur Forschungszwecke eingesetzt werden dürfen.

Darin liegt die Richtigkeit meiner Aussage und kann nicht durch Auslegungen von Blüte 14 verwässert werden.
 
Heiner022 08.04.2021 16:24
Ich habe den letzten Beitrag,"lass dich nicht unterkriegen" gelöscht, da es mir hier nicht darum geht, Daja als Mensch zu schaden.
So etwas aber hat diese Beeinträchtigung, für mich suggeriert.

Ich würde mich sogar freuen, wenn möglicherweise ich eine neue Erkenntnis bekäme, die mit Daja ihrer gleich wäre und wir in fünf Jahren vielleicht, gemeinsam sagen könnten, wir beide haben mit dazu beigetragen, dass viele Menschen gesund geblieben sind.
 
Daja 08.04.2021 16:45
Warum hast Du denn nicht nur den Beitrag gelöscht sondern auch den Autor blockiert? 
 
Heiner022 08.04.2021 16:50
Ich habe das deswegen getan, weil von ihm keine konstruktiven Beiträge kamen, nur dieser zum Spalten taugliche Beitrag.
 
Daja 08.04.2021 17:06
Schade, das hab ich bisher nicht so empfunden.
Und ich hab das Gefühl, es würde hier auf CSC recht schnell recht ruhig werden, wenn dass das allgemeingültige Blockierkriterium wäre.
Auf jeden Fall denke ich es sind alle Fakten auf dem Tisch und ich hoffe, dass verständlich war was ich dargelegt habe. 
 
Heiner022 08.04.2021 17:09
Ich denke, du hast auch meinen letzten Beitrag vom RKI gelesen, bzw dir den Beitrag angehört. An der Verantwortung, scheitert bisher alles.
 
Heiner022 09.04.2021 21:33
Es geht um Menschen, Kinder, die sich selbst nicht allein helfen können ....

Wir leben in Europa und Weisungen der WHO erreichen auch uns hier in dieser Republik ...

Bahnbrechendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Wien zur Demonstrationsfreiheit und zu den PCR und Antigen-Tests!

https://www.youtube.com/watch?v=YZ8lEWedIYY

 
Daja 10.04.2021 13:01
Natürlich sind die Fallzahlen anders als die positiv getesteten, denn zur Entisolierung werden positive Menschen noch zweimal getestet und es wird geschaut ob sie noch positiv sind.
Und wenn sich der Herr als Rechtsanwalt erst seit einem Jahr für sie Grund-und Freiheitsrechte einsetzt wie er bei 1:11 klar macht, dann tut er mir echt leid.
Oh man und wie ich gesagt habe werden Menschen ab einem CT 30 nach einer durchlebten Infektion von aus der Quarantäne entlassen um sicher zu gehen, dass alle Viren nicht mehr Vermehrung fähig sind. Und warum hat man 30 genommen? Um absolut sicher zu gehen und der CT-Wert sinkt bei einer beginnenden Infektion ja auch erstmal ab. 
Und die Entscheidung ob jemand krank oder gesund ist muss von einem Arzt getroffen werden... NATÜRLICH werden die Ergebnisse von Ärzten angeschaut und gedeutet. Auch Blutwerte sprechen nicht für sich sondern müssen von einem Arzt gedeutet werden um eine Krankheit festzustellen. Und Antigentests sind nicht das selbe wie PCR-Tests, das sind Schnelltests die ja noch keinen CT-Wert liefern. 
Und da dieses Urteil wohl auch eine Antwort auf eine Klage oder einen Antrag ist, dann ist es logisch, dass es zu solchen Satzfetzen kommt, wenn er nur teilweise daraus zitiert und daher würd ich das definitiv nicht als "bahnbrechend" zu bezeichnen. 
Heiner, der Herr ist Rechtsanwalt und kein Mediziner.
 
