Mask fragt nach❗
15.01.2025 22:50
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Nach JF-Bericht: Jetzt reagiert Elon Musk auf AfD-Polizei-Debatte
Elon Musk: Jetzt mischt er in der AfD-Bundespolizei-Debatte mit. Foto: KI/JF /// Screenshot X
Nach JF-Bericht
Jetzt reagiert Elon Musk auf AfD-Polizei-Debatte
Deutschland
15. Januar 2025
Autor:
JF-Online
Die Bundespolizei droht aktiven AfD-Mitgliedern intern mit Disziplinarmaßnahmen bis zur Entlassung. Nun reagiert auch Elon Musk auf den den Bericht der JF – und ein Staatsrechtler sieht einen Skandal.
BERLIN. Ein Bericht der JUNGEN FREIHEIT über das Vorgehen der Bundespolizei gegen AfD-Mitglieder sorgt auch international für Aufmerksamkeit. US-Unternehmer Elon Musk reagierte am Mittwoch auf einen englischsprachigen X-Beitrag über den JF-Text mit der Frage: „Ist das wahr, Community-Notizen?“ Community-Notizen heißt das System, mit dem X-Nutzer sich in die Klärung von Fakten einmischen können.
Is this true @CommunityNotes?
— Elon Musk (@elonmusk) January 15, 2025
Die JF hatte am Mittwoch einen Vermerk im Intranet der Bundespolizei öffentlich gemacht, der der Redaktion von einem Informanten zugeschickt worden war. Darin macht die Polizei ihre Beschäftigten darauf aufmerksam, daß die Mitgliedschaft „in einer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei“ Zweifel an der beamtenrechtlichen Verfassungstreue des Beamten indiziere.
Staatsrechtsprofessor: Das wäre ein Skandal
Aktiven Mitgliedern droht die Polizei deutlich mit „dienstrechtlichen Konsequenzen bis hin zu ihrer Entlassung“. Als Partei wird konkret die AfD genannt. Der Intranet-Vermerk folgt auf einen entsprechenden Erlaß des Bundesinnenministeriums vom 29. August 2024. (Den ganzen Artikel lesen Sie hier)
Auch der Oldenburger Staatsrechtsprofessor Volker Boehme-Neßler äußerte sich am Mittwoch kritisch zu dem Vorgang: „Wenn das stimmt, ist das ein echter Skandal“, schrieb er bei X. Das Grundgesetz garantiere, daß Beamte Mitglied einer Partei sein dürften, die nicht verboten ist. „Man kann deshalb keinen Beamten nur wegen der Mitgliedschaft in der AfD entlassen!“
Wenn das stimmt, ist das ein echter Skandal. Selbstverständlich garantiert das Grundgesetz, dass Beamte Mitglied einer Partei sein dürfen, die nicht verboten ist. Man kann deshalb keinen Beamten nur wegen der Mitgliedschaft in der AfD entlassen! Das gilt auch für die… https://t.co/o9SBEMsghh
— Volker Boehme-Neßler (@NeBoehme) January 15, 2025
Dabei bezog sich Boehme-Neßler auf einen Beitrag, in dem es hieß, AfD-Mitglieder müßten mit ihrer Entlassung rechnen. Der von der JF veröffentlichte Intranet-Eintrag sagt dies nicht ausdrücklich in dieser Allgemeinheit.
Unklare Formulierungen
Darin heißt es: „Wird eine Mitgliedschaft in einer solchen Partei bekannt, liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, jedenfalls dann vor, wenn sich die Beamtin oder der Beamte in einer solchen Partei aktiv betätigt.“ Als Beispiel wird etwa eine Wahlkandidatur genannt.
