Spahn will Konversionsbehandlung verbieten
06.05.2020 23:40
Spahn will Konversionsbehandlung verbieten
06.05.2020 23:40
Spahn will Konversionsbehandlung verbieten
im Windschatten der Corona-Krise will der omnipräsente Gesundheitsminister Jens Spahn morgen Nachmittag das umstrittene Verbot von Konversionsbehandlungen im Bundestag verabschieden lassen.
Der Begriff „Konversionsbehandlung“ bezeichnet die (psycho)therapeutische Beratung und Behandlung von Menschen, die mit ihrer homosexuellen Empfindung unglücklich sind und diese ändern möchten.
Das geplante Verbot ist ein gravierender Eingriff in die gesetzliche Therapiefreiheit und das Recht auf Selbstbestimmung! Dieses gilt es jetzt mit einer kurzfristigen Anruf- und Mailaktion zu verhindern.
Ich bitte Sie daher dringend:
Kontaktieren Sie noch heute Ihren Bundestagsabgeordneten und fordern Sie ihn auf, gegen das Verbot zu stimmen bzw. sich zumindest zu enthalten.
Wenn möglich, versuchen Sie bitte telefonisch, Ihren Abgeordneten oder seine Büromitarbeiter zu erreichen – der direkte Kontakt ist das wirksamste Mittel der Bürger, das wissen wir aus unserer langjährigen Kampagnenerfahrung.
Hier finden Sie eine Liste aller Bundestagsabgeordneten mit E-Mail-Adressen und Telefonnummern.
https://docs.google.com/spreadsheets/d/1D6k2Kt4iIUANJJ1bB-XN8jLs81kx04bxKGDUuhyO-G8/edit#gid=0
Seit Jahren wird der Popanz eines schauerlichen Bildes von Elektroschocktherapien und anderer Grausamkeiten aufgebaut, um die wertvolle Arbeit der Konversionstherapieanbieter in Verruf zu bringen. In den allermeisten Fällen handelt es sich um ein elaboriertes und behutsam angelegtes Beratungsangebot an homosexuell empfindende Menschen, die mit ihrer Situation hadern und Hilfe bei Fachleuten suchen.
Für strafrechtlich relevante Vorkommnisse auf diesem Gebiet greift schon heute das Strafgesetzbuch, dafür braucht es kein exklusives Gesetz.
Mit dem Gesetz „Zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ wird die Behandlung hilfesuchender Menschen nur noch möglich sein, wenn diese nachweisen können, ohne „Willensmangel“ in die Behandlung eingewilligt zu haben - was für ein (sprachlicher) Irrsinn.
Die Behandlung von jungen Erwachsenen unter 18 Jahren ist in jedem Fall unter Strafe verboten, ebenso das Werben, Anbieten und Vermitteln der Beratung.
Damit werden die Selbstbestimmung und die freie Lebensgestaltung des Menschen in drastischer Weise untergraben. Dass ausgerechnet die BZgA, die offen und aktiv für das Ausleben von Homosexualität eintritt, im Gesetz damit beauftragt wird, eine Online- und Telefonberatung rund um das Thema Konversionsbehandlungen zu schaffen, zeigt die ideologische Stoßrichtung dieses gefährlichen Gesetzes.
Den Lesben- und Schwulenverbänden sowie den Grünen geht das Gesetz im Übrigen noch lange nicht weit genug. Sie fordern bereits jetzt eine umfassende Ausweitung des Verbotes. Dieses Gesetz ist der berühmte Fuß in der Tür.
Bitte nehmen Sie sich jetzt kurz Zeit und helfen Sie mit, dieses Gesetz zu verhindern.
Der Begriff „Konversionsbehandlung“ bezeichnet die (psycho)therapeutische Beratung und Behandlung von Menschen, die mit ihrer homosexuellen Empfindung unglücklich sind und diese ändern möchten.
Das geplante Verbot ist ein gravierender Eingriff in die gesetzliche Therapiefreiheit und das Recht auf Selbstbestimmung! Dieses gilt es jetzt mit einer kurzfristigen Anruf- und Mailaktion zu verhindern.
Ich bitte Sie daher dringend:
Kontaktieren Sie noch heute Ihren Bundestagsabgeordneten und fordern Sie ihn auf, gegen das Verbot zu stimmen bzw. sich zumindest zu enthalten.