Heiner022 10.04.2021 16:36
Ich stelle fest, das nicht der Rechtsanwalt, sondern das Verwaltungsgericht Wien, diese Entscheidung getroffen hat, die als Urteil stattfindet.
Diesem Verwaltungsgericht liegen Begründungen vor, die sich auf Quellen beziehen, für die auch du, liebe Daja,  mit deiner Firma, dem Gesundheitsamt, fachlich Folge leisten müsstest.

Das Verhalten von Engeli zeigt, unabhängig von dir, dass sie an keiner Aufklärung interessiert ist und nach Belieben den wichtigen Beitrag löschte, bzw schnell ihren Blog schließt.
So handelt scheinbar das ganze ausführende System, Augen zu und durch, bei manch einem Minister klingeln die Kassen, je nach Stückzahl, das ist keine Verschwörung!
 
Heiner022 10.04.2021 16:37
🦠
Wiener Urteil im Wortlaut:
💥 PCR-Test reicht als Nachweis für Infektion nicht ‼️
- Teil 1/3 -

Das Verwaltungsgericht Wien hat die Untersagung einer Corona-Demonstration Ende Januar für rechtswidrig und darüber hinaus die ihr zugrunde liegende Datenbasis des Gesundheitsministers für unzureichend erklärt, da sie nicht den Empfehlungen der WHO genüge.

„Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test wird von der WHO abgelehnt“, urteilen die Richter. „Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO, so ist jegliche Feststellung der Zahlen für ‚Kranke/lnfizierte‘ falsch.“ Gegen die Untersagung der Demonstration hatte die FPÖ Beschwerde eingelegt.

Den Wortlaut des Gerichtsurteils finden Sie hier. Ab Seite 8 wird man sehr deutlich:

...Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter „Fallzahlen“,„Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. Für die WHO (WHO Information Notice for IVD Users2020/05,Nucleic acid testing (NAT) technologies that use polymerase chain reaction (PCR)for detection of SARS-CoV-2, 20 January 2021) ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger „Fallzahlen“. Damit bleibt es schon damit offen, von welchen Zahlen die „Information“ ausgeht. Die „Information“ nimmt Bezug auf die Empfehlung der Corona-Kommission vom 21.1.2021. Es ist mangels Angaben nicht nachvollziehbar, ob die dieser Empfehlung zugrundeliegenden Zahlen nur jene Personen enthalten, die nach den Richtlinien der WHO zur Interpretation von PCR-Tests vom 20.01.2021 untersucht wurden. Konkret ist nicht ausgewiesen, welchen CT-Wert ein Testergebnis hatte, ob ein Getesteter ohne Symptome erneut getestet und anschließend klinisch untersucht wurde. Damit folgt die WHO dem Erfinder der PCR-Tests, ... ( https://www.youtube.com/watch?...).
Mutatismutandis sagt er damit, dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt.

Laut einer Studie aus dem Jahr 2020 (Bullard, J., Dust, K., Funk, D., Strong, J. E.,Alexander, D., Garnett, L., ... & Poliquin, G. (2020). Predicting infectious severeacute respiratory syndrome coronavirus 2 from diagnostic samples. ClinicalInfectious Diseases,71(10), 2663-2666.) ist bei CT-Werten größer als 24 kein vermehrungsfähiger Virus mehr nachweisbar und ein PCR Test nicht dazu geeignet, die Infektiosität zu bestimmen.

Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, „Falldefinition Covid-19“ vom 23.12.2020 aus, so ist ein „bestätigter Fall“ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit SARS-CoV-2 spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV- spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt.

Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO.

Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt, siehe oben.

Das Abstellen auf eine Antigen-Feststellung mit klinischen Kriterien (bestätigter Fall 2) läßt offen, ob die klinische Abklärung durch einen Arzt erfolgt ist, dem sie ausschließlich vorbehalten ist; maW: ob eine Person krank ist oder gesund, muss von einem Arzt getroffen werden (vgl. § 2 Abs. 2 Z 1 und 2 Ärztegesetz 1998,BGBl. I. Nr. 169/1998 idF BGBl. I Nr. 31/2021).

