Schrittgeschwinikeit an Bushaltestellen?
05.01.2025 00:34
Schrittgeschwinikeit an Bushaltestellen?
05.01.2025 00:34
Schrittgeschwinikeit an Bushaltestellen?
Im konkreten Fall ging es um einen Jungen, der mit mehreren anderen Kindern an einer Bushaltestelle ausgestiegen war. Dann fuhr der Bus weiter und der Junge wollte hinter dem Bus über die Straße gehen. Doch dort übersah ihn ein Autofahrer aus der Gegenrichtung und erfasste ihn mit seinem Fahrzeug. Er fuhr etwa mit 15 bis 20 km/h. Beim Unfall wurde der 12-Jährige schwer verletzt, erlitt eine offene Unterschenkelfraktur und eine Hirnblutung - mit langwieriger Genesung. Vor Gericht ging es dann um die Haftungsfrage und die Höhe des Schmerzensgeldes.
Hauptsächlich musste der Autofahrer haften
Schließlich stellte das OLG Hamm klar, dass der Autofahrer zu 70 Prozent für den Unfall haften musste. Dieser hätte die besonderen Sorgfaltspflichten gegenüber Kindern nicht beachtet. Demnach muss, wenn Kinder oder andere besonders Gefährdete erkannt werden, mit erhöhter Vorsicht gefahren werden. Gegebenenfalls sei das Tempo auf Schrittgeschwindigkeit zu senken.
Hauptsächlich musste der Autofahrer haften
Schließlich stellte das OLG Hamm klar, dass der Autofahrer zu 70 Prozent für den Unfall haften musste. Dieser hätte die besonderen Sorgfaltspflichten gegenüber Kindern nicht beachtet. Demnach muss, wenn Kinder oder andere besonders Gefährdete erkannt werden, mit erhöhter Vorsicht gefahren werden. Gegebenenfalls sei das Tempo auf Schrittgeschwindigkeit zu senken.
Und der Kraftfahrer war ja schon langsam .
Wer sein Kind so unausgebildet auf die Srasse lässt ist dumm und verantwortungslos !