Was vesteht man unter
"Beeinträchtigung der persönlichen Würde, namentlich erniedrigende und entwürdigende Behandlung;"
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Die eigenen Soldaten müssen im besetztem Gebiet versorgt werden
a) mit dm Schwein, das aus dem Stall gezogen wird,
b) Frauen helfen mit beim Schlachten und kochen, waschen
und werden mit Essen für sich - und wenn was übrig bleibt - und für ihre Kinder und Angehörigen versorgt.
Man kocht einfach mehr.
c) Jeder Soldat möchte für seinen Kampf im Angesicht des Todes
1x in der Woche belohnt werden ...
Dazu nimmt jede Armee ihre Freudenmädchn mit
... und wenn die nicht ausreichen
weil es mehr Wartende als 4 am Tag sind?
Erstmal freiwillige gefangene Mädchen vor und sie werden beschenkt oder genießen sonstige Vorteile ....
... und bist Du nicht willig - so bauch Gewalt?
Also was tun?
Sudan ... in jedem Krieg werden gefangene Frauen zu Dienstleistungen heran gezogen ...
18.12.2024 07:45
Sudan ... in jedem Krieg werden gefangene Frauen zu Dienstleistungen heran gezogen ...
18.12.2024 07:45
Sudan ... in jedem Krieg werden gefangene Frauen zu Dienstleistungen heran gezogen ...
Sie legten uns in Ketten
Sudans Frauen schildern sexuelle Gewalt durch Rebellen
Im Schatten des Sudan-Kriegs findet die größte Vertreibungskrise der Welt statt. Die humanitäre Lage ist verheerend. Vor allem Frauen sind nirgendwo sicher. Die Rebellengruppe Rapid Support Forces nutzt Vergewaltigungen gezielt als Waffe.
Viele Überlebende werden verschleppt.
Sudans Frauen schildern sexuelle Gewalt durch Rebellen
Im Schatten des Sudan-Kriegs findet die größte Vertreibungskrise der Welt statt. Die humanitäre Lage ist verheerend. Vor allem Frauen sind nirgendwo sicher. Die Rebellengruppe Rapid Support Forces nutzt Vergewaltigungen gezielt als Waffe.
Viele Überlebende werden verschleppt.
Im Falle eines bewaffneten Konflikts, der keinen internationalen Charakter aufweist und der auf dem Gebiet einer der Hohen Vertragsparteien entsteht, ist jede der am Konflikt beteiligten Parteien gehalten, wenigstens die folgenden Bestimmungen anzuwenden:
1. Personen, die nicht direkt an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschliesslich der Mitglieder der bewaffneten Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und der Personen, die infolge Krankheit, Verwundung, Gefangennahme oder irgendeiner anderen Ursache ausser Kampf gesetzt wurden, sollen unter allen Umständen mit Menschlichkeit behandelt werden, ohne jede Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der Farbe, der Religion oder des Glaubens, des Geschlechts, der Geburt oder des Vermögens oder aus irgendeinem ähnlichen Grunde.
Zu diesem Zwecke sind und bleiben in bezug auf die oben erwähnten Personen jederzeit und jedenorts verboten:
a. Angriffe auf Leib und Leben, namentlich Mord jeglicher Art, Verstümmelung, grausame Behandlung und Folterung;
b. die Gefangennahme von Geiseln;
c. Beeinträchtigung der persönlichen Würde, namentlich erniedrigende und entwürdigende Behandlung;
d. Verurteilungen und Hinrichtungen ohne vorhergehendes Urteil eines ordnungsmässig bestellten Gerichtes, das die von den zivilisierten Völkern als unerlässlich anerkannten Rechtsgarantien bietet.
2. Die Verwundeten und Kranken sollen geborgen und gepflegt werden.