Wenn möglich, versuchen Sie bitte telefonisch, Ihren Abgeordneten oder seine Büromitarbeiter zu erreichen – der direkte Kontakt ist das wirksamste Mittel der Bürger, das wissen wir aus unserer langjährigen Kampagnenerfahrung.
Hier finden Sie eine Liste aller Bundestagsabgeordneten mit E-Mail-Adressen und Telefonnummern.
https://docs.google.com/spreadsheets/d/1D6k2Kt4iIUANJJ1bB-XN8jLs81kx04bxKGDUuhyO-G8/edit#gid=0
Seit Jahren wird der Popanz eines schauerlichen Bildes von Elektroschocktherapien und anderer Grausamkeiten aufgebaut, um die wertvolle Arbeit der Konversionstherapieanbieter in Verruf zu bringen. In den allermeisten Fällen handelt es sich um ein elaboriertes und behutsam angelegtes Beratungsangebot an homosexuell empfindende Menschen, die mit ihrer Situation hadern und Hilfe bei Fachleuten suchen.
Für strafrechtlich relevante Vorkommnisse auf diesem Gebiet greift schon heute das Strafgesetzbuch, dafür braucht es kein exklusives Gesetz.
Mit dem Gesetz „Zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ wird die Behandlung hilfesuchender Menschen nur noch möglich sein, wenn diese nachweisen können, ohne „Willensmangel“ in die Behandlung eingewilligt zu haben - was für ein (sprachlicher) Irrsinn.
Die Behandlung von jungen Erwachsenen unter 18 Jahren ist in jedem Fall unter Strafe verboten, ebenso das Werben, Anbieten und Vermitteln der Beratung.
Damit werden die Selbstbestimmung und die freie Lebensgestaltung des Menschen in drastischer Weise untergraben. Dass ausgerechnet die BZgA, die offen und aktiv für das Ausleben von Homosexualität eintritt, im Gesetz damit beauftragt wird, eine Online- und Telefonberatung rund um das Thema Konversionsbehandlungen zu schaffen, zeigt die ideologische Stoßrichtung dieses gefährlichen Gesetzes.
Den Lesben- und Schwulenverbänden sowie den Grünen geht das Gesetz im Übrigen noch lange nicht weit genug. Sie fordern bereits jetzt eine umfassende Ausweitung des Verbotes. Dieses Gesetz ist der berühmte Fuß in der Tür.
Bitte nehmen Sie sich jetzt kurz Zeit und helfen Sie mit, dieses Gesetz zu verhindern.
Kommentare
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(Nutzer gelöscht) 06.05.2020 23:42
Ich würde Herrn Spahn erstmal Befangenheit vorwerfen
Friedensstifter 07.05.2020 00:07
"Misio", dein eingestelltes Thema kam mir gleich bekannt vor. Denn gestern hatte ich bereits dieses Thema per E-Mail von "Demo-für-Alle"" erhalten.
Doch ich kann mich vor lauter "du musst - du solltest - dieses oder jenes tun. Ich mache nicht bei allen Sachen mit, sondern nur bei Themen, die mir möglich sind und die ich auch zeitlich noch im Überblick behalten kann.
Doch es ist gut, wenn du dieses Thema hier noch mal präsent gemacht hast. 👍
Doch ich kann mich vor lauter "du musst - du solltest - dieses oder jenes tun. Ich mache nicht bei allen Sachen mit, sondern nur bei Themen, die mir möglich sind und die ich auch zeitlich noch im Überblick behalten kann.
Doch es ist gut, wenn du dieses Thema hier noch mal präsent gemacht hast. 👍
Misio 07.05.2020 00:08
Hallo, ich habe die Mail vorhin erst gesehen ...
und es ist Zeit bis Morgen 13:00
Allen eine gute Nacht
und es ist Zeit bis Morgen 13:00
Allen eine gute Nacht
Misio 07.05.2020 00:12
Es betrifft auch jeden
Pastor und Seelsorger ...
siehe Pastor Olaf Latzel,
dem man gerade einen Strick drehen will.
Pastor und Seelsorger ...
siehe Pastor Olaf Latzel,
dem man gerade einen Strick drehen will.
