Das letzte Hemd hat ja bekanntlich keine Taschen. Also in diesem Falle hätte die Klage auf Schadenersatz dem Betroffenen leider nichts mehr gebracht.
Man sollte da früher angreifen, es handelt sich nach wie vor um eklatante Rechtsbrüche, die diese Menschen überhaupt in unser Land gelangen lassen.
Und schon an der Stelle gehören die Verantwortlichen (die ich hier im Einzelnen nicht aufzählen werde) konsequent zur Verantwortung gezogen. Bis hin zu einer gerichtlichen Verurteilung.
Messerattacke in Sarstedt: Verdächtiger seit zwei Jahren geduldet
18.12.2024 14:07
Messerattacke in Sarstedt: Verdächtiger seit zwei Jahren geduldet
18.12.2024 14:07
Messerattacke in Sarstedt: Verdächtiger seit zwei Jahren geduldet
Stand: 11.09.2024 11:00 Uhr
Der 35-Jährige, der in Sarstedt (Landkreis Hildesheim) mutmaßlich einen 61-Jährigen getötet haben soll, wird in Deutschland laut Innenministerium seit 2022 geduldet. Das Zweitantragsverfahren wird derzeit geprüft.
Dem Ministerium in Hannover zufolge hätte der Mann schon länger in den Irak abgeschoben werden sollen. Allerdings habe er am Verwaltungsgericht gegen seine Abschiebung geklagt. Seit September 2022 wird der Iraker in Deutschland geduldet, heißt es weiter.
Asylantrag in Polen und Deutschland abgelehnt
Zum ersten Mal hatte der Mann demnach im Februar 2017 Asyl beantragt. Da er über Polen eingereist war, wurde er im August 2017 zurück nach Polen überstellt, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seinen Asylantrag abgelehnt hatte. Im Juni 2022 sei er dann wieder nach Deutschland gekommen - das BAMF lehnte den zweiten Asylantrag erneut ab. Gegen die angedrohte Abschiebung klagte der Mann mit einem Eilantrag, so das Ministerium. Das Verwaltungsgericht in Hannover hatte dem Antrag stattgegeben, da "vor der vom BAMF getroffenen Entscheidung die Einholung von Unterlagen über den Ausgang des Asylverfahrens in Polen erforderlich gewesen wäre", teilte das Gericht am Freitag mit. Zudem liege die Regelung des Zweitantragverfahrens beim Europäischen Gerichtshofs (EuGH) noch zur Prüfung, ob die Vorschrift EU-Recht entspricht. Solange gebe es am Verwaltungsgericht in dem laufenden Klageverfahren keine Entscheidung.
1 Min
Tödlicher Messerangriff in Sarstedt: 35-Jähriger festgenommen
Der Beschuldigte lebte offenbar in einer Flüchtlingsunterkunft, die dem 61 Jahre alten Opfer gehörte. (03.09.2024)
Innenministerium: Asylverfahren dauern 2024 knapp 18 Monate
Dass ein Asyl-Verfahren länger als zwei Jahre andauert ist laut Justizministerium Niedersachsen nicht mehr die Regel. Die Bearbeitung von Asylverfahren im ersten Halbjahr 2024 dauerten demnach knapp 18 Monate. Im Jahr 2022 hätten sie im Schnitt mehr als 28 Monate gedauert. Die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" (HAZ) hatte als erstes über den Fall berichtet.
Betreiber einer Geflüchteten-Unterkunft getötet
Der 35-Jährige sitzt seit Dienstag in Untersuchungshaft. Er soll den Betreiber einer Geflüchteten-Unterkunft in Sarstedt nach einem Streit mit einem Messer erstochen haben. Der Tatverdächtige lebte selbst in der Unterkunft. Bislang schweigt er zu den Vorwürfen. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen Totschlags.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Messerattacke-in-Sarstedt-Verdaechtiger-wurde-seit-zwei-Jahren-geduldet,sarstedt336.html
Kommentare
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Arne 18.12.2024 14:55
Crusader84 Heute, 14:40
Das letzte Hemd hat ja bekanntlich keine Taschen. Also in diesem Falle hätte die Klage auf Schadenersatz dem Betroffenen leider nichts mehr gebracht.
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Behörden erheben Steuergelder, können also selbstverständlich den Opfern Entschädigung zahlen? Die Anti-Grenzen NGOs sind oftmals Milliardenschwer (Mit unseren Steuergeldern). Parteien wie die SPD sind tatsächlich nicht sehr reich, da könnte aber zumindest ne Beobachtung durch den Verfassungsschutz angemessen sein.
Ich meine nicht die Täter, ich meine die verantwortlichen Behörden, NGOs, die die Abschiebungen verzögern & Parteien, die Grenzsicherung & Aufenthaltsrecht aushebeln.
Das letzte Hemd hat ja bekanntlich keine Taschen. Also in diesem Falle hätte die Klage auf Schadenersatz dem Betroffenen leider nichts mehr gebracht.
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Behörden erheben Steuergelder, können also selbstverständlich den Opfern Entschädigung zahlen? Die Anti-Grenzen NGOs sind oftmals Milliardenschwer (Mit unseren Steuergeldern). Parteien wie die SPD sind tatsächlich nicht sehr reich, da könnte aber zumindest ne Beobachtung durch den Verfassungsschutz angemessen sein.
Ich meine nicht die Täter, ich meine die verantwortlichen Behörden, NGOs, die die Abschiebungen verzögern & Parteien, die Grenzsicherung & Aufenthaltsrecht aushebeln.
Crusader84 18.12.2024 19:42
Was ich meinte ist - Toten hilft auch keine Entschädigung mehr.
Das man die in Deinem letzen Absatz genannten (Mit-)Verantwortlichen mit größtmöglicher Härte zur Verantwortung ziehen sollte - 100% d'accord!
Das man die in Deinem letzen Absatz genannten (Mit-)Verantwortlichen mit größtmöglicher Härte zur Verantwortung ziehen sollte - 100% d'accord!
Entschädigungshöhe mehrere Millionen. Man muss sie dort treffen, wo es ihnen weh tut & das ist ihr Geld.