Selbstschutz für Frauen verboten. Als Betroffene bin ich nur noch entsetzt
19.12.2024 22:32
Selbstschutz für Frauen verboten. Als Betroffene bin ich nur noch entsetzt
19.12.2024 22:32
Selbstschutz für Frauen verboten. Als Betroffene bin ich nur noch entsetzt
Selbstschutz für Frauen verboten. Als Betroffene bin ich nur noch entsetzt - warum.kritisch - 18.12.2024
Wer innerhalb einer Waffenverbotszone in Hamburg bei einer Taschenkontrolle negativ auffällt, riskiert eine ziemlich hohe Geldstrafe.
Wer innerhalb einer Waffenverbotszone in Hamburg bei einer Taschenkontrolle negativ auffällt, riskiert eine ziemlich hohe Geldstrafe.
Kommentare
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Shira 19.12.2024 23:16
Die Waffenverbotszonen sind Bereiche wie zum Beispiel Schulen oder öffentliche Orte, wie Bahnhöfe. In diesen Zonen sind nur Messer mit einer Klingenlänge von weniger als 4 cm erlaubt, so wie Taschenmesser ohne feststellbare Klinge. Ein Beispiel dafür wäre ein Schweizer Taschenmesser.
Herbstprince 19.12.2024 23:20
Das völlig Unverständliche ist, dass man in den Bereichen junge Mädchen kontrolliert und wenn sie Pfefferspray zum Selbstschutz bei sich haben, es ihnen wegnimmt.
Wo bitteschön haben wir gehört, dass junge Mädchen, die zum Tanzen gehen, mit ihrem Pfefferspray Angriffe auf bestimmte Typen planen oder verüben.
Umgekehrt kennen wir so langsam die Polizeistatistik.
Wo bitteschön haben wir gehört, dass junge Mädchen, die zum Tanzen gehen, mit ihrem Pfefferspray Angriffe auf bestimmte Typen planen oder verüben.
Umgekehrt kennen wir so langsam die Polizeistatistik.
Shira 19.12.2024 23:29
Von der Polizei Hamburg:
Was ist vom Waffenverbotsgebiet Hauptbahnhof / ZOB umfasst?
Das Waffenverbot Hauptbahnhof / ZOB umfasst das Führen von
Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 WaffG (Schusswaffen aller Art
einschließlich Schreckschusswaffen; Hieb-, Stoß-, Stichwaffen; Elektroimpulsgeräte, Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches deutsches
Prüfzeichen)
Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge von mehr als 4 cm, sofern es keine Waffen sind
und gilt innerhalb des festgelegten Waffenverbotsgebiets grundsätzlich
für alle Personen.
https://www.polizei.hamburg/waffenverbotsgebiet-hamburger-hauptbahnhof-791018
Was ist vom Waffenverbotsgebiet Hauptbahnhof / ZOB umfasst?
Das Waffenverbot Hauptbahnhof / ZOB umfasst das Führen von
Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 WaffG (Schusswaffen aller Art
einschließlich Schreckschusswaffen; Hieb-, Stoß-, Stichwaffen; Elektroimpulsgeräte, Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches deutsches
Prüfzeichen)
Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge von mehr als 4 cm, sofern es keine Waffen sind
und gilt innerhalb des festgelegten Waffenverbotsgebiets grundsätzlich
für alle Personen.
https://www.polizei.hamburg/waffenverbotsgebiet-hamburger-hauptbahnhof-791018
(1) Angriffe auf Bundeswehr, Polizei, Abschaffung von Grenzsicherung, Aufenthaltsrecht
(2) Verharmlosung und Vertuschung von Anschlägen, ethnischen Vorurteilen
(3) Überprüfung von Omas auf Schweizer Taschenmesser(!)
(4) Vergabe Staatsbürgerschaft an Hamas, IS Sympathisanten, Geldzahlungen an diese
(5) Erfinden von Mikroaggressionen, um Stimmung gegen Europäer zu machen