Friedensstifter 07.05.2020 00:18
Ja, also was da mit Pastor Latzel gemacht wird, ist das Allerletzte!
Am letzten Sonntag habe ich den Live-Stream gesehen und einen anderen Prediger gesehen. Da war ich schon sprachlos! WO ist die Demokratie?
Aber, wie erwähnt, ich kann mich nicht um alles kümmern.
Am letzten Sonntag habe ich den Live-Stream gesehen und einen anderen Prediger gesehen. Da war ich schon sprachlos! WO ist die Demokratie?
Aber, wie erwähnt, ich kann mich nicht um alles kümmern.
Marion5000 07.05.2020 09:53
🙂WER kann GESETZE machen 🤔
DIE Politiker machen die GESETZE.
WER kann was dagegen tun?🤔
DIE Politiker machen die GESETZE.
WER kann was dagegen tun?🤔
Misio 07.05.2020 19:27
Marion,
die Politiker sind von uns beauftragt
und können nicht tun und lassen was sie wollen.
Wenn sie ihrem Auftrag nicht nachkommen, dann ist es an uns ihnen das deutlich zu sagen.
Minister heißt DIENER
und nicht König !
die Politiker sind von uns beauftragt
und können nicht tun und lassen was sie wollen.
Wenn sie ihrem Auftrag nicht nachkommen, dann ist es an uns ihnen das deutlich zu sagen.
Minister heißt DIENER
und nicht König !
Misio 07.05.2020 19:38
An alle, die KEINE Zwangsimpfung für sich und ihre Kinder wollen:
Wir haben nur noch wenig Zeit, am 15.05. wird das Gesetz in Kraft treten, dass allen, die nicht geimpft sind, die Grundrechte entzieht (indirekter Impfzwang).
Wer das nicht will, der kann jetzt noch etwas tun, aber so schnell wie möglich und bitte auch so viele Menschen wie möglich einbeziehen.
Folgendes könnt ihr tun:
1. Sendet heute und an jedem weiteren Tag von so vielen verschiedenen eurer E-Mails-Accounts wie möglich an die Fraktionen im Bundestag, an die folgende Adressen, den unten vorgeschlagenen Text.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag –
[url=fraktion@cducsu.de]fraktion@cducsu.de[/url]
SPD-Bundestagsfraktion –
direktkommunikation@spdfraktion.de
AfD-Bundestagsfraktion – buerger@afdbundestag.de
FDP-Bundestagsfraktion – dialog@fdpbt.de
Fraktion Die Linke im Bundestag –
fraktion@linksfraktion.de
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen –
info@gruene-bundestag.de
Der Text (oder verfasst einen eigenen Text):
„Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
Als Bürger und Wähler in diesem Land fordere ich Sie als Abgeordneten auf, dem Gesetzesentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, insbesondere der Änderung von § 28 Abs. 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (Artikel 1 Nr. 20 Buchst. a) NICHT zuzustimmen.
Sie sind Vertreter des Volkes und ich bin Teil des Volkes.
Ich fordere die Wahrung meiner Grundrechte, meiner körperlichen Unversehrtheit und meines Selbstbestimmungsrechts.
Mit diesem Gesetz werden die Grundrechte für alle ausgehebelt, die sich nicht impfen lassen wollen, weil sie z.B. Sorge vor Impfschäden bei einem so schnell entwickelten und kaum erprobten Impfstoff haben.
Ich appelliere an Ihr Gewissen als Abgeordneter! Bitte lassen Sie nicht zu, dass dieses Gesetz in Kraft tritt !
Jeder Mensch MUSS weiterhin die freie Wahl haben, ob er eine Impfung wünscht und ihm dürfen gesellschaftlich und rechtlich keinerlei Nachteile aus dieser Entscheidung entstehen.
Ich bitte Sie, in sich zu gehen und Ihr Herz/Gewissen zu befragen: Möchten Sie eine Zwangsimpfung an sich vornehmen lassen?
Was wünschen Sie sich für sich und Ihre Kinder/Familien ?“
Mit freundlichen Grüßen ...
