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neuer Bußgeldkatalog außer Vollzug gesetzt

neuer Bußgeldkatalog außer Vollzug gesetzt
Folgende Nachricht erhielt ich von PatriotPetition.org
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Völlig überzogener, neuer Bußgeldkatalog außer Vollzug gesetzt!  

in der Sache des neuen Bußgeldkataloges, der völlig überzogene Strafen und Fahrverbote für Autofahrer in Deutschland vorsah, hat es eine überraschende Wendung gegeben: Die Verordnung ist aufgrund eines Formfehlers nichtig und wurde in allen Bundesländern außer Vollzug gesetzt!

Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber schlicht vergessen hatte, die Ermächtigungsgrundlage für die Verhängung von Fahrverboten zu zitieren, wozu er gemäß dem Grundgesetz verpflichtet gewesen wäre. Die Folge davon ist, dass auf jeden Fall alle Änderungen der bestehenden Gesetzeslage nichtig sind, die im Zusammenhang mit Fahrverboten stehen. Dies betrifft:

Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen, die ein Fahrverbot nach sich ziehen (ab 21 km/h innerorts, beziehungsweise 26 km/h außerorts).
Sanktionen für das Nichtbilden einer Rettungsgasse, sowie das Befahren der Rettungsgasse.
Sanktionen, die gefährliches Abbiegen betreffen.
In allen Bundesländern gilt nun wieder der alte Bußgeldkatalog. Autofahrer, die für einen, zwischen dem 28. April und 2. Juli 2020 begangenen Verkehrsverstoß, einen Bußgeldbescheid nach dem neuen Bußgeldkatalog erhalten haben, sollten dagegen unbedingt innerhalb von 14 Tagen schriftlich Einspruch einlegen und gegebenenfalls die Aufhebung des Fahrverbots fordern. Nach der 14-tägigen Frist ist der Bescheid rechtskräftig und es kann nur noch ein Gnadengesuch gestellt werden.

Aufgrund des schwerwiegenden Formfehlers ist die neue StVO-Novelle als Ganzes hinfällig. Sie kann nicht einfach ergänzt werden, sondern müsste, um erneut in Kraft treten zu können, noch einmal das komplette politische Verfahren von Kabinetts-, Bundestags- und Bundesratsentscheidung durchlaufen.

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Kommentare

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(Nutzer gelöscht) 24.07.2020 10:03
Das ist sehr ärgerlich und traurig.
Vor allem bzgl. dem leidigen Thema "Rettungsgasse".
 
(Nutzer gelöscht) 24.07.2020 10:13
Also ich finde das gut, zumal ich in der gen. Zeit geblitzt wurde und für einen Monat meinen Führerschein abgeben müsste)). Aber ich habe sofort  Widerspruch eingelegt, da auch der Bescheid Formfehler enthielt. Jetzt kommt der Widerspruch aber um so einfacher durch))). 
Das mit der Rettungsgasse ist aber in der Tat ein Fall für sich. Konnte noch nie nachvollziehen, was mit den Menschen nicht stimmt, die diese nicht freimachen. 
 
(Nutzer gelöscht) 24.07.2020 10:31
Schade, dass nicht differenziert wird. 50 km/h in einer übersichtlichen geraden 30-er Zone ist schnell passiert. 

Bei fehlender Rettungsgasse wäre ich sogar für mehrjährigen Fahrscheinentzug und einem psychologischen Eignungstest gleich hinterher. Schließlich geht's um Menschenleben. Wer das nicht kapiert, sollte auch kein Auto fahren dürfen. Und auf Autobahnen könnten ruhig mehr Zivilstreifen unterwegs sein, um die Drängler aus dem Verkehr zu ziehen. 
 