Außerdem erwähnt der Beitrag konkret die AfD-Landesverbände in Sachsen und Thüringen, wo die Partei von den jeweiligen Landesverfassungsschutzämtern als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird. Eine Wahlkandidatur für die Partei ziehe „die zwingende Einleitung eines Disziplinarverfahrens“ nach sich, heißt es von der Bundespolizei. Dabei stellt sie nicht klar, ob dies auf die genannten Landesverbände beschränkt sein soll. (ser)
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/elon-musk-reagiert-auf-afd-polizei-debatte/
Elon Musk: Jetzt mischt er in der AfD-Bundespolizei-Debatte mit. Foto: KI/JF /// Screenshot X
Nach JF-Bericht
Jetzt reagiert Elon Musk auf AfD-Polizei-Debatte
Deutschland
15. Januar 2025
Autor:
JF-Online
Die Bundespolizei droht aktiven AfD-Mitgliedern intern mit Disziplinarmaßnahmen bis zur Entlassung. Nun reagiert auch Elon Musk auf den den Bericht der JF – und ein Staatsrechtler sieht einen Skandal.
BERLIN. Ein Bericht der JUNGEN FREIHEIT über das Vorgehen der Bundespolizei gegen AfD-Mitglieder sorgt auch international für Aufmerksamkeit. US-Unternehmer Elon Musk reagierte am Mittwoch auf einen englischsprachigen X-Beitrag über den JF-Text mit der Frage: „Ist das wahr, Community-Notizen?“ Community-Notizen heißt das System, mit dem X-Nutzer sich in die Klärung von Fakten einmischen können.
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— Elon Musk (@elonmusk) January 15, 2025
Die JF hatte am Mittwoch einen Vermerk im Intranet der Bundespolizei öffentlich gemacht, der der Redaktion von einem Informanten zugeschickt worden war. Darin macht die Polizei ihre Beschäftigten darauf aufmerksam, daß die Mitgliedschaft „in einer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei“ Zweifel an der beamtenrechtlichen Verfassungstreue des Beamten indiziere.
Staatsrechtsprofessor: Das wäre ein Skandal
Aktiven Mitgliedern droht die Polizei deutlich mit „dienstrechtlichen Konsequenzen bis hin zu ihrer Entlassung“. Als Partei wird konkret die AfD genannt. Der Intranet-Vermerk folgt auf einen entsprechenden Erlaß des Bundesinnenministeriums vom 29. August 2024. (Den ganzen Artikel lesen Sie hier)
Auch der Oldenburger Staatsrechtsprofessor Volker Boehme-Neßler äußerte sich am Mittwoch kritisch zu dem Vorgang: „Wenn das stimmt, ist das ein echter Skandal“, schrieb er bei X. Das Grundgesetz garantiere, daß Beamte Mitglied einer Partei sein dürften, die nicht verboten ist. „Man kann deshalb keinen Beamten nur wegen der Mitgliedschaft in der AfD entlassen!“
Wenn das stimmt, ist das ein echter Skandal. Selbstverständlich garantiert das Grundgesetz, dass Beamte Mitglied einer Partei sein dürfen, die nicht verboten ist. Man kann deshalb keinen Beamten nur wegen der Mitgliedschaft in der AfD entlassen! Das gilt auch für die… https://t.co/o9SBEMsghh
— Volker Boehme-Neßler (@NeBoehme) January 15, 2025
Dabei bezog sich Boehme-Neßler auf einen Beitrag, in dem es hieß, AfD-Mitglieder müßten mit ihrer Entlassung rechnen. Der von der JF veröffentlichte Intranet-Eintrag sagt dies nicht ausdrücklich in dieser Allgemeinheit.
Unklare Formulierungen
Darin heißt es: „Wird eine Mitgliedschaft in einer solchen Partei bekannt, liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, jedenfalls dann vor, wenn sich die Beamtin oder der Beamte in einer solchen Partei aktiv betätigt.“ Als Beispiel wird etwa eine Wahlkandidatur genannt.
Außerdem erwähnt der Beitrag konkret die AfD-Landesverbände in Sachsen und Thüringen, wo die Partei von den jeweiligen Landesverfassungsschutzämtern als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird. Eine Wahlkandidatur für die Partei ziehe „die zwingende Einleitung eines Disziplinarverfahrens“ nach sich, heißt es von der Bundespolizei. Dabei stellt sie nicht klar, ob dies auf die genannten Landesverbände beschränkt sein soll. (ser)
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/elon-musk-reagiert-auf-afd-polizei-debatte/
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MB73 15.01.2025 23:54
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/afd-abgeordneter-erneut-in-geheimdienst-gremium-gewaehlt/