2. Schreibt ferner Briefe und Emails an alle Bürgermeister aller Städte und Gemeinden in eurer Nähe,
schreibt an euren Ministerpräsidenten und an Abgeordnete des Landtags und Bundestags (dann bitte die Anrede anpassen:
Sehr geehrter Herr / Frau Bürgermeister etc)
Hier findet Ihr z.B.: Abgeordnete:
https://www.bundestag.de/abgeordnete
https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/mitglieder/mitglieder-node.html;jsessionid=4701C3D640C73FCF64E82F6705A670A5.2_cid365
3. Informiert so viele Menschen, wie möglich über dieses bevorstehende Gesetz.
Schreibt Emails, WhatsApps, ruft Verwandte und Freunde an, schickt Briefe und Emails an Ärzte, an Rechtsanwälte, an Lehrer, an alle Personen, die euch einfallen.
Und zwar so schnell wie möglich !
Es ist leider echt, auch wenn viele das hier gar nicht glauben können.
Uns bleibt nur noch sehr wenig Zeit !
Zur Hintergrundinformation:
Das Bundeskabinett hat am 29.04.2020 den Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verabschiedet, siehe:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf
Es ist offensichtlich geplant, das Gesetzgebungsverfahren zeitnah abzuschließen.
Am 07.05.2020 wird der Bundestag in erster Lesung über das zustimmungsbedürftige Gesetz beraten.
Mittlerweile hat der Bundestag-Gesundheitsausschuss für den 11.05.2020 zu einer öffentlichen Anhörung (als Videokonferenz) eingeladen.
Möglicherweise könnte die 2./3. Lesung im Bundestag bereits am 14. 05.2020 stattfinden.
Der Bundesrat könnte somit am 15.05.2020 das Gesetz final beraten.
Besonders hervorzuheben ist die Änderung von § 28 Abs. 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (Artikel 1 Nr. 20 Buchst. a):
§ 28 wird wie folgt geändert (Zitat):
„a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird.
Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“
Das bedeutet:
Wer keine Immunität durch Impfung nachweisen kann, dessen Rechte sollen auch weiterhin in Namen der „Volksgesundheit“ massiv eingeschränkt werden können.
Deutlicher geht es nicht, das ist die
ultimative Impfpflicht❗
Auch wenn das Wort Impfpflicht im Text nicht vorkommt.
Wir haben nur noch wenig Zeit, am 15.05. wird das Gesetz in Kraft treten, dass allen, die nicht geimpft sind, die Grundrechte entzieht (indirekter Impfzwang).
Wer das nicht will, der kann jetzt noch etwas tun, aber so schnell wie möglich und bitte auch so viele Menschen wie möglich einbeziehen.
Folgendes könnt ihr tun:
1. Sendet heute und an jedem weiteren Tag von so vielen verschiedenen eurer E-Mails-Accounts wie möglich an die Fraktionen im Bundestag, an die folgende Adressen, den unten vorgeschlagenen Text.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag –
[url=fraktion@cducsu.de]fraktion@cducsu.de[/url]
SPD-Bundestagsfraktion –
direktkommunikation@spdfraktion.de
AfD-Bundestagsfraktion – buerger@afdbundestag.de
FDP-Bundestagsfraktion – dialog@fdpbt.de
Fraktion Die Linke im Bundestag –
fraktion@linksfraktion.de
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen –
info@gruene-bundestag.de
Der Text (oder verfasst einen eigenen Text):
„Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
Als Bürger und Wähler in diesem Land fordere ich Sie als Abgeordneten auf, dem Gesetzesentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, insbesondere der Änderung von § 28 Abs. 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (Artikel 1 Nr. 20 Buchst. a) NICHT zuzustimmen.
Sie sind Vertreter des Volkes und ich bin Teil des Volkes.
Ich fordere die Wahrung meiner Grundrechte, meiner körperlichen Unversehrtheit und meines Selbstbestimmungsrechts.
Mit diesem Gesetz werden die Grundrechte für alle ausgehebelt, die sich nicht impfen lassen wollen, weil sie z.B. Sorge vor Impfschäden bei einem so schnell entwickelten und kaum erprobten Impfstoff haben.
Ich appelliere an Ihr Gewissen als Abgeordneter! Bitte lassen Sie nicht zu, dass dieses Gesetz in Kraft tritt !
Jeder Mensch MUSS weiterhin die freie Wahl haben, ob er eine Impfung wünscht und ihm dürfen gesellschaftlich und rechtlich keinerlei Nachteile aus dieser Entscheidung entstehen.