⚠️ Fortsetzung: Teil 2/3 ⚠️
.
 
Heiner022 10.04.2021 16:38
Wiener Urteil im Wortlaut:
💥 PCR-Test reicht als Nachweis für Infektion nicht ‼️
- Teil 2/3 -

Zu den Antigentests ist überdies zu bemerken, dass diese bei fehlender Symptomatik hochfehlerhaft sind (https://www.ages.at/...). Dennoch stützt sich die Corona-Kommission für die aktuellen Analysen ausschließlich auf Antigen-Tests (siehe Monitoring der Covid-19 Schutzmaßnahmen, Kurzbericht 21.1.2021).

Ein Antigen-Test bestätigt einen Fall (3) auch dann, wenn eine Kontaktnachverfolgung zu der zu bestätigenden Person erfolgreich war. Damit werden dann zwei aufeinandertreffende Antigen-positiv getestete Personen auf einmal zum bestätigten Fall auch ohne klinischer Manifestation und ohne PCR-Test unter Anwendung der WHO-Richtlinien.

Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO; so ist jegliche Feststellung der Zahlen für „Kranke/Infizierte“ falsch.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass selbst beim Verwenden der Fallzahlen nach der Definition der WHO die jeweiligen Modelle des Seuchengeschehens und die Bezüglichkeit der Zahlen ausschlaggebend für eine richtige Beurteilung sind. Sowohl in den Bewertungskriterien als auch in der aktuellen Risikoeinschätzung der Corona-Kommission vom 21.1.2021 finden sich dazu nur Sekundärquellen. Es wird auf die AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH) und auf die GÖG (Gesundheit Österreich GmbH) verwiesen. Mitteilungen von diesen werden offenbar ungeprüft zugrunde gelegt und die von diesen dafür verwandten wissenschaftlichen Quellen sowie statistischprognostische Methoden nicht genannt. Besonders hervorzuheben war, dass stark steigende Fallzahlen nicht zuletzt auf stark steigende Tests zurückzuführen sind.

Insgesamt ist bezüglich der „Information“ des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien und der darauf fußenden Begründung des Untersagungsbescheides festzuhalten, dass zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen.

Dies wird unterstrichen durch die „Limitationen“ der Corona-Kommission, lautend „Es kann kein Rückschluss auf die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen gezogen werden, da davon auszugehen ist, dass diese in Wechselwirkung zueinanderstehen und sich in ihrer Wirkung gegenseitig beeinflussen.“.

Zur rechtlichen Beurteilung einer nicht verwertbaren Information zur Seuchenlage sowie der Einschätzung des LVT ist ergänzend auszuführen:

Die bloße, abstrakte Befürchtung eines konsenswidrigen Betriebes kann – hier im Betriebsanlagenrecht – nicht zu einer prophylaktischen Versagung einer Bewilligung führen (vgl. VwGH vom 21.12.2004, 2002/04/0124; vom 30.06.2004,2001/04/0204).

Umso mehr dies bei einem Grund- und Freiheitsrecht, dem der Freiheit zu Versammlungen, zu gelten. Wie der Verfassungsgerichtshof ständig judiziert hat (vgl. VfGH vom 30.06.2004, B491/03; vom 30.08.2008, B663/08, beginnend mit RGH vom 23.01.1905, 691/1904), reichen bloße allgemeine Befürchtungen nicht aus für eine Untersagung einer Versammlung.

Die Untersagung der Versammlung erfolgte zu Unrecht, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war...

Die Presse berichtet zusammenfassend:

Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien, auf dessen Stellungnahme die Untersagung der Demos unter anderem beruhte, verwende - in Bezug auf die Empfehlung der Corona-Kommission - die Wörter „Fallzahlen“, „Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses „Durcheinanderwerfen der Begriffe“ werde einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht, so das Gericht. Für die WHO ausschlaggebend sei nämlich die Anzahl der Infektionen bzw. Erkrankten.

Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO, lautet der Schluss des Verwaltungsgerichts.

⚠️ Fortsetzung: Teil 3/3 ⚠️
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Heiner022 10.04.2021 16:38
Wiener Urteil im Wortlaut:
💥 PCR-Test reicht als Nachweis für Infektion nicht ‼️
- Teil 3/3 -

Damit hat nun ein Gericht bestätigt, was Kritiker der Corona-Maßnahmen schon seit Längerem behaupten:
Der PCR-Test kann für sich alleine keine SARS-CoV-2-Infektionen nachweisen, womit sämtliche Zahlen zu „Neuinfektionen“ nicht belastbar wären.
Konsequenzen hätte das auch für die Grundrechtseinschränkungen, die letztlich auf Grundlage dieser Daten verhängt werden.

Quelle

Weiterführende Links dazu:
➡️ Ausführliche Dokumentation der Skandale der PCR-Massentestung.
➡️ Zur Veröffentlichung der WHO-Notiz, auf die sich das Gericht beziehen dürfte.
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Heiner022 10.04.2021 16:42
Weitere Dokumentationen mit kritischem Blick auf die Nutzung des PCR-Test zur Bestimmung von Covid 19, behalte ich mir vor, die ich in diesen Dateien vor mir liegen habe.
 
 
Heiner022 10.04.2021 16:48
Gerichtsurteil das Verwaltungsgericht des Wien in Original

https://twitter.com/rosenbusch_/status/1380227275011067909?s=21
 
Daja 10.04.2021 18:33
Die Betreiber der Website Mimikama beschäftigen sich seit vielen Jahren mit Falschmeldungen im Internet und suchen nach den wahren Hintergründen. So auch bei dem von Dir bedienten Urteil aus Wien.

https://www.mimikama.at/aktuelles/urteil-aus-wien-pcr-tests/


Bitte beachte dabei, dass es wie beschrieben in diesem Urteil NICHT darum geht das PCR-Tests das Corona Virus, also SARS-Cov2 nicht nachweisen. Darum geht es in diesem Urteil nämlich gar nicht.

Heiner bitte informiere Dich objektiv ohne gleich in die Opposition gehen zu wollen. 
 
Heiner022 10.04.2021 18:44
Daja , scheinbar umkämpfst du dein Arbeitsgebiet sehr hartnäckig, um deine Arbeit noch glaubwürdig erscheinen zu lassen.Mit sachlichen Argumenten akzeptiere ich das.

Der Wortlaut des Verwaltungsgericht Wien bezieht sich auch auf den PCR-Test und wenn es dir wichtig ist, mache ich mir die Arbeit und schreibe den Wortlaut hinsichtlich der Bewertung des PCR-Test zur Bestimmung einer Infektion des covid-19,  nochmal heraus.
 
Heiner022 10.04.2021 19:02
Dieser Text ist orginal Bestandteil des Urteils VWG Wien:

Konkret  ist  nicht  ausgewiesen,
9welchen CT-Wert ein Testergebnis hatte, ob ein Getesteter ohne Symptome erneutgetestet und  anschließend  klinisch untersucht  wurde.  Damit folgt  die  WHO  dem Erfinder  der  PCR-Tests,  ...  (  https://www.youtube.com/watch?...).  Mutatismutandis sagt er damit, dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist unddaher  für  sich  alleine  nichts  zur  Krankheit  oder  einer  Infektion  eines  Menschenaussagt.Laut einer Studie aus dem Jahr 2020 (Bullard, J., Dust, K., Funk, D., Strong, J. E.,Alexander, D., Garnett, L., ... & Poliquin, G. (2020). Predicting infectious severeacute  respiratory  syndrome  coronavirus  2  from  diagnostic  samples.ClinicalInfectious  Diseases,71(10),  2663-2666.)  ist  bei  CT-Werten  größer  als  24  keinvermehrungsfähiger  Virus  mehr  nachweisbar  und  ein  PCR  Test  nicht  dazugeeignet, die Infektiosität zu bestimmen.Geht  man  von  den  Definitionen  des  Gesundheitsministers,  „Falldefinition  Covid-19“ vom 23.12.2020 aus, so ist ein „bestätigter Fall“ 1) jede Person mit Nachweisvon  SARS-CoV-2  spezifischer  Nukleinsäure  (PCR-Test,  Anm.),  unabhängig  vonklinischer  Manifestation  oder  2)  jede  Person,  mit  SARS-CoV-2  spezifischemAntigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis vonSARS-CoV- spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt.Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigtenFälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO.Das  alleinige  Abstellen  auf  den  PCR-Test  (bestätigter  Fall  1)  wird  von  der  WHOabgelehnt, siehe oben.Das  Abstellen  auf  eine  Antigen-Feststellung  mit  klinischen  Kriterien  (bestätigterFall 2) läßt offen, ob die klinische Abklärung durch einen Arzt erfolgt ist, dem sieausschließlich vorbehalten ist; maW: ob eine Person krank ist oder gesund,mussvon einem  Arzt getroffen werden  (vgl. § 2 Abs.  2 Z  1 und  2 Ärztegesetz  1998,BGBl. I. Nr. 169/1998 idF BGBl. I Nr. 31/2021).Zu  den  Antigentests  ist  überdies  zu  bemerken,  dass  diese  bei  fehlenderSymptomatik hochfehlerhaft  sind  (https://www.ages.at/...).  Dennoch stützt  sich
10die Corona-Kommission für die aktuellen Analysen ausschließlich auf Antigen-Tests(siehe Monitoring der Covid-19 Schutzmaßnahmen, Kurzbericht 21.1.2021).Ein    Antigen-Test    bestätigt    einen    Fall    (3)    auch    dann,    wenn    eineKontaktnachverfolgung  zu  der  zu  bestätigenden  Person  erfolgreich  war.  Damitwerden  dann  zwei  aufeinandertreffende  Antigen-positiv  getestete  Personen  aufeinmal zum bestätigten Fall auch ohne klinischer Manifestation und ohne PCR-Testunter Anwendung der WHO-Richtlinien.Sollte  die  Corona-Kommission  die  Falldefinition  des  Gesundheitsministerszugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO; so ist jegliche Feststellung derZahlen für „Kranke/Infizierte“ falsch.Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass selbst beim Verwenden der Fallzahlennach der Definition der WHO die jeweiligen Modelle des Seuchengeschehens unddie Bezüglichkeit der Zahlen ausschlaggebend für eine richtige Beurteilung sind.Sowohl  in den  Bewertungskriterien  als  auch  in der  aktuellen Risikoeinschätzungder Corona-Kommission vom 21.1.2021 finden sich dazu nur Sekundärquellen. Eswird    auf    die    AGES    (Österreichische    Agentur    für    Gesundheit    undErnährungssicherheit  GmbH)  und  auf  die  GÖG  (Gesundheit  Österreich  GmbH)verwiesen.  Mitteilungen  von  diesen  werden  offenbar  ungeprüft  zugrunde  gelegtund die von diesen dafür verwandten wissenschaftlichen Quellen sowie statistischprognostische Methoden nicht genannt. Besonders hervorzuheben war, dass starksteigende Fallzahlen nicht zuletzt auf stark steigende Tests zurückzuführen sind.Insgesamt ist bezüglich der „Information“ des Gesundheitsdienstes der Stadt Wienund der darauf fußenden Begründung des Untersagungsbescheides festzuhalten,dass  zum  Seuchengeschehen  keine  validen  und  evidenzbasierten  Aussagen  undFeststellungen vorliegen.Dies wird unterstrichen durch die „Limitationen“ der Corona-Kommission, lautend„Es  kann  kein  Rückschluss  auf  die  Wirksamkeit  einzelner  Maßnahmen  gezogenwerden,  da  davon  auszugehen  ist,  dass  diese  in  Wechselwirkung  zueinanderstehen und sich in ihrer Wirkung gegenseitig beeinflussen.“.
 