(Nutzer gelöscht) 24.07.2020 10:37
@Seeclear, jetzt hast mich echt zum schmunzeln gebracht 

Also ob ich möchte nicht über einen psychologischen Eignungstest urteilen müssen, aber all meinen Berufsjahren hab ich mich ab und an auch gefragt, was in manchen Köpfen der Autofahrer vor mir vorgeht wenn ich man mit Blaulicht und Pressluft-Horn anfährt.
Darüber könnte man nen Bestseller schreiben (oder ein Drama)

Aus 10jähriger Erfahrung im Rettungsdienst kann ich da 
 
(Nutzer gelöscht) 24.07.2020 10:39
* ein Lied singen
 
UP66 24.07.2020 10:41
Aufgrund eines Formfehlers...
Ich habe großes Vertrauen in unsere Regierung, aber da fehlt mir das Vertrauen. Dass das niemandem aufgefallen ist... 
 
(Nutzer gelöscht) 24.07.2020 10:47
@UP66
Absolut nichts ungewöhnliches. Was vor Gerichten, aufgrund von Formfehlern, baden geht, ist kaum auszumalen)). 
 
(Nutzer gelöscht) 24.07.2020 11:04
Confiance, Ich weiß es auch nicht, was in deren Hirnen vor sich geht. Daher ja der Test. 😉
 
(Nutzer gelöscht) 24.07.2020 11:10
😅 oh weh
 
Bluehorse 24.07.2020 11:41
Ich wurde wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von 12 KM/h geblitzt und hatte 50 Euro zu zahlen. Als ich deswegen heute bei der Ordnungsbehörde anrief erfuhr ich:

Es liegt der Behörde ein Erlaß vor, dass Bußgelder, die nach dem neuen Bußgeldkatalog abgerechnet wurden, im Moment keine Korrektur vorgenommen wird. Über eine Korrektur/Rückerstattung soll Mitte August entschieden werden. Und wenn sich die Behörde für eine Rückerstattung der Überzahlung entscheidet, soll die Rückerstattung automatisch erfolgen. 
 
(Nutzer gelöscht) 24.07.2020 12:13
@lebenistmehr: "...keine Korrektur?" Na klar keine Korrektur! Schließlich wird das Geld ja für die "große Transformation" dringendst benötigt! 
 
UP66 24.07.2020 14:54
Welche große Transformation? 
 
msn268 24.07.2020 16:40
🤔 Ja die Sache mit der überhöhten Geschwindigkeit ist wirklich schwierig, zumal Innerorts die 21km auch schnell erreicht sein können - z.B.: Wenn durch eine Baustelle Tempo 30 gilt und das Ende nicht deutlich gekennzeichnet ist.
Wer dann "auf Verdacht" wieder 50 fährt und geblitzt wird ... 🤔

Dennoch finde ich es schwierig, den Entzug an "xx km/h mehr" fest zu machen. Warum die Grenze  außerorts eine Andere sein soll, verstehe ich auch nicht - wird dort der Bremsweg kürzer, dass das "mehr" rechtfertigt? 🤔
 
(Nutzer gelöscht) 24.07.2020 18:03
Ich befolge zwar die Rettungsgasse auf der Autobahn brav, den Sinn verstehe ich aber eher nicht. Eigentlich könnten die Rettungsfahrzeuge doch den Seitenstreifen benutzen.
 
(Nutzer gelöscht) 24.07.2020 18:12
@Balin

naja da gibt es einige Gründe dafür.
Primär ist ein Standstreifen ja für "stehende" Fahrzeuge, also defekte Fahrzeuge gedacht.
Würde der RTW oder das NEF hier fahren und ein defektes Fahrzeug stünde, dann ist kein Durchkommen mehr.
Zum anderen ist es oft auch so, dass manche Einsatzfahrzeuge (SChwerlastRTW oder auch ein anderes FAhrzeug von FW, THW etc. pp. aufgrund der Breite gar nicht "durchpasst", das würde man auch relativ schnell merken wenn die LKW´s stehen.
Und glaub mir, auch da gibt es immer "einen" der auch auf den Standstreifen fahren würde, wenn der RTW mit Blaulicht von hinten kommt 😅
 
(Nutzer gelöscht) 24.07.2020 18:15
In der Rettungsgasse gibts den einen aber auch.
Aber das mir der Breite der Fahrzeuge klingt logisch.
 
(Nutzer gelöscht) 24.07.2020 18:17
da gibt es oft "mehr" als "einen" 
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