Ich bitte Sie, in sich zu gehen und Ihr Herz/Gewissen zu befragen: Möchten Sie eine Zwangsimpfung an sich vornehmen lassen?
Was wünschen Sie sich für sich und Ihre Kinder/Familien ?“
Mit freundlichen Grüßen ...
2. Schreibt ferner Briefe und Emails an alle Bürgermeister aller Städte und Gemeinden in eurer Nähe,
schreibt an euren Ministerpräsidenten und an Abgeordnete des Landtags und Bundestags (dann bitte die Anrede anpassen:
Sehr geehrter Herr / Frau Bürgermeister etc)
Hier findet Ihr z.B.: Abgeordnete:
https://www.bundestag.de/abgeordnete
https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/mitglieder/mitglieder-node.html;jsessionid=4701C3D640C73FCF64E82F6705A670A5.2_cid365
3. Informiert so viele Menschen, wie möglich über dieses bevorstehende Gesetz.
Schreibt Emails, WhatsApps, ruft Verwandte und Freunde an, schickt Briefe und Emails an Ärzte, an Rechtsanwälte, an Lehrer, an alle Personen, die euch einfallen.
Und zwar so schnell wie möglich !
Es ist leider echt, auch wenn viele das hier gar nicht glauben können.
Uns bleibt nur noch sehr wenig Zeit !
Zur Hintergrundinformation:
Das Bundeskabinett hat am 29.04.2020 den Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verabschiedet, siehe:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf
Es ist offensichtlich geplant, das Gesetzgebungsverfahren zeitnah abzuschließen.
Am 07.05.2020 wird der Bundestag in erster Lesung über das zustimmungsbedürftige Gesetz beraten.
Mittlerweile hat der Bundestag-Gesundheitsausschuss für den 11.05.2020 zu einer öffentlichen Anhörung (als Videokonferenz) eingeladen.
Möglicherweise könnte die 2./3. Lesung im Bundestag bereits am 14. 05.2020 stattfinden.
Der Bundesrat könnte somit am 15.05.2020 das Gesetz final beraten.
Besonders hervorzuheben ist die Änderung von § 28 Abs. 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (Artikel 1 Nr. 20 Buchst. a):
§ 28 wird wie folgt geändert (Zitat):
„a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird.
Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“
Das bedeutet:
Wer keine Immunität durch Impfung nachweisen kann, dessen Rechte sollen auch weiterhin in Namen der „Volksgesundheit“ massiv eingeschränkt werden können.
Deutlicher geht es nicht, das ist die
ultimative Impfpflicht❗
Auch wenn das Wort Impfpflicht im Text nicht vorkommt.
Misio 07.05.2020 19:49
Soweit ich weiß, wurde das Thema
Konversionsbehandlung
auf Grund des öffentlichen Drucks verschoben.
Da heißt es wach und dran bleiben !
Konversionsbehandlung
auf Grund des öffentlichen Drucks verschoben.
Da heißt es wach und dran bleiben !
Misio 07.05.2020 20:04
Noch mal leicht verständlich ...
Der Vorschlag des Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU), einen Immunitätsnachweis für das Corona-Virus und auch andere ansteckende Krankheiten einzuführenn und damit verbunden, durch die Hintertür auch eine Impfpflicht zum Gesetz zu erheben, stößt auf breite Kritik.
Jetzt hat der Minister den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme dazu gebeten.
Die Bundesregierung will eine gesetzliche Regelung dann vom Urteil des Ethikrats abhängig machen.
Konkret geht es um einen Passus im ersten Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“:
Darin heißt es, dass eine Person „wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität“ von etwaigen Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen „ganz oder teilweise ausgenommen werden kann“. Und weiter: „Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“
Übersetzt bedeutet dies: Wer keine Immunität dadurch nachweisen kann, dass er die Krankheit schon einmal hatte oder dagegen geimpft ist, dessen Grundrechte können massiv eingeschränkt werden.
Beispielsweise könnte ihm verboten werden, seine Arbeit auszuüben oder Freizeitaktivitäten in der Öffentlichkeit nachzugehen.
Dies käme dann de facto einem Impfzwang gleich.