Heiner022 10.04.2021 19:52
Das AG Weimar bezieht nun auch kritisch Stellung:

https://t.me/Kulturstudio/13753
 
Heiner022 10.04.2021 19:55
https://coronapedia.de/read-blog/6_ab-sofort-per-gerichtsurteil-keine-masken-kein-abstand-keine-tests.html

Ein Sensationeller Gerichtsbeschluss fand am 8. April in Weimar statt.
Ab sofort gilt in zwei Weimarer Schulen: keine Maskenpflicht, keine Abstandregelungen, keine Testpflicht.

Man kann es kaum glauben, dass in diesen Tagen so ein Beschluss gefällt wird, doch ist dies Tatsache.

Angeklagt hatte eine Mutter von zwei Söhnen im alter von 8 und 14 Jahren beim Familiengericht / Amtsgericht in Weimar.
 
Heiner022 10.04.2021 20:33
Danke an liebeslied, für den Tipp. Dieses Urteil ist sehr ausgeprägt in der Beweisführung, was den PCR-Test betrifft.

Es werden teilweise Menschen gequält, gerade Kinder und das muss ein Ende haben. Es ist ein Aufruf an alle, hier für diese Interessen der Kinder einzugestehen!
https://m.youtube.com/watch?v=Ym-FJqT_pe0&feature=youtu.be#dialog

 
Heiner022 11.04.2021 07:57
 
Heiner022 11.04.2021 08:53
https://corona-blog.net/2021/04/10/gerichtsurteil-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/


Erstmalig ist nun vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben worden hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anti-Corona-Massnahmen.
 
 
Heiner022 14.04.2021 07:20
Auf in Bayern hat nun ein Gericht ähnlich wie in Weimar gegen die sogenannten Covid Maßnahmen entschieden, näheres wird sicherlich über Tag heute bekannt werden.
 
Heiner022 14.04.2021 08:26
"Das Amtsgericht Weilheim erteilte in einem Verfahren über die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung an einer Realschule eine einstweilige Anordnung zugunsten der Betroffenen: „Die Schulleitung der Realschule in S. bestehend aus dem Schulleiter und der stellvertretenden Schulleiterin, wird angewiesen, es zu unterlassen gegenüber der Betroffenen die Anordnung zu treffen, auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“ heißt es in dem TE exklusiv vorliegenden Beschluss, den Sie hier nachlesen können.
Das Gericht holte zu dieser Entscheidung umfassende Sachverständigenmeinungen ein. Aufgrund einer Begutachtung durch den Psychologieprofessor Christof Kuhbandner, kam man zu dem Ergebnis, „dass von den Gesichtsmasken für Kinder eine erhebliche Gefährdung deren geistigen und körperlichen Wohles ausgehen kann.“ Kuhbandner führte u.a. aus, dass 68 Prozent der Kinder Beeinträchtigungen durch das Maskentragen klagen. Außerdem könne es zu einem „ Maskenmund“ kommen, der mit Erkrankungen wie Karies, Mundgeruch und Zahnfleischentzündungen einhergehe. Dazu kämen Folgen für die Entwicklung der Kinder durch die Störung der nonverbalen Kommunikation."

Tichys Einblick

Das ganze Urteil hier:
https://www.tichyseinblick.de/wp-content/uploads/2021/04/AG-Weilheim-2021-04-13-Familiengericht-untersagt-Maskenpflicht-an-einer-Realschule.pdf
 
Heiner022 20.04.2021 09:01
❗️GENAU HINHÖREN❗️

Wenn ein Richter einen Corona-Test machen soll und wie sich das Amtsgericht Meiningen dazu äußert! Auf einmal ist/wäre es nämlich eine Körperverletzung und ein Eingriff in die Unversehrtheit eines Körpers und ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ‼️‼️‼️
Corona Ausschuss vom 16. April 2021.

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