Der Staat hat kein Recht, seine Bürger dazu zu zwingen, sich welche Substanz auch immer in den Körper injizieren zu lassen, auch nicht indirekt, durch den Entzug von Grundrechten.
Noch dazu, wo die Gefahren völlig unabschätzbar sind, die von dem möglichen Corona-Impfstoff ausgehen, der jetzt im Eilverfahren, womöglich ohne ausreichende Tests und klinische Studien auf den Markt gebracht werden soll ... abgesehen von den anderen Bedenken die im Raum stehen.
Der Vorschlag des Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU), einen Immunitätsnachweis für das Corona-Virus und auch andere ansteckende Krankheiten einzuführenn und damit verbunden, durch die Hintertür auch eine Impfpflicht zum Gesetz zu erheben, stößt auf breite Kritik.
Jetzt hat der Minister den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme dazu gebeten.
Die Bundesregierung will eine gesetzliche Regelung dann vom Urteil des Ethikrats abhängig machen.
Konkret geht es um einen Passus im ersten Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“:
Darin heißt es, dass eine Person „wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität“ von etwaigen Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen „ganz oder teilweise ausgenommen werden kann“. Und weiter: „Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“
Übersetzt bedeutet dies: Wer keine Immunität dadurch nachweisen kann, dass er die Krankheit schon einmal hatte oder dagegen geimpft ist, dessen Grundrechte können massiv eingeschränkt werden.
Beispielsweise könnte ihm verboten werden, seine Arbeit auszuüben oder Freizeitaktivitäten in der Öffentlichkeit nachzugehen.
Dies käme dann de facto einem Impfzwang gleich.
Der Staat hat kein Recht, seine Bürger dazu zu zwingen, sich welche Substanz auch immer in den Körper injizieren zu lassen, auch nicht indirekt, durch den Entzug von Grundrechten.
Noch dazu, wo die Gefahren völlig unabschätzbar sind, die von dem möglichen Corona-Impfstoff ausgehen, der jetzt im Eilverfahren, womöglich ohne ausreichende Tests und klinische Studien auf den Markt gebracht werden soll ... abgesehen von den anderen Bedenken die im Raum stehen.
Friedensstifter 07.05.2020 20:06
Danke "Misio" für dein Engagement. 👍
Ich habe bei der Petition "Change.org" mitgemacht und heute bekam ich ein Update gesandt.
Wer mag, kann sich gerne nachfolgenden Link für das Update aufrufen:
"Mein Körper gehört mir! - medizinische Selbstbestimmung ist Menschenrecht"
Thomas Stapper, Düsseldorf, Deutschland - 6. MAI 2020 —
460.000 Menschen sagen „Nein zu Zwangsimpfungen in Deutschland“! (7.5.2020, 1:00 Uhr)
[url=https://www.change.org/p/bundespräsident-frank-walter-steinmeier-sagen-sie-nein-zu-zwangsimpfungen-in-deutschland/u/26570414?cs_tk=AkcgR2aIq2stQH2ot14AAXicyyvNyQEABF8BvD2vNjchnByPsuHXcwr7_po%3D&utm_campaign=d7b571035f094fb7899bd98425b2c0e1&utm_content=initial_v0_4_0&utm_medium=email&utm_source=petition_update&utm_term=cs]https://www.change.org/p/bundespräsident-frank-walter-steinmeier-sagen-sie-nein-zu-zwangsimpfungen-in-deutschland/u/26570414?cs_tk=AkcgR2aIq2stQH2ot14AAXicyyvNyQEABF8BvD2vNjchnByPsuHXcwr7_po%3D&utm_campaign=d7b571035f094fb7899bd98425b2c0e1&utm_content=initial_v0_4_0&utm_medium=email&utm_source=petition_update&utm_term=cs[/url]
Ich habe bei der Petition "Change.org" mitgemacht und heute bekam ich ein Update gesandt.
Wer mag, kann sich gerne nachfolgenden Link für das Update aufrufen:
"Mein Körper gehört mir! - medizinische Selbstbestimmung ist Menschenrecht"
Thomas Stapper, Düsseldorf, Deutschland - 6. MAI 2020 —
460.000 Menschen sagen „Nein zu Zwangsimpfungen in Deutschland“! (7.5.2020, 1:00 Uhr)
[url=https://www.change.org/p/bundespräsident-frank-walter-steinmeier-sagen-sie-nein-zu-zwangsimpfungen-in-deutschland/u/26570414?cs_tk=AkcgR2aIq2stQH2ot14AAXicyyvNyQEABF8BvD2vNjchnByPsuHXcwr7_po%3D&utm_campaign=d7b571035f094fb7899bd98425b2c0e1&utm_content=initial_v0_4_0&utm_medium=email&utm_source=petition_update&utm_term=cs]https://www.change.org/p/bundespräsident-frank-walter-steinmeier-sagen-sie-nein-zu-zwangsimpfungen-in-deutschland/u/26570414?cs_tk=AkcgR2aIq2stQH2ot14AAXicyyvNyQEABF8BvD2vNjchnByPsuHXcwr7_po%3D&utm_campaign=d7b571035f094fb7899bd98425b2c0e1&utm_content=initial_v0_4_0&utm_medium=email&utm_source=petition_update&utm_term=cs[/url]
Misio 07.05.2020 21:15
460.000 Menschen sagen
„Nein zu Zwangsimpfungen in Deutschland“!
(7.5.2020, 1:00 Uhr)
„Nein zu Zwangsimpfungen in Deutschland“!
(7.5.2020, 1:00 Uhr)
(Nutzer gelöscht) 07.05.2020 21:22
da wäre die Frage,
was wie verboten werden sollte.
Die Konversionsbehandlung an sich ist m. E. der Idee nach fragwürdig. Aber das reicht doch nicht für ein Verbot. Es wird doch eh keiner gezwungen, oder? Die Leute müssen sich doch vorher klar machen, wer sie ihrer eigenen Meinung nach sind und was sie wollen.
Sie müssen das selber entscheiden, und von sich aus, und wenn es Jahre bis zu einer Entscheidung dauert.
Spahn hat ganz allgemein die Angewohnheit, Schnellschüsse zu machen. Keine gute Eigenschaft, wenn er mal Kanzler werden will.
was wie verboten werden sollte.
Die Konversionsbehandlung an sich ist m. E. der Idee nach fragwürdig. Aber das reicht doch nicht für ein Verbot. Es wird doch eh keiner gezwungen, oder? Die Leute müssen sich doch vorher klar machen, wer sie ihrer eigenen Meinung nach sind und was sie wollen.
Sie müssen das selber entscheiden, und von sich aus, und wenn es Jahre bis zu einer Entscheidung dauert.
Spahn hat ganz allgemein die Angewohnheit, Schnellschüsse zu machen. Keine gute Eigenschaft, wenn er mal Kanzler werden will.
Misio 07.05.2020 22:42
Das Bundesministerium für Gesundheit
Warum brauchen wir ein Verbot sog. Konversionstherapien?
In Deutschland gibt es Organisationen, die immer noch die Überzeugung vertreten und verbreiten, nicht heterosexuelle Orientierungen (z.B. Homo- oder Bisexualität) oder abweichende Geschlechtsidentitäten (z.B. Transgeschlechtlichkeit) seien eine „Krankheit“ und behandlungsbedürftig.
Sie bieten sog. Konversionstherapien an, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken.
Die Weltgesundheitsorganisation hat erklärt, dass Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit keine Krankheit sind und keine Indikation für eine „Therapie“ besteht.
Der Weltärztebund hat 2013 sog. Konversionstherapien als Menschenrechtsverletzung und als mit der Ethik ärztlichen Handelns unvereinbar verurteilt und der Deutsche Ärztetag hat 2014 vor den negativen Auswirkungen auf die Gesundheit gewarnt.
Warum sind sog. Konversionstherapien gefährlich?
Keine der bekannten Studien lässt den Schluss zu, dass die sexuelle Orientierung dauerhaft verändert werden kann. Wissenschaftlich nachgewiesen sind aber schwerwiegende gesundheitliche Schäden durch solche „Therapien“ wie Depressionen, Angsterkrankungen, Verlust sexueller Gefühle und ein erhöhtes Suizidrisiko. Nachgewiesen sind zudem Stigmatisierungs- und Diskriminierungseffekte auf Dritte in Form von Minderheitenstress.
Warum ein eigenständiges Gesetz und keine Regelung im Strafgesetzbuch (StGB)?
Das spezifische Unrecht sog. Konversionstherapien liegt vor allem in der Beeinträchtigung der sexuellen und geschlechtlichen Selbstbestimmung und der Gesundheit der Betroffenen, meistens durch psychische Einwirkungen. Das gegenwärtige Strafrecht trägt dem nicht ausreichend Rechnung. Ein eigenständiges Gesetz ermöglicht, die Straf- und Bußgeldvorschriften und das Beratungsangebot in einem Gesetz zu bündeln, andernfalls hätten die Regelungen auf verschiedene Gesetze verteilt werden müssen.
Warum brauchen wir ein Verbot sog. Konversionstherapien?
In Deutschland gibt es Organisationen, die immer noch die Überzeugung vertreten und verbreiten, nicht heterosexuelle Orientierungen (z.B. Homo- oder Bisexualität) oder abweichende Geschlechtsidentitäten (z.B. Transgeschlechtlichkeit) seien eine „Krankheit“ und behandlungsbedürftig.
Sie bieten sog. Konversionstherapien an, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken.
Die Weltgesundheitsorganisation hat erklärt, dass Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit keine Krankheit sind und keine Indikation für eine „Therapie“ besteht.
Der Weltärztebund hat 2013 sog. Konversionstherapien als Menschenrechtsverletzung und als mit der Ethik ärztlichen Handelns unvereinbar verurteilt und der Deutsche Ärztetag hat 2014 vor den negativen Auswirkungen auf die Gesundheit gewarnt.
Warum sind sog. Konversionstherapien gefährlich?
Keine der bekannten Studien lässt den Schluss zu, dass die sexuelle Orientierung dauerhaft verändert werden kann. Wissenschaftlich nachgewiesen sind aber schwerwiegende gesundheitliche Schäden durch solche „Therapien“ wie Depressionen, Angsterkrankungen, Verlust sexueller Gefühle und ein erhöhtes Suizidrisiko. Nachgewiesen sind zudem Stigmatisierungs- und Diskriminierungseffekte auf Dritte in Form von Minderheitenstress.
Warum ein eigenständiges Gesetz und keine Regelung im Strafgesetzbuch (StGB)?
Das spezifische Unrecht sog. Konversionstherapien liegt vor allem in der Beeinträchtigung der sexuellen und geschlechtlichen Selbstbestimmung und der Gesundheit der Betroffenen, meistens durch psychische Einwirkungen. Das gegenwärtige Strafrecht trägt dem nicht ausreichend Rechnung. Ein eigenständiges Gesetz ermöglicht, die Straf- und Bußgeldvorschriften und das Beratungsangebot in einem Gesetz zu bündeln, andernfalls hätten die Regelungen auf verschiedene Gesetze verteilt werden müssen.
Misio 07.05.2020 22:48
Wissenschaftlich nachgewiesen sind aber schwerwiegende gesundheitliche Schäden durch solche „Therapien“ wie Depressionen, Angsterkrankungen, Verlust sexueller Gefühle und ein erhöhtes Suizidrisiko.
So, so ... die Wissenschaft behauptet auch die Menschen stammen vom Affen ab ...
und Anfang März, das wir in kürzester Zeit 2 Millionen an Corina erkrankte haben werden und ca 150 tausend daran sterben werden ...
Aus seelsorgerischer Erfahrung ist nachgewiesen:
das Menschen die in schwerer Art und Weise gegen GOTTES Gebote handeln,
Depressionen, Angsterkrankungen, Verlust sexueller Gefühle und ein erhöhtes Suizidrisiko haben
und wenn sie nicht von ihren Sünden umkehren, eine qualvolle Ewigkeit erleben müssen.
So, so ... die Wissenschaft behauptet auch die Menschen stammen vom Affen ab ...
und Anfang März, das wir in kürzester Zeit 2 Millionen an Corina erkrankte haben werden und ca 150 tausend daran sterben werden ...
Aus seelsorgerischer Erfahrung ist nachgewiesen:
das Menschen die in schwerer Art und Weise gegen GOTTES Gebote handeln,
Depressionen, Angsterkrankungen, Verlust sexueller Gefühle und ein erhöhtes Suizidrisiko haben
und wenn sie nicht von ihren Sünden umkehren, eine qualvolle Ewigkeit erleben müssen.